Der Preis wird seit dem Jahr 2005 durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer durchgeführt. Der bisher als Bremer Bauherrenpreis bekannte Wettbewerb würdigt das Engagement von Bauherrinnen und Bauherren in Bremen und Bremerhaven. Ziel ist es, das Leistungsspektrum des Wohnungsbaus im Land Bremen darzustellen und Impulse für zukünftige Bauvorhaben zu geben.
Bonn/Berlin (26. Jan. 2019). Mit dem Beschluss der Kohlekommission sind die Weichen für den Kohleausstieg bis 2035, spätestens 2038, gestellt. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisationen begrüßen diese Weichenstellungen, bedauern aber, dass dieser Ausstiegspfad noch nicht ambitioniert genug ist um die Klimaziele von Paris zu erreichen.
2023 kann dem Kompromiss zufolge erstmals der Ausstieg so nachgebessert werden, dass er zu den Klimazielen von Paris passt. Erst das würde den Gesellschaftsvertrag erfüllen, den wir angesichts der Klimakrise den heute schon massiv Betroffenen und künftigen Generationen schulden. Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler haben gestern vor dem Verhandlungsgebäude darauf gedrängt. Tausende haben sie in vielen Städten bundesweit unterstützt.
Eckpunkte des Kompromisses: • Spätestens 2038 und möglichst 2035 soll der Ausstieg aus der Kohle abgeschlossen sein. 2032 wird geprüft, ob der Ausstieg energiewirtschaftlich bereits 2035 möglich ist. Die Umweltverbände erklären in einem Sondervotum, dass sie angesichts der klimapolitischen und energiewirtschaftlichen Situation von 2035 ausgehen.
• Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW Kohle stillgelegt oder in die Reserve geschoben werden. Dabei sind 3 GW Braunkohle im Westen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Stilllegungen. Damit werden der Hambacher Wald und voraussichtlich auch die Dörfer in NRW gerettet.
• 2023 können die Ziele erstmals so nachgebessert werden, dass sie zu den Klimazielen von Paris passen.
• Bis 2025 wird das Großkraftwerk Jänschwalde stillgelegt. Der Name wird zwar nicht genannt, aber auf diesen Standort bezieht sich die angekündigte Reduktion von 10 Mio. Tonnen CO2.
• Ab 2025 setzt ein stetiger Reduktionspfad bis 2030 ein, hin zu dann maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle. In einem Sondervotum der Umweltverbände wird dieser stetige Pfad konkretisiert.
Das Bundesbauministerium (BBSR) hat neben dem etablierten Standard für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Bundesgebäuden (BNB) auch einen neuen vereinfachten Standard für Kleinwohngebäude (BNK) entwickelt. Im Rahmen dieses Standards werden auch Anforderungen an Holzprodukte und -materialien definiert, die erfüllt sein müssen, damit diese hier die volle Punktzahl erhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann nun auch mit einem HOLZ VON HIER Zertifikat für die Holzprodukte nachgewiesen werden.
Bedeutung des BNK für den Holzbau
Es ist politischer Wille, dass verstärkt bei Neubauten in Deutschland eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchgeführt wird. Dies scheiterte bislang bei den allermeisten vor allem kleineren Gebäuden an den enormen Kosten und dem erheblichen Aufwand für eine entsprechende Zertifizierung. Aus diesem Grund hat das BBSR einen vereinfachten Standard für Kleinwohngebäude entwickelt. Mit diesem Standard können nun auch leichter Ein- oder Mehrfamilienhäuser ausgezeichnet werden. Inzwischen bieten verschiedene Fertighaushersteller ihren Kunden eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung an.
Welchen Nutzen haben Betriebe der Holzwirtschaft mit einem Nachweis nach Holz von Hier?
