Ab Februar 2021 in Bayern: Holzbau für alle Gebäudeklassen
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Am 1. Februar 2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Der Baustoff Holz kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Die gesetzlichen Änderungen machen das Bauen in Bayern einfacher und schneller, flächensparender und kostengünstiger.
Große Freude in Aachen: Eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte erhält Zuschlag für besondere Bundesförderung.
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Das ist eine super Botschaft für unsere Stadt!“
Das Altstadtquartier Büchel gehört zu einem von bundesweit 24 Projekten, die nun mit insgesamt 75 Millionen Euro unterstützt werden.
98 Städte und Gemeinden hatten sich beworben.
Eine höchst erfreuliche Nachricht hat heute Morgen (17. März 2021) die Stadt Aachen erreicht: Bundesminister Horst Seehofer hat die diesjährige Auswahl der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ bekanntgegeben und angekündigt, die Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel mit bis zu 5,5 Millionen Euro zu fördern. Aachen ist damit eine von vier Kommunen in NRW, die den Zuschlag bekommen haben. Mit der Höhe der Fördersumme steht die Stadt bundesweit an dritter Stelle.
Tolle Botschaft aus Berlin: Der Bund will die Entwicklung des Büchels in Aachens Innenstadt mit bis zu 5,5 Millionen Euro fördern. Foto: Stadt Aachen / Andreas Herrmann
OBin Keupen: „Wir spüren die Aufbruchstimmung!“
„Das ist eine super Botschaft für unsere Stadt!“, freut sich Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen in einer ersten Reaktion. „Wir spüren in Aachen längst die Aufbruchstimmung rund um den Büchel. Der Abriss des Parkhauses steht bevor, die Planungswerkstatt war ein großer Erfolg, viele wegweisende politische Entscheidungen wurden getroffen, weitere stehen an. Vor allem sind viele Stadtmacherinnen und Stadtmacher mit im Boot und wollen ganz konkret dabei sein. Sie wollen mitmachen, mitgestalten, mit planen, mit bauen. Dass dieses hohe Engagement aller Beteiligten hier vor Ort nun auch auf Bundesebene solch ein Echo ausgelöst hat, bestärkt uns darin, den Weg ‚Stadt machen am Büchel‘ weiter zu beschreiten.“
Stadtbaurätin Burgdorff: „Aachen kann Bundesliga!“
Die städtische Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität, Frauke Burgdorff, ergänzt: „Ich freue mich außerordentlich, dass Aachen, wenn es zusammenhält, auch Bundesliga kann! Die Aachener Politik hat sich geschlossen hinter das Projekt gestellt und Rückendeckung bei Land und Bund geleistet. Danke dafür! Genauso herzlich bedanken möchte ich mich aber auch bei denjenigen, die hier vor Ort die inhaltliche Arbeit geleistet haben, beim städtischen Projektleiter Nils Jansen ebenso wie bei Christoph Guth und Antje Eickhoff, die von Seiten der städtischen Entwicklungsgesellschaft SEGA hervorragende Arbeit geleistet haben.“
Stadt machen am Büchel
Am Büchel soll ein besonderes Stück Stadt auf Augenhöhe entstehen. Es wird gemeinsam mit vielen engagierten Menschen und Institutionen entwickelt. Mit diesem Ansatz hat es auch die Anforderungen der Ausschreibung passgenau getroffen. So heißt es denn auch in der Projektübersicht des Bundesministeriums: „Wissen, Wohnen, Wiese“ sind die Schlagworte, unter denen im Herzen der Aachener Altstadt in einem kooperativen und beispielgebenden Entwicklungsprozess ein nutzungsgemischtes, urbanes Quartier entstehen soll, das von der Stadtgesellschaft gewollt und getragen wird.
