Germanwatch: Kabinett verabschiedet Ressourceneffizienzprogramm in verwässerter Form
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Das Bundeskabinett hat heute eine Fortschreibung des Ressourceneffizienzprogramms beschlossen. Germanwatch begrüßt grundsätzlich das Regierungsvorhaben zur Ressourceneffizienz, insbesondere bei Menschenrechtsfragen sei der ursprüngliche Entwurf des Umweltministeriums jedoch stark abgeschwächt worden. “An vielen Stellen finden wir nun nur Lippenbekenntnisse anstatt eines verbindlichen Rahmens”, bedauert Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. Sie betont: “Ressourcenschutz muss mit Menschenrechtsschutz einher gehen.”
Im September-Entwurf hatte es noch geheißen: “Bei allen Förderinstrumenten der Rohstoffstrategie wird die staatliche Förderung an die verbindliche Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte […] gekoppelt.” Heydenreich: “Das ist das Ambitionsniveau, das wir gebraucht hätten.” Jetzt heißt es nur noch, dass die Förderwürdigkeit hinsichtlich Menschenrechten “geprüft” wird. Das Ressourceneffizienzprogramm verweist lediglich auf den parallel laufenden Prozess zur Erarbeitung eines “Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte”, der im Mai ins Bundeskabinett gebracht werden soll. “Nun liegt es an der Bundesregierung, im Mai einen so ambitionierten Nationalen Aktionsplan vorzulegen, wie es versprochen wurde. Dieser muss insbesondere ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beinhalten”, fordert Heydenreich.
Kaum wirksame Maßnahmen zur längeren Nutzung von Produkten
Auch bei den Maßnahmen zur Förderung von längerer Nutzung von Produkten hat die Bundesregierung vielversprechende Ansätze wie die Schaffung der EU-rechtlichen Voraussetzung für eine Mehrwertsteuervergünstigung zugunsten ressourcenschonender Güter und Dienstleistungen (z.B. Reparaturen) wieder aus ihrem Plan genommen. “Die Maßnahmen der Bundesregierung sind zu zaghaft, um wirklich eine längere Nutzung von Geräten voranzutreiben”, kritisiert Heydenreich.
Zu begrüßen ist dagegen, dass sich die Bundesregierung klar zu einer anspruchsvollen Umsetzung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien bekennt. Heydenreich: “Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um dafür in den kommenden Wochen auf EU-Ebene eine brauchbare Grundlage zu schaffen. Es darf nicht den Unternehmen überlassen werden, ob sie in den Abbauregionen blutige Konflikte finanzieren oder nicht.” Seit Anfang Februar verhandeln die EU-Kommission, das EU-Parlament und die EU-Staaten über eine Verordnung zu Konfliktmineralien.
Der Rohstoffsektor verursacht immer wieder besonders umfangreiche Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsumsiedlungen, gewaltsame Repressionen oder auch Arbeitsrechtsverletzungen bis hin zum Unfalltod. So betrafen nach einer Studie im Auftrag des früheren UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, mit 28 Prozent die meisten wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsvorwürfe den Abbau von Rohstoffen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesstiftung Baukultur haben stellvertretend für die Planungs- und Bauwirtschaft heute in Berlin ihren Vorschlag für ein „Innovationsprogramm Baukultur“ an die Politik übergeben.
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nahm den Vier-Punkte-Plan entgegen. Die Verfasser regen darin Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Krise an, die eine nachhaltige volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung entfalten.
