Klimaanpassungs-Check für Beschlussvorlagen der Kommunen
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Der „Klimaanpassungs-Check“ ist eine neue Orientierungshilfe für NRW-Kommunen. Das Bundesland verabschiedete 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Durch den Check werden NRW-Kommunen bei der Umsetzung des neuen Berücksichtigungsgebots unterstützt.
Berlin/Köln. Die Folgen des Klimawandels sind längst in deutschen Kommunen spürbar: häufigere Starkregenereignisse, Überflutungen, Stürme sowie Hitzewellen und langanhaltende Trockenheit. Städte, Gemeinden und Kreise müssen sich schnellstmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen und resilienter werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Danach sind Kommunen in NRW z.B. dazu verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde die beim Difu eingerichtete „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium damit beauftragt, eine Orientierungshilfe herauszugeben. Der neue „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 des Klimaanpassungsgesetzes.
Die Orientierungshilfe skizziert dabei die wesentlichen Prämissen – Zuständigkeit, Frühzeitigkeit, Nachvollziehbarkeit – die es einzuhalten gilt, macht Vorschläge zum Verfahren und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Kern des Verfahrens wird ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen – bzw. am besten bereits für vorlaufende Planungen – empfohlen, der jeweils vor Ort zu diskutieren, anzupassen und ggf. mit weiteren Prüfverfahren (wie z. B. Nachhaltigkeit oder Klimaschutz) in geeigneter Weise zu kombinieren ist. Die Arbeitshilfe soll auch den klimarobusten Wiederaufbau in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021 geschädigten Gebieten unterstützen.
In die Entwicklung sind Erfahrungen und Einschätzungen von Kommunen aus NRW sowie aus anderen Bundesländern eingeflossen. Sie soll und kann daher auch für andere Kommunen in Deutschland ein hilfreiches Werkzeug sein.
Die Online-Veröffentlichung ist als Flipbook sowie als barrierefreie Version kostenfrei verfügbar.
Hintergrund
Im Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) heißt es in § 6 Berücksichtigungsgebot:
(1) Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
(2) Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) sind bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien bei vergleichenden Betrachtungen die Kosten und
Einsparungen über die jeweilige gesamte Nutzungsdauer der Investition oder Beschaffung zugrunde zu legen. Dabei sind gemäß Satz 2 auch die zu erwartenden Kosten der negativen Folgen des Klimawandels auf geeignete Weise zu berücksichtigen.
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.
Während die Soforthilfen für die Unternehmen anlaufen, kommt auch die Debatte um mögliche Konjunkturpakete nach der Krise in Fahrt. Der Bundesverband der grünen Wirtschaft schlägt einen Transformationsfonds vor, um den Neustart der Wirtschaft mit sozialen Aspekten und Umwelt- und Klimaschutz zu verbinden.
„Wir müssen den Neustart der Wirtschaft auch unter die Vorzeichen einer solidarischen und ökologischen Transformation stellen“ fordert UnternehmensGrün-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter. Natürlich sei zunächst die Absicherung von Risiken in der Wirtschaft das Gebot der Stunde, damit Deutschland keine allzu heftige Pleitewelle sehe. „Nur weil manches Unternehmen noch nicht grün genug ist, können wir hier nicht hunderttausende Arbeitsplätze gefährden“, so Reuter. Und weiter: „Zu einer ganzheitlichen Antwort auf die Corona-Krise gehört aber auch das Weiterdenken der Wirtschaftspolitik – und hier fordern wir ganz klar einen Transformationsfonds, eine Innovations- und Investitions-Initiative für den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft.“
Denn die Corona-Krise zeige auch, welche Ungleichgewichte sich durch das heutige Wirtschaftssystem ergeben haben: Sparmaßnahmen und Privatisierung im Gesundheitssystem, zu wenige und zu schlecht bezahlte Fachkräfte dort, Abhängigkeit von globalen Lieferbeziehungen auch bei systemrelevanten Produkten (z.B. Schutzkleidung), Umweltverschmutzung und Klimakrise mit den damit einhergehenden Risiken für die Menschen, Transfer von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer oder das Wegsterben von lokalen Händlern. Hier treten die Versäumnisse der Regierungspolitik der vergangenen Jahre in krassester Form zu Tage. „Es ärgert uns maßlos, wenn Bundeswirtschaftsminister Altmaier jetzt plötzlich auf lokale Produktion drängt – warum hat er seine Amtszeit denn nicht für entsprechende Politikinstrumente genutzt?“, so Reuter.
