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NRW-Zuschüsse für Lüftung und Erneuerbare

Förderprogramm progres.nrw verlängert

Nordrhein-Westfalen hat das Programm progres.nrw bis Ende 2016 verlängert. Das Programm ergänzt und erweitert bestehende Programme wie das Marktanreizprogramm oder KfW-Fördermittel.

Zuschüsse gibt es unter anderem für Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung und thermische Solaranlagen. Für letztere aber nur dann, wenn sie nicht ohnehin vorgeschrieben sind, um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Neubau zu erfüllen.

Bei PV sind nur noch so genannte Multiplikatoranlagen förderfähig. Das sind unter anderem Anlagen auf Niedrigstenergie- oder Passivhäusern, besonders leistungsfähige Technologien oder fassadenintegrierte PV. Für Biomasseanlagen gibt es einen Zuschuss, wenn diese in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage errichtet werden. Fördermittel gibt es auch für hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme-und Stromerzeugung bis 20 kW elektrischer Leistung. Förderfähig sind außerdem besondere Energiespeichersysteme sowie Anlagen und Systeme mit außerordentlichem Innovationsgrad oder Multiplikatorwirkung. Das wird im Einzelfall entschieden.

Einen Zuschuss gibt es auch für Wohngebäude im Passivhausstandard inklusive Lüftungsanlagen und für Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inklusive Lüftungsanlagen sowie für Studien zur Energieeffizienz, an denen besonderes Landesinteresse besteht. Die Höhe der Zuschüsse ist pauschalisiert. So gibt es beispielsweise für ein Passivhaus mit Lüftungsanlage 4.700 Euro.

2015 wurden im Rahmen des Programms insgesamt mehr als 6.000 Maßnahmen gefördert. Anträge auf Förderung können sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen oder Kommunen stellen. Insgesamt stehen für das Programm für 2016 10 Millionen Euro zur Verfügung. Quelle: progres.nrw / pgl


Schlagworte: Bonn, Erneuerbare, Fördergelder, Klimaschutz, News-Blog NRW, Plusenergiehaus-/siedlung
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