„Das strukturierte Vorgehen der Politik bei der Covid19-Pandemie, hat auch Chancen und Notwendigkeiten eines infrastrukturellen Umbaus gezeigt“, sagt Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur. „Die Planungs- und Bauwirtschaft kann bei der nun anstehenden Konjunkturbelebung helfen, einen nachhaltig gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, etwa in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung, Wohnen oder Klimaschutz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bieten die Möglichkeit, einen hohen Nutzen für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und Beschäftigung in Deutschland und Europa zu stiften.“
„Bei der Entwicklung eines Innovationsprogramms müssen Maßnahmen mit Anliegen verknüpft werden, die auch schon vor der Krise mit Hochdruck bearbeitet wurden,“ betont die BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. „Jede Investition bietet Chancen für mehr Lebensqualität, und die Frage nach einem Mehrwert für unsere Gesellschaft muss im Zentrum unseres Handelns stehen. An jede Förderung sollte eine Forderung nach Qualität und Nachhaltigkeit geknüpft werden. Dabei muss der öffentliche Bauherr seine Vorbildfunktion wahrnehmen und gezielt in den Wert unserer gebauten Umwelt investieren, sowohl in den Städten als auch in ländlich geprägten Räumen.“
Das „Innovationsprogramm Baukultur“ umfasst vier Schwerpunkte:
1. Zusätzliche Mittel für Innovation und Zukunftsprojekte
Die Corona-Krise muss Innovationsmotor für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sein. Dazu gehört die Transformation der Städte, etwa mit Blick auf den Klimawandel, veränderte Arbeitsmodelle und neue Mobilitäts- und Konsumgewohnheiten. Eine konsequente Unterstützung innovativer Ansätze kann Deutschland im Standortwettbewerb voranbringen und öffentliche wie private Bauherren wieder in die Position versetzen, mit ihren Bauten Vorbildcharakter zu zeigen.
2. Klimaschutz baulich umsetzen
Der Bausektor kann zum Klimaschutz unter allen Wirtschaftszweigen den größten Beitrag leisten: Er gehört zu den ressourcenintensivsten Branchen, bietet aber gleichzeitig große Einsparpotenziale. Notwendig ist ein Programm für nachhaltiges Wirtschaften, Klimaschutz und den laufenden ökologischen Wandel. Die Forcierung bestehender KfW-Programme zur Förderung der energetischen Sanierung und die gesetzliche Erleichterung ganzheitlicher Modernisierungsansätze können Bauaktivitäten auslösen und gleichzeitig klimapolitische Ziele realisieren.
3. Vorliegende Planungen jetzt realisieren
Vorgesehene und vorbereitete Projekte sollten nun zügig umgesetzt werden. Die zeitliche Befristung der erforderlichen Konjunkturmittel führt dabei zu entsprechendem Handlungsdruck. Die Bauwirtschaft kann aus einer gegebenen Beschäftigungssituation weiter Aufgaben übernehmen und Arbeitsplatzabbau vermeiden. Investitionen der öffentlichen Hand, die den langfristigen Strukturwandel fördern und private Investitionen auslösen, sind aktuell besonders sinnvoll.
4. Solide Basis für wirksame Konjunkturmaßnahmen schaffen
Konjunkturpolitik mit den oben genannten Schwerpunkten lässt sich nur realisieren, wenn alle Akteure in den Stand versetzt werden, die großen Herausforderungen auch tatsächlich schnell und sachgerecht umsetzen zu können. Die beschleunigte Vergabe und Genehmigung vorliegender und vorbereiteter Projekte hätte bereits für sich einen positiven Konjunktureffekt. Die befristete oder dauerhafte Verschlankung von Strukturen und Prozessen sollte gewährleistet werden.
Den ausführlichen Vier-Punkte-Plan finden Sie hier als Download
Das Innovationsprogramm wird mitgetragen durch:
AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
BDA – Bund Deutscher Architekten
BDIA – Bund Deutscher Innenarchitekten e.V.
BDLA – Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V.
BDVI– Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.
BFB – Bundesverband der Freien Berufe e.V.
DAI – Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V.
DASL –Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V.
Die Stadtentwickler Bundesverband e.V.
DV – Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
HDB – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
IfR – Informationskreis für Raumplanung e.V.
VBI – Verband Beratender Ingenieure e.V.
VDV – Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V.
VDMA Gebäudetechnik
VfA – Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V.
VPB – Verband Privater Bauherren e.V.
ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e.V.
ZDB – Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Klimaschutzziele nur durch Investitionen in grüne Zukunftstechnologien und nachhaltige Anlagestrategien erreichbar / Energieagentur unterstützt Kommunen künftig bei Divestment-Strategien.
