rückwirkend zum 1. Januar 2020 wurde nun offiziell die Holzbau-Förderung in Hamburg im Rahmen der unterschiedlichen Programme des geförderten Wohnungsbaus auf 0,80 Euro pro Kilogramm Holzprodukt erhöht. Als Fördervoraussetzung muss das eingesetzte Holz aus nachhaltigen Quellen stammen, fest im Gebäude verbaut und Teil der Konstruktion sein. Holzprodukte in der Konstruktion im Sinne der Förderung sind alle Vollholzprodukte (Schnittholz, Hobelware usw.), Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten usw.) sowie Produkte des konstruktiven Holzbaus (Brettsperrholz, Brettschichtholz usw.). Der reine Holzanteil in diesen Produkten muss wenigstens 80 % der Produktmasse entsprechen.
Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 0,80 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert.
Der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen “Blauer Engel” RAL-UZ 132 bzw. Wärmedämmverbundsystemen RAL-UZ 140 oder dem natureplus-Siegel wird mit einem zusätzlichen Zuschuss von 11,00 € je m² Bauteilfläche gefördert.
In einem Interview mit PV Magazine erklärte Xavier Daval, Präsident des französischen Solarverbandes Ser-Soler, die EU brauche unbedingt einen großen europäischen Photovoltaik-Hersteller. Eine vollständige Abwanderung der heimischen Solarindustrie nach China und in die USA, würde Europa für die nächsten Jahrzehnte in eine Energieabhängigkeit treiben. „Wir reden hier nicht über eine kleine Aufgabe. Wir sprechen über die Herausforderung dieses Jahrhunderts. Als die Modulfertigung nach China zog, dachten die Deutschen, sie würden weiterhin Produktionsanlagen an chinesische Solarproduzenten verkaufen. Jetzt müssen sie aber ansehen, dass Fabriken in China mit lokal hergestellten Produktionslinien ausgestattet werden. Auf lange Sicht hinaus war dies eine falsche Entscheidung. Was die Europäer jetzt tun müssen, ist diese Situation zu korrigieren. In der Automobilindustrie gibt es große Player in Europa, China und den USA. Das Gleiche muss nun auch in der europäischen Solarindustrie entstehen. Wenn wir das nicht tun, werden wir in Zukunft von Produkten aus anderen regionalen Märkten angewiesen sein. Seit einem Jahrhundert sind wir von Öl von außerhalb Europas abhängig. Wir dürfen eine Fortführung dieser Abhängigkeit nicht auch bei den erneuerbaren Energien und deren Technologien zulassen“, so Daval.
In seiner am 2.10.2017 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen die kommende Bundesregierung auf, den Kohleausstieg unverzüglich einzuleiten. Die bevorstehende Legislaturperiode bietet die letzte Chance, die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Pariser Klimaziele in Deutschland zu stellen.
„Deutschland muss die Stromerzeugung aus Kohle schnellstens reduzieren und mittelfristig beenden, sonst sind die Klimaziele in Deutschland nicht zu erreichen. Der strukturverträgliche Kohleausstieg sollte daher unverzüglich eingeleitet werden. Das letzte Kraftwerk muss in spätestens 20 Jahren vom Netz gehen“, erklärt Prof. Claudia Kemfert.
Grundlage des Kohleausstiegs sollte ein Budget der Gesamtmenge an Treibhausgasen sein, die durch Kohlekraftwerke bis zur endgültigen Abschaltung noch ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge sollte gesetzlich festgeschrieben werden. „Aus wissenschaftlicher Sicht sollte das verbleibende Emissionsbudget für die Kohleverstromung in Deutschland 2.000 Megatonnen CO2 nicht überschreiten“, konkretisiert Prof. Wolfgang Lucht.
In seinem Gutachten schlägt der SRU einen Ausstieg in drei Phasen vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Auf dieser Basis könnten modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen. In den 2030er-Jahren sollten dann auch diese Kraftwerke stillgelegt werden. Hierfür müsse die Bundesregierung jetzt den Rahmen festlegen.
Klimaschutz und die Gestaltung des Strukturwandels müssen dabei Hand in Hand gehen. Ein langfristiger und strukturierter Ausstiegspfad bietet den Betroffenen Planungssicherheit und kann für eine möglichst gerechte Lastenverteilung sorgen. Der Ausstiegspfad und dessen strukturpolitische Begleitung sollten daher in einer Kommission gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden beraten werden.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen | German Advisory Council on the Environment, Berlin www.umweltrat.de
Die Animation wurde für die Wiener Initiative @platzfuerwien erstellt, um sie in ihrem Engagement für eine umweltfreundliche und menschenfreundliche Stadt zu unterstützen.
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