Webdatenbank nachhaltiger Siedlungen und Quartiere

Glossar

Hier finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe zu nachhaltigen Siedlungen, nachhaltiger Stadtentwicklung und Ökobilanz- und Bewertungsmethoden.

ABCDEFGH – I – JKLMNOPQRSTUVWXYZ


 

A

Abwasser: Nach Nutzung abfließendes, durch organische und anorganische Stoffe verunreinigtes Wasser.

Abwägung: § 1 Abs. 6 BauGB listet die Belange auf, darunterauch die Umweltbelange, die bei der Bauleitplanung „insbesondere“zu berücksichtigen sind. Weitere Belange können also imEinzelfall hinzutreten. Abs. 7 stellt dann klar, dass diese Belangegegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Keinerder Belange, beispielsweise weder die Belange der Wirtschaft,des Verkehrs noch der Umwelt, genießen bei dieser Abwägungeinen grundsätzlichen Vorrang, beispielsweise im Sinne einer„Vorfahrtsregel“ für Arbeit. Allerdings ordnet die Rechtsprechungviele Umweltbelange, im Unterschied zu anderen Belangen, als„Optimierungsgebote“ ein, deren Zurückstellung zwar möglichist, aber besonders sorgfältig abgewogen werden muss. DieGemeinde hat also einen erheblichen Entscheidungsspielraum,ist aber zugleich gefordert, sehr genau hinzuschauen und zueinem tatsächlich gerechten Abwägungsergebnis zu gelangen.Andernfalls ist die Abwägung juristisch angreifbar und ggf. fehlerhaftund kann zur Unwirksamkeit eines Plans führen. (Sieheauch weiter unten zur Bodenschutzklausel.)

Allokation: Zuordnung und quantitative Aufteilung der Input- und Outputflüsse eines Kuppelprozesses auf die einzelnen Produkte. Erforderlich bei Mehrproduktsystemen, um auch zu einzelnen Produkten Ökobilanzen zu erstellen.

Alltagsmobilität
Alle Wege in Zusammenhang mit alltäglichen Aktivitäten. Die Alltagsmobilität entspricht der Jahresmobilität ohne der nicht alltäglichen Mobilität. Nicht alltägliche Mobilität sind Wege in Zusammenhang mit Flugreisen, sofern sie nicht im normalen Tages- oder Wochentakt erfolgen.

Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte, von denen nach fachlicher Beurteilung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeht.

Außenbereichsschutz: Siehe unter privilegierte Vorhaben.

Ausgleich: Maßnahmen, die bei einem Eingriff in den Naturhaushalt vorgenommen werden, um einen Ausgleich für die Beeinträchtigung des Naturhaushalts bzw. der Biotope zu schaffen.

Auswertung: Wichtiger Bestandteil einer Ökobilanz, bei dem die Ergebnisse der Sachbilanz und/oder der Wirkungsabschätzung für die Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammengeführt werden.


B

Bauleitplanung: Bauleitpläne sind Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, denen Landschaftsplan und Grünordnungsplan zugeordnet sind.

Baufläche: Eine im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehene und nach der allgemeinen Art ihrerbaulichenNutzung dargestellte Fläche; nach der Baunutzungsverordnung werden unterschieden: Wohnbauflächen (W), gewerblicheBauflächen (G), Gemischte Bauflächen (M) und Sonderbauflächen(S).

Baugebiet: Eine im Bebauungsplan nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung festgesetzte Baufläche. Die Baunutzungsverordnung unterscheidet: Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), Sondergebiete (SO).

Baugebot: Ein Baugebot ist die durch Bescheid der Gemeindebegründete Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb einer zubestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechendden Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige baulicheAnlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Weilder Eigentümer allerdings daraus in der Regel EntschädigungsundÜbernahmeansprüche ableitet, werden solche Gebote in der Praxis nur äußerst selten ausgesprochen. Ähnliches gilt im Übrigen für das Instrument der Erhaltungssatzung.

Bauordnung (BauO): Die Bauordnung ist Landesrecht undwesentlicher Bestandteil des Baurechts. Sie regelt als Hauptbestandteildes Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche beijedem Bauvorhaben zu beachten sind.

Baunutzungsverordnung (BauNVO): Auf der Grundlage desBaugesetzbuches erlassene Verordnung des Bundes zur baulichenNutzung von Grundstücken. In der BauNVO werden u. a. Art undMaß der baulichen Nutzung definiert.

Bebauungsplan: Verbindlicher Bauleitplan; enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche und grünplanerische Ordnung in einem Gebiet (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Straßen, Grünflächen, Erhalt von Biotopen, Anpflanzung von Baumgruppen).

Besonderes Städtebaurecht: Das Besondere Städtebaurecht(§§ 136ff. BauGB) behandelt Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die die Gemeinde zur Behebung städtebaulicherMissstände in Stadtteilen mit dem Ziel beschließt,sie wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Das Gesetzdefiniert Kriterien für die Sanierungsbedürftigkeit und allgemeineZielsetzungen für diese Maßnahmen und regelt die MitwirkungBetroffener. Seit 2004 enthält das Kapitel auch Regelungen zumStadtumbau und zur Sozialen Stadt.

Bestandsgebiete: Gemeindeteile, die zum so genannten Innenbereichzählen (§ 34 BauGB), im Gegensatz zum Außenbereich(§ 35 BauGB). Ein Sonderfall ist der so genannte „Außenbereichim Innenbereich“, also ein unbebautes Gebiet inmitten des Innenbereichs. Näheres unter „privilegierte Vorhaben“ und unter„Innenbereichsvorhaben“.

Bestockungsgrad: Verhältnis der Kronenprojektion aller Bäume in einem Gebiet zur Gesamtfläche.

Bewertung: Auswertungsschritt innerhalb einer Ökobilanz, bei dem die Ergebnisse der Sachbilanz und die Wirkungsanalyse einem gesellschaftlich-politischen Werturteil unterzogen werden. Kann z.B. durch Gewichtung, Benotung oder verbale Argumentation erfolgen.

Bioabfallbehandlungsanlage: Anlage zur Vergärung organischer Substanz zu Biogas kombiniert mit einer Anlage zur Erzeugung von Kompost.

Blockheizkraftwerk (BHKW): Blockheizkraftwerke nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie bestehen aus der Kombination eines Gasmotors oder eines Dieselmotors mit einem davon angetriebenen Generator zur Stromerzeugung. Zusätzlich zu der für Heizungszwecke genutzten Abwärme des Verbrennungsmotors, der Abgase und des Generators erzeugen sie elektrische Energie, so dass die eingesetzte Primärenergie mit einem sehr hohen Wirkungsgrad genutzt wird.

Bodenschutzklausel: Der Bodenschutzklausel kommt im Abwägungsprozess eine zentrale Bedeutung zu. Unbegründete oderüberzogene Flächeninanspruchnahmen und Bodenversiegelungensind unzulässig. Sparsamer Umgang mit Grund und Bodenbedeutet, dass vor einer Neuausweisung von Baugebieten dievorhandenen Baulandreserven ausgenutzt sein müssen. Das giltin ländlichen Räumen wie in Verdichtungsräumen. Die Bodenschutzklausel im Wortlaut (§ 1a Abs. 2 BauGB): „Mit Grund undBoden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabeisind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme vonFlächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklungder Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachungvon Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zurInnenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf dasnotwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oderfür Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigenUmfang umgenutzt werden. Die(se) Grundsätze … sind … in derAbwägung zu berücksichtigen.“

Bottom up: Bezeichnung für einen Modellierungsansatz von unten, bei dem ein technisches Modell zur Abbildung der Realität über einen Funktionszusammenhang gewählt wird und das in der Regel einen hohen Differenzierungsgrad aufweist. Bottom-up-Modelle sind insoweit erklärend, als dass direkt bestimmt werden kann, welcher Parameter wie auf ein Ergebnis wirkt.

Brauchwasser: In Gebäuden genutztes Wasser, ohne Trinkwasserqualität.

