Zweiräder überholen: erstmals mehr Fahrräder als Autos in Kopenhagen
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Dänemarks Hauptstadt hat einen Meilenstein auf Ihrem Weg zur Fahrradstadt erreicht. Auf den Straßen gibt es nun mehr Fahrräder als Autos. Ob andere Städte folgen werden?
Lesen Sie den ganzen Beitrag (engl.) vom 30.11.2016 auf www.theguardian.com
Mit sehr großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 22.07.2021 die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Nördlich Hafner“. Mit der Entwicklungssatzung bekommt das Projekt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Stadt Konstanz sowie die verbliebenen GrundstückseigentümerInnen im Gebiet. Der Beschluss ist gleichzeitig Abschluss der seit ca. vier Jahren laufenden Vorbereitenden Untersuchungen (VU), in denen nicht nur verschiedene fachbezogene Untersuchungen und der städtebauliche Rahmenplan erarbeitet, sondern auch ein umfassender Zeitplan und eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgestellt wurden. Insgesamt knapp 420 Mio. Euro wird die Erschließung des ca. 106 ha großen Gebietes (hiervon rund 60 ha Siedlungsfläche) inklusive aller technischen und sozialen Infrastrukturen (z. B. Kitas, Grundschule) kosten. Durch Einnahmen aus Grundstücksvergaben ergibt sich am Ende ein weitestgehend ausgeglichener Gesamtsaldo.
„Mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind wertvolle Grundlagen für eine zügige Entwicklung des Gebietes und damit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen gelegt. Auch wenn in den nächsten Jahren noch große Aufgaben auf uns warten: Nun kann die Entwicklung des Hafners richtig Fahrt aufnehmen. Ich freue mich auf den weiteren gemeinsamen Prozess zur Entwicklung des neuen Stadtteils für und mit den Konstanzerinnen und Konstanzern“, so Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ab Ende 2025 beginnen, der Abschluss aller Erschließungsmaßnahmen im dritten und letzten Bauabschnitt ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Bis dahin sind noch viele planerische Schritte zu gehen: Weitere Eigentümergespräche und -verhandlungen (mit dem Ziel des Erwerbs der Grundstücke bzw. einer verbindlichen Mitwirkung der EigentümerInnen), die Weiterentwicklung des Rahmenplans, vertiefte Gutachten, die Erarbeitung von Bebauungsplänen sowie die Erarbeitung eines Vergabekonzeptes für Grundstücke sind nur einige der Aufgaben. Für alle Beteiligten und Interessierten wird es auch in den kommenden Jahren viele Möglichkeiten geben, sich über den weiteren Prozess zu informieren und sich zu beteiligen.
Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat für das Gebiet Hafner beschlossen, dass vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden sollen. Nachdem diese im Mai 2021 abgeschlossen werden konnten, erreicht das Projekt nun mit den Beratungen zum Beschluss einer Entwicklungssatzung im Juli 2021 einen wichtigen Meilenstein.
In den vergangenen vier Jahren untersuchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit externen FachgutachterInnen und ExpertInnen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Gebiet: aus planerischer, zeitlicher, wirtschaftlicher und aus eigentumsrechtlicher Sicht. Die vorbereitenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Der Ende 2019 vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Gebiet ist umsetzbar. „Die wichtige Grundlage für eine zügige Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen im Gebiet Hafner – über 3.000 Wohneinheiten und 15 ha Gewerbeflächen – ist damit gelegt“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bietet im Unterschied zu klassischen Modellen der Entwicklung von Baugebieten die Möglichkeit, Bodenspekulation zu verhindern, die EigentümerInnen an der Entwicklung zu beteiligen sowie die im Gebiet benötigten Bedarfe an sozialer Infrastruktur über die Maßnahme abzuwickeln und zu finanzieren. Das Instrument verteilt Pflichten und Rechte zwischen den EigentümerInnen und dem Allgemeinwohl gerecht: Investitionskosten werden nicht vergesellschaftet und Entwicklungsgewinne nicht privatisiert, sondern für die Entwicklung reinvestiert.
Der Beschluss einer Entwicklungssatzung setzt nun den entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Entwicklung. Er ist zeitgleich Startschuss für die weiteren Schritte im Entwicklungsprozess. Ende 2021 soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt folgen, ab 2024 soll die Vergabe an Grundstücken an die WOBAK, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften und weitere Bauherren über Konzeptverfahren beginnen. Mit dem Beginn der Erschließung des ersten Bauabschnittes ist ab Ende 2025 zu rechnen.