„Um bis 2050 klimaneutral zu sein, müssen wir nicht nur zusätzliche Investitionen in grüne und innovative Zukunftstechnologien leisten. Wir brauchen vor allem auch ein Umsteuern von bestehenden Investitionen in ‚braune‘ Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas hin zu ‚grünen‘ klimafreundlichen Technologien. Der Ausstieg aus fossilen Energien muss dabei nach den Zielen der Weltklimakonferenz global und rasch erfolgen. Nur so können wir die Klimaschutzziele realistisch erreichen. Kirchen, Kommunen und auch Unternehmen setzen hier neue Maßstäbe und zeigen die Realisierbarkeit der Umsteuerung im ökologischen wie auch ökonomischen Sinne“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei der Veranstaltung „Divestment und Sustainable Finance“, die während der Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz stattfand.
Höfken diskutierte gemeinsam mit Saori Dubourg, Mitglied des Vorstandes der BASF SE und im Rat für nachhaltige Entwicklung, Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie Christoph Bals, politischer Geschäftsführer bei Germanwatch e.V. und Mitglied im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung über neue nachhaltige Finanzierungsansätze.
Laut Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat gerade die Finanzwirtschaft kurzfristig einen der größten Wirkungshebel, um andere Wirtschaftszweige zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Zentrales Werkzeug dabei sei das Divestment, ein Kapitalabzug von Märkten und Produkten, die Nachhaltigkeitskriterien verletzten, wie etwa fossil-intensive Branchen, so Höfken weiter. „Rheinland-Pfalz ist eines von sieben Bundesländern, das bereits einen Divestment-Beschluss gefasst hat: Das Sondervermögen des Landes und die Mittel von Landesstiftungen werden nach nachhaltigen Kriterien angelegt“, erläuterte die Ministerin. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz werde Kommunen im Land künftig dabei unterstützen, Divestment-Ansätze zu etablieren, kündigte Höfken an. Hier stehe die Diskussion noch am Anfang und es sei eine weitere inhaltliche Entwicklung nötig.
Ob Kommunen, Kirchen oder Unternehmen: Es sind alle Akteure gefragt, ihre Anlagestrategien zu prüfen und in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Die Stadt Bonn ist mit ihrem Weg zur nachhaltigen Finanzanlage eine der Vorreiterstädte. Carsten Buschmann, Abteilungsleiter bei der Stadt Bonn, sagte: „Die Stadt Bonn verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der weiter ausgebaut wird. Unsere Erfahrungen in Bonn haben gezeigt, dass nachhaltiges Investieren und Rendite sich nicht ausschließen.“
Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz:
Während der Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz vom 12. November bis 11. Dezember 2020 diskutieren Expertinnen und Experten über konkrete Instrumente und Maßnahmen gegen die Klimakrise. Vom klimaeffizienten Bauen über Klimafonds bis hin zu nachhaltigem Wirtschaften werden in den Veranstaltungen zahlreiche Lösungsansätze zur Erreichung der Klimaschutzziele aufgezeigt. Neben hochkarätigen Expertinnen und Experten wie zum Beispiel Prof. Hans Joachim Schellnhuber, Prof. Claudia Kemfert oder Christoph Bals, renommierten Unternehmen und Organisationen wie etwa BASF, Boehringer Ingelheim und die Europäische Investitionsbank, sind zahlreiche nationale wie internationale Politiker aus Deutschland, Luxemburg, Ruanda, Kanada und der EU vertreten.
Detaillierte Informationen zu den Klimaschutzwochen finden Sie hier
Bundesklimaschutzministerium kündigt umfangreiches Sofortprogramm an
Einleitung
Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr steigen die Treibhausgasemissionen in Deutschland wieder an. So wurden im Jahr 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind gut 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als 2020. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 38,7 Prozent gesunken. Der Anstieg im letzten Jahr ist insbesondere im Energiesektor zu verzeichnen: Dieser weist ein Plus von 27 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf, da wegen gestiegener Stromnachfrage, geringerer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und des gestiegenen Gaspreises verstärkt Kohle zur Stromerzeugung genutzt wurde. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sank vor allem aufgrund schlechter Windverhältnisse um sieben Prozent. Im Verkehrs- und Gebäudebereich lagen die Emissionen über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahreshöchstmengen. Das geht aus den aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die nach den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) heute vorgelegt wurden.