Bruttogeschoßfläche: Gebäudegrundfläche x Geschoßzahl.


C

CarSharing: Nutzung eines Kfzs durch mehrere Personen / Haushalte.


D

3-Tonnen-System: Haushaltsnahes Mülltonnensystem zur getrennten Erfassung der Bioabfall-, Papier- und Restmüllfraktion.


E

Eco Efficiency (Öko-Effizienz): Öko-Effizienz ist ein zentraler Faktor in der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Produktions- und Geschäftsabläufe eines Unternehmens. Bei der Beurteilung der Öko-Effizienz werden eine Reihe von betrieblichen und produktionsspezifischen Kriterien beurteilt:
– Effizienz des Ressourcen- und Energieeinsatzes
– Reduktion von toxischen und gefährlichen Stoffen
– Schonung von Wasser, Boden und Luft
– Vermeidung von Störfällen

Effizienz: Der im Verhältnis zur Genauigkeit und Vollständigkeit eingesetzte Aufwand, mit dem Benutzer ein bestimmtes Ziel erreichen (ISO 9241-11).

Elementarfluss: Stoff- und Energiefluss, der der Umwelt ohne vorherige Behandlung durch den Menschen entnommen wird, bzw. ohne anschließende Behandlung durch den Menschen an die Umwelt abgegeben wird.

EMAS: Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme, dem Titel der EG-Verordnung zum Öko-Audit.

Emissionen: Die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

Energieautarke Häuser: Energieautarke Häuser sind Häuser, die definitiv keinen Netzanschluß mehr brauchen. Sie gewinnen alle Energie vollständig selbst von der Sonne, ohne das gewohnte “Backup” vom Netz. Das bekannteste energieautarke Haus, das hier gattungsbildend wirkte, ist das energieautarke Solarhaus der Fraunhofer Gesellschaft in Freiburg. Solare Energiegewinnung, Speichertechniken und sparsamster Verbrauch ergänzen sich hier zu einem völlig in sich geschlossenen Kreislauf von Gewinnen, Speichern und Verbrauchen. Die Energieautarkie, die hier aus wissenschaftlichen Gründen vorgeführt wird, ist überall dort dringende Notwendigkeit oder ergibt sich ganz von selbst, wo schlicht keinerlei Energieversorgungssysteme vorhanden sind, man aber dennoch Strom und Wärme benötigt. Der Fall tritt in Europa vorwiegend in Wald- und Ferienhäusern sowie bei Segelbooten und Campinganlagen auf, aber auch in abgelegenen Bauernhöfen, Berghäusern, Telekommunikationsanlagen, Inseln und ganzen Dörfern, die bisher vom Segen eines “Netzanschlusses” verschont blieben. Vielfach zeigt sich hier, daß es kostengünstiger ist, eine in sich selbständige regenerative Energieversorgung mit entsprechenden Speichersystemen aufzubauen, als über kilometerweite Entfernungen Hochspannungsleitungen zu führen. Dies gilt insbesondere für ganze Landstriche der “Dritten Welt”, in denen die Landbevölkerung noch weitestgehend ohne Elektrifizierung lebt, keine Stromnetze existieren und die weite Streuung der einzelnen Verbraucher eine zentrale Versorgung kaum zuläßt. Hier sind dezentrale regenerative Energieversorgungssysteme oft die wirtschaftlichste Lösung, da auch der Transport von Diesel über weite Strecken teuer ist und bereits einen Großteil der Fracht verbraucht.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur für Europa. Berlin, 1996

Entschädigungs- und Übernahmeansprüche: Eine bestimmteFestsetzung in einem Bebauungsplan, insbesondere wenn essich dabei wie im Falle vieler Umwelt bezogener Festsetzungenum eine Nutzungsbeschränkung handelt, kann den Wert desbetreffenden Grundstücks mindern und/oder den Eigentümer inwirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Der Eigentümer kanndann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass er fürden Wertverlust entschädigt wird oder dass ihm die Gemeindedas Grundstück abkauft. Regelmäßiger Streitpunkt ist dabei dieFrage, ob die Planungsabsicht der Gemeinde die Grenze der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet oder nicht. Näheresist in den §§ 40 bis 44 BauGB geregelt.

Erbpacht: Die einmalige Veräußerung kommunaler Grundstückeverschafft der Gemeinde kurzfristig hohe Einnahmen. Die Grundstückewerden dadurch aber auf Dauer aus der Hand gegeben.Demgegenüber verstetigt die Erbpacht bzw. der erhobene Zins diekommunalen Einnahmen und verhindert private Spekulationenmit den Grundstücken und somit entsprechenden, zusätzlichenLandschaftsverbrauch. Die Gemeinde behält auf lange Sichtnicht nur die Grundstücke, sondern auch den damit verbundenenGestaltungsspielraum.


F

Fäkalwasser: Toilettenabwasser auch Schwarzwasser

FFH-Verträglichkeitsprüfung: Die §§ 34 und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bestimmen, dass Projekte undPläne vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeitmit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher(meint europäischer) Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen sind (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG; kann Teil der Umweltprüfung sein). Die Erhaltungsziele umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Fällt die Prüfung negativ aus, ist der Plan oder das Projekt unzulässig.

Flächenrecycling: Grundstücke, die ihre bisherige Funktionverloren haben, etwa leer stehende Industrie- oder Militäranlagen,werden erneut genutzt – zum Beispiel durch Sanierung der Gebäude, neue Bauten oder durch Umwandlung in Naherholungsräume.

Flächennutzungsplan: Vorbereitender Bauleitplan; stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeinde- bzw. Stadtgebiet sowie die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Grünzügen dar.

Funktionelle Einheit: Quantifizierter Nutzen eines Produktsystems für die Verwendung als Vergleichseinheit in einer Ökobilanz.


G

Gemeinde: Der Gemeindebegriff hat eine doppelte Bedeutung. Er bezeichnet sowohl eine geographisch abgrenzbare, administrative Einheit, gleichzeitig aber bestimmte Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens, beispielsweise in Nachbarschaften (zjm Beispiel Kirchengemeinden).
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie – Eine Einführung. Frankfurt, S. 229.

Geothermie: Erdwärme

Geschoßflächenzahl (GFZ): Quadratmeter Geschoßfläche (addierte Fläche aller Geschoße) je Quadratmeter Grundstücksfläche.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierungder Gemeinden bei und ist, aus unterschiedlichenGründen, eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Auslandin vergleichbarer Form nicht anzutreffen. Besteuert werden gewerblicheUnternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts,also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften.Seit ein paar Jahren wird über ihre Abschaffung oderReform diskutiert.

GIS: GIS steht für Geographisches Informations-System. Es ist definiert als ein System, das aus Hardware, Software und Verfahren besteht, welches raumbezogene Daten erfasst, speichert, manipuliert, analysiert, modelliert und ausgibt, um komplexe Planungs- und Managementprobleme zu lösen (Goodvhild & Kemp,1990). GIS verbindet Karte und Datenbank und erschließt mittels der Computertechnik auch fremden Disziplinen die Geographie – wie etwa dem Marketing. Es kombiniert externe Informationen mit internen Daten. Die kartographische Oberfläche ist nichts anderes als ein Einstieg in eine umfassende Datenbank.

Grauwasser: Brauchwasser mit Ausnahme des Fäkalwassers.

Grundflächenzahl (GRZ): Quadratmeter (überbaute) Grundfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche.

Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen.Sie wird von den Kommunen erhoben, welche siemittels Hebesatz der Höhe nach variieren können. Weil die Höheder Grundsteuer insgesamt auf sehr veralteten Einheitswertenberuht, Grundvermögen also gegenüber anderen Vermögensartensteuerlich übermäßig bevorteilt wird, wird seit einigenJahren über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Von Seitender Umwelt- und Naturschutzverbände wird eine Reform unterökologischen Vorzeichen vorgeschlagen.

Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Umsatzsteuerauf den Grunderwerb und beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreisesder Immobilie. Die Einnahmen stehen den Ländern zu,die diese an die Kommunen weiterreichen können. Seitens derUmwelt- und Naturschutzverbände wird eine Reform der Grunderwerbsteuer unter ökologischen Vorzeichen gefordert.

Grünordnungsplan: Beim Grünordnungsplan handelt es sich umden landschaftsplanerischen Beitrag zum Bebauungsplan. Zieleder Grünordnungsplanung sind vor allem die Schaffung vonGrünstrukturen zur Gestaltung des Stadt- und Landschaftsbildesunter besonderer Berücksichtigung ökologischer Belange, sowievon Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft. (Das Instrument Grünordnungsplanist nicht in allen Bundesländern bekannt. Dafür gibt es dortandere Planwerke, mit denen die besagten Belange in das BPlan-Verfahren eingebracht werden.)


H

Habitat II: eine von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Weltkonferenz zu Fragen der menschlichen Siedlungen; 1996 in Istanbul, Türkei mit den Themen “Angemessene Unterkunft für Alle” und “Nachhaltige Siedlungen in einer zur Verstädterung strebenden Welt” veranstaltet (Habitat I, 1976 in Vancouver, Kanada)

Haushalt: Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, inbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren (Mehrpersonenhaushalt). Wer allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung hat.


I

Infrastruktur: Die technischen sowie sozialen Einrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung eines Gebietes.

Infrastruktur: Infrastrukturen sind materielle Einrichtungen und personelle Ressourcen in einer Region, die die Grundlage für die Ausübung der menschlichen Grunddasseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Erholung, Verkehr, Kommunizieren usw.) bilden. Sie ermöglichen die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des betreffenden Raumes. Konkrethandelt es sich z.B. um Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrs- und Kommunikationsnetze, Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens usw. Es sind im Wesentlichen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Durch Privatisierung öffentlicher Aufgaben werden immer mehr auch privatwirtschaftlich betriebene Versorgungseinrichtungen einbegriffen.

Innenbereichsvorhaben: Vorhaben innerhalb von im Zusammenhangbebauten Ortsteilen sind auch ohne B-Plan zulässig,wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen,die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesundeWohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und es sich nichtum eine Verunstaltung handelt (§ 34 BauGB). Vorhaben im Geltungsbereicheines Bebauungsplans dürfen selbstverständlich denjeweiligen Festsetzungen nicht widersprechen. Zur Realisierungsolcher Vorhaben genügt eine Baugenehmigung; es gelten dieAnforderungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. VieleBundesländer haben zahlreiche Bauvorhaben inzwischen voneiner Baugenehmigung befreit, so dass beispielsweise Ein- undZweifamilienhäuser oder Garagen häufig keiner Genehmigungmehr bedürfen. Ihre Errichtung muss dann dort der Baubehördelediglich noch angezeigt werden.

Innenentwicklungsplan: Dient der planerischen Analyse, Bewertungund Darstellung der Potenziale und Ziele zur Innenentwicklungder Gemeinde, insbesondere im Vorfeld der Aufstellungoder Änderung des Flächennutzungsplans.

Input: Stoff oder Energie, der bzw. die einem Prozess oder einem System zugeführt wird. Ein Stoff kann sowohl Rohstoff als auch Produkt sein.

Inversion: Bildung einer Schicht, die mit zunehmender Höhe zu einer Temperaturzunahme statt -abnahme führt und somit den vertikalen Luftaustausch unterbindet. Es kommt zu einer Anreicherung von Dunst und Staubpartikel, die als Kondensationskerne für Wasserdampf dienen können (Entstehung von Smog).

Inertes Material: Material, das von Chemikalien nicht angegriffen wird und umgekehrt andere Stoffe nicht angreift.

ISO 14.001: Internationale Norm “Environmental Management System” der International Organization for Standardization aus der 14.000er Normenreihe zum Umweltmanagement. Alternative zu EMAS für die Zertifizierung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen.

ISO 14.040: Internationale Ökobilanz-Norm “Prinzipien und allgemeine Anforderungen” der International Organization for Standardization aus der 14.000er Normenreihe zum Umweltmanagement.


J



K

Kennzahl: Bewertungsgröße, bei der die Ergebnisse der Sachbilanz aggregiert, gewichtet oder in Bezug zur Leistung des Systems gesetzt werden.

Kernbilanz: Beschreibt bei einer standort- oder unternehmensbezogenen Umweltbilanz die direkt im Unternehmen anfallenden Umweltwirkungen, z.B. innerhalb des Betriebszauns (“gate-to-gate”). Vergleiche Komplementärbilanz.

Kleinsiedlungsgebiet: (WS) Baugebiet, das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen inklusive Wongebäude mit entsprechenden Nutzgärten dient ( 2 BauNVO). Es ist also ein Wohngebiet des ländlichen Raumes, das den Bewohner durch Selbstversorgung aus gartenbaumäßiger Nutzung eine Einkommensergänzung bietet.

Klimabündnis: “Klimabündnis der Europäischen Städte mit den Indianervölkern Amazoniens zum Erhalt der Erdatmosphäre”. Zusammenschluß europäischer Städte untereinander, mit dessen Hilfe den Ursachen und Problemen der drohenden globalen Klimaänderungen begegnet werden soll.
– Beitrag der europäischen Städte am globalen Klimaschutz: Schadstoffreduzierung sowie FCKW-und Tropenholzverzicht
– Beitrag der indianischen Naturvölker am Klimaschutz:
Bemühungen um den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen, der tropischen Regenwälder Beitritt der Stadt München am 17.07.91.

Klimaneutral ist etwas anderes als CO2-frei. Klimaneutralität wird dadurch erreicht, dass CO2-Emissionen nicht vermieden sondern kompensiert werden. Dies erfolgt meistens durch Bäume und Aufforstung. Sogenannte Emissionsreduktionszertifikate von anerkannten und verifizierten Klimaschutzprojekten gibt es mittlerweise auf der ganzen Welt. Ein Emittent “erkauft” sich gewissermaßen das Recht, weiterhin Emissionen auszustoßen, indem er aktiv und direkt klimaschützende Maßnahmen bezahlt oder zumindest fördert. Der Begriff ist streng genommen Verbraucher-Täuschung.

Klimaschneise: Verbindung zwischen klimatisch günstigen Räumen (unbelastete Kaltluft-/Frischluftentstehungsgebiete) und klimatisch-lufthygienisch belasteten Räumen.

Klimawirksame Schadstoffe: Auswirkungen von Luftschadstoffen auf das lokale und globale Klima (z.B. Ozon).

Kontamination: Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen, chemischen Schadstoffen oder Mikroorganismen.

Kommunaler Finanzausgleich: Das Grundgesetz sichert denKommunen einen prozentualen Anteil an den den Ländern zustehendenGemeinschaftssteuern zu, so dass die Kommunen dieihnen vom Staat zugedachten Aufgaben erfüllen können. Die Finanzausgleichs-oder Gemeindefinanzierungsgesetze der Länderregeln (analog zum bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich)diese Finanzzuweisungen an die Gemeinden und Landkreiseim Einzelnen einschließlich einer teilweisen Umverteilung vonFinanzmitteln (Umlagen) zwischen den Gebietskörperschaftenund sorgen so für einen kommunalen Finanzausgleich, u.a. mitdem Ergebnis, dass finanzstärkere Gemeinden schwächere Gemeindenunterstützen.

Kompensationsflächenpool: In einem Flächenpool werden Ausgleichs-(und ggf. Ersatz-)maßnahmen sinnvoll gebündelt, zum Beispiel entlang eines Gewässers. Die einzelnen Maßnahmengehen auf Eingriffsvorhaben bzw. entsprechende Planungen an anderen Stellen zurück. Damit der Flächenpool eine in sich „runde“Sache wird, betreibt die Gemeinde eine aktive Flächenbevorratungdurch Erwerb, Tausch, Grunddienstbarkeiten oder vertragliche Sicherung. Die Maßnahmeflächen des Flächenpools selbst können über einen eigenen „grünen“ Bebauungsplan, über Verträge oder vergleichbare rechtliche Instrumente abgesichert werden. Maßnahmenträger können neben der Kommune auch Behörden, Naturschutzverbände, Stiftungen, Landschaftspflegehöfe, Schulen oder engagierte Bürger sein. Ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats verleiht dem Flächenpool politischen Rückhalt. Siehe auch „Ökokonto“.

