Die Gemeinde Wüstenrot will bis 2020 energieautark sein. Das Projekt „EnVisaGe – Entwicklung eines kommunalen Plusenergiekonzepts am Beispiel der Gemeinde Wüstenrot“ ist Teil der Initiative EnEff:Stadt und beschreibt, wie neben der Reduzierung des Primärenergieeinsatzes und der CO₂-Emissionen (Stichwort „Dekarbonisierung“) die Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht und die lokale Wertschöpfung gestärkt werden können.
Die vorliegende Publikation „Vision 2020 – Die Plusenergiegemeinde Wüstenrot“ beschreibt:
die Ausgangslage der rund 6.500 Einwohner großen Gemeinde,
die wesentlichen Schritte bei der Konzeptionierung und Umsetzung des Ziels bilanzielle Energieautarkie und
die bis 2015 im Rahmen des Forschungsprojekts erarbeiteten Ergebnisse
Da die Energiewende vor allem in den Kommunen umgesetzt werden wird, soll die vorliegende Publikation wertvolle Informationen liefern, die zum Nachmachen anregen soll.
Bibliographische Angaben:
Vision 2020 – Die Plusenergiegemeinde Wüstenrot
von Dirk Pietruschka
2016, 139 Seiten, 97 Abbildungen,
11 Tabellen, Kartoniert
ISBN 978-3-8167-9545-2
Vortrag von Richard Sennett und Saskia Sassen am 9. Juni 2016 im Oskar von Miller Forum (Internationalen Begegnungszentrum der Bayerischen Bauwirtschaft) in München.
Aus der Pressemitteilung der Vortragsankündigung: „Richard Sennett und Saskia Sassen untersuchen die Art und Weise, in der sich die moderne Gesellschaft – um mit den Worten des Schweizer Historikers Jacob Burckhardt zu sprechen – in Richtung eines Zustandes von „brutaler Einfachheit“ entwickelt, bei dem klar zwischen Gewinnern und Verlierern, religiösen Überzeugungen, Einheimischen und Fremden unterschieden wird. Dem gegenüber steht der Gedanke der „Open City“, die eine Öffnung der Stadt im Hinblick auf ein komplexes Zusammenspiel von Politik, sozialem Leben und Kultur fördert.“
Berlin: Der BUND hat am 4. Mai 2018 einen Abschaltplan für Atomkraftwerke (AKW) und Kohlekraftwerke vorgelegt. Diese Analyse zeigt, dass das Stilllegen der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke bis 2020 und eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland möglich sind, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. „Der Abschaltplan ist eine Aufforderung an die politisch Handelnden endlich tätig zu werden“, erklärt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bei der Vorstellung des Abschaltplans in Berlin.
Der BUND hat in dem Abschaltplan eine konkrete Leistungsbilanz erstellt und nennt Kraftwerke sowie Jahreszahlen für die Abschaltung. Im Fokus stehen dabei die Jahre 2020 und 2023. Dieser Zeitraum gilt als besondere Herausforderung für die Versorgungssicherheit, da in ihn einerseits das gesetzliche Ausstiegsdatum der Atomkraft fällt. Andererseits muss gut die Hälfte der Kohlemeiler vom Netz, um das deutsche Klimaziel 2020 erreichen zu können.
Der BUND-Abschaltplan zeigt, dass das möglich ist und deutlich mehr Kohlekraftwerke kurzfristig vom Netz genommen werden können, als bisher diskutiert wird, und dass dies auch mit einer deutlichen Beschleunigung des Atomausstiegs verbunden werden kann. Im Ergebnis geht der Leistungsüberschuss in Deutschland zwar zurück, aber die Versorgung bleibt auch in Stunden ohne Sonne und mit wenig Wind gewährleistet. „Deutschland hat im ersten Quartal 2018 im Durchschnitt die Stromproduktion von fünf großen Kraftwerken exportiert. Allein vor diesen Hintergrund erstaunt es, dass die neue Bundesregierung sich nicht auf die kurzfristige Stilllegung der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke verständigt hat“, sagt der BUND-Vorsitzende. „Wir wollen mit unserer Analyse zeigen, dass viel mehr möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.“
Der BUND-Abschaltplan legt dar, dass die Versorgungssicherheit gewahrt ist, wenn die Politik nicht weiter abwartet, sondern flankierend zu den Abschaltungen die Energiewende aktiv voran bringt. Die Berechnungen der Leistungsbilanz basieren dabei hauptsächlich auf Werten etwa der Bundesnetzagentur oder der Übertragungsnetzbetreiber. Abweichungen und andere Annahmen werden begründet. „Wir wollen mit unserer Analyse einen wichtigen Anstoß zu einer transparenten Debatte im Rahmen der Atomgesetz-Novelle und der sich konstituierenden Kohle-Ausstiegs-Kommission liefern“, erklärt Weiger.