„Wir brauchen ein Umdenken“, ist auch Mathias Kollmann, UnternehmensGrün-Vorstand und Geschäftsführer der Bohlsener Mühle, überzeugt. „Wir als Bohlsener Mühle werden nach der Corona-Krise stärker in die Regionalentwicklung von Landwirtschaft und Versorgungsketten einsteigen. Die Menschheit muss aus solchen Krisen gestärkt hervorgehen und das bedeutet auch Lehren ziehen – auch für unser Wirtschaftssystem!“
Carola von Peinen, UnternehmensGrün-Vorständin und Gründerin von Talents4Good: „Wir müssen den Shutdown nutzen, um unsere Leitlinien und Werte als Gesellschaft neu zu definieren und die Maxime des Wirtschaftswachstums um jeden Preis in Frage zu stellen.“
Die zentrale Frage für Konjunkturprogramme nach der Krise muss sein: Wie lenken wir Geld in nachhaltige Investitionen? Dazu fordert UnternehmensGrün:
Aufbau eines Transformationsfonds, der Investitionen in Klimaschutz und solidarische Wirtschaftsaspekte ermöglicht. So bringen beispielsweise Anstöße in energetische Gebäudesanierung im Wohn- und Gewerbebau sehr zeitnah Beschäftigung im Handwerk und positive Klimaeffekte.
Öffentliche Investitionen in Schienen -und Netzinfrastruktur. Öffentliche Investitionen ziehen private Investitionen nach sich.
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Klimaschutz-, Energieeffizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen.
Volle Kraft voraus für die Energiewende! Weg mit dem Solardeckel, her mit dem Ausbau der Windkraft an Land, das verschafft dem Handwerk und der Industrie Aufträge und sichert Arbeitsplätze.
Damit sich Investitionen in Klimaschutz auch in post-Coronazeiten rechnen, darf die CO2-Bepreisung nicht in Frage gestellt werden. Zur Verbesserung der Einnahmesituation schlägt UnternehmensGrün vor:
Einführung einer Kerosinsteuer
Abschaffung des Dieselprivilegs
„Klimaschutz und Corona lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen – auch ökonomisch macht Klimaschutz Sinn“, stellt UnternehmensGrün-Vorstand Jan-Karsten Meier klar. Wenn jetzt beispielsweise die fossile Automobilindustrie Morgenluft wittert und Corona gegen Klimaschutz ausspielen möchte (Forderung nach Lockerung der CO2-Ziele für Autos), entwertet sie nicht nur ihre eigenen Investitionen in spritsparende Antriebe, Elektromobilität und Brennstoffzellen, sondern offenbart auch eine unglaubliches Maß an Anti-Solidarität mit der jungen Generation, die auf Klimaschutzmaßnahmen angewiesen ist.
In den letzten 30 Jahren wurden zahlreiche Tools zur Bewertung von ökologischen oder nachhaltigen Aspekten von Gebäuden entwickelt. Welche Rolle die Tools beid er Umsetzung der ‘New Urban Agenda’ der UN haben können thematisiert dieses Buch.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter des BMUB (3.v.l.) übereicht den Zuwendungsbescheid über 10, 4 Mio. Euro an die SWLB. Auf dem Foto: Ursula Keck (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende SWLB und Oberbürgermeisterin von Kornwestheim, links), Werner Spec (Aufsichtsratsvorsitzender SWLB und Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg, 2.v.l.), Geschäftsführer der SWLB, Bodo Skaletz (3.v.r.), Steffen Bilger (MdB, 2.v.r.), Jürgen Walter (MdL, rechts)
Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim errichten mit einer Kollektorfläche von über 10.000 m² eine der größten Solarthermie-Anlagen in Deutschland. Bahn frei für ein weiteres, zukunftsweisendes Projekt in Ludwigsburg: Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) hat beim Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin überzeugt.
Ihr Förderantrag für das Modellprojekt SolarHeatGrid zur ´Errichtung und Anbindung einer der größten Solarthermie-Anlagen in Deutschland an ein optimiertes Wärmeverbundnetz´, an dem die Stadt Ludwigsburg als Kooperationspartnerin beteiligt ist, wurde bewilligt. Die offizielle Übergabe des Zuwendungsbescheids Kommunales Klimaschutz-Modellprojekt an Bodo Skaletz, Geschäftsführer der SWLB, erfolgte am 12. Mai 2017 durch Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, in Anwesenheit des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigsburg und Aufsichtsratsvorsitzenden der SWLB, Werner Spec, sowie der Oberbürgermeisterin der Stadt Kornwestheim und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke.