Difu-Städteumfrage „OB-Barometer 2020“ nennt Zukunftseinschätzung der Kommunen* Berlin/Köln. Der Schutz des Klimas und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden für die Städte an Bedeutung zunehmen. Das ist eines der Ergebnisse der im Januar und Februar 2020 vom Deutschen Institut für Urbanistik durchgeführten Befragung der (Ober-)Bürgermeister*innen großer deutscher Städte*. Knapp zwei Drittel der Befragten nennen den Klimaschutz als wichtiges kommunales Zukunftsthema. Damit hat sich die Zahl der Bürgermeister*innen, die diesem kommunalpolitischen Handlungsfeld einen Bedeutungszuwachs zuschreiben, im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Zukünftige Umfragen werden zeigen, wie stark dieses Ergebnis durch die Proteste der ‚Fridays for Future‘-Bewegung beeinflusst war.
Über die Hälfte der Befragten sieht ferner einen wachsenden Handlungsbedarf im Bereich Mobilität. Das Thema, das bereits im Vorjahr auf Platz zwei der Zukunftsthemen lag, hat damit für die Stadtspitzen nochmals an Bedeutung gewonnen. Das mag auch damit zu tun haben, dass urbane Mobilität ein wesentlicher Aspekt des kommunalen Klimaschutzes ist. Das TOP-Zukunftsthema der beiden Vorjahre, die Digitalisierung, liegt in der Befragung auf Platz drei der wichtigsten kommunalpolitischen Zukunftsthemen. Gut ein Drittel der Befragten geht davon aus, dass die Digitalisierung in den nächsten fünf Jahren für die Städte an Bedeutung gewinnen wird. Weitere kommunalpolitische Themen, denen die Bürgermeister*innen eine besonders hohe Zukunftsrelevanz beimessen, sind die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Finanzlage der Städte und die Stärkung der Wirtschaft.
Die Stadtspitzen sind sich einig, dass mit den künftigen Herausforderungen der Städte ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden ist. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Knapp 90 Prozent derjenigen, für die dies zentrale Zukunftsthemen sind, gehen davon aus, hier große oder sehr große Investitionen tätigen zu müssen. Ähnlich ist dies in den Bereichen Digitalisierung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum: Hier halten immerhin noch rund drei Viertel der Stadtspitzen, die Digitalisierung und Wohnen unter den wichtigsten Zukunftsthemen der Städte sehen, den künftigen Finanzierungsbedarf in diesen Politikfeldern für hoch oder sehr hoch.
* Die Umfrage wurde durchgeführt, bevor die Corona-Pandemie in Deutschland andere Themen in den Hintergrund drängte. Auch wenn in den Städten nach dem Ausnahmezustand wieder ein Stück weit Normalität eingekehrt sein sollte, wird der Blick der politisch Entscheidungstragenden auf die kommunale Welt ein anderer sein. Daher wird das Difu die Gesamtveröffentlichung der ausführlicheren Ergebnisse des OB-Barometers 2020 später publizieren, ggf. verknüpft mit aktuellen Befragungen, die „Corona-Aspekte“ mit einbeziehen. Diese Meldung fokussiert daher vorrangig auf den Teilbereich „Zukunftsfragen“.
Wie kann Wuppertal bis 2035 eine klimaneutrale Stadt werden? Diese Frage erörtert das Wuppertal Institut in dieser neuen Studie, die am 1.7.2021 von Oberbürgermeister Uwe Schneidewind vorgestellt wurde.
Eine Studie des Instituts Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (F+B) kommt in einer Untersuchung des Wohnungsneubaus der Hansestadt zum Ergebnis, dass die energetischen Anforderungen wie Gesamtenergieeffizienz oder Energieeffizienz in Hamburg das Bauen nicht teurer machen.
Die Autoren der Studie haben die zentralen Kostenfaktoren untersucht und sich dabei auf gebäudespezifische Parameter wie die Projektgröße und Kompaktheit einerseits und auf die Parameter der Gebäudeeffizienz andererseits konzentriert.
Es lässt sich nicht feststellen, dass mit wachsender Projektgröße die Baukosten sinken. Sie sind zwar bei Projekten mit mehr als 3.500 Quadratmeter Wohnfläche im Mittel am niedrigsten, bei Projekten mittlerer Größe jedoch am höchsten. Berücksichtigt wurde der Median, also der Zentralwert. Aufgefallen ist in der Untersuchung auch, dass die Kosten bei kleinen Projekten am größten differieren. Und es bringt keine Kostenvorteile, „Klötzchen“ zu bauen, also möglichst kompakte Baukörper.
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