29:46 min., veröffentlicht am 3.2.2021
Schlagworte: DE-News, Filme, Filme 11 bis 45 Min, Holzbau, News-Blog Baden-Württemberg
29:46 min., veröffentlicht am 3.2.2021
Der neue Bericht der Internationalen Energieagentur hat es in sich: Die Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien wächst rasanter als gedacht – und erstmals sogar stärker als Kohlestrom. Ein unglaublicher Wendepunkt.
Lesen Sie den ganzen Beitrag: https://blog.campact.de/2016/11/rekordjahr-fuer-oekostrom-weltweit-sonne-und-wind-haengen-kohle-endlich-ab/
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Erneuerbare, Klimaschutz, Neue Bücher und Studien, News-Blog Europa (ohne DE), Umweltpolitik
Das Quartier 52° Nord im Berliner Südosten überzeugte die diesjährige Expertenjury und gewinnt mit seinem nachhaltigen und architektonisch stimmigen Gesamtkonzept den Award Deutscher Wohnungsbau 2020 für die beste Quartiersentwicklung.
Der Award Deutscher Wohnungsbau ist die erste Auszeichnung für Entwickler und Auftraggeber im Bereich Geschosswohnungsbau. Verliehen wird der Architekturpreis durch eine Fachjury. Diesjährige Jurymitglieder sind u.a. Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender Bundesstiftung Baukultur, Sabine Schneider, Editorial Manager des Architekturmagazins Baumeister und Vorjahressieger Lars Krückeberg, GRAFT Architekten.
Das prämierte Quartier 52° Nord umfasst rund 100.000 m² und liegt im Ortsteil Grünau im Bezirk Treptow-Köpenick zwischen Dahme-Ufer und Teltowkanal auf einer ehemaligen Industriebrache. Markant für diese Quartiersentwicklung ist das 6.000 m² große Wasserbecken, das ökologische wie optische Herzstück des Quartiers: Hier wird im Rahmen des nachhaltigen Gesamtkonzepts das Regenwasser der umliegenden Gebäude aufgefangen und durch seitliche Uferbepflanzung biologisch gereinigt. Über Verdunstung gelangt das Regenwasser zurück in den natürlichen Wasserkreislauf und verbessert das Mikroklima im Quartier – ein Beispiel für zeitgemäßes Regenwassermanagement nach dem Modell der Schwammstadt („Sponge City“).
Ein Quartiersplatz mit Café, öffentlich zugängliche Uferpromenaden, Spiel- und Erholungsflächen, eine Energiezentrale und eine Öko-Kita runden das Konzept ab. Daniel Riedl, Vorstandsmitglied der Vonovia SE und zuständig für das Development der BUWOG in Deutschland: „Im Quartier 52° Nord haben wir einen Quality First Ansatz verwirklicht, also mit dem ersten Bauabschnitt ein nachhaltiges Wohnumfeld gestaltet, das zugleich Flair und Lebensqualität erzeugt – für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner und auch für die Menschen im Umfeld. Diese Auszeichnung mit dem Award bestätigt uns darin, dass architektonische und nachhaltige Qualitäten gemeinsam gedacht werden müssen und wesentliche Erfolgsfaktoren der Quartiersentwicklung sind.“
Mit einer Vielzahl unterschiedlicher Architekturbüros, die die einzelnen Gebäude der verschiedenen Baufelder gestalten, gehört das Quartier 52° Nord heute mit zu den größten bewohnten Architekturparks der Nachwendezeit. Das Areal wird abschnittsweise weiterentwickelt, die Gesamtfertigstellung erfolgt voraussichtlich bis 2024. Aktuell sind drei Bauabschnitte im Quartier 52° Nord im Bau: BUWOG THE VIEW, BUWOG REGATTAHOF und die BUWOG LOTSENHÄUSER – realisiert in Holz-Hybrid-Bauweise (KfW-40).
Über die BUWOG
Die BUWOG blickt auf eine mittlerweile 69-jährige Erfahrung im Wohnimmobilienbereich zurück. In Deutschland konzentriert sich die BUWOG Bauträger GmbH derzeit mit Fokus auf Berlin, Hamburg und Leipzig auf den Bereich Property Development und verfügt hier aktuell über eine Development-Pipeline von rund 14.500 Wohneinheiten. Die BUWOG ist eine Tochter der Vonovia SE, Europas führendem Wohnungsunternehmen mit Sitz in Bochum (Deutschland).