Komplementärbilanz: Erweitert eine Kernbilanz um die außerhalb des Unternehmens anfallenden Umweltwirkungen. Diese können auch in anderen Unternehmen anfallen. Mit der Komplementärbilanz veschwimmt die Unterscheidung zwischen der reinen standortbezogenen Bilanz und der Produktökobilanz.

Konversion: Unter Konversion versteht man die Umnutzung alter Gebäude oder Flächen. Oft wird der Begriff Konversion im Zusammenhang mit der Umnutzung alter Militärflächen in zivilgenutzte Flächen verwendet (sog. Flächenkonversion).

Kostenrechnung: Zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und zur Ermittlung der Selbstkosten werden Informationen über den Produktionsfaktorverbrauch im Betrieb gesammelt und den erstellten Sachgütern bzw. Dienstleistungen gegenübergestellt. Dazu gehören z.B. die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

Kostenträgerstückrechnung: Teil der Kostenrechnung: Die im Betrieb angefallenen Kostenbeträge werden auf ein Stück der Kostenträger (Produkte) bezogen, z.B. als Grundlage der Verkaufspreispolitik.

Kritische Prüfung: Ist insbesondere bei Ökobilanzen mit vergleichenden Aussagen (z.B. Produktvergleich) erforderlich. Muss von unabhängigen internen oder externen Sachverständigen vorgenommen werden.

Kuppelprozess: Prozess, bei dem mehrere verwertbare Produkte gekoppelt entstehen. Erschwert die Zuordnung von Rohstoffbedarf oder Emissionen auf die einzelnen Produkte (siehe auch Allokation).


L

Ländliche Räume: Werden durch ländliche Siedlungsformen und eine überwiegend dünne Besiedlung charakterisiert. Bezogen auf die siedlungsstrukturelle Typisierung befinden sie sich außerhalb der Verdichtungs- bzw. Ordnungsräume. In der Regionstypisierung werden sie als ländlich geprägte Regionen, besonders entfernt von Verdichtungsräumen gelegene als ländlich periphere Regionen bezeichnet.

Landschaftsplan: Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bestandteil des Flächennutzungsplanes.

LCA: Abkürzung für Life Cycle Assessment, siehe auch Ökobilanz.

Lebensstil: Gestaltung der Lebensweise bestimmter Personen oder Personengruppen. Der Lebensstil umfasst spezifische materielle, kulturelle und ökonomische Präferenzen. In die Lebensstile fließen die Wert- und Normvorstellungen der Akteure ein. Sie sind häufig mit der Schichtzugehörigkeit verbunden, sind aber nicht zwangsläufig an diese gebunden. Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie – Eine Einführung. Frankfurt, S. 229.

Lebensweg (Ökobilanz): Aufeinanderfolgende und miteinander verbundene Stufen eines Produktsystems von der Rohstoffgewinnung bis zur endgültigen Beseitigung (cradle to grave: “Von der Wiege bis zur Bahre”).

Lehm-Lexikon: www.eiwa-lehmbau.de/lehmlexikon

Lokale Agenda 21: Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- undumweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert,ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, beschlossen aufder „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“(UNCED) in Rio de Janeiro (1992). Zentrales Thema derAgenda 21 ist nachhaltige Entwicklung. Mit einer nachhaltigenEntwicklung sollen durch anzupassende Wirtschafts-, UmweltundEntwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen GenerationBefriedigung finden, ohne die Chancen künftiger Generationenzu beeinträchtigen.

Lufthygiene: befaßt sich mit der Beschaffenheit und den Auswirkungen der Luft auf die Gesundheit des Menschen.


M

Magerrasen: Mehr oder weniger trockene, meist nährstoffarme Grasvegetation, die durch langanhaltenden Nährstoffentzug (Mahd, Weide) entstanden ist.

Magerwiese: ausgemagerte (Wirtschafts-) Wiese

Mischgebiet: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Wirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten in gewerblich genutzten Teilen.

Modal-Split: Anteile der Verkehrsarten (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr) am Verkehrsaufkommen- bzw. aufwand

Modul: Kleinster Teil eines Produktsystems, für den zur Erstellung einer Ökobilanz Daten gesammelt werden. Diese Segmentierung ermöglicht einen effizienten modularen Aufbau von Ökobilanzen unter Verwendung gleicher oder ähnlicher Prozesse.


N

Nachbarschaft: Bezeichnung für die soziale Gruppe, deren Mitglieder aufgrund der Gemeinsamkeit des Wohnortes miteinander interagieren. Räumliche Nähe gilt dabei als entscheidend für die Auswahl der Interaktionspartner.
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie – Eine Einführung. Frankfurt, S. 230.

Nachhaltigkeits-Lexikon (Stiftung Kathy Beys Aachen)
www.nachhaltigkeit.info

Nachhaltigkeitsindikatoren: Die aufbereiteten und einheitlich dokumentierten Basisdaten der laufenden Raumbeobachtung bilden die Grundlage für die Berechnung von Indikatoren. Mit den Indikatoren wird die räumliche Entwicklung auf der Ebene von Kreisen oder Raumordnungsregionen gemessen und beurteilt. Aktuell stehen rund 230 Indikatoren zur Beschreibung der regionalen Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, die jährlich aktualisiert werden. Sie können in Form jährlich erscheinender Publikationen oder auf der CD-ROM INKAR beim Selbstverlag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bezogen werden.

Nahwärme: Unter Nahwärme versteht man die Wärmeversorgung von einzelnen, nah beieinanderliegenden Gebäuden über Wärmeleitungen von einer zentral gelegenen Reizzentrale aus.

Netzstadtmodell: Das Modell beschreibt ein urbanes System mit Hilfe der Netzmetapher als Gebilde aus Knoten und Verbindungen zwischen ihnen, das räumlich durch eine Grenze (Perimeter) gegenüber einem Hinterland differenziert und in Skalen mit unterschiedlichen Organisationsstufen gegliedert wird. Ein urbanes System wird durch vier Aktivitäten generiert und auf sechs Territorien räumlich angeordnet.

Netzstadtmethode: Bezeichnung für ein Instrumentarium, um urbane Systeme, welche mit dem Netzstadtmodell charakterisiert werden, für die Gestaltung zu analysieren und im Entwurf zu unterstützen.

Niedertemperaturkessel: Derartige Kessel kommen mit Vorlauftemperaturen unter 50°C aus und arbeiten besonders wirtschaftlich. Fast alle neuen Ö1- oder Gas-Spezialkessel werden heute als Niedertemperaturkessel angeboten.

Niedrigenergiehausstandard: Anforderungen an die Wärmedämmumg von Häusern, die auf Werten des sog. “Niedrigenergiehauses” beruhen. Die Wärmedämmung des Niedrigenergiehauses halbiert den Wärmeverlust über die Gebäudehülle im Vergleich zu den Anforderungen der Warmeschutzverordnung von 1982.

