Dem Landtag wird heute ein Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz zugeleitet. Mit diesem werden die Kommunen mehr Geld zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden erhalten. „Die Änderung des Landesaufnahmegesetzes führt bei den Kommunen zu einer deutlichen Verbesserung bei der Finanzierung der Aufgabe der Flüchtlingshilfe und ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Kommunen und Land ihren Aufgaben weiterhin gerecht werden“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Integrationsministerin Irene Alt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben gestern am frühen Abend zusammen festgehalten, welche Kostenerstattung ab dem 1. Januar 2016 für Aufwendungen der Flüchtlingshilfe geleistet werden soll. Ausgangspunkt waren die Bundesmittel, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015 zur Verfügung stehen. „Wir haben die notwendigen Eckpunkte gemeinsam erarbeitet, damit sie nun als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden können“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen, die gemeinsam mit der Staatssekretärin im Integrationsministerium Margit Gottstein und Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro das Gespräch führte.
„Die gemeinsam zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung erarbeiteten Eckpunkte begrüße ich sehr. Sie stellen sicher, dass Land und Kommunen weiterhin gemeinsam die große Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme bewältigen“, so die Ministerpräsidentin.
Ab dem Jahr 2016 soll den Kommunen eine Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling gezahlt werden. Diese bezieht sich auf den Zeitraum ab Verteilung auf eine kommunale Gebietskörperschaft bis zur Erteilung des Erstbescheides im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Pauschale zahlt das Land genau entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge und der Monate vollständig aus. So werden die Kommunen wirksam und schnell entlastet – unabhängig davon, wie und wann der Bund die Entlastung für die Länder abrechnet.
Das Land wird darüber hinaus ab 2016 jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro für Kosten leisten, die nach Erteilung des Erstbescheides noch anfallen. Für das Jahr 2015 ist vorgesehen, dass der rheinland-pfälzische Anteil an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes in Höhe von 48 Millionen Euro für das laufende Jahr vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Davon werden 24 Millionen Euro als pauschale Kostenbeteiligung geleistet. Die verbleibenden 24 Millionen Euro der Flüchtlingsmilliarde und weitere 20 Millionen Euro Landesgeld bilden eine Abschlagszahlung von insgesamt 44 Millionen Euro auf im Jahr 2016 fällige Landesleistungen. Ziel ist es, die Kommunen zeitnah mit den notwendigen Mitteln auszustatten.
Auch für die Verteilung der Bundesmittel, die nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes in den Ländern für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden sollen, besteht nun Klarheit. Rheinland-Pfalz erhält in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt rund 95 Millionen Euro. Diese Mittel sollen hälftig auf die Kommunen und das Land aufgeteilt werden. Für eine möglichst gleichmäßige Unterstützung erhalten die Kommunen drei gleiche Jahrestranchen von je rund 16 Millionen Euro (insgesamt rund 48 Millionen Euro). Diese Mittel können im Rahmen von Zielvereinbarungen vor Ort flexibel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben in diesem Bereich eingesetzt werden.
Quelle: PM vom 06.11.2015
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