Europäisches Kulturerbe-Siegel an Werkbundsiedlungen verliehen
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Die Europäische Kommission hat am 31. März 2020 den Werkbundsiedlungen in Stuttgart, Brünn, Breslau, Wien und Prag das Europäische Kulturerbe-Siegel verliehen.
1927 bis 1932 entstanden 6 Europäische Werkbundsiedlungen, die die Industriealisierung des Bauens durch Vorfertigung und zugleich neue Formen des sozialen Zusammenlebens erprobten:
1927 Werkbundsiedlung Stuttgart, Weißenhofsiedlung
1928 Werkbundsiedlung Brünn, Nový Dům (Neues Haus)
1929 Werkbundsiedlung Breslau, WUWA
1932 Werkbundsiedlung Wien, wird z.Z. revitalisiert
1932 Werkbundsiedlung Neubühl, Zürich-Wollishofen
1932/33 Werkbundsiedlung Prag, Baba
Die Werkbundsiedlungen haben die Architekturentwicklung im 20. Jahrhundert wesentlich beeinflusst. Sie bilden ein europäisches Kulturgut von außergewöhnlichem Rang und sind bis heute Gegenstand geistiger und gestalterischer Auseinandersetzungen; sie spiegeln exemplarisch die politisch-gesellschaftlichen Entwicklungen und Brüche des 20. Jahrhunderts in Europa wider. In ihrer Gesamtheit sind die Werkbundsiedlungen herausragende Zeugnisse der gemeinsamen Wurzeln der Moderne.
Ein maßgeblich durch die Landeshauptstadt Stuttgart 2013 initiiertes, länderübergreifendes Netzwerk soll den Erhalt der Siedlungen sichern und die Bedeutung der Entstehung moderner Architektur als gemeinsame europäische Leistung vermitteln.
Mit bis zu 40 Prozent fördert das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts neue Ladestationen für mehr E-Mobilität im Land. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Unternehmen die öffentlich zugängliche Ladestationen errichten wollen. In Sachsen-Anhalt können ab sofort Förderanträge für die Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen gestellt werden.
Mit ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt seien die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt nunmehr in Kraft, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel am 13.04.2018 in Magdeburg.
Höchstens 15 Minuten bis zum nächsten Ladepunkt – das sei das Ziel des Landes Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Elektromobilität, erklärte Webel. Zur Umsetzung dieses Konzepts fördere das Land die Errichtung von Ladesäulen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist nach Auskunft des Ministers die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).
Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen – Anträge stellen können alle „natürlichen und juristischen Personen“. Die Antragsfrist beginnt am 16. April und endet am 15. Juni dieses Jahres. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 40 Prozent.
Die geförderten Ladesäulen müssen der Öffentlichkeit 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich sein. Sie müssen spätestens zum 14. November 2018 in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre lang laufen.
Am 1. Februar 2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Der Baustoff Holz kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Die gesetzlichen Änderungen machen das Bauen in Bayern einfacher und schneller, flächensparender und kostengünstiger.
In seiner am 2.10.2017 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen die kommende Bundesregierung auf, den Kohleausstieg unverzüglich einzuleiten. Die bevorstehende Legislaturperiode bietet die letzte Chance, die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Pariser Klimaziele in Deutschland zu stellen.
„Deutschland muss die Stromerzeugung aus Kohle schnellstens reduzieren und mittelfristig beenden, sonst sind die Klimaziele in Deutschland nicht zu erreichen. Der strukturverträgliche Kohleausstieg sollte daher unverzüglich eingeleitet werden. Das letzte Kraftwerk muss in spätestens 20 Jahren vom Netz gehen“, erklärt Prof. Claudia Kemfert.
Grundlage des Kohleausstiegs sollte ein Budget der Gesamtmenge an Treibhausgasen sein, die durch Kohlekraftwerke bis zur endgültigen Abschaltung noch ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge sollte gesetzlich festgeschrieben werden. „Aus wissenschaftlicher Sicht sollte das verbleibende Emissionsbudget für die Kohleverstromung in Deutschland 2.000 Megatonnen CO2 nicht überschreiten“, konkretisiert Prof. Wolfgang Lucht.
In seinem Gutachten schlägt der SRU einen Ausstieg in drei Phasen vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Auf dieser Basis könnten modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen. In den 2030er-Jahren sollten dann auch diese Kraftwerke stillgelegt werden. Hierfür müsse die Bundesregierung jetzt den Rahmen festlegen.
Klimaschutz und die Gestaltung des Strukturwandels müssen dabei Hand in Hand gehen. Ein langfristiger und strukturierter Ausstiegspfad bietet den Betroffenen Planungssicherheit und kann für eine möglichst gerechte Lastenverteilung sorgen. Der Ausstiegspfad und dessen strukturpolitische Begleitung sollten daher in einer Kommission gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden beraten werden.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen | German Advisory Council on the Environment, Berlin www.umweltrat.de
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