Das neue Sustainable Development Goals (SDG) -Portal
Veröffentlicht
Seit heute online, ist das neue Sustainable Development Goals (SDG) Portal der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) und Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen.
Interessant ist die Vergleichsmöglichkeit einzelner Städte miteinander: https://sdg-portal.de
Über 28 Mrd. EUR für „Maßnahmen zum Klimaschutz“: KfW ist einer der wichtigsten Unterstützer der Pariser Klimaziele
Förderbank ist mit ihrem standardisierten SDG-Mapping Vorreiter weltweit
Starkes internationales Interesse am KfW-SDG-Mapping
Die KfW veröffentlicht heute die Ergebnisse des SDG-Mappings der konzernweiten Neuzusagen des Jahres 2019. Um zu verdeutlichen, welchen Beitrag die von der KfW neu zugesagten Finanzierungen zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele im Einzelnen leisten, hat die KfW ein standardisiertes Verfahren entwickelt: anhand von 1.500 Indikatoren wird jährlich ermittelt, welchen SDGs die KfW-Neuzusagen zugeordnet werden können. So wird der Beitrag sowohl auf Konzern- wie auf Geschäftsfeldebene transparent.
Die Zuordnung der einzelnen Neuzusagen aus dem Jahr 2019 zu den Sustainable Development Goals zeigt folgende Finanzierungsschwerpunkte:
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden (rd. 29,0 Mrd. EUR)
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz (rd. 28,2 Mrd. EUR)
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (rd. 28,1 Mrd. EUR)
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie (rd. 26,4 Mrd. EUR)
„Mit über 28 Mrd. EUR für ‚Maßnahmen zum Klimaschutz‘ gehören wir weltweit zu den wichtigsten Unterstützern der Pariser Klimaziele“, erklärt Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender und Nachhaltigkeitsvorstand der KfW Bankengruppe. „Dass wir gleichzeitig auch zu allen weiteren 16 SDGs substantielle Beiträge leisten zeigt, wie wir im Rahmen unseres breiten gesetzlichen Auftrags die ökologische mit der wirtschaftlichen und sozialen Dimension von Nachhaltigkeit verbinden.“
Bei den Anstrengungen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit kann und muss der Finanzsektor wesentliche Beiträge leisten. Als transformative Förderbank übernimmt die KfW dabei besondere Verantwortung und hat bereits im Sommer 2018 das Projekt „KfW Roadmap Sustainable Finance“ ins Leben gerufen, dessen Ziel die Entwicklung eines stringenten und mehrdimensionalen Nachhaltigkeitskonzepts für die Bank ist. Zu den ersten Ergebnissen gehört das konzernweite SDG-Mapping, das die KfW-Beiträge zu den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) transparent macht. Mit diesem volumenbasierten und weitgehend automatisierten Mapping-Ansatz gehört die KfW hinsichtlich Erfassung und Veröffentlichung von SDG-Finanzierungszielen weltweit zu den Vorreitern.
Seit der Erstveröffentlichung des SDG-Mappings der KfW-Neuzusagen des Jahres 2018 im September 2019 ist das internationale Interesse am SDG-Mapping der KfW hoch. Viele Partner planen derzeit ähnliche Veröffentlichungen und möchten die KfW-eigene Mapping-Methodik deshalb näher kennen lernen. Ein entsprechender Austausch hat inzwischen u.a. mit mehreren europäischen Förderbanken und multilateralen Organisationen stattgefunden.
Ausführliche Informationen zum KfW-SDG-Mapping: www.kfw.de/sdgs
Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums bietet jetzt mehr Möglichkeiten für Ihre Klimaschutzprojekte. Mit neuen Förderschwerpunkten und einer verbesserten Förderung für finanzschwache Kommunen wurde das Angebot deutlich ausgeweitet. Für die Sanierung von Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wurde ein eigener Förderschwerpunkt eingeführt. Die Chancen auf Förderung stehen gut, denn bislang konnten alle bewilligungsfähigen Anträge gefördert werden.
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in Kommunen.
Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Zwischen 2008 und 2014 wurden über 7.000 Vorhaben gefördert. Auch in diesem Jahr und den nächsten Jahren stehen wieder Mittel bereit. Allein in 2014 betrug das Fördervolumen mehr als 60 Millionen Euro und hat wieder dazu geführt, dass alle bewilligungsfähigen Anträge gefördert werden konnten. Die verschiedenen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie können Sie den folgenden Seiten entnehmen.