Klima-Staatssekretär Patrick Graichen: „Der Anstieg der Treibhausgasemissionen hat sich leider abgezeichnet. Dem wird die Bundesregierung jetzt mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm zügig entgegenwirken. A & O ist ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80% zu steigern. Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns zudem auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr Sicherheit und Energieversorgung zusammenhängen. Wir können es uns nicht mehr leisten, das zu ignorieren. Deshalb gilt es jetzt, jeden Stolperstein auf dem Weg zu mehr Wind- und Sonnenkraft zügig aus dem Weg zu räumen. Die schnellere Abkehr von fossilen Energien muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Entscheidend ist dabei, die soziale Balance zu wahren.“
UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2020 ist fast zur Hälfte schon wieder verloren. Unsere Zahlen zeigen deutlich, dass die Ziele der Bundesregierung schnellstens angegangen werden müssen. Wir müssen schnell mehr Sonnen- und Windenergieanlagen bauen. Unsere Gebäude müssen wir auf Wärmepumpen umstellen und so schnell wie möglich aufhören Öl- und Gasheizungen einzubauen. Bei unseren Häusern können wir auch mit Energiesparen noch einiges erreichen, vor allem indem wir sie besser energetisch sanieren. Das hilft auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Hier kann jede und jeder einzelne etwas tun, was auch dem Klima hilft: Etwas weniger heizen, das Auto öfter mal stehen lassen oder, wenn es doch notwendig ist, langsamer fahren.“
Aktuelle Emissionsdaten im Einzelnen
Seit 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 38,7 Prozent. Das Ziel für 2030 ist ein Minus von 65 Prozent. Emissionssteigerungen gegenüber dem Vorjahr gab es 2021 in nahezu allen Bereichen. Die verfügbaren Daten zeigen, dass seit 2010 vor allem die Energiewende zur Reduktion der Emissionen beigetragen hat. Alle anderen bedeutenden Sektoren stagnieren seit 2010 mehr oder weniger.
Im Sektor Energiewirtschaft sind mit rund 27 Mio. Tonnen die größten Emissionssteigerungen in absoluten Zahlen zu verzeichnen – das entspricht 12,4 Prozent mehr als 2020. Mit rund 247 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente lagen die Emissionen aber noch gut 11 Mio. Tonnen unter denen des Jahres 2019. Eine Jahresemissionsmenge für 2021 gibt es im Bundes- Klimaschutzgesetz für den Sektor Energiewirtschaft nicht. Besonders deutlich stiegen die Emissionen aus der Stein- und Braunkohlenverstromung aufgrund des erhöhten Kohleeinsatzes. Der Einsatz von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen in der zweiten Jahreshälfte aufgrund der deutlich gestiegenen Gaspreise ab. Die wesentlichen Gründe für den erhöhten Einsatz fossiler Energieträger zur Stromerzeugung ist die im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 TWh deutlich verringerte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere die geringere Windstromerzeugung, und ein um 13,5 TWh gestiegener Bruttostromverbrauch.
Im Verkehr wurden im Jahr 2021 rund 148 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors sowohl 1,2 Prozent über dem Wert von 2020, als auch rund 3 Mio. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Ein Grund dafür ist der Straßengüterverkehr, der auf den Autobahnen wieder auf ein Niveau leicht oberhalb des Jahres 2019 angestiegen ist. Der PKW-Verkehr dagegen ist weiter niedriger als vor der Corona-Pandemie (2019), was in Absatzzahlen für Kraftstoffe und Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen deutlich wird.
Im Sektor Industrie stiegen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um gut 9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente an (plus 5,5 Prozent). Mit rund 181 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten lagen sie damit wieder fast auf dem Niveau von 2019, aber knapp unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Jahresemissionsmenge von 182 Mio. Tonnen CO2– Äquivalenten. Hier spielen aufholende Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise und ein vermehrter Einsatz fossiler Brennstoffe eine wichtige Rolle. Die deutlichste prozentuale Steigerung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung um rund 12 Prozent anstieg. Im produzierenden Gewerbe (energiebezogener Anteil) stiegen die Emissionen um rund sieben Mio. Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 6,4 Prozent.