Niedrigenergiehäuser: Als Niedrigenergiehäuser werden im allgemeinen Gebäude bezeichnet, deren Heizwärmebedarf weniger als 70 kWh/m²a beträgt. Der Niedrigenergiehausstandard kann bereits mit sehr guter Wärmedämmung, hochwertigen Fenstern und einer dichten und wärmebrückenfreien Gebäudehülle erreicht werden. Sehr häufig werden diese Maßnahmen durch kontrollierte Be- und Entlüftung – manchmal mit Wärmerückgewinnung – ergänzt. Viele Gebäude haben eine Sonnenkollektoranlage, die darauf ausgelegt ist, im Jahresdurchschnitt ca. 60% des Warmwasserbedarfs zu decken. Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur für Europa. Berlin, 1996

Niedrigstenergiehäuser: verbrauchen weniger als 30 kWh/m²a. Zum Vergleich: Neubauten der 70er Jahre verbrauchen bis zu 300 Kilowattstunden Nutzenergie zum Heizen pro Quadratmeter und Jahr. Ein Gebäude, das nach der Anfang 1995 in Kraft getretenen Wärmeschutzverordnung gebaut worden ist, benötigt gerade noch ein Drittel davon. Niedrigstenergiehäuser kommen mit einem Zehntel aus. Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur für Europa. Berlin, 1996

Nullenergiehäuser: Nullenergiehäuser sind Gebäude, die im Jahresdurchschnitt ihre gesamte Energie (Wärme und Strom) selbst solar gewinnen können, aber nicht unabhängig vom öffentlichen Stromnetz sind. Überschußstrom wird im Sommer in das öffentliche Stromnetz eingespeist und anderen Verbrauchern zur Verfügung gestellt, im Winter hingegen zieht das Nullenergiehaus selbst wieder Energie aus dem Stromnetz. Die Jahresbilanz ist jedoch ausgeglichen. Auch Gebäude die “lediglich” keine weitere Energiequelle als die Sonne benötigen, um ihren Heizenergie- und Warmwasserbedarf zu decken, werden oft als “Nullenergiehäuser” bezeichnet. Sie sollten vielleicht zur Abgrenzung besser “Null-Heizenergiehäuser” genannt werden. Auch Gebäude, die weniger als 20 kWh/m²a an Heizenergie verbrauchen, werden als – zumindest fast – Nullenergiehäuser bezeichnet, da auch dieser Verbrauch beinahe nicht mehr der Rede wert ist (verglichen mit bis zu 400 kWh/m²a, die konventionelle Häuser teilweise noch benötigen). Der Grund für diese Auffassung liegt darin, daß der Aufwand, um auch diesen geringfügigen Restbedarf über verfeinerte Speichertechniken noch solar zu decken, weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll erscheint. Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur für Europa. Berlin, 1996

Nutzungsmischung: Die reale Entwicklung unserer Städte und Gemeinden war (und ist) von räumlicher Entmischung und Trennung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Handel, Versorgung und Freizeit geprägt. Nutzungsmischung ist jedoch ein wichtiges Element einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung hin zu nachhaltigen Lebensstilen und einer Stadt der kurzen Wege. Mittlerweile gibt es vielerorts beispielhafte Mischungsprojekte, wenngleich sie gegenüber der überwältigenden Masse monostrukturierter Neubaugebiete noch Ausnahmen darstellen.


O

 

Objektplanung: Konkrete Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Bauvorhabens.

Öffentliches Grün: Öffentliche, durch Vegetation geprägte Freiräume, die in der Regel für einen uneingeschränkten Personenkreis zugänglich sind.

Öko-Audit: Ein Managementinstrument zur systematischen, dokumentierten und regelmäßigen Bewertung der Leistung, des Managements und der Abläufe eines Unternehmens zum Schutz der Umwelt. Wird in der EG-Verordnung als Umweltbetriebsprüfung bezeichnet. Umgangssprachlich oft Oberbegriff für das Thema betriebliche Umweltmanagementsysteme.

Ökobilanz: Zusammenstellung und Beurteilung der Input- und Outputflüsse und der potentiellen Umweltwirkungen eines Produktsystems im Verlauf seines Lebenswegs. Schritte einer Ökobilanz: Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens, Sachbilanz, Wirkungsabschätzung und Auswertung. Früher wurden unter betrieblichen Ökobilanzen unternehmens- oder standortbezogene Umweltbilanzen verstanden.

Ökokonto: Werden Maßnahmen eines Kompensationsflächenpoolsbereits vor einem geplanten Eingriff durchgeführt, wirdein Ökokonto zur „Einbuchung“ benötigt. Natürlich muss dieNaturschutzbehörde die Maßnahme anerkennen und deren Wertin einem Kompensationsflächenkataster dokumentieren. DieMaßnahme kann später einem Eingriff bzw. einem Verursacherzugeordnet werden, der nach dem Verursacherprinzip die durchdie Maßnahme entstandenen Kosten erstattet, was zur „Ausbuchung“der Maßnahme aus dem Ökokonto führt (siehe auch §§135aff. BauGB).

Ökologische Vorrangfläche: Fläche, auf der ökologische Maßnahmen Vorrang haben.

Ökologischer Landbau: Eine nachhaltige Bewirtschaftung, Schonung von natürlichen Ressourcen sowie die Produktion und Verarbeitung von möglichst unbelasteten Produkten.

Oikos: Als Oikos wurde ind er Antike der private Haushalt bezeichnet. Den Gegensatz dazu bildete die Polis als zentraler Markt- und Versammlungsplatz.
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie – Eine Einführung. Frankfurt, S. 231.

Operationalisierung: in der empir. Sozialforschung die Verfügbarmachung (“operationale Definition”) von theoret. Begriffen und Hypothesen im Sinne ihrer empir. Überprüfbarkeit durch Angabe konkreter, im Einzelnen prüfbarer Zielvorgaben und Schritte.

Output: Stoff oder Energie, der bzw. die von einem Prozess oder einem System abgegeben wird. Ein Stoff kann sowohl Rohstoff als auch Produkt, Zwischenprodukt, Schadstoff oder Abfall sein.


P

Passive Solarenergie: Sonnenwärme, die ohne Einsatz fremder Energiequellen zur Unterstützung der Gebäudeheizung und zur Deckung des Raumwärmebedarfs genutzt werden kann.

Petri-Netz: Ansatz aus der Theoretischen Informatik zur Beschreibung kausaler Abhängigkeiten und nebenläufiger Vorgänge eines Netzes. Grundlage der Stoffstromnetze. Der Name geht zurück auf den deutschen Mathematiker Carl Adam Petri.

Pflanzenkläranlage: Kläranlage, bei der verunreinigtes Wasser mit Beteiligung von Pflanzen gereinigt wird, wobei meist die Rolle der Pflanzen weniger groß ist, als die des Bodens.

Pflanzgebot: Die Gemeinde kann den Eigentümer durch Bescheidverpflichten, sein Grundstück innerhalb einer zu bestimmendenangemessenen Frist entsprechend den nach § 9 Abs. 1 Nr. 25getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans zu bepflanzen.Im Übrigen gilt das unter Baugebot Gesagte. Entsprechendesgilt auch für die Verfügung eines Rückbau- und Entsiegelungsgebots.

Planung: Vorbereitung zukünftigen Handelns auf der Grundlage von Informationsgewinnung und -verarbeitung über Entwicklung und gegenwärtigen Zustand des Planungsobjekts.

Plusenergiehäuser: Architekt Rolf Disch aus Freiburg hat den Begriff bekannt gemacht und sich namensrechtlich schützen lassen. Es handelt sich um Häuser, die über das Jahresmittel mehr Energie gewinnen, als sie verbrauchen. Das von Disch entwickelte “Heliotrop” und die “Solarsiedlung Schlierberg” in Plusenergiestandard sind Pionierprojekte zum Nachhaltigen Bauen und sind in die Geschichte des Bauens eingegangen.

Potentielle natürliche Vegetation: Vegetation, die sich entwickeln würde, wenn die wirtschaftende Tätigkeit des Menschen eingestellt würde.

Prosumer: Das Wort basiert auf der Kombination von “Produzent” und “Konsument”. Der Neologismus “Prosumer” entstand im Kontext der Einspeisung von selbst erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien oder BHKWs und stromerzeugenden Heizungen, die in das öffentliche Netz einspeisen. Er definiert sich beim Thema Strom folgendermaßen: ein Prosumer ist ein Stromverbraucher, der Strom produziert, um seinen eigenen Verbrauch teilweise zu decken und Überschüsse gegebenenfalls ins das Stromnetz einzuspeisen. Ein Prosumer kann aber generell auch andere Dinge selber erzeugen und in der Nachbarschaft im Quartier oder in der Siedlung oder einer breiteren Öffentlichkeit anbieten.