Hersteller von Holzbauprodukten können nun über ein Holz von Hier Zertifikat alternativ zu FSC oder PEFC als einem Nachweis für nachhaltige Waldwirtschaft die Anforderungen des BNK an eingesetzte Holzprodukte erfüllen. Diese Anforderungen sind im Steckbrief 3.3.1 des Standards festgehalten.
Dies gilt natürlich erst Recht für Holzbaubetriebe für den Fall, dass diese ihren Kunden eine entsprechende Zertifizierung nach dem BNK anbieten wollen. Holz von Hier bietet für Holzbaubetriebe neben der Eignung für den BNK Standard aber auch einen unmittelbaren Marketingvorteil, da regional hergestellte Produkte einen wachsenden Trend bei Verbrauchern erfahren und sie so eine wachsende Zielgruppe umweltbewußter Käufer ansprechen können.
Die Nutzung des Zertifizierungssystems von Holz von Hier ist dabei für interessierte Unternehmen sehr einfach und mit geringen administrativem, personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Die produkt- oder objektbezogene Ausstellung eines Zertifikats erfolgt über ein elektronisches Controllingsystem, wie es ähnlich z.B. im bundesdeutschen Biogasregister im Rahmen des Kohlenstoff-Zertifikatehandels im Einsatz ist. Holz von Hier bietet Unternehmen der Holzwirtschaft damit zusätzliche Marktchancen, ohne die Abläufe im Betrieb zu erschweren oder einzuschränken.
Die Zahl der CarSharing-Kunden in Deutschland ist im Verlauf des vergangenen Jahres auf 2,46 Millionen angestiegen. Ein überdurchschnittliches prozentuales Wachstum verzeichneten die stationsbasierten CarSharing-Angebote. Stationsbasiertes CarSharing bleibt auch das Rückgrat der flächenmäßigen Expansion und ist nun an 740 Orten in Deutschland verfügbar.
Anfang 2019 sind 2,46 Millionen Kunden in Deutschland bei einem CarSharing-Angebot angemeldet, 350.000 mehr als im Vorjahr. Ein überdurchschnittliches Wachstum verzeichnen stationsbasierte CarSharing-Anbieter mit einem Plus von 21,5 Prozent. Im free-floating CarSharing lässt das Kunden-Wachstum etwas nach und beträgt 14,9 Prozent. Insgesamt befindet sich das CarSharing in Deutschland damit weiter auf einem eindeutigen Wachstumskurs.
Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing e.V., kommentiert:
„Die seit Jahren positive Entwicklung im deutschen CarSharing-Markt zeigt: Immer mehr Menschen wollen verantwortungsvoll mit der Ressource Auto umgehen und die Verkehrswende praktisch mitgestalten.“
Besonders erfreut ist der Verband über das starke Wachstum im Bereich der stationsbasierten CarSharing-Angebote, denn mehrere wissenschaftliche Studien hatten in 2018 gezeigt, dass diese Variante eine besonders hohe verkehrsentlastende Wirkung hat. Verbandsgeschäftsführer Nehrke erklärt:
„Im stationsbasierten CarSharing besitzen heute schon 70 bis 80 Prozent der Kunden kein eigenes Auto mehr. Städte und Gemeinden sollten vor allem diese Variante gezielt durch die flächendeckende Einrichtung von CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum fördern.“
Im Zusammenhang mit der CarSharing-Förderung kritisiert der Verband das Bundesverkehrsministerium: Auch eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Carsharinggesetzes (CsgG) können Städte und Gemeinden dies Gesetz nicht in allen Punkten praktisch anwenden, weil das Ministerium die Verordnungen nicht vorlegt, die dafür die Grundlage sind.
