WBGU-Gutachten „Entwicklung und Gerechtigkeit durch Transformation“
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Im Jahr 2015 gelang ein historischer Doppelerfolg für die Nachhaltigkeits- und Klimapolitik. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren Sustainable Development Goals (SDGs) und das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz definieren ein ehrgeiziges globales Zielsystem. Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) sollte jetzt die Umsetzung beider Abkommen entschlossen vorantreiben und die Große Transformation zur Nachhaltigkeit als einzigartiges Modernisierungsprojekt wahrnehmen, das erhebliche ökonomische Entwicklungschancen bietet. So ist etwa die zur Vermeidung der größten Klimarisiken erforderliche vollständige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft nur mit einem tiefgreifenden Wandel der Energiesysteme und anderer emissionsintensiver Infrastrukturen umsetzbar. Die Transformation inspiriert Innovationen und lenkt Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz, u.a. in die auf- und auszubauenden nachhaltigen Infrastrukturen. Gleichzeitig kann die Transformation genutzt werden, um Ungleichheit zu bekämpfen, also die Inklusion innerhalb der Gesellschaften wie auch global voranzubringen, und so zum Gerechtigkeitsprojekt werden.
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Dem Landtag wird heute ein Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz zugeleitet. Mit diesem werden die Kommunen mehr Geld zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden erhalten. „Die Änderung des Landesaufnahmegesetzes führt bei den Kommunen zu einer deutlichen Verbesserung bei der Finanzierung der Aufgabe der Flüchtlingshilfe und ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Kommunen und Land ihren Aufgaben weiterhin gerecht werden“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Integrationsministerin Irene Alt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben gestern am frühen Abend zusammen festgehalten, welche Kostenerstattung ab dem 1. Januar 2016 für Aufwendungen der Flüchtlingshilfe geleistet werden soll. Ausgangspunkt waren die Bundesmittel, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015 zur Verfügung stehen. „Wir haben die notwendigen Eckpunkte gemeinsam erarbeitet, damit sie nun als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden können“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen, die gemeinsam mit der Staatssekretärin im Integrationsministerium Margit Gottstein und Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro das Gespräch führte.
„Die gemeinsam zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung erarbeiteten Eckpunkte begrüße ich sehr. Sie stellen sicher, dass Land und Kommunen weiterhin gemeinsam die große Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme bewältigen“, so die Ministerpräsidentin.
Ab dem Jahr 2016 soll den Kommunen eine Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling gezahlt werden. Diese bezieht sich auf den Zeitraum ab Verteilung auf eine kommunale Gebietskörperschaft bis zur Erteilung des Erstbescheides im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Pauschale zahlt das Land genau entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge und der Monate vollständig aus. So werden die Kommunen wirksam und schnell entlastet – unabhängig davon, wie und wann der Bund die Entlastung für die Länder abrechnet.
Das Land wird darüber hinaus ab 2016 jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro für Kosten leisten, die nach Erteilung des Erstbescheides noch anfallen. Für das Jahr 2015 ist vorgesehen, dass der rheinland-pfälzische Anteil an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes in Höhe von 48 Millionen Euro für das laufende Jahr vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Davon werden 24 Millionen Euro als pauschale Kostenbeteiligung geleistet. Die verbleibenden 24 Millionen Euro der Flüchtlingsmilliarde und weitere 20 Millionen Euro Landesgeld bilden eine Abschlagszahlung von insgesamt 44 Millionen Euro auf im Jahr 2016 fällige Landesleistungen. Ziel ist es, die Kommunen zeitnah mit den notwendigen Mitteln auszustatten.
Auch für die Verteilung der Bundesmittel, die nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes in den Ländern für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden sollen, besteht nun Klarheit. Rheinland-Pfalz erhält in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt rund 95 Millionen Euro. Diese Mittel sollen hälftig auf die Kommunen und das Land aufgeteilt werden. Für eine möglichst gleichmäßige Unterstützung erhalten die Kommunen drei gleiche Jahrestranchen von je rund 16 Millionen Euro (insgesamt rund 48 Millionen Euro). Diese Mittel können im Rahmen von Zielvereinbarungen vor Ort flexibel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben in diesem Bereich eingesetzt werden.