Im Gebäudebereich kam es 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt. Die Emissionsreduzierung ist im Wesentlichen als Sondereffekt auf deutlich verringerte Heizölkäufe zurückzuführen. Die Heizöllager wurden aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bereits 2019 und 2020 umfangreich aufgestockt. Der Erdgasverbrauch stieg dagegen witterungsbedingt an.
Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 1,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (minus 2,0 Prozent) auf 61 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit deutlich unter der für 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 68 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Rückgang der Tierzahlen setzt sich fort. Die Rinderzahlen sanken um 2,3 Prozent, die Schweinezahlen um 9,2 Prozent. Dadurch gab es weniger Gülle, weshalb die mit Düngung verbundenen Emissionen ebenfalls sanken (-4,0 Prozent gegenüber 2020). Die deutliche Unterschreitung der festgesetzten Jahresemissionsmenge ist jedoch vor allem durch methodische Verbesserungen in der Berechnung der Emissionen bedingt.
Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 4,3 Prozent auf gut acht Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor erneut unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen aus der Abfalldeponierung infolge des Verbots der Deponierung organischer Abfälle bestimmt.
Die Emissionsdaten des Jahres 2021 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor und Verkehrssektor in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Bundesregierung arbeitet allerdings bereits an einem Klimaschutz-Sofortprogramm, das diese Anforderungen so weit wie möglich erfüllen soll.
Dirk Messner: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden. Seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal zwei Prozent. Um das zu schaffen braucht Deutschland jetzt eine gemeinsame Energieanstrengung. Wir müssen zusammen alle Kraft darauf verwenden uns unabhängig zu machen von russischer Energie und um unser Klima zu schützen.“
Aktuelle Daten zu den Erneuerbaren Energien
Bereits im Jahr 2020 wurde das im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien- Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindlich gesteckte deutsche Ziel von 18 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch mit 19,3 % übertroffen. 2021 stieg der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor nach den Rechenvorgaben der RED weiter leicht auf 483 Mrd. kWh an. Dies entsprach einem Anteil von 19,7 Prozent am gesamten Bruttoendenergieverbrauch.
Maßgeblich war insbesondere, dass aufgrund des kalten Winters mehr erneuerbare Energien für Wärme und Kälte genutzt wurden. Deshalb – und weil zusätzlich der für die Berechnung des Anteils maßgebliche Heizölabsatz infolge hoher Lagerbestände und steigender Ölpreise rückläufig war – erhöhte sich der Anteil erneuerbarer Wärme deutlich von 15,3 auf 16,5 Prozent im Jahr 2021. Der Wärme- und Kältebereich steht für mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs.
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ging aufgrund eines vergleichsweise schlechten Windjahres 2021 um sieben Prozent zurück. Zugleich stagnierte der Ausbau von Windenergieanlagen an Land in den letzten Jahren. Der erneuerbare Anteil am Bruttostromverbrauch sank entsprechend von 45,2 Prozent im Jahr 2020 auf 41,1 Prozent. Der Stromverbrauch steht für etwa ein Viertel des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs. Für das europäische Monitoring nach RED wird der reale Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung allerdings abgemildert durch eine Normalisierungsregel für den Ausgleich von Witterungseffekten über mehrere Jahre.
Im Verkehrssektor sank der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 7,6 Prozent im Vorjahr auf 6,8 Prozent im Jahr 2021. Dieser Rückgang ist mit besonderen Übertragungsregelungen aus früheren Jahren im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote und einer höheren Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zu erklären. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich.
Diese und viele weitere aktuelle und qualitätsgesicherte Daten sind im heute erschienenen Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2021“ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erschienen. Ergänzt werden die ersten verfügbaren Daten zum Einsatz der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr um Berechnungen zu den damit verbundenen vermiedenen Emissionen und wirtschaftlichen Effekten.
Weitere Informationen: Die Genauigkeit der Daten
Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2021 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2022 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2020 ab.
Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2021 veröffentlicht das UBA im Januar 2023 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
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