Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung
In seiner Sitzung am 26. Mai 2020 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat einen Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz im Grundsatz gebilligt. Mit der Anpassung der Landesbauordnung sollen bereits beschlossene bzw. in Vorbereitung befindliche Änderungen der sogenannten Musterbauordnung umgesetzt werden.
Die Änderungen der Landesbauordnung betreffen insbesondere Erleichterungen für das Bauen mit Holz, auf die sich die Bauministerinnen und Bauminister der Länder in der letzten Bauministerkonferenz verständigt haben, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. „Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für das Material Holz begrüße ich sehr. Holz ist ein besonders nachhaltiger, umweltschonender Baustoff, der für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele eine wichtige Rolle spielt. Zudem ist Holz äußerst vielseitig einsetzbar. Es lassen sich Bauteile für alle Einsatzgebiete herstellen, besondere Vorteile bestehen zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen. Nicht zuletzt ermöglicht Holz oft auch kostengünstiges Bauen und fördert insbesondere in Rheinland-Pfalz die regionale Waldwirtschaft. In Rheinland-Pfalz gibt es viele gelungene, vorbildliche Projekte in Holzbauweise“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen nun auch der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden (insbesondere Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Holz kann demnach als Baustoff für Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern eingesetzt werden; bisher lag die Grenze bei 13 Metern.
Der Gesetzentwurf geht nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren.
Wie kann man Menschen dabei unterstützen, ihr Auto für kurze Wege häufiger stehen zu lassen? Antworten auf diese Frage soll ein neues Projekt geben, das vom Bundesumweltministerium gefördert wird. Das Projekt „Wohnen leitet Mobilität“ soll neue Möglichkeiten und Angebote für eine klimafreundliche Mobilität im Wohnumfeld schaffen.
Speziell für Mieterinnen und Mieter soll es in bis zu fünf Metropolregionen attraktive Optionen aufzeigen, häufiger das Auto stehen zu lassen, auf Alternativen umzusteigen und so etwas für den Klimaschutz und die eigene Gesundheit zu tun.
Nehme ich den Fahrrad- oder den Autoschlüssel? Mobilitätsentscheidungen für kurze Wege im Wohnumfeld folgen meistens der Gewohnheit. Mit dem neuen Projekt „Wohnen leitet Mobilität“ möchten die Projektpartner praktikable und klimafreundliche Alternativen entwickeln. Durch das Bereitstellen verschiedener Mobilitätsangebote direkt am Wohnstandort soll die Auswahl erhöht und der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt werden. Zu den Angeboten gehören beispielweise das Aufstellen von sicheren Abstellanlagen für Fahrräder, Rollatoren und Kinderwagen, die Einrichtung einer Carsharing-Station im Wohngebiet oder auch das einfache Aushängen eines Busfahrplans am Schwarzen Brett der Wohnanlage. In der Praxis bedeutet dies eine enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungsunternehmen, Kommunen und Mobilitätsdienstleistern. Die Entscheider erhalten Informationen über geeignete Maßnahmen und Beratung zu Fragen der Umsetzung. In einem umfassenden Leitfaden erfahren Wohnungsunternehmen, wie sie Maßnahmen zur Förde
rung der nachhaltigen Mobilität realisieren können. Und Mieterinnen und Mieter erhalten Informationen und Tipps zu klimaverträglichem Mobilitätsverhalten.
Das Verbundprojekt wird in den kommenden drei Jahren mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Die Projektpartner sind der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Projektkoordinator sowie das Öko-Institut und der Deutsche Mieterbund (DMB). Unternehmen und Kommunen, die an der Teilnahme interessiert sind, können sich per Email wenden an Rainer.Hauck@vcd.org.
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Videobeitrag über die Autofreie Siedlung Florisdorf in Wien.
Inhalt: Seit 16 Jahren gibt es im 21. Bezirk eine autofreie Siedlung. Statt Parkplätzen dominieren Gemeinschaftsräume. Die Bewohner sind nach wie vor begeistert – bei manchen ist aber der Schlendrian eingekehrt.
Energetische Sanierung von Gebäuden verstärken und Verantwortung der Vermieter einfordern.
Wohnungspolitik muss fördernde Rahmenbedingungen schaffen und damit einen Beitrag zur Wohnflächenreduktion leisten.
„Für eine erforderliche Energiewende in der Wohnungswirtschaft müssen Bedingungen geschaffen werden, die spürbare Anreize für Eigentümer und Nutzer aufzeigen, um zukünftig weniger Energie zu verbrauchen,“ sagt DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst. Anlässlich der Verbandstages der Deutschen Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) wird in jährlicher Folge eine Erklärung zu aktuellen Themen der Bau- und Planungskultur veröffentlicht. Bisherige Erklärungen des DAI siehe ganz unten.
