Genossenschaften und Baugemeinschaften versprechen günstiges und geselliges Wohnen. Aber wie lebt es sich dort im Alltag?
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Genossenschaften und Baugemeinschaften versprechen günstiges und geselliges Wohnen. Aber wie lebt es sich dort im Alltag?
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Mit den Zielen für den Klimaschutzplan 2050 verfolgt die Bundesregierung ehrgeizige Vorhaben. Für den Gebäudebereich bedeutet das, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Das Bundesbauministerium hat Modellvorhaben auf den Weg gebracht, wie z. B. Effizienzhäuser Plus im Altbau, mit denen Wege zum Erreichen dieses Ziels praxisnah untersucht werden. Bereits im Jahr 2030 sollen die politischen Rahmenbedingungen derart ausgestaltet sein, dass die Anforderungen an einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bereits gelten. Der energetische Standard für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden muss dafür bis zum Jahr 2030 weiterentwickelt werden. Gleichfalls müssen ab 2030 die energetischen Sanierungen von Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands weitgehend genügen.
Damit die notwendigen energetischen Sanierungen und Neubaumaßnahmen nachhaltig sind, müssen ganzheitliche Planungsansätze im Blickpunkt stehen, die eine zukunftsweisende architektonische Gestalt- und Nutzungsqualität mit energieeffizienten Maßnahmen vereinen. Besondere Sorgfalt muss bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zum Schutz unserer erhaltenswerten Bausubstanz angewandt werden, auch derjenigen, die keinem denkmalschutzrechtlichen Schutz unterliegt. Die Vielfalt der Fassaden muss geschützt werden.
Für alle Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, gilt: Die baukulturelle Verträglichkeit ist im Einzelfall zu prüfen, nach verschiedenen ökologischen, ökonomischen, technischen und gestalterischen Lösungen ist zu suchen. Vereinheitlichung, Gestaltlosigkeit und Beliebigkeit sind zu vermeiden. Sie führen zum Verlust identitätsstiftender Baukultur.
Zielsetzungen: Auszug zu den Handlungsfeldern
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Mit erneuerbarem Strom werden auch andere Sektoren – wie etwa den Verkehr – in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien. Die erneuerbaren Energien werden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ soll einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser soll den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.
Im Gebäudebereich gibt es einen „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“. Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66-67 Prozent betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen.
Im Bereich der Industrie soll die Minderung 49 bis 51 Prozent betragen. Hier wird die Bundesregierung ein Forschungs-, Entwicklungs-, und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen.
Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Dazu kommen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.
Link:
www.klimaschutzplan2050.de/handlungsfelder
Quelle: PM BMUB Nr. 280/16 vom 14.11.2016
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Bestand, DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, Mobilität, Neue Bücher und Studien, Quartiere, Siedlungen, Umweltpolitik, Wohnbau-Politik, XXL-Siedlungen
Recklinghausen. Energie in Bürgerhand: Das war das Thema der Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 6. Dezember, in Recklinghausen. Rund 80 Akteure der Bürgerenergie trafen sich dort zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Die nunmehr 5. Fachtagung ist eine Kooperation des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. und der EnergieAgentur.NRW.
Zum Auftakt betonte Marlies Diephaus vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit von Bürgerenergiegesellschaften: „Die Energiewende ist eine große Herausforderung, die es auch hier in Nordrhein-Westfalen positiv und zukunftsgerichtet zu gestalten gilt. Dazu muss insbesondere ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, in dem sich alle Akteure und Betroffene wiederfinden können. Nicht zuletzt spielt dabei auch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Formen eine zentrale Rolle. Sie kann mit dazu beitragen, die Akzeptanz für dieses Jahrhundertprojekt zu erhalten.“
Im Raiffeisenjahr 2018 – im Jubiläumsjahr der Genossenschaftsidee – sind rund 20 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft. Auch im Bereich der Bürgerenergie entdecken immer mehr Menschen diese Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. „Die globale Energiewende wird durch lokales Handeln überhaupt erst möglich. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger, organisiert in Bürgerenergiegesellschaften, Treiber und Fürsprecher zugleich. Hier passiert Mitbestimmung und regionale Teilhabe vor Ort“, erklärte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW.
Dominik Kitzinger, Bereichsleiter im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., betonte: „In Nordrhein-Westfalen sind rund 100 Energiegenossenschaften als Betreiber von Erzeugerkapazitäten – von der Photovoltaik- bis zur Windenergieanlage – aktiv, sowie rund 150 Bürgerenergiegesellschaften anderer Rechtsform. Bundesweit entspringen über 41 Prozent der Investitionen in Erneuerbare Energie dem bürgerschaftlichen Engagement. Will Deutschland seine Klimaziele einhalten, geht dies nur mit diesem Engagement vor Ort.“
Neben Projekten aus den Bereichen Photovoltaik, Nahwärme und Wind stand auch die Mobilitätswende im Fokus. Hier waren sich die Teilnehmer einig, dass die E-Mobilität mit der Energiewende Hand in Hand gehen müsse. Bürgerenergiegesellschaften und -Genossenschaften müssten deshalb durch Kooperation und Transformation gestärkt werden. Als Best-Practice-Beispiele stellten sich Genossenschaften vor, die bereits heute Carsharing, den Betrieb von Ladeinfrastrukturen sowie gemeinsam produzierten Strom vermarkten. In ganz NRW sind in diesen Bereichen rund 40 Energiegenossenschaften aktiv.
Trotz des steigenden Interesses für gemeinschaftliches Wirtschaften sind in den letzten Jahren die Neugründungen von Energiegenossenschaften zurückgegangen. Hierfür macht René Groß vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich, ebenso aber auch die komplexen Anforderungen an die meist ehrenamtlich organisierten Bürgergesellschaften. In diesem Zusammenhang debattierten die Tagungsteilnehmer auch über die kontroversen Auswirkungen der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene, wie zum Beispiel durch das Energiesammelgesetz und die neue EU-Richtlinie sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
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100% EEs, Akteure, Bürgerenergie, DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, News-Blog NRW, Soziales / Kultur, eG, Ökologie, Ökonomie
3:12 min, Veröffentlicht: 26.10.2018, SWR Landesschau Baden-Württemberg
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/plusenergiehaus-heliotrop
Bauprojekte von Rolf Disch anzeigen: https://sdg21.eu/rolf-disch
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CO2-neutral, DE-News, Filme, Filme < 4 Min, Freiburg, Holzbau, News-Blog Baden-Württemberg, PV, Plusenergiehaus-/siedlung
Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace (Veröffentlicht im März 2020)
Grüner Marshallplan für Deutschland. 13 Seiten | 655 kB
Durch die Corona-Krise wird der Staat Soforthilfen und weitreichende Konjunkturmaßnahmen historischen Ausmaßes umsetzen. Während Gesundheit und die kurzfristige Unterstützung von Arbeitnehmer*innen und Unternehmen in den Fokus rücken, dürfen die Fehler vergangener Wirtschaftskrisen nicht wiederholt werden. Die geplanten Hilfen für einen wirtschaftlichen Neustart können die Weichen stellen für die notwendige Transformation. Anhand einiger Beispiele wird illustriert, wie kurzfristige wirtschaftliche Unterstützung mit langfristigen gesellschaftlichen Prioritäten in Einklang gebracht werden können.
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DE-News, Forschung, Nachhaltiges Wirtschaften, Neue Bücher und Studien, Umweltpolitik