Die Allianz will den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit aus erneuerbaren Energien gewonnenem „grünen“ Wasserstoff voranbringen.
Verschiedene Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft, darunter die Leibniz Universität Hannover haben sich zusammengefunden, um ihre Kräfte in diesem Bereich zu bündeln.
Gleich mehrere Bundesministerien starteten im April neue Förderprogramme und Forschungsinitiativen. Gemeinsames Ziel ist, bezahlbares und klimafreundliches Bauen um die Energiewende durch energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude voranzubringen.
Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung groß.
150 Millionen Euro für die Forschung
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bildung und Forschung (BMBF) stellen für die Forschungsinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ 150 Millionen Euro im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms bereit. Über die Dauer von bis zu fünf Jahren sollen mit diesen Mitteln Technologien entwickelt werden, die den Ausbau der Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien beschleunigen.
Die Initiative berücksichtigt neben den technologischen Aspekten auch Fragen des demografischen Wandels unserer Gesellschaft und widmet sich dem Thema nachhaltiges und bezahlbares Wohnen. Darüber hinaus ist sie ein Beitrag zur Umsetzung des Vorhabens „Leitlinie Zukunftsstadt“ des BMBF. Mit dieser Leitlinie will das Bundesforschungsministerium Innovationen für die nachhaltige Stadt fördern.
Neue Förderrunde für innovative Bauprojekte
Die Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) legt in der neuen Förderrunde ihren Schwerpunkt auf den kostengünstigen Wohnungsbau, die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien im Gebäude- und Quartiersbereich. Auch nachhaltiges Bauen und Bauqualität, demografischer Wandel und neue Materialien und Techniken stehen im Fokus. Dafür stellt das BMUB 2016 Fördermittel in Höhe von 18,7 Millionen Euro für rund 50 Projekte zur Verfügung.
Letzter Abgabetermin von Förderanträgen ist der 30. Juni 2016. Bewerben können sich alle Institutionen und Unternehmen, die sich mit innovativen Projekten auf dem Gebiet des Bauwesens befassen.
Seit der Gründung der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ im Jahr 2006 wurden bereits über 1.000 Forschungsprojekte mit fast 115 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.
Förderhöchstbetrag für Bauherren verdoppelt
Seit Anfang 2016 müssen Neubauten strengere energetische Anforderungen erfüllen. Der jährliche Energiebedarf muss seitdem 25 Prozent unter dem vorher gültigen Wert liegen. Durch den Einsatz von moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien lassen sich die höheren Anforderungen nachhaltig umsetzen.
Um Bauherren größere Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen, hat die KfW zum 1. April 2016 das Programm „Energieeffizient Bauen“ erneuert. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt nun 100.000 Euro, vorher waren es 50.000 Euro. Zusätzlich wird neben der 10-jährigen Zinsverbilligung eine neue Variante mit 20-jähriger Zinsbindung angeboten. Darüber hinaus hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50 Prozent (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.
Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ eingeführt. Dieser gilt für Gebäude, die Energie nachhaltig erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken.
Die neuen Tilgungszuschüsse im Einzelnen:
• KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
• KfW-Effizienzhaus 40: 10 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
• KfW-Effizienzhaus 55: 5 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Das Programm „Energieeffizient Bauen“ ist Teil des durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) wurden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bis 2018 auf jährlich 2 Milliarden Euro aufgestockt.
Im Vorfeld des UN-Weltsiedlungsgipfels Habitat III weist der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) auf die großen Herausforderungen der zunehmenden Urbanisierung hin. Im Gutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ betont der WBGU, dass sich in den nächsten Dekaden der Urbanisierung ein kurzes Gelegenheitsfenster öffne, „um die Weichen in Richtung Nachhaltigkeit zu stellen“ – siehe Drucksache 18/9590. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Beirat eine Verkürzung des Habitat-Konferenzen-Rhythmus von 20 auf vier Jahre. Die jetzt anstehende Habitat-Konferenz findet vom 17. bis zum 20. Oktober in Ecuador statt. Auch solle das Thema „Urbanisierung und Transformation“ ein ständiger Tagesordnungspunkt der G20 werden.