Primärenergie: Die Energie, die in den Brennstoffen (Erdöl, Erdgas, Wind, Sonne, Licht, Kohle, Biogas, Holz usw.) vor Umwandlung und Transport enthalten ist.

Privilegierte Vorhaben und Außenbereich: Eine zentrale Regelungim Baugesetzbuch behandelt das Bauen im so genanntenAußenbereich (§ 35). Zum Außenbereich zählen alle Bereiche,die nicht zum Innenbereich gehören (welcher wiederum in § 34definiert ist), also die nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden.Wird ein Bebauungsplan für ein Außenbereichsgebiet aufgestellt,dann wird dieses Gebiet allerdings durch den Satzungsbeschlusszum Innenbereich erklärt und eine Bebauung wird auf dieserGrundlage möglich. Ohne Bebauungsplan sind ferner, abweichendvom grundsätzlichen Bauverbot, ganz bestimmte Vorhaben imAußenbereich zulässig. Zu diesen so genannten privilegiertenVorhaben zählen u.a. Vorhaben der Landwirtschaft, der Ver- undEntsorgung sowie der Energiegewinnung. Hier kann allerdingsder Flächennutzungsplan teilweise steuernd eingreifen undsomit quasi die Privilegierung für bestimmte Gemeindeteileausschließen.


Q

Quartierpark: Park, der einem Wohnquartier zugeordnet ist.


R

Rebound-Effekt. Der Rebound-Effekt bezeichnet die Überkompensation von relativer Umweltentlastung (z.B. Entkopplung von Bruttosozialprodukt und Energieverbrauch) durch weiteres quantitatives Wirtschaftswachstum. Quelle: Udo E. Simonis (2003): Öko-Lexikon München: Beck.

Regenwasser: Wasser, das durch Niederschlagsereignisse anfällt.

Ressource: Im engeren Sinne Rohstoffe und Energieträger; Unterscheidung in erneuerbare Ressourcen wie Nahrung, Holz, Wasser und nicht erneuerbare Ressourcen wie Rohstoffe fossiler Brennmaterialien. Ressourcen der Erde stellen aus ökonomischer Sicht natürliche Produktionsmittel (Rohstoffe) für die Wirtschaft dar. Sie sind zugleich unsere Lebensgrundlage. Die Ressource Umwelt dient darüber hinaus als Aufnahmemedium für sämtliche menschlichen Abfälle und Emissionen.

Rigole: Meist kiesgefüllter Graben zur Wasserrückhaltung, Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers.


S

Sanierung von Altlasten: Behandlung von Altlasten (Entgiftung oder Sicherung), um davon ausgehende Gefahren zu verringern.

Sanierungsplan: Der Sanierungsplan ist ein planerisch durchgearbeitetesSanierungskonzept für eine Altlast in textlicherund zeichnerischer Darstellung zur Vorlage bei der zuständigenBehörde und als Grundlage für ein erforderliches Genehmigungsverfahren.

Sachbilanz: Bestandteil einer Ökobilanz, der die Zusammenstellung und Quantifizierung von Inputs und Outputs eines Produktsystems umfasst. Eine Wirkungsanalyse oder Bewertung erfolgt in einer Sachbilanz noch nicht.

Schwachwind: Winde mit einer Windgeschwindigkeit von weniger als 2 m/s, die keine bedeutsame lufthygienisch entlastende Wirkung besitzen.

Siedlung: jede menschliche Niederlassung. Nach der Benutzungsdauer unterscheidet man die Dauersiedlungen (ständig bewohnt) von den temporären Siedlungen (kurzfristig, etwa bis zu einem halben Jahr bewohnt), unter Letzteren saisonale Siedlungen (während mehrerer Wochen bewohnt, z.B. Almsiedlung, Wochenendsiedlung, Nomadenlager) und ephemere Siedlungen (flüchtige Siedlungen, z.B. Windschirme, Zeltlager u.a. Siedlungen der Wildbeuter und Jägervölker). Formen der ländlichen Siedlung sind u.a. Einzelhof, Weiler, Dorf, Kibbuz, Agrostadt. Außer den Behausungen umfasst die Siedlung auch die Grundstücke, Verkehrs- u.a. öffentlichen Flächen (z.B. Grünanlagen) sowie Kult- und Schutzanlagen. Aufgegebene Siedlungen bezeichnet man als Wüstung. Quelle: Brockhaus, 1999

Städtische Siedlung: Stadt. Quelle: Brockhaus, 1999

Siedlungsbestand: Siehe Bestandsgebiete.

Siedlungsstruktur: Gefüge der Gestaltungs-, Ordnungs- und Nutzungselemente einer Siedlung. Strukturbeschreibende Begriffe einer Siedlung oder Stadt sind u.a. Zentrum, Vorort, Quartier, etc.

Solarkollektor: Technische Anlage zur Erzeugung von Wärme aus Sonnenlicht. Die Sonneneinstrahlung erwärmt eine schwarze Oberfläche, deren Auskühlung durch eine vorgelagerte transparente Abdeckung (Glasscheibe o.ä.) verringert wird. Die Absorberfläche gibt die Wärme zumeist an Rohrschlangen mit zirkulierendem Wasser zu Heizzwecken weiter.

Sonderfreifläche: Fläche.die auch von der Neuen Messe München für Freiluftausstellungen z.B. Baumaschinenmesse (BauMa), genutzt wird.

Soziale Stadt (Programm Soziale Stadt): Maßnahmen der Sozialen Stadt kommen in Frage zur Stabilisierung und Aufwertung von Ortsteilen, die durch soziale Missstände benachteiligt sind und in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht (§ 171e BauGB).

Stadt: Siedlung mit meist nichtlandwirtschaftlichen Funktionen (Ausnahme Ackerbürgerstadt), gekennzeichnet u.a. durch eine gewisse Größe, Geschlossenheit der Ortsform, hohe Bebauungsdichte, zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung; in größeren Städten führt die Differenzierung des Ortsbildes zur Bildung von Stadtvierteln (z.B. City, Wohnviertel, Industriegebiete). Die statistische Definition der Stadt geht nur von einer bestimmten Einwohnerzahl aus, unabhängig vom Stadtrecht; für internationale Vergleiche scheint eine Mindesteinwohnerzahl von 20.000 sinnvoll zu sein. In Deutschland unterscheidet man Klein- (5.000 – 20.000 Einwohner), Mittel- (20.000 – 100.000 Einwohner) und Großstadt (über 100.000 Einwohner). Das starke Wachstum größerer Städte, verbunden mit höherem Verkehrsaufkommen durch die Trennung von Wohnen und Arbeiten sowie die zunehmende Umweltbelastung (Abwasser, Müll, Smog), stellen die Stadtverwaltungen vor Probleme, die durch die schwierige Finanzsituation der Kommunen noch verstärkt werden. Darüber hinaus hat die Stadtsoziologie, die sich mit den Problemen des modernen (Groß-)Stadtlebens und deren Ursachen beschäftigt, auf den Zusammenhang zwischen Stadtgröße und sozialem Verhalten hingewiesen, der sich v.a. in einer Verkümmerung sozialer Lebensformen manifestiert und in sozialpathologischen Auswüchsen (z.B. Slums, erhöhte Kriminalitätsrate) gipfelt. Alle diese Erkenntnisse haben Einfluss auf die Städteplanung (Städtebau), die nicht mehr allein Aufgabe von Bauingenieuren, sondern auch von Ökologen, Soziologen und Sozialpsychologen ist. Quelle: Brockhaus, 1999

