Mehr als 1,7 Millionen CarSharing-Nutzer in Deutschland
Die Zahl der CarSharing-Nutzer ist in Deutschland im Jahr 2016 erneut stark gestiegen. Am 01.01.2017 waren gut 1,7 Millionen Kunden bei deutschen CarSharing-Anbietern registriert. Das sind 36 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Die Bundesregierung will die weitere Verbreitung der Dienstleistung nun durch ein Carsharinggesetz fördern.
Alle Infos dazu lesen Sie auf:
www.carsharing.de/mehr-17-millionen-carsharing-nutzer-deutschland
WiWo Green diskutiert in einem ebenfalls heute veröffentlichten Beitrag, ob Car2go, Drive Now & Co. der Umwelt tatsächlich etwas bringt.
Das Auto abschaffen und lieber mit anderen eins teilen – das ist die Grundidee des Carsharings. Das soll Umwelt und Verkehr entlasten. Doch Fachleute meinen: Inzwischen passiert eher das Gegenteil.
Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden gegeben und die neuen Vorgaben formell beschlossen. Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, begrüßte das Votum: „Eine bessere Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist von entscheidender Bedeutung, um unser Ziel der Klimaneutralität zu erreichen und die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken. Renovierungen sind Investitionen in eine bessere Zukunft.“
Die neuen Rechtsvorschriften bildenden Rahmen für die Mitgliedstaaten zurVerringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU, von Wohnungen und Arbeitsplätzen bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden ehrgeizige Ziele zurVerringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU unterBerücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt. Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Gebäude ins Visier genommen werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie wird die Nachfrage nach sauberen Technologien in Europa ankurbeln und Arbeitsplätze, Investitionen und Wachstum schaffen.
Jeder Mitgliedstaat wird seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser, von diesen Verpflichtungenauszunehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Wohnung unterstützt. Die Richtlinie schreibt die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen vor, und die Bestimmungen über die öffentliche und private Finanzierung werden Renovierungen erschwinglicher und realisierbarer machen.
Nullemissionsgebäude als neuer Standard
Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum neuen Standard für Neubauten. Die verschärfte Richtlinie enthält neue Bestimmungen, um unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten schrittweise den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen von der Beheizung in Gebäudenund den Ausbau von Solarkraftwerken zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass neue Gebäude solarfähig sind, das heißt, sich für das Anbringen von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Das Installieren von Solarenergieanlagen soll für neue Gebäude zum Normalfall werden. Subventionen für das Installieren von eigenständigen Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig.
Außerdem wird die Richtlinie dank der Bestimmungen über Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätze die Akzeptanz nachhaltiger Mobilität fördern.
Energiearmut bekämpfen
Eine bessere Planung von Renovierungensowietechnische und finanzielle Unterstützung werden von entscheidender Bedeutung sein, um eine Renovierungswelle in der gesamten EU auszulösen. Um Energiearmut zu bekämpfen und die Energiekosten zu senken, müssen die Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen schaffen und insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, in denen ein höherer Anteil der von Energiearmut betroffenen Haushalte lebt.
Nächste Schritte
Die überarbeitete Richtlinie wird im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Auf Gebäude entfallen rund 40 Prozentdes Energieverbrauchs der EU, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU (hauptsächlich durch Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Derzeit sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre, und fast 75 Prozent des Gebäudebestands sind ineffizient. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche jährliche Quote energetischer Renovierungen bei nur etwa ein Prozent.
Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim errichten mit einer Kollektorfläche von über 10.000 m² eine der größten Solarthermie-Anlagen in Deutschland. Bahn frei für ein weiteres, zukunftsweisendes Projekt in Ludwigsburg: Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) hat beim Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin überzeugt.
Ihr Förderantrag für das Modellprojekt SolarHeatGrid zur ´Errichtung und Anbindung einer der größten Solarthermie-Anlagen in Deutschland an ein optimiertes Wärmeverbundnetz´, an dem die Stadt Ludwigsburg als Kooperationspartnerin beteiligt ist, wurde bewilligt. Die offizielle Übergabe des Zuwendungsbescheids Kommunales Klimaschutz-Modellprojekt an Bodo Skaletz, Geschäftsführer der SWLB, erfolgte am 12. Mai 2017 durch Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, in Anwesenheit des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigsburg und Aufsichtsratsvorsitzenden der SWLB, Werner Spec, sowie der Oberbürgermeisterin der Stadt Kornwestheim und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke.
„Im Hinblick auf die Höhe der Fördersumme ist unser Solarthermie-Vorhaben Spitzenreiter in der Rangliste der sieben ebenfalls bewilligten Projekte. 10,4 Millionen Euro steuert der Bund zur Realisierung des Ludwigsburger Großprojektes bei, das bundesweit zur Nachahmung anregen soll“, freut sich Bodo Skaletz, Geschäftsführer der SWLB.
„Diese Erneuerung des Fernwärmenetzes mit Sonnenwärme ist besonders im Hinblick auf die Machbarkeit kommunaler Wärmeversorgung mit regenerativen Energien zukunftsweisend. Fossil gegen erneuerbar eintauschen – es funktioniert. Ich gratuliere Ludwigsburg zu diesem großen Hightech-Puzzlestück auch im Hinblick auf die CO2-Einsparung und die verbesserte Energieeffizienz“, bestätigt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Das ‚SolarHeatGrid‘ ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unseres Ludwigsburger Gesamtenergiekonzepts“, erklärt Oberbürgermeister Werner Spec. „Wir bauen damit unsere Wärmeversorgung auf regenerativer Basis bedeutend aus und verknüpfen sie über kommunale Grenzen hinweg. Das steht ganz im Sinn der nachhaltigen Siedlungsentwicklung: Als Städte müssen wir uns weiterhin vor Ort mit aller Kraft für den Umwelt- und Klimaschutz engagieren“.
