Studientag: Moderner Holzbau im historischen Amsterdam
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Foto: DERIX-Gruppe
Die DERIX-Gruppe lädt am 26.10.2017 zum Studientag „Moderner Holzbau im historischen Amsterdam“ ein. Die Veranstaltung findet im neuen ABN AMRO Pavillon in Amsterdam statt, an dessen Bau die DERIX-Gruppe beteiligt war.
In Kooperation mit dem niederländischen Houtblad werden Architekten und Planer aus den Niederlanden anhand aktueller Großprojekte anschauliche und spannende Einblicke in den modernen Holzbau gewinnen und über die Besonderheiten von Brettschichtholz und X-LAM als zukunftsweisende Baustoffe umfassend informiert.
Im zweiten Teil des Studientages finden Exkursionen zu den zuvor besprochenen Bauprojekten statt: Hier besuchen die Teilnehmer das neunstöckige, aus X-LAM Modulen zusammengesetzte Hotel „Jakarta“ und die Brauerei „De 7 Deugden“, die ebenfalls komplett aus X-LAM errichtet wurde. Hierbei kamen insgesamt 200m³ X-LAM für Wände-, Decken- und Dachelemente zum Einsatz.
Der Studientag bietet über die Fachinformationen und Exkursionen hinaus eine gute Gelegenheit, das eigene Netzwerk auszubauen. Kommen Sie ins Gespräch mit anderen Architekten und Planern und profitieren Sie von einem anregenden Austausch mit den Fachkollegen.
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt. Sichern Sie sich Ihre Teilnahme und melden Sie sich bis zum 01.10.2017 an:
Informationen und Anmeldung
www.houtblad.nl/modernehoutbouw
Seit 1999 hat die ABG Frankfurt Holding rund 3.000 Wohnungen im Passivhaus-Standard für Bewohner aus 180 Nationen realisiert, von geförderten Wohnungen bis zu Eigentumswohnungen. Durch die niedrigen Nebenkosten und den hohen Wohnkomfort gebe es kaum Leerstand. „Wir bauen günstiger als die Konkurrenz, die Passivhaus entweder nicht will oder nicht kann“, so Frank Junker in seinem Vortrag auf der 22. Internationalen Passivhaustagung, die am 9. und 10. März 2018 mit über 1000 TeilnehmerInnen in München stattfand.
Wie Herr Junker zeigten zahlreiche weitere ReferentInnen der Passivhaustagung in Ihren Vorträgen, das das energieeffiziente Bauen und Sanieren wirtschaftlich und bezahlbar ist.
Passivhaus im sozialen Wohnungsbau
Der Gründer des Passivhaus Instituts, Prof. Wolfgang Feist, lehrt heute an der Universität Innsbruck energieeffizientes Bauen. Die Universität war Mitveranstalter der Passivhaustagung in München. Feist beleuchtete den Aspekt Energieeffizienz mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Gerade bei den Komponenten Fenster und Lüftung sei es in den vergangenen Jahren möglich geworden, ohne bedeutend höhere Kosten sehr viel effizientere Lösungen zu wählen. „Wenn Sie heute ein Wohngebäude nicht als Passivhaus realisieren, dann zahlen Ihre Mieter mehr, als wenn Sie ihnen Wohnungen in ordentlichem Zustand zur Verfügung stellen“, so Feist.
In seiner am 2.10.2017 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen die kommende Bundesregierung auf, den Kohleausstieg unverzüglich einzuleiten. Die bevorstehende Legislaturperiode bietet die letzte Chance, die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Pariser Klimaziele in Deutschland zu stellen.
„Deutschland muss die Stromerzeugung aus Kohle schnellstens reduzieren und mittelfristig beenden, sonst sind die Klimaziele in Deutschland nicht zu erreichen. Der strukturverträgliche Kohleausstieg sollte daher unverzüglich eingeleitet werden. Das letzte Kraftwerk muss in spätestens 20 Jahren vom Netz gehen“, erklärt Prof. Claudia Kemfert.
