Webdatenbank nachhaltiger Siedlungen und Quartiere

PV-Pflicht in Baden-Württemberg auf Nicht-Wohngebäuden

Umweltminister Franz Untersteller reagierte mit Erleichterung auf die gestern erzielte Einigung der Koalition zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und löst dann das bisherige Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ab.

„Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land. Das war und ist ein Kernanliegen grüner Umweltpolitik in dieser Legislaturperiode“, sagte Untersteller.

Einstieg in die allgemeine PV-Pflicht bei Neubauten

Bahnbrechend sei vor allem die Einigung zur PV-Pflicht. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird. Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“

Im Nichtwohnbereich, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe es ein enormes Flächenpotenzial, sagte Untersteller. Diese Dachflächen sind wie geschaffen für große Anlagen.

Untersteller sieht die PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden als Einstieg in eine allgemeine PV-Pflicht für Neubauten, die aus seiner Sicht in den nächsten Jahren kommen muss. „Nicht nur in Baden-Württemberg“, so Untersteller.

Abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz, werde die PV-Pflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Kommunale Wärmeplanung

Ein weiteres zentrales Element im neuen Klimaschutzgesetz werde die kommunale Wärmeplanung sein, führte Untersteller weiter aus. Die rund 100 großen Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg leben, werden mit dem Gesetz verpflichtet eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. „Auf der Basis einer solchen Planung wird sich in den Kommunen einiges bewegen und bewegen lassen in Richtung erneuerbarer Wärme. Beispielsweise innovative Quartierskonzepte, oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen“, sagte Untersteller. Die Kosten für die Planung trage das Land.

„Die Novelle des Klimaschutzgesetzes wird Baden-Württemberg nach vorne bringen“, bekräftigte der Umweltminister. „Wir entwickeln unsere Klimaschutzpolitik weiter und werden damit unserer Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen gerecht.“

Quelle: PM des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 13.05.2020

Weiterführende Informationen
www.pv-magazine.de/2020/05/13/baden-wuerttemberg-beschliesst-photovoltaik-pflicht-auf-nicht-wohngebaeuden
bzw.
https://taz.de/Photovoltaikpflicht-in-Baden-Wuerttemberg/!5684670/

Beispiele von Siedlungen und Quartieren mit Solarer Nahwärme:
https://sdg21.eu/grosse-solarthermie-anlagen-auf-siedlungen
Bau-Projekte mit PV-Anlagen:
https://sdg21.eu/thema/oekologie/energie-und-klimaschutz/fotovoltaik


Schlagworte: DE-News, Klimaschutz, Mieterstrom, News-Blog Baden-Württemberg, PV, Plusenergiehaus-/siedlung, Solarthermie, Umweltpolitik
de_DE