Eine aktuelle Studie der Energy Watch Group und der finnischen Universität LUT zeigt, wie die Energiewende mit 100% Erneuerbaren Energien in Europa realisiert werden kann. Demnach würden die Treibhausgasemissionen vor 2050 auf Null reduziert und es würde deutliche finanziellen Vorteile gegenüber dem konventionellen fossil-nuklearen System mit sich bringen.
Bürgermeister Michael Grötsch; Landesumweltminister Franz Untersteller; Karl-heinz Frings, Geschäftsführer der GBG; Martin in der Beek, Technischer Geschäftsführer der rnv; Gregor Kiefer, bereichsleiter Baumangement, GBG. Foto: Stadt Mannheim / Markus Proßwitz
Sauberer und leiser soll die Stadt werden: Unter der Überschrift „blue_village_Franklin“ werden mit der Konversion der ehemaligen Militärfläche FRANKLIN wichtige Zukunftsthemen wie neue Mobilität, Energieeffizienz, klimaoptimiertes Wohnen oder Smart Grids erprobt. Das Projekt SQUARE, zwei nach neuesten energetischen Standards sanierte Modellhäuser, sowie die elektromobilen Buslinien 66 und 67 sind Teil dieses Masterplans. Franz Untersteller MdL, Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, besuchte am Dienstag, 4. August, im Rahmen seiner Sommertour „Umwelt-Zukunft“ die beiden Modellprojekte im neuen Stadtquartier.
„Mit SQUARE zeigen die Stadt Mannheim und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft einen Weg, wie sich klima- und energieoptimiertes Wohnen in Bestandsgebäuden gestalten lässt“, sagte der Umweltminister bei seinem Besuch. „Es ist eindrucksvoll zu sehen, was hier in Sachen Gebäudesanierung, Elektromobilität und Smart Grids umgesetzt wurde. Und es wird spannend sein, die Ergebnisse dieses Modellprojekts auszuwerten und für andere Projekte nutzbar zu machen.“
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz erklärt: „Mit Franklin entsteht ein ökologisches Stadtquartier für über 9000 Menschen, das neue Maßstäbe setzen wird. Unser Ziel ist es, im ganzen Stadtteil möglichst wenig Energie zu verbrauchen, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen und möglichst wenige Emissionen zu verursachen. In diesem Zusammenhang stellt das Modellprojekt SQUARE zwei interessante Lösungsansätze vor.“
Bereits 2014 wurde das Modellprojekt zur energetischen Gebäudesanierung SQUARE (smart quarter and urban area reducing emissions) im Rahmen des Wettbewerbs „Klimaschutz mit System“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg prämiert. Der Projektantrag SQUARE wurde von der Wirtschaftsförderung der Stadt Mannheim in Kooperation mit der Klimaschutzleitstelle erarbeitet. Dank der Auszeichnung konnte SQUARE damals in das EFRE-Förderprogramm aufgenommen und mit drei Millionen Euro unterstützt werden. „SQUARE steht für eines der ambitioniertesten Vorhaben im Bereich GreenTech und Klimaschutz der Stadt Mannheim im vergangenen Jahrzehnt. Es ist eines der Pionierprojekte, das aus dem Strategiekonzept „Blue City Mannheim“ der Wirtschaftsförderung entwickelt wurde. Die Green-Tech-Innovationsstrategie aus dem Jahr 2013 ist weiterhin hochaktuell und stellt die Weichen für klimaneutrale Mobilität und Smart Grids“, unterstreicht Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch.
