In den vergangenen Wochen hat es viele Diskussionen um die Entsorgung von alten Dämmplatten auf Basis von EPS gegeben, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Die neue Abfallverzeichnisverordnung fordert die gesonderte Entsorgung. Damit geht sie über die entsprechende EU-Verordnung hinaus, die lediglich eine Ausschleusung von HBCD aus dem Stoffkreislauf fordert. Das wäre auch, wie bisher üblich, durch Verbrennung bei hohen Temperaturen gemeinsam mit anderem Müll möglich. Durch die Pflicht zur Sonderbehandlung kam es zu Engpässen auf den Deponien, die Bundesländer reagieren nun mit Sonderverordnungen, die klarstellen, wie mit dem Müll zu verfahren ist. Aktuell anfallende Abfälle von Baustellen sind nicht betroffen, in neuen WDVS auf Basis von EPS darf ohnehin kein HBCD mehr enthalten sein.
Die Bauminister*innen der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“ Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Bauen mit Holz Nachdem die Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
Vor 200 Jahren baute Karl Freiherr von Drais das erste Fahrrad – eine Erfindung mit weitreichenden Folgen. Ein Loblied auf das schlaueste Verkehrsmittel.
Zum Abschluss der UN-Konferenz Habitat III in Quito (Ecuador) zieht die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch eine gemischte Bilanz. “An der Konferenz haben rund 50.000 Menschen teilgenommen. Allein dies zeigt schon, dass Städten eine sehr große Bedeutung auf dem Weg in eine nachhaltige Welt zugeschrieben wird. Es ist sehr gut, dass die verabschiedete New Urban Agenda Städte als wichtige Akteure für das Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Pariser Klimaziele sieht”, sagt Lisa Junghans, Referentin für Klimawandel, Anpassung und urbane Transformation bei Germanwatch. Sie schränkt jedoch ein: “Die New Urban Agenda ist aber in Teilen zu wenig konkret. Bürgerinnen und Bürger werden sich nicht direkt angesprochen fühlen und messbare Ziele sowie Kriterien, um den Erfolg der Agenda zu überprüfen, fehlen völlig. Inwiefern die Agenda also wirklich Städte bei der Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit und größerer Lebensqualität unterstützt, muss sich noch zeigen. Insbesondere der Zivilgesellschaft wird in den kommenden Jahren eine tragende Rolle zukommen, damit die hier verabschiedeten Grundsätze und Prinzipien für künftige Stadtentwicklung auch Wirkung entfalten.”
Habitat III war die dritte Weltkonferenz für Siedlungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung nach 1976 und 1996. Sie soll Leitplanken für die künftige Entwicklung in Städten festlegen. Trotz des sehr partizipativen Prozesses in der Vorbereitung der New Urban Agenda fanden die Verhandlungen in der finalen Phase erwartungsgemäß ausschließlich im Kreis der Regierungsverhandler statt. Junghans: “Zwar ist dieser Prozess ein klassischer von Staaten getriebener UN-Prozess, dennoch ist es problematisch, dass Städtevertreter bei den finalen Entscheidungen über ihre eigene Entwicklung ausgeschlossen werden.”
Positiv beurteilt Germanwatch vor allem, dass das Abschlussdokument Städten mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei der Umsetzung der New Urban Agenda einräumt und dass “niemand zurückgelassen” werden soll – ein Hinweis auf die besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen, die in die Planung und Umsetzung künftiger Stadtentwicklungspolitik einbezogen werden müssen.
Die Hoffnung, dass eine größere Zahl von Städten mit Selbstverpflichtungen zum Beispiel auf die Entwicklung zur Klimaneutralität voran gehen, hat sich leider nicht erfüllt. “Zwar gibt es einige sehr gute Ankündigungen aus der Zivilgesellschaft sowie von Deutschland und der EU hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum und klimafreundlicher Mobilität, aber konkrete Ankündigungen von Lokalregierungen selbst waren sehr begrenzt”, so Junghans.
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