Anträge können ab sofort (1. Oktober 2015) bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Alle Unterlagen, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie hier.Eine Kurzdarstellung der verschiedenen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie finden Sie untenstehend.
Mit der Infotour 2015 informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) in Kooperation mit den Ländern darüber, welche Fördermittel im Jahr 2016 für Kommunen im Klimaschutz zur Verfügung stehen. Zu den Informationsveranstaltungen sind alle eingeladen, die sich für die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Klimaschutz interessieren – sei es als Antragsteller, als beratende Einrichtung oder als Multiplikator.
Die kommenden SK:KK-Infotourveranstaltungen um die Eifel herum sind:
25.11.2015 SK:KK – Informationstour 2015: Kaiserslautern
02.12.2015 SK:KK – Informationstour 2015: Wiesbaden
Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Verfügung unter: 030-39001 170
5. Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in NRW
Foto: EnergieAgentur.NRW
Recklinghausen. Energie in Bürgerhand: Das war das Thema der Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 6. Dezember, in Recklinghausen. Rund 80 Akteure der Bürgerenergie trafen sich dort zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Die nunmehr 5. Fachtagung ist eine Kooperation des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. und der EnergieAgentur.NRW.
Zum Auftakt betonte Marlies Diephaus vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit von Bürgerenergiegesellschaften: „Die Energiewende ist eine große Herausforderung, die es auch hier in Nordrhein-Westfalen positiv und zukunftsgerichtet zu gestalten gilt. Dazu muss insbesondere ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, in dem sich alle Akteure und Betroffene wiederfinden können. Nicht zuletzt spielt dabei auch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Formen eine zentrale Rolle. Sie kann mit dazu beitragen, die Akzeptanz für dieses Jahrhundertprojekt zu erhalten.“
Im Raiffeisenjahr 2018 – im Jubiläumsjahr der Genossenschaftsidee – sind rund 20 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft. Auch im Bereich der Bürgerenergie entdecken immer mehr Menschen diese Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. „Die globale Energiewende wird durch lokales Handeln überhaupt erst möglich. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger, organisiert in Bürgerenergiegesellschaften, Treiber und Fürsprecher zugleich. Hier passiert Mitbestimmung und regionale Teilhabe vor Ort“, erklärte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW.
Dominik Kitzinger, Bereichsleiter im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., betonte: „In Nordrhein-Westfalen sind rund 100 Energiegenossenschaften als Betreiber von Erzeugerkapazitäten – von der Photovoltaik- bis zur Windenergieanlage – aktiv, sowie rund 150 Bürgerenergiegesellschaften anderer Rechtsform. Bundesweit entspringen über 41 Prozent der Investitionen in Erneuerbare Energie dem bürgerschaftlichen Engagement. Will Deutschland seine Klimaziele einhalten, geht dies nur mit diesem Engagement vor Ort.“
Neben Projekten aus den Bereichen Photovoltaik, Nahwärme und Wind stand auch die Mobilitätswende im Fokus. Hier waren sich die Teilnehmer einig, dass die E-Mobilität mit der Energiewende Hand in Hand gehen müsse. Bürgerenergiegesellschaften und -Genossenschaften müssten deshalb durch Kooperation und Transformation gestärkt werden. Als Best-Practice-Beispiele stellten sich Genossenschaften vor, die bereits heute Carsharing, den Betrieb von Ladeinfrastrukturen sowie gemeinsam produzierten Strom vermarkten. In ganz NRW sind in diesen Bereichen rund 40 Energiegenossenschaften aktiv.
Trotz des steigenden Interesses für gemeinschaftliches Wirtschaften sind in den letzten Jahren die Neugründungen von Energiegenossenschaften zurückgegangen. Hierfür macht René Groß vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich, ebenso aber auch die komplexen Anforderungen an die meist ehrenamtlich organisierten Bürgergesellschaften. In diesem Zusammenhang debattierten die Tagungsteilnehmer auch über die kontroversen Auswirkungen der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene, wie zum Beispiel durch das Energiesammelgesetz und die neue EU-Richtlinie sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
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