Die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft hat das Modellprojekt auf FRANKLIN schließlich erfolgreich umgesetzt. Ende 2019 zogen die ersten Mieter ein. Die beiden fast baugleichen Gebäude wurden nach unterschiedlichen Standards saniert, das eine Gebäude nach EnEV-Standard (SQUARE now), das zweite Gebäude mit Passivhauselementen nach einem EnerPhIT-Standard (SQUARE next). Dabei werden Technologien wie Smart Grids, saisonale Wärmespeicherung mittels Eisspeicher und intelligente Mobilitätskonzepte erprobt. Die insgesamt 48 Mietwohnungen verteilen sich auf 3- bis 5-Zimmer-Wohnungen zwischen 84 und 109 qm. „Wir sind sehr gespannt, welche Erkenntnisse wir durch SQUARE gewinnen werden. Nach den Berechnungen und Simulationen können wir eine CO2-Einsparung von über 50 Prozent im Vergleich der beiden Gebäude erreichen. Um noch mehr CO2 einsparen zu können, setzen wir auf die Erzeugung regenerativer Energien. Das ENEV-Gebäude erhielt deshalb eine Photovoltaikanlage, das EnerPhIT-Gebäude eine Solarthermieanlage“, erklärt Karl-Heinz Frings, Geschäftsführer der GBG.
„Hier entsteht die Stadt der Zukunft mit dem Energiesystem der Zukunft“, erklärt Bernhard Schumacher, Geschäftsfeldleiter Smart Cities des Mannheimer Energieunternehmens MVV. Dafür nutzt MVV auf Franklin smarte Technologien und die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und verknüpft die unterschiedlichen Sektoren intelligent und effizient miteinander – „um nicht nur Strom, Wasser, Wärme und Mobilität in das Quartier zu bringen, sondern vielmehr den neuen Stadtteil gleichzeitig zum Leuchtturm einer erforderlichen Energiewende zu machen“. Auch in Sachen Elektromobilität zeigt MVV auf Franklin, was heute schon möglich ist. Neben umweltfreundlichen Carsharing-Lösungen, wie FRANKLIN mobil, werden öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet, die mit dem Energiemanagementsystem vernetzt und flexibilisiert werden. Gleichzeitig spielt auch der Wärmebereich eine unverzichtbare Rolle. Deshalb hat MVV hier ein innovatives Niedertemperatur-Wärmenetz aufgebaut, das auch die effiziente Integration erneuerbarer Energien ermöglicht.
Weiterer Programmpunkt des Besuchs sind die drei Elektrobusse vom Typ E-Citaro, die seit April 2019 in Franklin auf der Linie 67 im Einsatz sind. Einer der Busse wurde ebenso im Rahmen von SQUARE gefördert. Die umweltfreundlichen Busse verkehren im 20-Minutentakt zwischen den Konversionsflächen auf Franklin und der Haltestelle Käfertal Bahnhof. Damit erhalten die Menschen, die schon jetzt in Franklin leben, arbeiten oder zur Schule gehen einen direkten Anschluss an das ÖPNV-Netz der rnv. „Es freut uns, dass wir mit EvoBus einen starken Partner für dieses zukunftsweisende Projekt direkt vor Ort haben“, so Martin in der Beek, Technischer Geschäftsführer der rnv. „Im vergangenen Jahr haben wir viele wertvolle Erkenntnisse im Betrieb von konventionellen Elektrobussen erhalten und gleichzeitig bewiesen, dass die Technologie auch im harten ÖPNV-Alltag besteht.“ In Zukunft werde man allerdings auch andere Antriebsformen prüfen. „Wir setzen uns aktuell intensiv mit dem Einsatz von Wasserstoffbussen im ÖPNV auseinander und werden diese Technologie auch bald bei der rnv testen“, verrät in der Beek. „Die Fahrt mit dem ÖPNV ist zwar schon per se umweltfreundlicher als die Fahrt mit dem eigenen PKW, aber wir wollen noch mehr für den Klimaschutz leisten und daher auch unsere Fahrzeugflotte soweit es geht auf emissionslose Antriebe umstellen.“
Eine Nachhaltige Entwicklung ist ohne eine konsequente Kreislaufwirtschaft kaum vorstellbar. Die Abkehr von einer überwiegend linearen Wirtschaftsweise erfordert Weichenstellungen. Das UBA hat Leitsätze für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet, die die Zielsetzungen, Gestaltungsräume, Handlungsmaßstäbe, Anforderungen und Erfolgsfaktoren einer Kreislaufwirtschaft systematisch darlegen.