Stadtplanung: Die städtebauliche Planung, gesetzlich “Bauleitplanung”, allgemein auch Ortsplanung, Städteplanung genannt, soll die gesamte Bebauung in den Städten und Dörfern, die zu ihnen gehörenden Anlagen und Einrichtungen sowie die mit der Bebauung in Verbindung stehende Nutzung des Bodens so vorbereiten und leiten, dass eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleistet, eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden. Die Bauleitplanung der Gemeinde vollzieht sich nach dem Baugesetzbuch in zwei Stufen: im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der das ganze Gemeindegebiet umfasst und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde als Ganzes in den Grundzügen darstellt, und in dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der Bebauungsplan ist zugleich Grundlage für die Erschließung und begründet planvorbereitende und plandurchführende Bodenordnungsmaßnahmen (z.B. Genehmigungspflicht für den Grundstücksverkehr, Vorkaufsrecht, Umlegung, Enteignung). Die Wahl der Standorte für den Gemeinbedarf sowie die zentralen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Anordnung der Grün- und Freiflächen in Verbindung mit den Wohn- und Arbeitsplätzen, zweckmäßige Führung und Emissionsabschirmung der Hauptverkehrslinien sind von besonderer Bedeutung für die Qualität der künftigen Umwelt. Die Verkehrsplanung muss daher in die Bauleitplanung integriert werden und sich mit dem fließenden und ruhenden Individualverkehr, dem Fußgängerverkehr und dem öffentlichen Nahverkehr (Schiene, Bus) befassen. Die Bauleitpläne sind den Zielen der überörtlichen Raumordnung und Landesplanung anzupassen.

Stadtumbaumaßnahme (Programme Stadtumbau Ost undWest): Ortsteile, die unter erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten– gemeint ist vor allem ein dauerhaftes Überangebotan Wohnungen – leiden, sollen umgebaut und auf diese Weisezukunftsfähig gemacht werden (§ 171a BauGB). Stadtumbauwird eine zentrale städtebauliche Aufgabe in den kommendenJahren sein, denn die Alterung und der Rückgang der Bevölkerunggehen mit Schrumpfungsprozessen, mit Bedarfs- undAngebotsveränderungen in allen Lebensbereichen einher. Dieswird auch weitreichende Folgen für die Stadtentwicklung habenund eine noch nie da gewesene Herausforderung für denStädtebau bedeuten.

Städtebau: Teilgebiet der Urbanistik. Der Städtebau hat die Aufgabe, die räumliche, besonders die bauliche Entwicklung im gemeindlichen Bereich zu lenken. Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die städtebauliche Planung mit der räumlichen Disposition der verschiedenen Bodennutzungen bis hin zur Festsetzung der Umgrenzung und der Höhen der Gebäude als auch die Realisierung der Planung über Bodenpolitik (Bodenwirtschaft und Bodenordnung) sowie die Aufschließung (Erschließung, Folgeeinrichtungen besonders Anlagen des Gemeinbedarfs der öffentlichen Hand und sonstiger Träger, private Versorgungseinrichtungen).

Städtebauförderung: Seit Anfang der 70er Jahre stellen Bundund Länder gemeinsam im Rahmen der StädtebauförderungFinanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklungder Städte und Gemeinden bereit. Damit soll die Funktion derStädte als Wirtschafts- und Wohnstandort gestärkt werden.

Städtebaulicher Denkmalschutz (nur neue Länder): Das Städtebauförderungsprogramm„Städtebaulicher Denkmalschutz“ inden neuen Ländern wurde 1991 von Bund und Ländern eingeführt.Ziel des Programms ist die Erhaltung historischer Stadtkerne. Dazuzählt nicht nur die Erhaltung einzelner Baudenkmäler, sondernauch die Revitalisierung historischer Innenstädte.

Städtebauliche Rahmenpläne: Der städtebauliche Rahmenplanstellt eine zusätzliche Planungsstufe zwischen dem Flächennutzungsplanund den Bebauungsplänen dar. In einem Rahmenplanwerden größere städtebauliche Zusammenhänge, Konzepte zurFunktion, Nutzung, Gestaltung, zu sozialen und ökologischenBelangen dargestellt. Rahmenpläne haben informellen Charakter,sie definieren Leitlinien und Ziele für Politik und Verwaltung, aufderen Grundlage u.a. Bebauungspläne erarbeitet werden.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Zielt auf die wesentlicheVerbesserung und Umgestaltung eines Gebietes zur Behebungstädtebaulicher Missstände. (§ 136 BauGB)

Städtebaulicher Vertrag: Die Gemeinde kann beispielsweise mitBauträgern und Investoren städtebauliche Verträge schließen undauf diese Weise Vereinbarungen treffen, die über Festsetzungeneines Bebauungsplans hinausgehen oder deren zügige Realisierungabsichern (§ 11 BauGB). Diese Möglichkeit ist insbesonderezur Vereinbarung, Absicherung und Kostenübernahme vonUmweltmaßnahmen (Ausgleichspflanzungen, Bodensanierung)interessant. Weitere typische Anwendungsfälle: Vertrag zur Übernahmevon Folgekosten der Infrastruktur, von Planungskostenoder zur Absicherung einer bestimmten Umsetzungsfrist.

Standort: Umweltbilanzen (“betriebliche Ökobilanzen”) beziehen sich meistens auf Unternehmensstandorte, d.h. auf das Gelände, auf dem die gewerblichen Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen. Dazu zählen auch die im Rahmen dieser Tätigkeit genutzten beweglichen und unbeweglichen Sachen, die zur Ausstattung und Infrastruktur gehören.

Starkwind: Winde mit einer Windgeschwindigkeit über 5 m/s, die zu einer vollständigen Durchmischung der Luft führen und dadurch zur lufthygienischen Entlastung beitragen.

Stelle: Ein passiver Bestandteil (Knoten) eines Stoffstromnetzes, der einen Zustand beschreibt. Stellen werden in Stoffstrombilanzen (z.B. in “Umberto”) zur Verteilung und Lagerung von Stoffen und Energien genutzt.

Stellplatzschlüssel: Angabe, wieviel Kfz-Stellplätze pro Wohneinheit zur Verfügung gestellt werden müssen.

Stoffflussanalyse: Methode zur Erfassung der Materie- und Energieflüsse sowie der Energielager in einem gegebenen Raum in einem definierten Zeitabschnitt.

Stoffstrom (-analyse): Um eine bestimmte Menge von Endprodukten oder Dienstleistungen bereitstellen zu können, muss eine mehr oder weniger große Menge von Roh- und Hilfsstoffen bewegt werden, deren Gesamtmasse die der Endprodukte um ein Vielfaches übersteigen kann. Um einen einzigen Computer herzustellen, müssen z.B. (einschließlich des Abraums der Rohstoffgewinnung) 10 bis 20 Tonnen Material bewegt werden. Dabei ist noch nicht der Wasserbedarf berücksichtigt. Die Stoffstromanalyse zielt darauf ab, die Materialmasse, die im Endprodukt nicht mehr auftaucht (“ökologischer Rucksack”), möglichst gering zu halten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.

Strahlungsnächte: Entstehung von Inversionen in windschwachen, wolkenarmen Nächten durch kühle bodennahe Schichten und darüberliegende warme Schichten.

Strategische Umweltprüfung (SUP): Umweltprüfung für Pläne und Programme, geregelt im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltprüfung der Bauleitpläne ist davon abweichend im Baugesetzbuch geregelt.

Suburbanisierung: Prozess der Ausbreitung der Städte in ihrUmland, verbunden mit Landschaftszerschneidung durch Verkehrswege.

Suffizienz: Die Suffizienz richtet sich an die Konsumenten und sucht nach Konzepten und Ansätzen zur Reduzierung des materiellen Konsums. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung von neuen Lebensstilen und Konsummustern, die den ökologischen Strukturwandel unterstützen sollen.

Sukzessionsfläche: Fläche, auf der sich, ohne menschlichen Eingriff, durch Ablösung einer Organismengemeinschaft durch eine andere, hervorgerufen durch Klima, Boden oder Lebenstätigkeit der Organismen selbst, die potentielle natürliche Vegetation einstellen würde; allg. für Flächen, die für einen gewissen Zeitraum sich selbst überlassen werden.

