Urban governance for sustainable global development
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“Our struggle for global sustainability will be lost or won in cities.” With these words Ban Ki-moon, Secretary-General of the United Nations, opened the High-Level Delegation of Mayors and Regional Authorities in New York City on 23 April 2012.
A little more than three years later, at the United Nations (UN) Summit in 2015, the 2030 Agenda for Sustainable Development was adopted. In the Agenda, 17 Sustainable Development Goals (SDGs) define the key areas and mech-anisms for a future global development partnership. One of these goals (SDG 11: “Make cities and human settlements inclusive, safe, resilient and sustainable”) distinctly alludes to urban development. The urban community has widely celebrated the adoption of this “stand-alone urban goal”. The step is perceived as reflecting an increased awareness of the important role of cities for global development pathways.
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der EnergieAgentur.NRW mit dem Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ ein Ansatz entwickelt, der die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von Wohngebäuden in den Mittelpunkt stellt. Bisher haben 93 Siedlungskonzepte mit insgesamt rund 7.000 Wohnungen und Häusern für 17.000 Menschen den Status „Klimaschutzsiedlung NRW“ durch eine Expertenkommission erhalten.
In den 42 bereits fertiggestellten Klimaschutzsiedlungen werden Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien vorbildlich miteinander kombiniert und innovative Lösungen sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung bestehender Gebäude aufgezeigt. Rund 6.500 Bürgerinnen und Bürger wohnen jetzt schon in einer Klimaschutzsiedlung im bevölkerungsreichsten Bundesland.
„Nordrhein-Westfalen hat sich im Bereich des zukunftsfähigen Bauens und Wohnens zu einem sehr wichtigen Standort entwickelt. Das Projekt der 100 Klimaschutzsiedlungen stößt europaweit auf großes Interesse und zeigt, dass mit konsequenter und nachhaltiger Planung auch bezahlbare Projekte des energieeffizienten Bauens oder Sanierens umsetzbar sind. Die Bandbreite der Siedlungen geht dabei vom Mietwohnungsbau in Mehrfamilienhäusern, über Eigenheime bis zu Seniorenwohnanlagen“, so Andreas Gries, der zuständige Themengebietsleiter der EnergieAgentur.NRW.
Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt worden sind,
in einem Umlegungsgebiet,
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist oder
in beplanten oder unbeplanten Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, zu.
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Die Diskussion um den Klimawandel und der wachsende Bedarf an Wohnraum haben den Holzbau im vergangenen Jahr immer häufiger in den Fokus von Planern, Architekten und Bauherren gerückt. Schließlich kann die nachhaltige Holzbauweise einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Schaffung von Wohnraum leisten. Das gestiegene Interesse am Holzbau schlägt sich auch in den Branchenzahlen nieder: Der Umsatz der Betriebe wuchs 2019 gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent, die Zahl der Beschäftigten ist von rund 68.000 auf rund 70.000 gestiegen und die Holzbauquote ist sowohl im Wohnbau (Neubau) als auch im Nichtwohnbau (Neubau) weiter gewachsen.
Diese und weitere Zahlen, Fakten und Prognosen zur Branchenstruktur, zur Markt- und Konjunkturentwicklung, zur betriebswirtschaftlichen Lage und Finanzierung sowie zur Ausbildung und Karriere im Zimmerer- und Holzbaugewerbe hat Holzbau Deutschland in seinem „Lagebericht Zimmerer / Holzbau 2020“ veröffentlicht. Er steht auf der Website des Verbandes im Handlungsfeld Betriebswirtschaft zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Auch nach Corona: Klimaschutz weiter vorantreiben
Zum Abschluss des 11. Petersberger Klimadialogs in der vergangenen Woche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert, in der Zeit nach der Coronakrise „wenn wir Konjunkturprogramme auflegen, immer den Klimaschutz ganz fest im Blick zu behalten und deutlich zu machen, dass wir nicht etwa am Klimaschutz sparen, sondern dass wir in zukunftsfähige Technologien investieren.“
Die Holzbauweise zählt schon seit Langem zu den zukunftsfähigen Technologien, die einen essentiellen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. „Das ökologische, nachhaltige und ressourcenschonende Bauen mit Holz muss daher beim Wohnungsbau sowie bei Nachverdichtungen und Lückenschließungen im Bestand auch weiter im Fokus bleiben. Damit der Holzbau als gleichberechtigte Alternative zu anderen Bauweisen anerkannt wird, gilt es die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und die Bauordnungen der Bundesländer dem aktuellen Stand der Technik anzupassen“, forderte Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland.
Die aktuelle und weitere Entwicklung im Holzbau
Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie war die Stimmungslage im Holzbau gut. Die Zufriedenheit der Zimmerei- und Holzbaubetriebe spiegelt sich auch in der Konjunkturumfrage von Holzbau Deutschland wider, an der zum Jahreswechsel 2019/2020 knapp 370 Unternehmer teilnahmen. Deren Auftragsbestand betrug zu Jahresanfang bereits durchschnittlich 17 Wochen (Vorjahr 15 Wochen). Daran hat auch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zuge der Corona-Pandemie nicht viel geändert: Nach jüngsten Umfragen gehen die meisten Betriebe ohne nennenswerte Einschränkungen und unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln ihrer Arbeit nach. Auch die Bauherren halten an der Umsetzung ihrer Bauvorhaben fest. Viele Holzbau-Betriebe profitieren derzeit vom bestehenden hohen Auftragsbestand. Die Auslastung reicht bei einigen bis ins nächste Jahr.
Wie sich der Umsatz im Holzbau in 2020 und darüber hinaus entwickeln wird und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie haben wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös einzuschätzen. Ungeachtet der aktuellen Situation ist der Holzbau bis Anfang März von einem weiteren Umsatzanstieg um 5 Prozent ausgegangen. Der Wert stützt sich auch auf die verhaltende Zuversicht der Unternehmer aus der Konjunkturumfrage von Holzbau Deutschland.
Bis zu 2000 Euro Kaufprämie zahlt die Landeshaupstadt München ab Januar 2017 auch für privat genutzte eCargobikes.
Am 1. April 2016 trat in München die Förderrichtline Elektromobilität in Kraft. Sie führte Kaufprämien für gewerbliche E-Fahrzeuge vom Pedelec bis zum E-Auto ein. Für gewerblich genutzte eCargobikes gibt es seitdem einen Zuschuss von 25 Prozent des Kaufpreises bis maximal 1000 Euro. In den ersten fünf Monaten wurden 86 Anträge bewilligt. Zusätzlich gibt es 1000 Euro Abwrackprämie wenn ein PKW mit Verbrennungsmotor nachweislich dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wird.
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