„Das Gutachten beeindruckt angesichts seiner argumentativen Fülle und vielfältigen Beispiele zu den Urbanisierungsphänomenen und der Beschreibung der Auswirkungen. Der Deutsche Städtetag fühlt sich – nicht zuletzt durch seine Beiträge zum Gelingen der HABITAT-III-Konferenz in Quito im Oktober 2016 – in vollständiger Übereinstimmung mit dem Gutachten, was die zentrale Rolle der Städte angeht, die anstehenden Transformationsanforderungen zu bewältigen und ihre Chancen zu nutzen. Die Herausforderungen an städtische Transformationen kommen deutlich zum Ausdruck: Die Aufforderung zu einer nachhaltigen, global kodierten Stadtentwicklungspolitik ist ein Auftrag an die Weltgemeinschaft und nationale Politiken, Städte handlungsfähig zu machen und an die städtischen Gesellschaften, diese Handlungsfähigkeit zum Nutzen der urbanen Bevölkerung einzusetzen.“
Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse Präsidentin des Deutschen Städtetages
Der WBGU stellt in seinem Gutachten eine Transformationsstrategie zur nachhaltigen und „am Menschen orientierten Gestaltung“ der Urbanisierung vor. Städten kommt darin eine besondere Schlüsselrolle zu, denn „der Umzug der Menschheit könnte der wirkungsmächtigste Prozess sozialen Wandels im 21. Jahrhunderts werden“.
Die Wucht der derzeitigen Urbanisierungsdynamik und ihre Auswirkungen sind so groß, dass sich weltweit Städte, Stadtgesellschaften, Regierungen und Internationale Organisationen diesem Trend stellen müssen. Ein „Weiter so wie bisher“, würde ohne gestaltende Urbanisierungspolitik zu einer nicht-nachhaltigen Welt-Städte-Gesellschaft führen. Nur wenn Städte und Stadtgesellschaften ausreichend handlungsfähig werden, können sie ihre Kraft für eine nachhaltige Entwicklung entfalten: In den Städten wird sich entscheiden, ob die Große Transformation zur Nachhaltigkeit gelingt. In diesem Buch werden die Erfolgsbedingungen dafür diskutiert.
Im Gutachten werden fünf transformative, miteinander verknüpfte Handlungsfelder identifiziert:
Dekarbonisierung, Energie und Klimaschutz,
Mobilität und Verkehr,
baulich-räumliche Gestalt von Städten,
Anpassung an den Klimawandel sowie
Armutsbekämpfung und sozioökonomische Disparitäten.
Hinsichtlich des Klimaschutzes müssten beispielsweise bis 2070 fossile CO₂-Emissionsquellen ersetzt werden, schreibt der WBGU. Ebenso müsse eine „Abkehr von einem Großteil der gängigen Infrastrukturmuster“ erfolgen, um die Temperaturerhöhung auf deutlich weniger als zwei Grad Celsius zu reduzieren.
Holzbau kann günstiger als Standardbauweise sein – Gleichzeitig deutlich bessere CO2-Bilanz
MNP Architekten Muenchen, Schule Wangen
Aktuelle Vergleichsrechnungen anhand realisierter Neubauten in Holzbauweise zeigen: Das Bauen mit Holz muss nicht teurer als die Standardbauweise sein. Dieses Ergebnis überrascht, widerspricht es doch der gängigen Auffassung vom teureren Holzbau. Gleichzeitig schneidet die CO2-Bilanz der Holzbauweise deutlich besser ab, im Ergebnis sind ihre CO2-Vermeidungskosten sehr günstig, teilweise sogar negativ. Eine Ausweitung des Holzbaus wäre folglich Klimaschutz zu vergleichsweise geringen Kosten.