Szenario: Vorstellung einer Situation, Gesellschaft oder eines Geschehens, die entsteht, wenn ein Planspiel bis zum Ende durchgespielt wird. Szenarien dienen zur Gewinnung von Einsichten in zukünftige Entwicklungen in Abhängigkeit von Ausgangsbedingungen. Mit Hilfe von Modellen werden i.d.R. zukünftige Situationsalternativen als logische Folge unterschiedlicher Weichenstellungen hergeleitet. Zusammen mit einer adäquaten Datenbasis und einem geeigneten Modell lassen sich “Wenn-Dann”-Aussagen treffen, insbesondere die (zeitliche) Änderung von Umweltindikatoren betreffen.


T

Technische Infrastruktur: Alle Arten von Verkehrsanlagen, Kommunikationseinrichtungen (z.B. Post) sowie die Anlagen der Ver- und
Entsorgung (Kraft- und Gaswerke, Wasser- und Klärwerke, Müllverbrennung etc.).

Top-Down: Bezeichnung für einen Modellierungsansatz ” von oben”, bei dem ein mathematisches bzw. statisches Modell zur Abbildung der Realität gewählt wird und das in der Regel einen hohen Aggregationsgrad aufweist. Top-Down-Modelle sind oft ökonometrisch, beruhen also auf einem Wirkunsgzusammenhang, der über Kosten oder Preise vermittelt wird (z.B. Preiselastizitäten). Durch dann stattfindende hohe Aggregation realer Abläufe zu ökonomischen Parametern ist der Differenzierungsgrad von Ergebnissen in der Regel gering.

Trinkwasser: In der Regel aus Grundwasser gewonnenes oder aufbereitetes Wasser. Es muß den geltenden Trinkwassergütequalitätsnormen entsprechen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Ein Teil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens, die der Entscheidung über die Zuverlässigkeit von Vorhaben dienen. Sie umfaßt Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf: Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und deren Wechselwirkungen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.


U

Umlegung: Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch(§§ 45ff.) ist ein Verfahren zum Grundstückstausch mit demZiel, unbebaute oder bebaute Grundstücke neu zu ordnen, umzweckmäßig gestaltete Grundstücke zu erhalten. Das Verfahrenhat sich insbesondere zur innerörtlichen Nachverdichtungsehr locker bebauter, aber ungünstig erschlossener Siedlungenbewährt. Die Gemeinde ordnet die Umlegung für ein bestimmtesGebiet an und setzt einen Umlegungsausschuss ein. DerUmlegungsplan regelt im allseitigen Interessenausgleich dieGrundbesitzverhältnisse neu, ohne dass Grundstücke ver- bzw.gekauft werden; Grunderwerbsteuer oder Gebühren fallen nichtan. Keiner der Grundbesitzer wird benachteiligt. Mit der von derGemeinde abgeschöpften, umlegungsbedingten Bodenwertsteigerungfinanziert sie das Verfahren. Die Umlegung dient entwedererstmalig der Schaffung von Baurecht auf bislang nicht zumBauen geeigneten Flächen (Erschließungsumlegung) oder derHerbeiführung einer besseren Bebaubarkeit von bereits bebautenGrundstücken (Neugestaltungsumlegung).

Umweltbericht: Besonderer Teil der Begründung zum Bauleitplan. Verbot der Negativ- oder Verhinderungsplanung: Bauleitplänedürfen nicht ausschließlich mit dem Ziel aufgestellt werden, eineunerwünschte Entwicklung oder Nutzung zu verhindern. Einebestimmte Darstellung oder Festsetzung muss von der Gemeindewirklich gewollt sein und einer planerischen Konzeption folgen.Das schließt keineswegs den Beschluss eines Bebauungsplansmit ausschließlich „grünen“ Inhalten (Grün-, Wald- Landwirtschaftsfläche)aus.

Umweltverbund: er besteht aus Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV und Carsharing.

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): Studie zur Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens; z.B. vom Bauherrn veranlaßt.

Urbane Gebiete: Die im Zuge der BauGB-Novelle 2017 neu eingeführte Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ ermöglicht es, auch an gewerblich geprägten Standorten Wohnen zu realisieren, ohne die beim „Mischgebiet“ erforderliche gleichgewichtige Nutzungsmischung zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung zu realisieren. Die zulässigen Dichtewerte übersteigen die des Mischgebiets (GRZ 0,8; GFZ 3,0). Auch die Grenzwerte für gewerblichen Lärm am Tag wurden gegenüber dem Mischgebiet leicht erhöht (3 Dezibel). Hierdurch könnte nun auch an bislang weniger gut wohnbaulich nutzbaren Standorten Wohnungsbau (leichter) möglich werden. Mit der Einführung der Urbanen Gebiete verbindet sich auch die Erwartung, dass die bislang praktizierte Ausweisung von Mischgebieten als „Umweglösung“ wieder entsprechend eingegrenzt wird.

Urbanes System: Das urbane System ist ein aus geogenen (erdgeschichtlich entstandenen) und anthropogenen (kulturell gestalteten) Subsystemen zusammengesetztes Gross-System auf einer Fläche von Hunderten bis Zehntausenden von Quadratkilometern und einer Dichte von Hunderten von Einwohnern pro Quadratkilometer. Es ist ein flächendeckendes dreidimensionales Netzwerk von vielfältigen sozialen und physischen Verknüpfungen. In den Knoten dieses Netzwerks bestehen relativ hohe Dichten von Menschen und Gütern. Zwischen diesen Knoten unterschiedlicher Dichten finden starke Flüsse von Personen, Gütern und Informationen statt. Die kolonialisierten Ökosysteme der Land-und Forstwirtschaft und die Gewässer sind integrierte Teile dieses Systems.


V

Verdichtungsräume: Gebietskategorie in der siedlungsstrukturellen Typisierung, die durch eine erhöhte Konzentration von Einwohnern und Arbeitsplätzen gekennzeichnet ist. Als Ordnungsräume werden die Verdichtungsräume und die eine starke Pendlerverflechtung mit diesen aufweisenden Randgebiete bezeichnet.

Vorgartensatzung: Die Bauordnungen der Länder eröffnen denKommunen die Möglichkeit, die Überbauung privater Freiflächen,beispielsweise von Vorgärten, einzuschränken. Viele Gemeindennutzen dieses Satzungsrecht, um so insbesondere die übermäßigeAnlage von Stellplätzen zu unterbinden und den besonderenCharakter bestimmter Quartiere zu erhalten.

Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (= vorhabenbezogener Bebauungsplan): Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Investor (Vorhabenträger) realisiert werden soll und dieser sich verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließung auf Grundlage diesesmit der Gemeinde abgestimmten Plans zu erstellen. Über einenDurchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor diezu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Der Vorhaben- undErschließungsplan dient der beschleunigten Umsetzung vonBauprojekten. Auf dieser Grundlage kann sich die Gemeinderelativ sicher sein, dass die Planung auch tatsächlich realisiertwird. Im Grundsatz gelten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplandie gleichen Vorschriften wie für den herkömmlichenBebauungsplan (§ 12 BauGB).


W

Wirtschaftsverkehr: Verkehr von Gewerbe und Industrie.

Wohneinheit: Unter einer Wohneinheit versteht man eine von anderen Wohneinheiten baulich abgetrennte Einheit mit eigener Zugangstür. Wohnen zwei Parteien in einer Einheit und haben sie nur eine Zugangstür, gilt das als eine Wohneinheit.

Wohngebiete, allgemeine: Wie reine Wohngebiete, jedoch mit weitaus weniger Einschränkungen für nicht dem Wohnen dienende Gebäude (BauNVO §4).

Wohngebiete, reine: Gebiete, in denen lediglich das Wohnen einschließlich Läden und nicht störende Handwerksbetriebe erlaubt ist (BauNVO §3).

Wohnung: Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.


X

 



Y



Z

Zisterne: Auffang- und Speicheranlage für Regenwasser.

ABCDEFGH – I – JKLMNOPQRSTUVWXYZ

 


 

 

 

 

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