Die CO2-Emission von Gebäuden entspricht in Deutschland der Belastung durch den Verkehr. Die Intensität der öffentlichen Diskussion bildet dies nicht ab. Umso mehr sind Architekten und Ingenieure aufgefordert, sich in ihrem Fachgebiet verantwortlich zu zeigen und Wege aufzuzeigen, wie sie ihren Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz leisten wollen.
Die technischen Lösungen sind vorhanden, bessere Verfahren insbesondere zur nachhaltigen Ertüchtigung des Bestandes müssen wir entwickeln. Es fehlen aber die Anreize für Eigentümer und Nutzer, energetische Sanierung umzusetzen und zu dulden. Es ist einfacher, Klimaschutz zu fordern als Klimaschutz zu bezahlen. Die Umweltbelastung durch CO2-Emissionen ist (noch) kostenlos, die Vermeidung aber kostet Geld, im Bestand viel Geld. Der Vermieter scheut die Investition, weil nur ein geringer Teil auf die Mieten umgelegt werden kann. Der Mieter hat ein nachvollziehbares Beharrungsvermögen, Größe und Lage seiner Wohnung nicht zu verändern, insbesondere solange die Parteien im Wettstreit um die billigsten Mieten immer neue sozial undifferenzierte Wohltaten beschließen. Beide, Vermieter und Mieter müssen ihren wirtschaftlichen Beitrag leisten, um die umfassende energetische Sanierung des Bestandes zu finanzieren.
Maßstab für alle Beteiligten muss das Verursacherprinzip sein. Wer dazu beiträgt, dass CO2 freigesetzt wird, muss einen wirtschaftlichen Vorteil haben, wenn er aktiv an der Reduzierung mitwirkt, wer seine Mitwirkung verweigert, muss dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil haben.
Der DAI fordert:
Eine CO2-Abgabe für jeden qm beheizter Nutzfläche entsprechend der Angaben im Energieausweis ab Stufe B. Diese Abgabe ist durch den Eigentümer zu zahlen.
Eine CO2-Abgabe auf die eingesetzte Energie entsprechend dem Verbrauch und dem spezifischen CO2 Ausstoß. Diese Abgabe ist durch den Mieter zu zahlen.
Beide Abgaben verteuern das Wohnen in energetisch nicht optimierten Gebäuden. In Abwägung zwischen der direkten finanziellen Belastung der Betroffenen und der langfristigen Belastung durch die Klimaveränderung hält der DAI die entstehenden Mehrkosten für gerechtfertigt. Durch eine der sozialen Marktwirtschaft entsprechende Unterstützung wirtschaftlich schwacher Haushalte muss sichergestellt werden, dass der Anspruch auf angemessenen Wohnraum erfüllt wird.
Als angemessen im Sinne sozialer Bedürftigkeit werden 30 qm pro Person + 20 qm für jede weitere Person in einer Wohnung angesehen. Durch entsprechende Übergangsfristen sollen einerseits soziale Härten vermieden und andererseits kontinuierlich stärkere Anreize für die Anpassung der Wohnverhältnisse an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeregt werden. Um auch die entsprechenden Anpassungsprozesse oberhalb der sozialen Bedürftigkeit anzuregen, sollte auf die Regulierung der Miethöhe verzichtet werden, bei bestehenden Mietverhältnissen jedoch mit angemessener Begrenzung der jährlichen Anhebung, ebenfalls um die Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erleichtern.
DAI Präsidium
Anmerkung sdg21: die hier dargestellte Erklärung entspricht nicht der Meinung der sdg21-Redaktion.
Im Team mit den Architekten Dietrich|Untertrifaller, hat das Büro Ramboll Studio Dreiseitl die Mehrfachbeauftragung der Freiburger Stadtbau GmbH für das Quartier Metzgergrün gewonnen. Die Siedlung soll sich in den kommenden zehn Jahren deutlich verändern und zu einem zeitgemäßen Quartier mit ca. 500 Wohnungen entwickeln, ohne seinen ursprünglichen Charakter zu verlieren. Die Jury lobte den Entwurf folgendermaßen: „Diese städtebauliche Komposition aus Wohnhöfen, sozialräumlicher Mitte, hochwertigen und differenziert nutzbaren Freiräumen, neuen Vernetzungen und richtigen Wegeverbindungen hat das Potenzial, ein modellhaftes und zukunftsweisendes Quartier entstehen zu lassen.“
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