Grundlage des Kohleausstiegs sollte ein Budget der Gesamtmenge an Treibhausgasen sein, die durch Kohlekraftwerke bis zur endgültigen Abschaltung noch ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge sollte gesetzlich festgeschrieben werden. „Aus wissenschaftlicher Sicht sollte das verbleibende Emissionsbudget für die Kohleverstromung in Deutschland 2.000 Megatonnen CO2 nicht überschreiten“, konkretisiert Prof. Wolfgang Lucht.
In seinem Gutachten schlägt der SRU einen Ausstieg in drei Phasen vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Auf dieser Basis könnten modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen. In den 2030er-Jahren sollten dann auch diese Kraftwerke stillgelegt werden. Hierfür müsse die Bundesregierung jetzt den Rahmen festlegen.
Klimaschutz und die Gestaltung des Strukturwandels müssen dabei Hand in Hand gehen. Ein langfristiger und strukturierter Ausstiegspfad bietet den Betroffenen Planungssicherheit und kann für eine möglichst gerechte Lastenverteilung sorgen. Der Ausstiegspfad und dessen strukturpolitische Begleitung sollten daher in einer Kommission gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden beraten werden.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen | German Advisory Council on the Environment, Berlin www.umweltrat.de
Das Land Niedersachsen hat ein neues Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt. Die Förderrichtlinie wurde am 21.10. im niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden.
Die Zuschussförderung von bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten eines Batteriespeichers gilt in Verbindung mit dem Neu- oder Ausbau von PV-Anlagen (mindesten 4 kWp). Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können neben natürlichen Personen auch Unternehmen, juristische Personen, Kommunen und viele weitere sein.
Zusätzlich zu der Förderung können Boni gewährt werden für E- Ladepunkte, PV-Anlagenüber 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen.
Das Förderprogramm erfolgt als Unterstützungsprogramm für die Wirtschaft im Rahmen der Covid19 Pandemie. Die Zuwendungsempfänger sollen Investitionen tätigen und damit zur Wirtschaftsförderung beitragen. Das Programm ist deshalb befristet, Anträge können bis 30.9.2022 gestellt werden.
In einer jüngst verfassten Kurzstudie erstellten Wissenschaftler der Abteilung Energiesystemanalyse am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine Auswertung des Marktstammdatenregisters (MaStR) und der EEG-Anlagenstammdaten für die Photovoltaik (PV). Wichtige Erkenntnisse der Analysen waren, dass mit 38 Prozent der neuinstallierten Leistung der Leistungszubau in Deutschland zunehmend im Segment Aufdachanlagen größer 100 kW stattfindet, 22 Prozent der neugebauten PV-Anlagen in West, Ost oder Ost-West-Richtung errichtet werden und 19 Prozent dieser Anlagen Neigungswinkel kleiner 20 Grad haben.
Relative Anteile der verschiedenen Ausrichtungen am Anlagenzubau. Quelle: Eigene Berechnung auf Basis MaStR-Daten registriert ab 31.01.2019 (Stand 03.03.2020).
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. In ihm müssen seit Januar 2021 alle an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossenen Stromerzeugungseinheiten eingetragen sein. Dies gilt auch für die stetig wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zusätzlich zu den Stammdaten Leistung und Standort einer PV-Anlage, die bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz-Register (EEG-Anlagenstammdaten) vermerkt wurden, erfasst das Marktstammdatenregister weitere Informationen wie zum Beispiel Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Diese Parameter wurden nun von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer ISE analysiert. Die Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne vom Jahr 2000 bis heute und zeigt die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung, Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung sowie Leistungsbegrenzung auf. Dabei wurden unterschiedliche Auswertungskriterien in Betracht gezogen, die es ermöglichen, Aussagen zu folgenden Aspekten zu treffen: Anlagenzubau, Leistungszubau nach Anlagenklassen, Anlagenzubau nach Bundesländern, Anlagenausrichtung und Neigungswinkel.
Das Fraunhofer ISE wertet diese zentralen Parameter in regelmäßigen Abständen aus und macht die Ergebnisse öffentlich verfügbar. Zudem bietet das Institut auf Anfrage weiterführende Auswertungen dieser Datenbasis an.
