KfW-Zuschuss für Brennstoffzellen deutlich erweitert
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen. Ab sofort können Sie bei der KfW attraktive Zuschüsse für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen sowohl in alle Wohn- als auch in Nichtwohngebäude beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Contractoren) sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung steht für Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die entweder im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden, zur Verfügung. Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro pro eingebaute Brennstoffzelle möglich.
Ziel der Erweiterung der Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Im Vergleich zu konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben Brennstoffzellen-Heizungen einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Das eingesetzte Erd- oder Biogas wird deutlich effizienter genutzt, was auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß führt.
Die Zuschussförderung von Brennstoffzellen-Heizungen ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Sie ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Seit dem Start der Förderung im August 2016 wurde der Einbau von über 900 Brennstoffzellen-Heizungen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern mit Zuschüssen von rund 13 Mio. Euro unterstützt.
Der städtebauliche Wettbewerb Rosenstein ist kürzlich mit der Entscheidung über den Siegerentwurf beendet worden. Den ersten Platz hat die Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur belegt. Detlef Kron, Leiter des Amts für Stadtplanung und Wohnen, hat am Freitag, 27. September, um 17 Uhr die Ausstellung zum Rosenstein-Wettbewerb in der Kirche St. Maria in der Tübinger Straße 36 in Stuttgart eröffnet.
Dr. Detlef Kron (rechts), Leiter des Amts für Stadtplanung und Wohnen, hat die Ausstellung zum städtebaulichen Wettbewerb eröffnet. Mit dabei waren Cem Arat von der siegreichen Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur (Mitte) sowie Domenik Schleicher, Laienvorsitzender im Kirchengemeinderat St. Maria. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Bei der Eröffnungsveranstaltung sagte Kron: „Der städtebauliche Wettbewerb Rosenstein war ein voller Erfolg: Mit über 50 eingereichten Arbeiten internationaler Planungsbüros hat die Stadt Stuttgart eine hohe Bandbreite an Gestaltungsideen für das künftige Rosenstein-Quartier erhalten. Damit sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter nun auch ein Bild davon machen können, stellen wir die Ergebnisse in den kommenden vier Wochen in der Kirche St. Maria aus.“
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zeigt in der Ausstellung alle eingereichten Arbeiten aus dem Wettbewerb. Neben Plänen, Zeichnungen und Informationen zu jedem eingereichten Vorschlag werden auch die überarbeiteten Modelle des ersten und zweiten Platzes ausgestellt. Die Ausstellung wird bis zum 25. Oktober 2019 täglich (außer am 3. Oktober) zwischen 10 und 18 Uhr zu besichtigen sein. Der Eintritt in die Ausstellung ist kostenlos.
Die Gemeinde St. Maria im Stuttgarter Süden stellt ihre Kirche seit 2017 auch für andere Veranstaltungen als Gottesdienste zur Verfügung. Ob Theater, Café, Galerie oder Marktplatz – seit nunmehr zwei Jahren wird die Kirche St. Maria mit der Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate als Raum des Miteinanders erprobt.
Städtebaulicher Wettbewerb 2018 und Bürgerbeteiligung
Im Sommer 2018 hatte die Stadt Stuttgart den „internationalen offenen städtebaulichen Wettbewerb Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil“ ausgelobt. Ziel des Planungswettbewerbs war, einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf als Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Rosenstein-Quartiers zu erhalten. Teilgenommen haben insgesamt 54 internationale Planungsbüros. Zuvor konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für das Rosenstein-Quartier auf verschiedenen Informationsveranstaltungen und Workshops der Stadt Stuttgart einbringen. Diese sind in die Auslobung des Wettbewerbs eingeflossen.
Die Entwicklungsfläche Rosenstein gilt als derzeit größtes Bauprojekt, das in naher Zukunft in Stuttgart verwirklicht werden soll. Sie erstreckt sich zwischen Hauptbahnhof, Nordbahnhofviertel, Rosensteinpark und Schlossgarten und bietet mitten im Zentrum der Stadt 85 Hektar Fläche für zukunftsorientiertes Wohnen und Arbeiten. Das Rosenstein-Quartier soll zu einem urbanen, und durchmischten Stadtteil mit hoher Nutzungsvielfalt, attraktiven öffentlichen Räumen und international angesehenen kulturellen Angeboten ausgebaut werden. Außerdem soll das Quartier unter klimagerechten Gesichtspunkten entwickelt werden. Neben der Erweiterung der Parkanlagen spielt das Leitbild des Energie-Plus-Quartiers eine große Rolle: Die künftigen Gebäude sollen mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen.
Ausstellung im Gläsernen Büro
Derzeit werden die Entwürfe des Siegerbüros asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur ebenfalls im Info-Laden Rosenstein auf der Prag e.V. gezeigt. Die Ausstellung im Gläsernen Büro in der Nordbahnhofstraße 81 ist noch bis zum 12. Oktober zu sehen, immer montags und mittwochs zwischen 17 und 19 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Der „Klimaanpassungs-Check“ ist eine neue Orientierungshilfe für NRW-Kommunen. Das Bundesland verabschiedete 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Durch den Check werden NRW-Kommunen bei der Umsetzung des neuen Berücksichtigungsgebots unterstützt.
Berlin/Köln. Die Folgen des Klimawandels sind längst in deutschen Kommunen spürbar: häufigere Starkregenereignisse, Überflutungen, Stürme sowie Hitzewellen und langanhaltende Trockenheit. Städte, Gemeinden und Kreise müssen sich schnellstmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen und resilienter werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Danach sind Kommunen in NRW z.B. dazu verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde die beim Difu eingerichtete „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium damit beauftragt, eine Orientierungshilfe herauszugeben. Der neue „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 des Klimaanpassungsgesetzes.
Die Orientierungshilfe skizziert dabei die wesentlichen Prämissen – Zuständigkeit, Frühzeitigkeit, Nachvollziehbarkeit – die es einzuhalten gilt, macht Vorschläge zum Verfahren und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Kern des Verfahrens wird ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen – bzw. am besten bereits für vorlaufende Planungen – empfohlen, der jeweils vor Ort zu diskutieren, anzupassen und ggf. mit weiteren Prüfverfahren (wie z. B. Nachhaltigkeit oder Klimaschutz) in geeigneter Weise zu kombinieren ist. Die Arbeitshilfe soll auch den klimarobusten Wiederaufbau in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021 geschädigten Gebieten unterstützen.
In die Entwicklung sind Erfahrungen und Einschätzungen von Kommunen aus NRW sowie aus anderen Bundesländern eingeflossen. Sie soll und kann daher auch für andere Kommunen in Deutschland ein hilfreiches Werkzeug sein.
Die Online-Veröffentlichung ist als Flipbook sowie als barrierefreie Version kostenfrei verfügbar.
Hintergrund
Im Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) heißt es in § 6 Berücksichtigungsgebot:
(1) Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
(2) Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) sind bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien bei vergleichenden Betrachtungen die Kosten und
Einsparungen über die jeweilige gesamte Nutzungsdauer der Investition oder Beschaffung zugrunde zu legen. Dabei sind gemäß Satz 2 auch die zu erwartenden Kosten der negativen Folgen des Klimawandels auf geeignete Weise zu berücksichtigen.
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.
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