1:32 min., Video vom 15.01.2021
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Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. hat einen neuen Report veröffentlicht, der erklärt, wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen leisten können. Den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) stellt die Publikation die Einflussmöglichkeiten einer nachhaltigen Planung und Bauweise gegenüber. Architekten und Planer genauso wie Bauherren und Kommunen erhalten so eine Orientierung, wie sie im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sinnvoll aktiv werden können. Der Report bietet zudem einen Abgleich der SDGs mit den Kriterien verschiedener DGNB Zertifizierungssysteme. Dieser zeigt: Bis zu 15 der 17 SDGs werden im Rahmen der DGNB Zertifizierung eines Bauprojekts angesprochen.
Die SDGs sind Bestandteil der Agenda 2030, die im September 2015 von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Mit den Zielen setzt sich die Staatengemeinschaft für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung ein. „In vielen Ländern werden die SDGs aktiv gelebt und als gemeinsame Kommunikationsgrundlage genutzt“, sagt Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „In Deutschland und im Speziellen auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft haben wir dagegen noch deutlich Nachholbedarf. Und das, obwohl der Sektor eine Schlüsselrolle zur Erreichung der Ziele spielt.“
Fast alle SDGs werden beim Bauen angesprochen
Mit dem neuen Report will die DGNB dazu beitragen, dass sich die Bekanntheit der SDGs im Bausektor erhöht und diese als Orientierung und Mehrwert in Planung und Kommunikation verstanden werden. „Wir wollten das Thema so aufbereiten, dass die unmittelbare Verknüpfung der SDGs zu einer nachhaltigen Bauweise einfach verständlich vermittelt wird“, so Lemaitre.
Die Publikation führt den Leser in die Themen der Agenda 2030 ein, nennt konkrete Wirkungsbereiche und gibt Impulse, wie jeder Einzelne einen Beitrag zu den SDGs leisten kann. Darüber hinaus zeigt sie auf, warum die Baubranche für die Zielerreichung von besonderer Bedeutung ist und welche 15 SDGs konkret angesprochen werden. Zudem wirft der Report einen genaueren Blick auf die sechs für den Gebäudesektor besonders relevanten SDGs:
DGNB Zertifizierung als Instrument zur Umsetzung der SDGs
Ein spezieller Fokus der Veröffentlichung liegt auf der Verzahnung der SDGs mit verschiedenen Varianten des DGNB Systems. Hierfür wurden die unterschiedlichen Kriterien der DGNB Zertifizierung von Neubauten, Gebäude im Betrieb und Quartieren auf deren Verlinkung zu den Zielen der UN überprüft.
„Das DGNB System überführt die SDGs in die Baupraxis und schließt die Lücke zwischen den großen, globalen Zielen und der realen Umsetzung“, erklärt Lemaitre. „Mit dem neuen Report können Interessierte jetzt auf einen Blick erkennen, zu welchen SDGs ein zertifiziertes Projekt einen Beitrag leistet“, so Lemaitre. „Die Zertifizierung eignet sich damit auch als Kommunikationsmittel für alle Bauherren und kann in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Kommunen integriert werden.“
Publikation über die DGNB Website erhältlich
Der neue DGNB Report „Bauen für eine bessere Welt“ ist in einer digitalen Fassung über www.dgnb.de/publikationen kostenfrei verfügbar. In Kürze wird es zudem die Möglichkeit geben, die Publikation in gedruckter Form kostenlos zu bestellen. Zudem ist eine englische Version geplant.
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DE-News, DGNB, Neue Bücher und Studien, SDG 2030, Zertifzierung & Labels
Wohnungswirtschaft, Architekten und Kommunen zur Beteiligung aufgerufen
Berlin – Bezahlbarer und qualitätsvoller Wohnungsbau ist derzeit wichtiger denn je. Seit mehr als drei Jahrzehnten werden alle zwei Jahre herausragende Wohnungsbauprojekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichnet. Die diesjährige Ausgabe des Wettbewerbs wurde nun ausgelobt.
Das Ziel des durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderten Preises besteht darin, das verantwortungsvolle Bemühen der Bauherren zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen und Quartieren in „Hoher Qualität zu tragbaren Kosten“ zu würdigen.
Der Deutsche Bauherrenpreis ist in der Fachwelt und darüber hinaus als wichtigster Preis im Bereich des Wohnungsbaus in Deutschland bekannt. Ausgelobt wird er vom Deutschen Städtetag, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe KOOPERATION (AG KOOP).
Die Jury wird anhand von acht Kriterien eine Auswahl von 30 Projekten vornehmen, die für den Deutschen Bauherrenpreis nominiert werden. Alle Nominierten erhalten Anerkennungen für die von ihnen eingereichten Projekte. Insgesamt werden fünf Deutsche Bauherrenpreise und bis zu drei weitere Sonderpreise vergeben.