„Im Hinblick auf die Höhe der Fördersumme ist unser Solarthermie-Vorhaben Spitzenreiter in der Rangliste der sieben ebenfalls bewilligten Projekte. 10,4 Millionen Euro steuert der Bund zur Realisierung des Ludwigsburger Großprojektes bei, das bundesweit zur Nachahmung anregen soll“, freut sich Bodo Skaletz, Geschäftsführer der SWLB.
„Diese Erneuerung des Fernwärmenetzes mit Sonnenwärme ist besonders im Hinblick auf die Machbarkeit kommunaler Wärmeversorgung mit regenerativen Energien zukunftsweisend. Fossil gegen erneuerbar eintauschen – es funktioniert. Ich gratuliere Ludwigsburg zu diesem großen Hightech-Puzzlestück auch im Hinblick auf die CO2-Einsparung und die verbesserte Energieeffizienz“, bestätigt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Das ‚SolarHeatGrid‘ ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unseres Ludwigsburger Gesamtenergiekonzepts“, erklärt Oberbürgermeister Werner Spec. „Wir bauen damit unsere Wärmeversorgung auf regenerativer Basis bedeutend aus und verknüpfen sie über kommunale Grenzen hinweg. Das steht ganz im Sinn der nachhaltigen Siedlungsentwicklung: Als Städte müssen wir uns weiterhin vor Ort mit aller Kraft für den Umwelt- und Klimaschutz engagieren“.
Offizieller Beginn dieses Leuchtturm-Projektes ist der 1. Juni 2017. Insgesamt soll das Modellprojekt drei Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Projektes wird der bestehende Ludwigsburger Fernwärmeverbund, der schon heute die Wärme für große Teile der Stadt mit überwiegend nachwachsenden Rohstoffen bereitstellt, mit den derzeit noch fossil versorgten Netzen Rotbäumlesfeld, Technische Dienste Ludwigsburg (Gänsfußallee 21) sowie Kornwestheim-Nord zusammengeschlossen. Durch die Errichtung der Solarthermie-Anlage in Verbindung mit einem großen Wärmespeicher, der am Standort des HHKW entstehen soll, wird zusätzlich qualitativ hochwertige, regenerativ erzeugte Wärme in das erweiterte Verbundnetz eingespeist. Damit wird die Wärmemenge aus erneuerbaren Energien weiter erhöht. Mithilfe des Wärmespeichers steht die gewonnene Energie auch dann zur Verfügung, wenn es keine oder geringe Sonneneinstrahlung gibt.
Die Grundlastwärme der fossil befeuerten Heizzentralen der Einzelnetze kann so durch die größtenteils regenerativ erzeugte Wärme des erweiterten Verbundnetzes ersetzt werden. Circa fünf Kilometer Fernwärmeleitungen werden für den Anschluss der Solarthermie-Anlage und den Netzverbund in den kommenden drei Jahren neu verlegt. Neben der CO2-Einsparung, die durch den wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien im erweiterten Fernwärmenetz erzielt wird, ist die Steigerung der Energieeffizienz erklärtes Ziel des Großprojekts. „Um einen möglichst effizienten Umgang mit Energie sicherzustellen, ist nicht allein die Wärmeerzeugung und -verteilung durch die SWLB entscheidend, sondern auch die Verbraucherseite“, erklärt Skaletz und ergänzt: „Im Rahmen der Netzzusammenführung sollen daher Maßnahmen zur Reduzierung der so genannten Rücklauftemperaturen durchgeführt werden, von der maßgeblich die Leistungsfähigkeit unseres Fernwärmenetzes abhängt.“
Die SWLB hatte den Förderantrag im November 2016 eingereicht. Das Projekt zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Fernwärmenetz zu steigern und durch die so erzielte Verminderung des CO2-Ausstoßes aktiv den Klimaschutz vor Ort sowie die Energiewende auf lokaler Ebene voranzutreiben. Mehr Informationen zum kommunalen Klimaschutz-Modellprojekt unter: www.swlb.de/solar-heat-grid
PM der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim vom 12.05.2017
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