Christian Hochfeld, Direktor der Agora Verkehrswende, erklärt zur aktuellen Entwicklung des CarSharing:
„Es ist wichtig, dass CarSharing im öffentlichen Raum sichtbar und verfügbar wird. CarSharing sollte aber nicht als Einzelmaßnahme, sondern als fester Bestandteil einer kommunalen Mobilitätsstrategie verstanden werden. Denn die richtigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen – etwa ein umfassendes Parkraummanagement und die Ausweitung von Umweltzonen – können die positiven Effekte der CarSharing-Angebote weiter verstärken.“
Kräftiges Wachstum auch auf der Angebotsseite
20.200 CarSharing-Fahrzeuge sind zu Beginn 2019 in Deutschland verfügbar, 2.250 mehr als im Vorjahr. Stationsbasierte Anbieter stellen mit 11.200 Fahrzeugen mehr als die Hälfte des Angebots, im free-floating CarSharing werden 9.000 Fahrzeuge eingesetzt.
Im Marktsegment „Free-floating“ gehören 890 Fahrzeuge zu kombinierten stationsbasiert/free-floating Angeboten. Diese neue Angebotsform wird von einigen ehemals rein stationsbasierten Anbietern eingesetzt, um die Vorteile beider CarSharing-Varianten aus einer Hand anbieten zu können. Neue kombinierte Systeme starteten 2018 beispielsweise in Leipzig und Karlsruhe.
Stationsbasiertes CarSharing bleibt das Rückgrat der CarSharing-Expansion
Stationsbasiertes CarSharing ist derzeit an 740 Orten in Deutschland verfügbar. Das sind 63 Orte mehr als im Vorjahr. Reine free-floating Angebote gibt es derzeit in sieben Metropolen und einigen wenigen Umlandgemeinden dieser Großstädte.
E-Anteil stagniert auf hohem Niveau, mehr E-Fahrzeuge in den Flotten stationsbasierter Anbieter
Die Zahl der Elektrofahrzeuge in der deutschen CarSharing-Flotte ist in 2018 fast unverändert geblieben. Es zeigen sich jedoch Verschiebungen bei der Zahl der Elektrofahrzeuge in den einzelnen Flotten-Segmenten: Die Anzahl der Elektrofahrzeuge in den free-floating Flotten der Automobilhersteller blieb mit 1.025 Fahrzeugen weitgehend unverändert. Die mittelständischen CarSharing-Anbieter im stationsbasierten Bereich konnten die Zahl der Elektrofahrzeuge von 321 auf 498 ausbauen.
Rückgänge verzeichnen hingegen die Betreiber reiner E-CarSharing Projekte. Hier ging die Anzahl der Fahrzeuge von 431 auf 304 zurück. Dies ist vor allem dadurch zu erklären, dass für eine hohe Zahl von Fahrzeugen die Periode der öffentlichen Förderung oder die Leasingverträge im Jahr 2018 ausgelaufen sind. Da die Fahrzeuge die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit nicht erreicht hatten, wurden sie aus der Flotte genommen. Gunnar Nehrke erläutert:
„Der Elektro-Anteil im CarSharing ist 50-mal höher als in der nationalen Pkw-Flotte. Das zeigt: Die Anbieter wollen auf emissionsfreie Antriebe umstellen. Aber die Rahmenbedingungen stimmen noch nicht: Die Fahrzeuge sind immer noch zu teuer. Und für die Einrichtung von Ladeinfrastruktur an CarSharing-Stationen fehlt nach wie vor ein Förderkonzept.“
5:18 min, Erstausstrahlung: 19.11.2020, Verfügbar bis 20.11.2021
Wir im Saarland – Das Magazin ∙ SR Fernsehen
„Vor einem Vierteljahrhundert suchte Bernd Janes gleichgesinnte Mitstreiter und gründete am Ortsrand von Kohlhof eine ökologisch ausgerichtet Wohnsiedlung. Vom Umfeld wurden die neuen Nachbarn zunächst – kritisch beäugt. Kein Wunder, denn die Häuser entstanden in Holzbauweise, vier Familien teilten sich ein Haus und die Gärten waren nicht mit Zäunen voneinander abgegrenzt, sondern gingen nahtlos ineinander über.“
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