„Um gutes und qualitätsvolles Wohnen in Deutschland stetig zu verbessern, sind innovative und gleichzeitig bezahlbare Lösungsansätze unverzichtbar. Gerade jetzt spielen gesellschaftliche Verantwortung und Bewusstsein für Qualität von Lebensräumen dabei eine entscheidende Rolle. Die Vereinbarkeit dieser beiden Kriterien wird mit dem Deutschen Bauherrenpreis bereits seit mehr als 30 Jahren ausgezeichnet und hat an Bedeutung nur gewonnen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
„Wie lebenswert Städte sind, wird im besonderen Maße durch die Qualitäten ihrer öffentlichen Räume bestimmt und durch deren bauliches Umfeld. Die guten Beispiele aus dem Deutschen Bauherrenpreis setzen hierfür Maßstäbe. Sie bieten hohe Qualität zu tragbaren Kosten. Es ist gut, wenn im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung solche Positivbeispiele an möglichst vielen Orten andere Bauherren inspirieren“, bekräftigt der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster.
„Wir brauchen gute und bezahlbare Wohnungen, die einen qualitativen Beitrag zur Stadt- und Innenentwicklung leisten und in denen die Menschen gerne wohnen wollen. Innovative Bestandsentwicklungen und das Weiterbauen von bestehenden Quartieren können am ehesten hohe Qualitäten zu tragbaren Kosten bei gleichzeitiger Minimierung des Ressourcenverbrauchs erreichen“, erklärt Susanne Wartzeck, Präsidentin des BDA.
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, private und öffentliche Bauherren, Investoren, Bauherrengruppen, Kommunen und Bauträger, freiberufliche Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten sowie Arbeitsgemeinschaften von Planern in Abstimmung mit ihren Bauherren können Projekte einreichen.
Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen ist ausschließlich online über das Portal www.einreichung-deutscherbauherrenpreis.de möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 14. März 2022 um 14 Uhr.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Auslobern gibt es auch unter auf www.deutscherbauherrenpreis.de
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DE-News, Preiswertes Wohnen, Wettbewerbe & Preise, Wohnbau, Ästhetik / Architektur / Baukultur
2011, 12 Min., engl.
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/eva-lanxmeer-in-culemborg
Bauprojekte von Joachim Eble / EMP anzeigen: https://sdg21.eu/planungsbueros/emp
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Cohousing, Filme, Filme 11 bis 45 Min, Klimaschutz, Naturnahe Freiraumgestaltung, News-Blog Niederlande, Nutzungsmischung, Permakultur, Siedlungen, Suffizienz, Wassergestaltung, Wild-/Tierfreundliches Bauen, Wohnprojekte, eG
In dieser Woche will das Bundeskabinett den Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz beschließen. Der zur Abstimmung stehende Fahrplan für die Abschaltung der Kohlekraftwerke weicht jedoch an mehreren Stellen von dem im vergangenen Jahr erzielten Kohlekompromiss ab. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin und fordert erhebliche Nachbesserungen. Laut Gesetzesentwurf wird der Ausstoß an Kohlendioxid in den ersten zehn Jahren deutlich weniger verringert als vereinbart: Bis 2030 sollen nur fünf Gigawatt anstatt 20 Gigawatt Leistung abgeschaltet werden. Außerdem sinkt die Anzahl der CO2-Zerifikate nicht im gleichen Umfang wie die Kohleverstromung. „Das verletzt den Geist des Kohlekompromisses und muss korrigiert werden“, sagt Solar-Cluster-Geschäftsführer Franz Pöter. Auch die – trotz gegenteiliger Ankündigung – erneute Blockade erneuerbarer Energien müsse ein Ende haben, so Pöter. Im Gesetzesentwurf fehlt die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels, der den Ausbau der Photovoltaik verhindert. Ein ähnlicher Hemmschuh droht dem Ausbau der Windstromerzeugung mit der 1.000-Meter-Abstandsregelung.
Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll den mit Verbänden und Industrie mühsam erzielten Kohlekompromiss rechtlich umsetzen. Es gibt nicht nur inhaltliche Kritik daran: „Wir hatten 22 Stunden Zeit, eine Stellungnahme zu formulieren“, bemängelt Pöter. „Eine Diskussion war wohl nicht erwünscht.“ Aus Sicht des Branchenverbandes ist etwa die CO2-Reduktion in den ersten zehn Jahren viel zu gering: Sie unterschreitet die Vereinbarung im Kohlekompromiss deutlich. Laut Kompromiss sollen in jedem Jahr zehn Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Das entspricht einem Abbau von rund zwei Gigawatt Kohlekraftwerksleistung. Im Entwurf stehen jedoch nur 0,5 Gigawatt pro Jahr, ein Viertel des ursprünglich Vereinbarten.
„Es darf nicht sein, dass die Politik ein Kohleausstiegsgesetz entwirft, dass den finanziellen Rahmen aus dem Kohlekompromiss überschreitet und trotzdem die vereinbarte CO2-Verringerung nur zu einem kleinen Teil umsetzt“, kritisiert Pöter. Wird der Entwurf Gesetz, stößt Deutschland bis 2030 rund 40 Millionen Tonnen mehr CO2 aus – eine große Belastung für das Klimaziel.
