Stadt Köln führt kommunales Vorkaufrecht wieder ein
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Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt worden sind,
in einem Umlegungsgebiet,
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist oder
in beplanten oder unbeplanten Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, zu.
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Ziel des Programms EnergiespeicherPLUS ist es, den Ausbau von Photovoltaik in Berlin voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten erhöhen. Das kommt dem Klimaschutz zugute, da CO 2 -Emissionen vermieden werden. Aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms werden Zuschüsse zu den Investitionskosten für Stromspeicher gegeben, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Die
IBB Business Team GmbH setzt das Programm um. Seit dem 1. Januar 2020 kann nun schnell und einfach ein elektronischer Antrag auf Förderung bei der IBB Business Team GmbH unter www.energiespeicherplus.de gestellt werden.
Energiesenatorin Ramona Pop: „Jede Berlinerin und jeder Berliner kann einen Beitrag zur Energiewende in unserer Hauptstadt leisten. Mit unserem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS unterstützen wir dabei. Ich freue mich über das große Interesse. Seit Oktober sind bereits über 200 vorläufige Anträge gestellt worden. Jede neue Photovoltaikanlage trägt dazu bei, dass wir unserem Ziel klimaneutral zu werden einen Schritt näher kommen.“
Wir bezuschussen die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern von bis zu 15.000 Euro. Verfügt der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 Euro hinzu. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass gleichzeitige mit dem Speicher eine Photovoltaikanlage gekauft und in Betrieb genommen wird. Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Förderprogramm für Wirtschaftsnahe Elektromobilität oder aus dem Dachbegrünungsförderprogramm, kombiniert werden. Alle Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden in Berlin können die Förderung beantragen.
3.1.2020 | Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat heute gemeinsam mit Stadtbaurätin Professorin Dr. (l) Elisabeth Merk im Rahmen einer Pressekonferenz einen Gesamtplan für Münchens Mobilität in den nächsten Jahrzehnten vorgestellt.
Wo könnten neue U- und Trambahnlinien entstehen, wo die neuen Radschnellwege verlaufen und wo kann man vom Auto auf umweltbewusste Verkehrsmittel umsteigen? Die Mobilität von Morgen wird geprägt sein von einem optimalen Ineinandergreifen verschiedener Mobilitätsformen – allen voran einem optimierten und breit ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr, einem breiten Radwegenetz, neuen Angeboten für Pendlerinnen und Pendler in sogenannten HOV-Lanes („High-occupancy vehicle lanes“, Spuren für Fahrzeuge mit mehreren Insassen), eigenen Busspuren und cleveren Mobilitätskonzepten bei der Siedlungsentwicklung mit innovativen Verkehrsmitteln.
Nicht nur Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum stellen die Verkehrs- infrastruktur und Siedlungsentwicklung vor große Herausforderungen, gleichzeitig müssen immer auch die städtischen Ziele zur Verkehrssicher- heit („Vision Zero“), die politischen und gesetzlichen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz (Luftreinhaltung, CO2-Neutraliät) und der technologische Fortschritt (Digitalisierung und Vernetzung) mit berücksichtigt werden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Nur mit einer gut ausgebauten und vor allem klug vernetzten Mobilität werden wir die großen Herausforderungen meistern. In dem heute veröffentlichten Gesamtkonzept sind viele gute Ideen für den weiteren Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Das Rückgrat bildet natürlich der öffentliche Personennahverkehr, den wir nicht nur stark ausbauen, sondern in dessen Netz wir auch weitere Tangential- und Ringverbindungen schaffen wollen. Diesen Blick in die Zukunft sehe ich als gute Grundlage und Impuls für weitere Debatten. Die Mobilität der Zukunft kann aber nur in Zusammenarbeit mit der Region München erfolgreich entwickelt werden. In den letzten Jahren hat der Stadtrat mehrere wegweisende Beschlüsse für eine gut vernetzte, umweltfreundliche und platzsparende Mobilität gefasst. Das wollen wir fortsetzen“.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (l) Elisabeth Merk. „In dem Gesamtkonzept möchten wir alle wichtigen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verkehrsplanung bündeln. Wichtig ist uns dabei, dass wir es gemeinsam anpacken. Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren aus der Region“.
Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)
Der ÖPNV ist das Rückgrat für eine nachhaltige Mobilität. Um noch mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, wird das Angebot erheblich verbessert – durch den neuen Hauptbahnhof, die zweite Stammstrecke, neue Busspuren, U-Bahn- und Tramlinien, Taktverdichtungen, mehr Zuverlässigkeit und Komfort. Das bestehende Netz wird durch Tangenten dezentralisiert und, soweit sinnvoll, durch innovative Verkehrsmittel wie Seilbahnen oder On-Demand-Angebote ergänzt. Die Folge sind weniger Staus und frei werdende Flächen, die zum Beispiel für Spuren für Expressbusse, Radwege oder als Aufenthaltsräume genutzt werden können.
