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KfW-Zuschuss für Brennstoffzellen deutlich erweitert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die Förderung für Brenn­stoff­zellen-Heizungen. Ab sofort können Sie bei der KfW attraktive Zuschüsse für den Einbau von Brenn­stoff­zellen-Heizungen sowohl in alle Wohn- als auch in Nicht­wohn­gebäude beantragen. Antrags­berechtigt sind Privat­personen, Freiberufler, kleine und mittlere Unter­nehmen (einschließlich Contractoren) sowie kommunale und gemein­nützige Organisationen.

Die Förderung steht für Brenn­stoff­zellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die entweder im Rahmen einer Sanierung oder eines Neu­baus installiert werden, zur Verfügung. Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro pro eingebaute Brenn­stoff­zelle möglich.

Ziel der Erweiterung der Förderung ist es, die zukunfts­weisende Brenn­stoff­zellen­technologie zur Strom- und Wärme­versorgung in Gebäuden breiten­wirksam am Markt zu etablieren. Im Vergleich zu konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben Brenn­stoff­zellen-Heizungen einen deutlich höheren Wirkungs­grad. Das eingesetzte Erd- oder Biogas wird deutlich effizienter genutzt, was auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß führt.

Die Zuschussförderung von Brennstoffzellen-Heizungen ist Teil des „Anreiz­programms Energie­effizienz“ der Bundes­regierung. Sie ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energie­effizienten Bauen und Sanieren. Seit dem Start der Förderung im August 2016 wurde der Einbau von über 900 Brenn­stoff­zellen-Heizungen vor allem in Ein- und Zwei­familien­häusern mit Zuschüssen von rund 13 Mio. Euro unterstützt.

Alle Informationen zum Produkt „Energie­effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brenn­stoff­zelle (433)“ finden Sie unter www.kfw.de/…Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)


Schlagworte: Brennstoffzelle, Fördergelder, Umweltpolitik
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