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RLP erleichtert das Bauen mit Holz

Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung

In seiner Sitzung am 26. Mai 2020 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat einen Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz im Grundsatz gebilligt. Mit der Anpassung der Landesbauordnung sollen bereits beschlossene bzw. in Vorbereitung befindliche Änderungen der sogenannten Musterbauordnung umgesetzt werden.


Die Änderungen der Landesbauordnung betreffen insbesondere Erleichterungen für das Bauen mit Holz, auf die sich die Bauministerinnen und Bauminister der Länder in der letzten Bauministerkonferenz verständigt haben, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. “Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für das Material Holz begrüße ich sehr. Holz ist ein besonders nachhaltiger, umweltschonender Baustoff, der für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele eine wichtige Rolle spielt. Zudem ist Holz äußerst vielseitig einsetzbar. Es lassen sich Bauteile für alle Einsatzgebiete herstellen, besondere Vorteile bestehen zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen. Nicht zuletzt ermöglicht Holz oft auch kostengünstiges Bauen und fördert insbesondere in Rheinland-Pfalz die regionale Waldwirtschaft. In Rheinland-Pfalz gibt es viele gelungene, vorbildliche Projekte in Holzbauweise“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.

Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen nun auch der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden (insbesondere Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Holz kann demnach als Baustoff für Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern eingesetzt werden; bisher lag die Grenze bei 13 Metern.

Der Gesetzentwurf geht nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren.

Quelle: PM von Holzbau Deutschland vom 27.5.2020


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