Verbesserung der Radinfrastruktur
Das Radeln in der Stadt wird deutlich sicherer und attraktiver. Der per Bürgerbegehren geforderte durchgängige und sichere Altstadt-Radlring wird schrittweise umgesetzt; jedes Quartal beschließt der Stadtrat zudem ein Bündel an weiteren Maßnahmen, um das Straßennetz deutlich fahrradfreundlicher zu gestalten. Damit werden die Forderungen aus dem zweiten Bürgerbegehren „Radentscheid“ bis 2025 weitestgehend realisiert. Münchens erster Radschnellweg vom Stachus in Richtung Garching und Unterschleißheim sowie fünf weitere sternförmige Trassen werden die Innen- stadt mit dem Umland verbinden; ein Radschnellverbindungsring verknüpft mehrere Stadtbezirke.
Neue Angebote für den Stadt-Umland-Pendelverkehr
Das berufsbedingte Pendeln zwischen Stadt und Region wird erleichtert: An den Autobahnen und Haupteinfallstraßen entstehen vor den Toren der Stadt moderne Park&Ride-Anlagen. Von dort aus fahren Expressbusse auf gesonderten Fahrstreifen ohne Stau und Zeitverlust in die Innenstadt weiter. Der Besetzungsgrad von ein- und auspendelnden Autos wird erhöht, indem die Busspuren von Fahrzeugen mit mehreren Insassen mitbenutzt werden dürfen. Diese „High-occupancy vehicle lanes“ tragen im Ausland bereits erfolgreich zur Verringerung des Autoverkehrs bei. Für die „erste“ und „letzte Meile“ von und zu ÖPNV-Haltestellen werden mehr Sharing- und On-Demand-Dienste bereitgestellt, zum Beispiel Rufbusse.
Autoreduzierte Innenstadt
Durch neue Parkregelungen, weniger Stellplätze, verkehrsberuhigte Zonen und nachhaltige Logistikkonzepte wird der Autoverkehr in der Altstadt und Innenstadt reduziert. Der dadurch frei werdende Raum kommt dem Rad-, Fuß- und öffentlichen Nahverkehr ebenso zugute wie der Aufenthaltsqualität und den fürs Stadtklima so wichtigen Grün- und Freiräumen. Notwendige, nicht vermeidbare Autofahrten in die Innenstadt sind auch weiterhin möglich. In erster Linie werden hier aber emissionsfreie, innovative Verkehrsmittel die Mobilität prägen. Effiziente City-Logistikkonzepte gestalten den Liefer- und Ladeverkehr verträglich.
Mobilitätskonzepte
Bei der Planung von Neubauquartieren und bei Stadtsanierungsprojekten werden Mobilitätskonzepte von Anfang an mitgedacht. Der Fokus liegt auf einer lebendigen, ausgewogenen Nutzungsstruktur, bei der möglichst viele Angebote des täglichen Bedarfs im unmittelbaren Wohnumfeld zu finden sind. Kurze Wege, eine gute innere und äußere Erschließung des Quartiers mit dem ÖPNV, Car- und Bike-Sharing-Angebote ermöglichen ein Leben ohne eigenes Auto und steigern die Lebensqualität.
Innovative Verkehrsmittel
Die Mobilität ist stark von der Digitalisierung und von Innovationen geprägt. Die Landeshauptstadt München greift diese auf, plant vorausschauend und ist offen für Trends. Das automatisierte und vernetzte Fahren wird derzeit zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung erforscht; für den verkehrlich stark belasteten Münchner Norden wird eine Seilbahn über den Frankfurter Ring untersucht. Bei allen neuen Technologien steht das Nutzerbedürfnis im Mittelpunkt.
Am Mittwoch, 12. Februar, behandelt der Stadtrat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung neben der Beschlussvorlage „Mobilitätsplan für München“ weitere wichtige Beschlüsse zur Mobilität in München.
Nordrhein-Westfalen hat das Programm progres.nrw bis Ende 2016 verlängert. Das Programm ergänzt und erweitert bestehende Programme wie das Marktanreizprogramm oder KfW-Fördermittel.
Zuschüsse gibt es unter anderem für Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung und thermische Solaranlagen. Für letztere aber nur dann, wenn sie nicht ohnehin vorgeschrieben sind, um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Neubau zu erfüllen.
Bei PV sind nur noch so genannte Multiplikatoranlagen förderfähig. Das sind unter anderem Anlagen auf Niedrigstenergie- oder Passivhäusern, besonders leistungsfähige Technologien oder fassadenintegrierte PV. Für Biomasseanlagen gibt es einen Zuschuss, wenn diese in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage errichtet werden. Fördermittel gibt es auch für hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme-und Stromerzeugung bis 20 kW elektrischer Leistung. Förderfähig sind außerdem besondere Energiespeichersysteme sowie Anlagen und Systeme mit außerordentlichem Innovationsgrad oder Multiplikatorwirkung. Das wird im Einzelfall entschieden.
Einen Zuschuss gibt es auch für Wohngebäude im Passivhausstandard inklusive Lüftungsanlagen und für Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inklusive Lüftungsanlagen sowie für Studien zur Energieeffizienz, an denen besonderes Landesinteresse besteht. Die Höhe der Zuschüsse ist pauschalisiert. So gibt es beispielsweise für ein Passivhaus mit Lüftungsanlage 4.700 Euro.
2015 wurden im Rahmen des Programms insgesamt mehr als 6.000 Maßnahmen gefördert. Anträge auf Förderung können sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen oder Kommunen stellen. Insgesamt stehen für das Programm für 2016 10 Millionen Euro zur Verfügung. Quelle: progres.nrw / pgl
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