Basis der Entwicklung ist das Sondierungsverfahren „Stadt machen am Büchel“, das die Stadt Aachen im Frühjahr 2020 ins Leben gerufen hat. Stadtbaurätin Burgdorff fasst zusammen: „Ein Parkhaus blockiert seit Jahrzehnten die Entwicklung der Altstadt. Wir reißen es ab und bauen ein neues urbanes Quartier. Die Stadtgesellschaft selbst entwickelt Programm, Städtebau und Investitionsstrategie. Dieses Projekt bietet die einmalige Chance, Antworten auf die Frage zu finden, wie eine große Wunde in der alten Stadt mit zeitgenössischen baukulturellen Antworten geheilt werden kann.“
Die nächsten Schritte
Nach der heutigen grundsätzlichen Zusage des Bundes, das Projekt zu fördern, erfolgt in Phase 2 die Erarbeitung der detaillierten Zuwendungsanträge. In diesem fortlaufenden Prozess wird nun – und auf Grundlage anstehender wegweisender Entscheidungen der Aachener Kommunalpolitik – herausgearbeitet, wie der Büchel der Zukunft mit den Fördermillionen Gestalt annimmt.
Nationale Projekte des Städtebaus
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, leisten einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Im Vordergrund stehen die großen Herausforderungen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z.B. Bestandserhalt, Konversionen, nachhaltige Quartiersentwicklung).
Insgesamt werden 24 Projekte für zukunftsweisende Stadtentwicklung mit insgesamt rund 75 Millionen Euro vom Bund gefördert. Auf die Förderung hatten sich 98 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland beworben.
Weitere Infos Wissenswertes zum Büchel finden Sie im Internet unter www.buechel-aachen.de
Ab Aprill 2021 beginnen die Abrissarbeiten am Parkhaus Büchel. Alle Infos hierzu sind im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt worden. Der Stream ist weiterhin auf dem YouTube-Kanal der Stadt Aachen abrufbar: https://youtu.be/KQqFq6v_edA.
Im Rahmen einer kooperativen Planungswerkstatt sind zu den großen Themenkomplexen „Wissen, Wohnen, Wiese“ von drei Expert*innen-Teams drei spannende Entwürfe mit je einem Schwerpunkt für den Büchel entstanden. Die Abschlusspräsentation der Planungswerkstatt, die im Januar 2021 digital stattgefunden hat, ist ebenfalls als Stream weiterhin abrufbar: https://youtu.be/AWSb5Gx3gKA.
Min. 4:36; Video vom 18.02.2020; Hrsg.: MWSP Mannheim
Mannheims Konversion ist grün – dies zeigt die Arbeit der städtischen Entwicklungsgesellschaft MWSP auf den Flächen TURLEY, TAYLOR, FRANKLIN und SPINELLI.
Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt worden sind,
in einem Umlegungsgebiet,
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist oder
in beplanten oder unbeplanten Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, zu.
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Landesregierung von Schleswig-Holstein startet Klimaschutz-Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Lassen Sie uns gemeinsam der regenerative Motor unserer Zeit sein!“
KIEL. Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute das neue Förderprogramm des Landes für private Investitionen in den Klimaschutz vorgestellt. Es startet am Dienstag, den 9. Juni, und beinhaltet ein Bündel an Fördermaßnahmen.
„Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger bei nachhaltigen Investitionen in die Zukunft. So können wir es schaffen, dem Klimawandel zu begegnen und die Gesellschaft positiv zu entwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam der regenerative Motor unserer Zeit sein!“, sagte Albrecht. Jede einzelne Investition in den Klimaschutz sei wichtig, weil sie dazu beiträgt, die Klimaschutzziele zu erreichen und die natürlichen Ressourcen zu schonen. „Aber nicht jede Investition ist finanziell durch private Haushalte auch zu leisten. Deshalb fördern wir all jene, die im Kleinen für den Klimaschutz leisten, was uns im Großen hilft. Denn dem Klimawandel können wir nur gemeinsam begegnen“, so der Minister.
Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern, E-Ladestationen, Stromspeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermie-Anlagen, nichtfossilen Heizungsanlagen und Regenwasserzisternen. Auch die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses und die Anlage eines Gründaches werden bezuschusst.
Die Landesregierung stellt dafür über drei Jahre 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Gegenstand und kann bis zu 50 Prozent – im Einzelfall sogar 75 Prozent – der förderfähigen Kosten betragen. Ein Lastenfahrrad beispielsweise wird mit maximal 400 Euro bezuschusst. Ein Stromspeicher kann mit 800 Euro und zusätzlichen 200 Euro für Installations- und Anschlusskosten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Förderung ausgeübt werden. Pro Person ist nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme möglich. Dieselbe Maßnahme kann nicht mehrfach gefördert werden.
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