Der Belastungsdruck steigt
Die Weltbevölkerung hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten verdoppelt, die globale Rohstoffgewinnung hat sich verdreifacht. Bis 2060 drohen sich die Rohstoffbedarfe von derzeit rd. 90 Mrd. Tonnen auf bis zu 190 Mrd. Tonnen erneut drastisch zu erhöhen. Die Konkurrenz ist längst nicht mehr nur um Rohstoffe entbrannt, sondern um den Zugriff auf natürliche Ressourcen insgesamt: wie Böden, Flächen, sauberes Trinkwasser und intakte Ökosysteme. Nach Aussagen des International Resource Panels gehen etwa 50 % der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und 90 % des Biodiversitätsverlusts sowie des Wasserstresses auf die Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück. Die negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt durch die gesamte Rohstoffwirtschaft und die daraus resultierenden Abfälle und Emissionen nehmen weiter zu. Unterdessen werden weltweit nur knapp 9 % des Rohstoffbedarfs durch ressourcenschonende Sekundärrohstoffe gedeckt.
Kein „Weiter so“ mit der Linearwirtschaft
Ein Umdenken findet langsam statt, um diesen Herausforderungen zu begegnen. So erhebt der European Green Deal, der die wesentlichen Entwicklungsziele der EU bis 2030 vorgibt, eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft zu einer tragenden Säule für eine Nachhaltige Entwicklung. Der neue „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ der Europäischen Kommission zielt auf eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und gerade nicht zu verbrauchen sowie möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Erklärtes Ziel des Aktionsplans ist es, den Fußabdruck im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch absolut zu senken und hierzu den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in den kommenden zehn Jahren zu verdoppeln.
Kreislaufwirtschaft, aber richtig
Erforderlich hierfür ist ein systemischer Ansatz; über gesamte Wertschöpfungsketten und Produktlebenszyklen hinweg, mit einem Systemwandel des Wirtschaftssystems, das auf nachhaltigere Produktionsmuster und Produktpolitiken setzt. Diese Transformation zur Kreislaufwirtschaft und ihre politische Ausgestaltung geht weit über das hinaus, was mithilfe des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen geregelt werden kann. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft werden weitere Ressorts, Wirtschafts- und Rechtsbereiche umfasst. Der erweiterte Fokus schlägt sich teilweise bereits in der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (2020) unter Berücksichtigung der neu gefassten EU-Abfallrahmenrichtlinie (2018) nieder. Doch in den nächsten Jahren gilt es, den systemischen Ansatz der Kreislaufwirtschaft auszugestalten und zu konkretisieren, damit auch die übergreifenden Ziele wie die Schonung der natürlichen Ressourcen, der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine nachhaltigere Rohstoffversorgung erreicht werden.
Leitsätze geben Orientierung
Das Umweltbundesamt hat daher neun Leitsätze erarbeitet, die ein gemeinsames Verständnis für die Kreislaufwirtschaft, deren zentrale Begriffe, Prinzipien, Ziele, Maßstäbe und die wichtigsten Handlungsansätze schaffen sollen. Eingebettet darin ist die Abfall- und Sekundärrohstoffwirtschaft als wesentlicher Funktionsbereich für eine Kreislaufwirtschaft. Daneben finden auch übergreifende Ansätze wie Vermeidung, Design oder Abwägungen zum Umgang mit Schadstoffen ihren Platz. Die Leitsätze werden jeweils ausführlich erläutert, Begriffe und Ansatzpunkte systematisch erklärt. Außerdem werden ausgehend von den Zielen der Kreislaufwirtschaft Maßstäbe gesetzt, Bewertungen getroffen und die Verknüpfungen der Leitsätze untereinander aufgezeigt. Die Leitsätze sollen eine Ordnung für die Kreislaufwirtschaft schaffen und eine verlässliche Orientierung für deren erfolgreiche Ausgestaltung geben.
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