Überschuss an CO2-Zertifikaten droht, Strompreis sinkt nicht, Erneuerbare werden behindert
Auch nicht alle CO2-Zerifikate der abgeschalteten Kraftwerke sollen vom Markt genommen werden. Der daraus folgende Überschuss würde künftig den CO2-Preis beim Emissionshandelssystem drücken. Die verbleibenden Kohlekraftwerke könnten dadurch häufiger gewinnbringend am Markt agieren und so mehr Treibhausgas ausstoßen. Darüber hinaus sollen die Strompreise nun doch nicht sinken. Im Entwurf ist dies jedenfalls nicht mehr verpflichtend enthalten. Für die Energiewende ebenfalls negativ zu Buche schlägt: Der Umbau eines Kohlekraftwerks des Betreibers Uniper auf ein klimafreundlicheres Gaskraftwerk wird abgelehnt. Das Argument: 2.000 Arbeitsplätze seien betroffen.
Mit der Drosselung des Kohleausstiegs ist gleichzeitig eine Blockade erneuerbarer Energien verbunden. Sie sollen die wegfallende Stromerzeugung aus den Kohleblöcken eigentlich ersetzen. „Der 52-Gigawatt-Deckel bei der Photovoltaik ist trotz anderslautender Zusagen immer noch nicht abgeschafft“, kritisiert Franz Pöter. „Viele Photovoltaikprojekte sind aufgrund der unklaren Rechtslage in den vergangenen Monaten abgesagt oder bestenfalls zurückgestellt worden.“ Der Windenergie geht es nicht besser: Dem Ausbau der Windstromerzeugung droht mit der 1.000-Meter-Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung ein weiteres Hemmnis. Das von der Bundesregierung formulierte Ziel, 65 Prozent des Stroms im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, kann mit diesen Restriktionen nicht erreicht werden. Nötig ist bis 2030 eine Verdoppelung der installierten Leistung – das ergäbe 100 Gigawatt Windenergie und 100 Gigawatt Photovoltaik.
Falsche Argumente Arbeitsplätze und Systemsicherheit
Die aktuellen Rahmenbedingungen haben Folgen besonders für die heimische Windindustriebranche, die seit 2017 bereits rund 35.000 Arbeitsplätze verloren hat – das ist weit mehr als alle derzeitigen Arbeitsplätze in der Braunkohleindustrie zusammen. Ähnlich erging es der Photovoltaik einige Jahre zuvor mit 75.000 verlorenen Jobs. In der Photovoltaik- und Windenergiebranche ist das künftige Potenzial an Arbeitsplätzen im Vergleich zur Kohlebranche jedoch weiterhin groß. „Es ist deshalb unverhältnismäßig, den Umbau der Energieversorgung mit Verweis auf Arbeitsplätze in der Kohlebranche zu blockieren“, so Pöter weiter. „Eine kluge Industrie- und Wirtschaftspolitik für die Zukunftsenergien ist dringend erforderlich.“
Auch das Argument Energiesystemsicherheit trägt nicht weit: Trotz eines Ökostromanteils von fast 43 Prozent im Jahresdurchschnitt 2019 und eines 65-Prozent-Anteils über zwei Wochen im März 2019 ist die Netzstabilität in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dies zeigt die historisch niedrige Zahl an Netzausfällen im Jahr 2018. Die Bundesnetzagentur bestätigt, dass die Energiewende bisher keinen Einfluss auf die Systemstabilität hat. Auch mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energien können die Stromnetze stabil gehalten werden. „Die Behauptung, vom Kohlekompromiss abweichen zu müssen, um die Systemsicherheit zu gewährleisten, ist mit Fakten nicht belegbar“, so Pöter. „Sie schürt aber Angst in Bevölkerung und Industrie. Diese unbegründeten Aussagen sind unverantwortlich und volkswirtschaftlich schädlich.“
———————————————— Infokasten ————————————————
Sechs Forderungen des Solar Clusters Baden-Württemberg e.V.
Der Gesetzesentwurf zum Kohleausstiegsgesetz muss folgende Punkte enthalten:
• Der im Kohlekompromiss vereinbarte CO2-Minderungspfad muss eingehalten werden. Die Abschaltzeitpunkte der Kohlekraftwerke dürfen daher nicht verzögert und die Reststrommengen nicht erhöht werden.
• CO2-Zertifikate im Umfang der abgeschalteten Kraftwerke müssen vom Markt genommen werden.
• Der Staat darf den marktgetriebenen Umbau von Kohlekraftwerken auf Gaskraftwerke nicht verhindern.
• Eine Strompreisreduktion durch anteilige Umfinanzierung der EEG-Umlage muss im Rahmen der 40 Milliarden Euro möglich sein.
• Der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik muss sofort gestrichen werden, die 1.000-Meter-Abstandsregelung für Wind darf nicht beschlossen werden.
• Arbeitsplätze in der Solar- und Windbranche dürfen nicht zugunsten der Kohleverstromung aufs Spiel gesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Solar Cluster Baden-Württemberg vom 27.01.2020
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DE-News, Erneuerbare, Fördergelder, Klimaschutz, News-Blog Baden-Württemberg, PV, Umweltpolitik, Ökologie