Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesstiftung Baukultur haben stellvertretend für die Planungs- und Bauwirtschaft heute in Berlin ihren Vorschlag für ein „Innovationsprogramm Baukultur“ an die Politik übergeben.
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nahm den Vier-Punkte-Plan entgegen. Die Verfasser regen darin Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Krise an, die eine nachhaltige volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung entfalten.
„Das strukturierte Vorgehen der Politik bei der Covid19-Pandemie, hat auch Chancen und Notwendigkeiten eines infrastrukturellen Umbaus gezeigt“, sagt Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur. „Die Planungs- und Bauwirtschaft kann bei der nun anstehenden Konjunkturbelebung helfen, einen nachhaltig gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, etwa in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung, Wohnen oder Klimaschutz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bieten die Möglichkeit, einen hohen Nutzen für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und Beschäftigung in Deutschland und Europa zu stiften.“
„Bei der Entwicklung eines Innovationsprogramms müssen Maßnahmen mit Anliegen verknüpft werden, die auch schon vor der Krise mit Hochdruck bearbeitet wurden,“ betont die BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. „Jede Investition bietet Chancen für mehr Lebensqualität, und die Frage nach einem Mehrwert für unsere Gesellschaft muss im Zentrum unseres Handelns stehen. An jede Förderung sollte eine Forderung nach Qualität und Nachhaltigkeit geknüpft werden. Dabei muss der öffentliche Bauherr seine Vorbildfunktion wahrnehmen und gezielt in den Wert unserer gebauten Umwelt investieren, sowohl in den Städten als auch in ländlich geprägten Räumen.“
Das „Innovationsprogramm Baukultur“ umfasst vier Schwerpunkte:
1. Zusätzliche Mittel für Innovation und Zukunftsprojekte
Die Corona-Krise muss Innovationsmotor für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sein. Dazu gehört die Transformation der Städte, etwa mit Blick auf den Klimawandel, veränderte Arbeitsmodelle und neue Mobilitäts- und Konsumgewohnheiten. Eine konsequente Unterstützung innovativer Ansätze kann Deutschland im Standortwettbewerb voranbringen und öffentliche wie private Bauherren wieder in die Position versetzen, mit ihren Bauten Vorbildcharakter zu zeigen.
2. Klimaschutz baulich umsetzen
Der Bausektor kann zum Klimaschutz unter allen Wirtschaftszweigen den größten Beitrag leisten: Er gehört zu den ressourcenintensivsten Branchen, bietet aber gleichzeitig große Einsparpotenziale. Notwendig ist ein Programm für nachhaltiges Wirtschaften, Klimaschutz und den laufenden ökologischen Wandel. Die Forcierung bestehender KfW-Programme zur Förderung der energetischen Sanierung und die gesetzliche Erleichterung ganzheitlicher Modernisierungsansätze können Bauaktivitäten auslösen und gleichzeitig klimapolitische Ziele realisieren.
3. Vorliegende Planungen jetzt realisieren
Vorgesehene und vorbereitete Projekte sollten nun zügig umgesetzt werden. Die zeitliche Befristung der erforderlichen Konjunkturmittel führt dabei zu entsprechendem Handlungsdruck. Die Bauwirtschaft kann aus einer gegebenen Beschäftigungssituation weiter Aufgaben übernehmen und Arbeitsplatzabbau vermeiden. Investitionen der öffentlichen Hand, die den langfristigen Strukturwandel fördern und private Investitionen auslösen, sind aktuell besonders sinnvoll.
4. Solide Basis für wirksame Konjunkturmaßnahmen schaffen
Konjunkturpolitik mit den oben genannten Schwerpunkten lässt sich nur realisieren, wenn alle Akteure in den Stand versetzt werden, die großen Herausforderungen auch tatsächlich schnell und sachgerecht umsetzen zu können. Die beschleunigte Vergabe und Genehmigung vorliegender und vorbereiteter Projekte hätte bereits für sich einen positiven Konjunktureffekt. Die befristete oder dauerhafte Verschlankung von Strukturen und Prozessen sollte gewährleistet werden.
Den ausführlichen Vier-Punkte-Plan finden Sie hier als
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Das Innovationsprogramm wird mitgetragen durch:
AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
BDA – Bund Deutscher Architekten
BDIA – Bund Deutscher Innenarchitekten e.V.
BDLA – Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V.
BDVI– Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.
BFB – Bundesverband der Freien Berufe e.V.
DAI – Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V.
DASL –Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V.
Die Stadtentwickler Bundesverband e.V.
DV – Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
HDB – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
IfR – Informationskreis für Raumplanung e.V.
VBI – Verband Beratender Ingenieure e.V.
VDV – Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V.
VDMA Gebäudetechnik
VfA – Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V.
VPB – Verband Privater Bauherren e.V.
ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e.V.
ZDB – Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Quelle: PM vom 26.05.2020 der BAK
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