Der Architekt und Entwickler der Bau-Software Legep, Holger König, hat für die Herstellung von fünf öffentlichen und privaten Holzgebäuden die Baukosten und CO2-Emissionen bilanziert und mit den Ergebnissen verglichen, die für die gleichen Gebäude entstanden wären, hätte man sie auf konventionelle Art gebaut. Mit Legep kann man die Herstellungs- und Lebenszykluskosten, den Energiebedarf und die ökologischen Auswirkungen von Gebäuden berechnen. In diesem Fall betrachtete König nur die Herstellung. Für die Preise verwendete er aktuelle sirAdos-Daten, die den Markt sehr realistisch abbilden. Sodann machte er sich die Mühe, die viele Architekten, Bauingenieure und Bauherren scheuen: Er modellierte die Gebäude mit derselben Fläche und Kubatur und dem gleichen Energiestandard, ersetzte dabei aber die Holzbauteile durch konventionelle Materialien – je nach Bauvorhaben durch Massivmauerwerk in Ziegel, Kalksandstein oder Porenbeton oder eine Stützen-Balkentragkonstruktion aus Stahlbeton. Für Bodenplatte, Keller, Decken und Flachdächer setzte er Stahlbeton an, für die Dämmung Mineralwolle oder Polystyrol, für die Fenster Kunststoff- oder Aluminiumrahmen. Dass im Ergebnis vier von fünf Gebäuden in Holzbauweise weniger oder gleich viel Kosten wie in der Standardbauweise verursachten, erklärt König mit der industriell-technischen Entwicklung, die viele Holzbauunternehmen in den letzten Jahren durchlaufen haben. Zwei der Holzgebäude erreichten in der Herstellungsphase sogar eine negative CO2-Bilanz durch die große Menge der verwendeten nachwachsenden Rohstoffe, die als Kohlenstoffspeicher fungieren. Bei den anderen drei Gebäuden verursachte ein etwas höherer Anteil nicht-hölzerner Bauteile, die auch jedes Holzhaus enthält, die leicht positive CO2-Bilanz.
Setzt man die Differenz bei den CO2-Einsparungen zur Differenz bei den Baukosten in Beziehung, erhält man die CO2-Vermeidungskosten der Holzbauweise. Negative Vermeidungskosten bedeuten hier, dass der Bauherr mit der Holzbauweise Kosten im Vergleich zum Standardbau eingespart und gleichzeitig das Klima geschützt hat.
Über eine Steigerung der Holzbauquote ist also ein Mehr an Klimaschutz zu geringen oder sogar negativen Kosten erreichbar, bei gleichzeitiger Stärkung des ländlichen Raums. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat dies erkannt und in ihrer zum 1. März novellierten Landesbauordnung günstigere Rahmenbedingungen für den Baustoff geschaffen (Informationen hier). Im Gegensatz dazu bestehen in einigen Landesbauordnungen noch immer baurechtliche Hemmnisse für das Bauen mit Holz.
Auch die Stadt München will mehr Bauherren von der Holzbauweise überzeugen: Im Rahmen ihres „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ gewährt sie seit 2013 einen CO2-Bonus für den Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen in der Gebäude-Konstruktion von 30 Cent/kg (Informationen hier).
Auch ein hoher Dämmstandard mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Die pflanzlichen Rohstoffe, aus denen die Dämmstoffe gewonnen wurden, haben CO2 aus der Atmosphäre gebunden, der nun im Baustoff für lange Zeiträume gespeichert wird. Und schließlich verringert auch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien den CO2-Ausstoß.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat die Ermittlung von Ökobilanz-Basisdaten für das Programm Legep mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zwischen 2004 und 2006 gefördert.
Dr. Kirsten David, Wissenschaftlerin an der HafenCity Universität (HCU) Hamburg, hat eine innovative Methode zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen entwickelt: Mittels Funktionalen Kostensplittings werden Mieterhöhungen sachgerecht und nachvollziehbar. Auch die Planung der energetischen Maßnahmen wird ökologisch optimiert. Für ihre Dissertation mit dem Titel „Funktionales Kostensplitting zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen“ erhält die Wissenschaftlerin heute den „BUND-Forschungspreis 2020“. Mit dem Forschungspreis würdigt der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) wissenschaftliche Arbeiten zur nachhaltigen Entwicklung.
Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Gebäudemodernisierungen sind rechtlich zulässig und als Investitionsanreiz politisch gewollt. Schließlich gehen etwa 35% des gesamten deutschen Energieverbrauchs laut Deutscher Energie-Agentur (dena) auf das Konto des Gebäudesektors. Eine Erhöhung der Sanierungsquote ist also aus klimapolitischer Sicht geboten.
