12:45 Datum: 26.05.2016
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/8-house-von-big-in-kopenhagen-dk
Schlagworte: Filme, Filme 11 bis 45 Min, Medien, News-Blog Dänemark, Nutzungsmischung, Quartiere, Wohnbau, Wohnhof, Ästhetik / Architektur / Baukultur
12:45 Datum: 26.05.2016
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/8-house-von-big-in-kopenhagen-dk
Das Land Niedersachsen hat ein neues Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt. Die Förderrichtlinie wurde am 21.10. im niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden.
Die Zuschussförderung von bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten eines Batteriespeichers gilt in Verbindung mit dem Neu- oder Ausbau von PV-Anlagen (mindesten 4 kWp). Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können neben natürlichen Personen auch Unternehmen, juristische Personen, Kommunen und viele weitere sein.
Zusätzlich zu der Förderung können Boni gewährt werden für E- Ladepunkte, PV-Anlagenüber 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen.
Das Förderprogramm erfolgt als Unterstützungsprogramm für die Wirtschaft im Rahmen der Covid19 Pandemie. Die Zuwendungsempfänger sollen Investitionen tätigen und damit zur Wirtschaftsförderung beitragen. Das Programm ist deshalb befristet, Anträge können bis 30.9.2022 gestellt werden.
Zum Förderprogramm für Private Haushalte sowie für Unternehmen und Kommunen
Quelle: PM des Land Niedersachsen vom 11. November 2020
Schlagworte:
Energiespeicher, Erneuerbare, Fördergelder, Klimaschutz, News-Blog Niedersachsen, PV
Ist die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad? Ein nationales CO2-Budget für Deutschland erlaubt einen transparenten Abgleich mit internationalen Zielen. In einem heute veröffentlichten Papier aktualisiert der Umweltrat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind – im letzten Jahr wurden die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden erneut verfehlt. Das Papier beantwortet zudem häufig gestellte Fragen zum CO2-Budget.
„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagt Prof. Wolfgang Lucht. „Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“ Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen.
Für einen fairen, angemessenen deutschen Beitrag zu den internationalen Klimazielen verbleibt aktuell noch ein maximales CO2-Budget von 6,1 Gt CO2, um die Erhitzung der Erde auf 1,75 Grad zu begrenzen (mit 67 % Wahrscheinlichkeit). Für das 1,5-Grad-Ziel (50 % Wahrscheinlichkeit) müsste Deutschland seine Emissionen auf maximal 3,1 Gt CO2 begrenzen. Mit „maximal“ meint der SRU ein Budget, das gerade noch als kompatibel mit dem Paris-Abkommen gelten kann. Würden die Emissionen von jetzt an linear auf null reduziert, müsste Deutschland demnach bereits 2040 (1,75 °C) bzw. 2031 (1,5 °C) CO2-neutral sein.
„Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz“, sagt Prof. Claudia Kemfert. „Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“
In seinem wegweisenden Beschluss vom März 2021 zog das Bundesverfassungsgericht das vom SRU berechnete Budget heran, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
Download der Veröffentlichung „Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Fragen und Antworten zum CO2-Budget“.
Im Mai 2020 hatte der Rat bereits Berechnungen und Empfehlungen zu einem CO2-Budget veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-118,
E-Mail: julia.hertin@umweltrat.de
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Claudia Kemfert (stellvertretende Vorsitzende), Leuphana Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr. Josef Settele, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität in Hagen
Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin
www.umweltrat.de
Schlagworte:
DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, Neue Bücher und Studien, Umweltpolitik
Im Rahmen der Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) am 17. und 18. Oktober in Berlin haben die Kultusminister der Länder eine gemeinsame Erklärung zur Agenda Bildung 2030 der Vereinten Nationen (SDG 4) verabschiedet.
In der Erklärung unterstreicht die KMK „die hohe Übereinstimmung zwischen der Bildungspolitik der Länder und den Zielen der Agenda Bildung 2030, deren Kernziele – Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Bildungsqualität sowie lebenslanges Lernen – Gegenstand intensiver bildungspolitischer Bestrebungen der Länder sind“. Der umfassende Bildungsbegriff, der der Agenda Bildung 2030 wie auch dem deutschen Bildungssystem zugrunde liegt, fördere die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit und eine freiheitlich-demokratische und nachhaltige Gesellschaft gleichermaßen. Die KMK verweist auf die zahlreichen bildungspolitischen Maßnahmen und Initiativen der Länder zu den Handlungsfeldern der Agenda. Der internationale Austausch unter dem Dach der UNESCO und anderen internationalen Organisationen biete die Chance, wertvolle Anregungen für die Entwicklung eigener Strategien zu erhalten sowie anderen Staaten die eigene gute Praxis vorzustellen. Die KMK bekräftigt, dass sie „ihr Engagement für die in der Agenda Bildung 2030 enthaltenen Ziele gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern auch in Zukunft fortsetzen“ wird.
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Prof. Dr. Maria Böhmer begrüßt die Erklärung der KMK: „Weltweiter wirtschaftlicher Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde – darauf sind die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ausgerichtet. Bildung ist dabei Ziel und Schlüsselfaktor zum Erreichen aller Ziele zugleich. Globale Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam lösen. Deshalb ist das Bekenntnis der Länder zur Agenda Bildung 2030 essenziell. Mit ihrem Einsatz für chancengerechte und hochwertige Bildung für alle leisten die Länder einen wichtigen Beitrag zur Weltgemeinschaft.“
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben 2015 die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet, welche die zentralen Zukunftsaufgaben der Menschheit beschreiben. Das Globale Nachhaltigkeitsziel 4, ausdifferenziert durch die Agenda Bildung 2030, fordert: „Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sicherzustellen“. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung der Agenda Bildung 2030 auf internationaler Ebene.
Weitere Informationen Agenda Bildung 2030
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission, 17.10.2019
Schlagworte:
DE-News, SDG 2030, Soziales / Kultur