In einer Abschaltliste für Kohlekraftwerke schlägt der BUND die Blöcke vor, die als erstes vom Netz müssten, um das Klimaziel 2020 erreichen zu können. Es geht um alle größeren Kohlekraftwerke, die vor 1990 ans Netz gegangen sind, um so die Kohlekapazität am Strommarkt auf 20 Gigawatt zu reduzieren. Als eine neue Maßnahme zur Ermöglichung eines sozialverträglichen Kohleausstiegs und der Absicherung der Versorgungssicherheit in Extremsituationen schlägt der Umweltverband die Einführung einer zusätzlichen Kohleausstiegsreserve in Höhe von sechs bis acht Gigawatt vor.
„Das Pariser Klimaabkommen erfordert den Ausstieg aus der Kohle noch vor 2030. Die Bunderegierung ist in der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele, sie muss den Ausstieg gesetzlich festschreiben und für einen gerechten Strukturwandel sorgen. Für das Erreichen des Klimaziels 2020 muss sie jetzt ein Sofortprogramm auf den Weg bringen. Weiteres Abwarten ist unverantwortlich“, so der BUND-Vorsitzende weiter. Durch die klimapolitische Untätigkeit der letzten Jahre hat sich das deutsche „Klimaproblem“ immer stärker zugespitzt. Nach den neueren Emissionsprognosen wird das deutsche Klimaschutzziel 2020 um zehn Prozentpunkte verfehlt.
Gleichzeitig zum Kohleausstieg können auch die Atommeiler schneller als gesetzlich vorgesehen vom Netz gehen. Die sieben AKW, die aktuell noch am Netz sind, bedeuten ein ständiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und müssen so schnell wie möglich stillgelegt werden. Die Bundesregierung will die Novelle des Atomgesetzes bislang aber nicht zu einer echten Beschleunigung des Atomausstiegs nutzen. „Der BUND fordert den sofortigen Atomausstieg. Mindestens muss die aktuelle Überarbeitung des Atomgesetzes genutzt werden, um weitere Übertragungen von Strommengen gesetzlich zu verbieten“, sagt Weiger. Ohne diese Übertragung würden die AKW insgesamt zehn Jahre weniger laufen und die Produktion von 300 Tonnen hochradioaktivem Atommüll würde vermieden werden.
Raus aus Atom und Kohle und trotzdem die Energieversorgung sichern – dies ist möglich wenn die Energiewende vorangetrieben wird. „Es geht darum, die Erneuerbaren Energien engagiert weiter auszubauen und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Energiewende, die im Wesentlichen auf Windenergie und Photovoltaik basiert, zu schaffen“, so Weiger. Dies bedeutet einen Ausbau von flexiblen dezentralen KWK-Kraftwerken, eine Reduktion des Stromverbrauchs, eine optimierte Auslastung der Stromnetze und eine deutliche Steigerung der Möglichkeiten zur Lastreduktion.
Ziel des Programms EnergiespeicherPLUS ist es, den Ausbau von Photovoltaik in Berlin voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten erhöhen. Das kommt dem Klimaschutz zugute, da CO 2 -Emissionen vermieden werden. Aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms werden Zuschüsse zu den Investitionskosten für Stromspeicher gegeben, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Die
IBB Business Team GmbH setzt das Programm um. Seit dem 1. Januar 2020 kann nun schnell und einfach ein elektronischer Antrag auf Förderung bei der IBB Business Team GmbH unter www.energiespeicherplus.de gestellt werden.
Energiesenatorin Ramona Pop: „Jede Berlinerin und jeder Berliner kann einen Beitrag zur Energiewende in unserer Hauptstadt leisten. Mit unserem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS unterstützen wir dabei. Ich freue mich über das große Interesse. Seit Oktober sind bereits über 200 vorläufige Anträge gestellt worden. Jede neue Photovoltaikanlage trägt dazu bei, dass wir unserem Ziel klimaneutral zu werden einen Schritt näher kommen.“
Wir bezuschussen die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern von bis zu 15.000 Euro. Verfügt der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 Euro hinzu. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass gleichzeitige mit dem Speicher eine Photovoltaikanlage gekauft und in Betrieb genommen wird. Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Förderprogramm für Wirtschaftsnahe Elektromobilität oder aus dem Dachbegrünungsförderprogramm, kombiniert werden. Alle Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden in Berlin können die Förderung beantragen.
3.1.2020 | Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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