Offizieller Beginn dieses Leuchtturm-Projektes ist der 1. Juni 2017. Insgesamt soll das Modellprojekt drei Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Projektes wird der bestehende Ludwigsburger Fernwärmeverbund, der schon heute die Wärme für große Teile der Stadt mit überwiegend nachwachsenden Rohstoffen bereitstellt, mit den derzeit noch fossil versorgten Netzen Rotbäumlesfeld, Technische Dienste Ludwigsburg (Gänsfußallee 21) sowie Kornwestheim-Nord zusammengeschlossen. Durch die Errichtung der Solarthermie-Anlage in Verbindung mit einem großen Wärmespeicher, der am Standort des HHKW entstehen soll, wird zusätzlich qualitativ hochwertige, regenerativ erzeugte Wärme in das erweiterte Verbundnetz eingespeist. Damit wird die Wärmemenge aus erneuerbaren Energien weiter erhöht. Mithilfe des Wärmespeichers steht die gewonnene Energie auch dann zur Verfügung, wenn es keine oder geringe Sonneneinstrahlung gibt.
Die Grundlastwärme der fossil befeuerten Heizzentralen der Einzelnetze kann so durch die größtenteils regenerativ erzeugte Wärme des erweiterten Verbundnetzes ersetzt werden. Circa fünf Kilometer Fernwärmeleitungen werden für den Anschluss der Solarthermie-Anlage und den Netzverbund in den kommenden drei Jahren neu verlegt. Neben der CO2-Einsparung, die durch den wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien im erweiterten Fernwärmenetz erzielt wird, ist die Steigerung der Energieeffizienz erklärtes Ziel des Großprojekts. „Um einen möglichst effizienten Umgang mit Energie sicherzustellen, ist nicht allein die Wärmeerzeugung und -verteilung durch die SWLB entscheidend, sondern auch die Verbraucherseite“, erklärt Skaletz und ergänzt: „Im Rahmen der Netzzusammenführung sollen daher Maßnahmen zur Reduzierung der so genannten Rücklauftemperaturen durchgeführt werden, von der maßgeblich die Leistungsfähigkeit unseres Fernwärmenetzes abhängt.“
Die SWLB hatte den Förderantrag im November 2016 eingereicht. Das Projekt zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Fernwärmenetz zu steigern und durch die so erzielte Verminderung des CO2-Ausstoßes aktiv den Klimaschutz vor Ort sowie die Energiewende auf lokaler Ebene voranzutreiben. Mehr Informationen zum kommunalen Klimaschutz-Modellprojekt unter: www.swlb.de/solar-heat-grid
PM der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim vom 12.05.2017
Deutsche Umwelthilfe fordert umgehenden Vorschlag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung – Gebäudebereich liefert entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele – Sanierungsrate auf 2 Prozent jährlich erhöhen
In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018 vorgelegten Haushaltsentwurf taucht – entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet dies als besorgniserregenden Offenbarungseid. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die Bundesregierung auf, umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens 2 Prozent jährlich zu erhöhen.
„Wenn der Bundesfinanzminister diese im Koalitionsvertrag vereinbarte und für den Klimaschutz zentrale Maßnahme nicht in seinem Haushaltsentwurf verankert, dann zeigt er, dass er die klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben hat“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentrales Element für die Energiewende und den Klimaschutz. Doch nur wenn die Sanierungsrate im Gebäudebestand von momentan 0,8 Prozent auf über 2 Prozent jährlich ansteigt, wird der Klimaschutz im Gebäudebereich erfolgreich sein.
„Bereits die beiden Vorgängerregierungen sind daran gescheitert, rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 zu stellen“, so Müller-Kraenner weiter. „Die Vorbehalte der Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen.“
Schließlich ist die steuerliche Förderung der Sanierungskosten nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene Investitionsmittel in die Hand zu nehmen. Der Startschuss dafür muss nun dringend fallen.
Mit dem Umstieg auf WordPress und der Aktualisierung der einzelnen Projektdarstellungen gab es viele Neuerungen. Im Einzelnen sind das:
– es wurden 55 neue Siedlungsprojekte in das Webverzeichnis aufgenommen
– deutlich ausgebaut und aktualisiert wurde der Bereich für Siedlungsprojekte die „In Entstehung“ sind
– der bisherige „Bundesländervergleich“ (der Letzte war von 2009) wurde aufgrund der neu hinzugekommenen Siedlungsprojekte aktualisiert und mit einer chronologischen und Größen-Zuordnung als weiterer statistische Auswertungsmöglichkeit ergänzt
Die datenbankgestützte siedlungen.eu bietet neue technische Möglichkeiten:
– Filtern der Projekte nach Schlagwörtern und Kategorien
– Schlagwörter-Wolken
– Fotogalerien
– die meisten Fotos werden deutlich größer und in höherer Auflösung angezeigt, als in der bisherigen html-Fassung von oekosiedlungen.de
– viele neue Fotos sind in den Fotogalerien zu sehen, die bisher in Offline-Archiven waren
Weiterhin wurde die Datenverbindung im August auf das sichere und zertifizierte „https://“ umgestellt und die Datenbank wurde auf einen schnelleren Server umgezogen
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