82 Prozent der zugebauten Anlagen sind kleiner als 10 kW
Die Auswertung des Anlagenzubau nach Anlagenklassen zeigt im Wesentlichen, dass die Größenordnung <10 kW seit 2014 konstant bei einem Anteil von durchschnittlich 82 Prozent geblieben ist. Aufdachanlagen über 10 und bis zu 100 kW hatten eine Blütezeit zwischen 2004 und 2011, wo ihr Anteil bei Neuinstallationen – bezogen auf die Anlagenzahl – bei durchschnittlich 43 Prozent lag.
Wachsender Teil der zugebauten Leistung geht auf große Aufdachanlagen zurück
Bei der Untersuchung des Leistungszubau nach Anlagenklassen wird deutlich, dass sich der hohe Anteil der Anlagenklasse <10 kW bezüglich der Anlagenanzahl nur bedingt in einem hohen Leistungszubau widerspiegelt. Der Anteil der Anlagenklasse liegt seit 2014 recht konstant bei durchschnittlich 19 Prozent. Ein Anlagensegment, dessen relativer Anteil am Leistungszuwachs stark zugenommen hat, ist die Anlagenklasse der Aufdachanlagen von 100 bis 750 kW. Von 17 Prozent im Jahr 2012 hat sich ihr Anteil auf 38 Prozent im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Hingegen nimmt die Bedeutung von Freiflächenanlagen von 45 Prozent im Jahr 2012 auf 20 Prozent im Jahr 2019 ab.
Mehr als die Hälfte der PV-Anlagen wird nicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg gebaut
Auf die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfielen zwischen 2000 und 2009 durchschnittlich 59,6 Prozent des Zubaus von Anlagen in Deutschland, dieser Anteil ging zwischen 2010 und 2019 auf durchschnittlich 44,5 Prozent zurück. In den gleichen Zeiträumen steigerte Nordrhein-Westfalen seinen durchschnittlichen Beitrag von 14,1 auf 18,3 Prozent, Niedersachsens Anteil stieg von 6,5 auf 9,2 Prozent und Brandenburgs Anteil erhöhte sich von 0,7 auf 2,2 Prozent. Alle restlichen Bundesländer verzeichneten ebenfalls Zuwächse, allerdings in geringerem Maße. Trotz des Rückgangs ihres Anteils verbleiben Bayern und Baden-Württemberg in 2019 mit 24,4 Prozent und 18,6 Prozent auf Platz eins und zwei beim Zubau von Anlagen. Hierauf folgen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen mit 17,9 Prozent, 9,2 Prozent und 6,1 Prozent.
73 Prozent der neu installierten PV-Anlagen sind in ihrer Leistung begrenzt
Nur rund ein Viertel der zugebauten Anlagen im Jahr 2019 besitzen keine Leistungsbegrenzung. 66 Prozent der neuinstallierten Anlagen dürfen gemäß EEG nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen, weil sie über kein fernsteuerbares Einspeisemanagement verfügen. Dieser Anteil ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 4 Prozentpunkte pro Jahr gewachsen. Die restlichen leistungsbegrenzten Anlagen haben sogar noch höhere Begrenzungen auf 60 bis 50 Prozent infolge der Kombination mit einer Batteriespeicheranlage.
Zunehmender Anteil von PV-Anlagen mit Ausrichtung nach Osten und Westen
Während der Anteil von PV-Anlagen mit Südausrichtung von 61 Prozent im Jahr 2000 auf 42 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen ist, stieg in fast gleichem Maße der Anteil von Anlagen mit Ost- und Westausrichtung: Ost von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 7 Prozent im Jahr 2019, West von 3 Prozent im Jahr 2000 auf 9 Prozent im Jahr 2019, Ost-West von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 6 Prozent im Jahr 2019.
Anlagen werden zunehmend mit geringerem Neigungswinkel aufgebaut.
Der Anteil der zugebauten PV-Anlagen (Dach- und Freiflächenanlagen) mit weniger als 20 Grad Neigungswinkel betrug zwischen den Jahren 2000 und 2009 durchschnittlich 10 Prozent. Anschließend, zwischen 2010 und 2019, stieg der Anteil er auf durchschnittlich 19 Prozent an. Anlagen mit 20 bis 40 Grad Neigung machen zwischen 2000 und 2009 einen Anteil von durchschnittlich 63 Prozent aus, zwischen 2010 und 2019 fiel dieser auf 54 Prozent.
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