Während jedoch die Gesetzgeber*innen davon ausgehen, dass entsprechende Maßnahmen sich zugleich wirtschaftlich und warmmietenneutral umsetzen lassen, ist die Erfahrung vieler Mieter*innen eine andere: Oftmals übersteigen die Mieterhöhungen die eingesparten Heiz- und Energiekosten um ein Vielfaches. Im Extremfall können sich Mieter*innen ihre Wohnung nicht mehr leisten. „Die energetische Gebäudesanierung hat bis heute den Ruf eines Gentrifizierungstools“, so David. Mit der von ihr entwickelten Methode zur Ermittlung sachgerechter Mieterhöhungen will die 45-jährige Wissenschaftlerin auch zu einer erhöhten gesellschaftlichen Akzeptanz entsprechender Maßnahmen beitragen.
„Grundlage der politisch erwarteten Erhöhungsbeträge ist das sogenannte Kopplungsprinzip“, erklärt die Architektin. „Es geht wie die Energieeinsparverordnung davon aus, dass energieeffizienzsteigernde Maßnahmen immer dann umgesetzt werden, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung ansteht.“ Der Knackpunkt: Nur die Modernisierungskosten berechtigen Vermieter*innen zu Mieterhöhungen, nicht aber die Kosten für die Sanierung. Letztere müssen als „Sowieso-Kosten“ von der Gesamtinvestitionssumme abgezogen werden. Acht Prozent der verbleibenden Kosten können als Modernisierungsumlage an die Mieter*innen weitergegeben werden.
„Die aktuelle Regelung ist unzureichend. In der Praxis gibt es vielfältige Abgrenzungsprobleme zwischen mieterhöhungsrelevanten Modernisierungs- und nicht mieterhöhungsrelevanten Erhaltungskosten“, so David. Die von ihr entwickelte Methode fasst hingegen die klimarelevante Verbesserung jedes einzelnen Bauteils im Vergleich zu seinem Zustand vor der Baumaßnahme ins Auge. „Funktionales Kostensplitting entspricht somit der eigentlichen Grundidee der Gesetzgeber*innen, ist praxistauglich und ermöglicht eine sachgerechte und nachvollziehbare Zuordnung in Modernisierungs- oder Sanierungskosten“, sagt David.
Ihr Ansatz führe dazu, dass bautechnisch unsinnige Maßnahmen unterblieben, die keine klimarelevante Verbesserung der Bauteile mit sich brächten, so die Wissenschaftlerin: „Solche Maßnahmen sind mit meiner Methode nicht mieterhöhungsrelevant und damit für Vermieter*innen unwirtschaftlich.“ Darüber hinaus sorgt Ihre Berechnungsmethode dafür, dass sich die Modernisierungsumlage in der Regel tatsächlich dem Niveau der Nebenkosteneinsparung annähert. Dass mit dem BUND-Forschungspreis der Nachhaltigkeitsaspekt ihrer Arbeit gewürdigt wird, freut die Preisträgerin daher besonders: „Mietwohnbestände lassen sich nur nachhaltig entwickeln, wenn ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichbedeutend berücksichtigt werden. Funktionales Kostensplitting leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.“
Der BUND-Forschungspreis wird dieses Jahr im Rahmen einer virtuellen Konferenz verliehen. Unter anderem diskutiert Keynote-Speaker und Umweltwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker mit den insgesamt drei Preisträger*innen, wie die Wissenschaft mehr Relevanz und Wirksamkeit für Nachhaltigkeitsziele entwickeln kann. Der Transfer in die Praxis ist auch David ein wichtiges Anliegen. Ihr nächstes Ziel ist es, das Funktionale Kostensplitting zu einem auch für Laien verständlichen Instrument weiterzuentwickeln – am liebsten als Online-Tool.
Zur Person:
Kirsten David ist Gastwissenschaftlerin an der HCU in den Fachgebieten „Entwurf und Analyse von Tragwerken“ bei Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle und „Bauökonomie“ bei Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt sowie Lehrbeauftragte in den fachübergreifenden Studienangeboten. Ihre Doktorarbeit wurde von Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt und Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger, (Fachgebiet „Projektmanagement und Projektentwicklung in der Stadtplanung“) betreut und ist frei verfügbar: https://edoc.sub.uni-hamburg.de//hcu/volltexte/2019/508/.
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