Quelle: BUWOG-PM vom 13.10.2020
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Begrünung / Klimaanpassung, DE-News, News-Blog Berlin, Siedlungen, Wasser, Wassergestaltung, Wettbewerbe & Preise, Wohnbau
Berlin, 24.6.2021: Zur heutigen Beratung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Die Große Koalition bricht ihr Versprechen, noch in dieser Wahlperiode höhere Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 festzulegen. Eine Einigung scheiterte vor allem an den Energiewendebremsern innerhalb der Unionsfraktion. Damit ignoriert die Bundesregierung die Umsetzung der neuen EU-Klimaziele und missachtet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, schon vor 2030 ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen anzugehen. Der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fehlt das Herzstück. Noch Ende 2020 hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für das erste Quartal 2021 einen ambitionierten Ausbaupfad für Wind- und Solarenergie angekündigt. Nach langem Warten gab es lediglich den berühmten Tropfen auf den heißen Stein: Vier Gigawatt Windenergie an Land und sechs Gigawatt Photovoltaik sind die Ziele für das Jahr 2022. Längerfristige Ausbauziele? Fehlanzeige. Ganz offensichtlich ist die Notwendigkeit einer schnellen Transformation unserer Energieversorgung bei der Union trotz all ihrer Klimaschutzbekenntnisse im Wahlkampf noch nicht angekommen.“
Der steigende Strombedarf durch elektrische Wärmepumpen und die Elektromobilität macht einen Ausbau von mindestens sechs Gigawatt Windenergie an Land und mindestens zehn Gigawatt Photovoltaik notwendig – und das jährlich bis 2030. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Freiflächen-Photovoltaik und ein erleichtertes Repowering von Windenergieanlagen sind dagegen grundsätzlich positive Maßnahmen.
Quelle: PM der DUH vom 24.6.2021
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DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, PV, Umweltpolitik
Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden gegeben und die neuen Vorgaben formell beschlossen. Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, begrüßte das Votum: „Eine bessere Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist von entscheidender Bedeutung, um unser Ziel der Klimaneutralität zu erreichen und die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken. Renovierungen sind Investitionen in eine bessere Zukunft.“
Die neuen Rechtsvorschriften bilden den Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU, von Wohnungen und Arbeitsplätzen bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt. Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Gebäude ins Visier genommen werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie wird die Nachfrage nach sauberen Technologien in Europa ankurbeln und Arbeitsplätze, Investitionen und Wachstum schaffen.
Jeder Mitgliedstaat wird seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser, von diesen Verpflichtungen auszunehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Wohnung unterstützt. Die Richtlinie schreibt die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen vor, und die Bestimmungen über die öffentliche und private Finanzierung werden Renovierungen erschwinglicher und realisierbarer machen.
Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum neuen Standard für Neubauten. Die verschärfte Richtlinie enthält neue Bestimmungen, um unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten schrittweise den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen von der Beheizung in Gebäuden und den Ausbau von Solarkraftwerken zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass neue Gebäude solarfähig sind, das heißt, sich für das Anbringen von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Das Installieren von Solarenergieanlagen soll für neue Gebäude zum Normalfall werden. Subventionen für das Installieren von eigenständigen Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig.
Außerdem wird die Richtlinie dank der Bestimmungen über Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätze die Akzeptanz nachhaltiger Mobilität fördern.
Eine bessere Planung von Renovierungen sowie technische und finanzielle Unterstützung werden von entscheidender Bedeutung sein, um eine Renovierungswelle in der gesamten EU auszulösen. Um Energiearmut zu bekämpfen und die Energiekosten zu senken, müssen die Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen schaffen und insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, in denen ein höherer Anteil der von Energiearmut betroffenen Haushalte lebt.
Die überarbeitete Richtlinie wird im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann in nationales Recht umsetzen.
Auf Gebäude entfallen rund 40 Prozent des Energieverbrauchs der EU, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU (hauptsächlich durch Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Derzeit sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre, und fast 75 Prozent des Gebäudebestands sind ineffizient. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche jährliche Quote energetischer Renovierungen bei nur etwa ein Prozent.
Weitere Informationen
Quelle: EU-PM vom 12.4.2024
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DE-News, Erneuerbare, Gebäude, Klimaschutz, News-Blog Europa (ohne DE), Plusenergiehaus-/siedlung, Umweltpolitik