Mit dem Förderprogramm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ für bestehende Gebäude wollen wir die Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung ausbauen. Damit unterstützen wir die Bemühungen der Kölnerinnen und Kölner, wohnungsnahe private Haus- und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen zu begrünen und damit aufzuwerten.
Die Zuwendungen werden im Rahmen des Programmes GRÜN hoch 3nach Maßgabe der Förderrichtlinie gewährt. Mit der Förderung von Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen leisten wir im dicht besiedelten Stadtgebiet einen Beitrag, um das lokale Stadtklima zu verbessern.
Die sommerliche Hitzebelastung wird verringert, die Staubbindung verbessert und die Verdunstungskühlung erhöht. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in entsiegelten, begrünten Höfen wird ein Beitrag zum Rückhalt von Niederschlagswasser vor Ort, eine Steigerung der Verdunstungskühlung und die Schadensminderung von Starkregenereignissen geleistet.
In den Belastungsgebieten kann durch die Entsiegelung und Begrünung nicht genutzter Hinterhöfe und durch die Begrünung von Fassaden und Dächern nicht nur Niederschlagswasser bei sommerlichen Hitzeereignissen zur Verdunstungskühlung genutzt werden, sondern es lassen sich auch zusätzliche Umfeldverbesserungen und Gebäudeoptimierungen erzielen.
Staatliche Hilfe für den Wohnungsbau treibt die Preise nach oben, bringt aber nicht mehr Wohnungen. So lässt sich eine Einschätzung des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Berlin interpretieren.
Nordrhein-Westfalen hat das Programm progres.nrw bis Ende 2016 verlängert. Das Programm ergänzt und erweitert bestehende Programme wie das Marktanreizprogramm oder KfW-Fördermittel.
Zuschüsse gibt es unter anderem für Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung und thermische Solaranlagen. Für letztere aber nur dann, wenn sie nicht ohnehin vorgeschrieben sind, um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Neubau zu erfüllen.
Bei PV sind nur noch so genannte Multiplikatoranlagen förderfähig. Das sind unter anderem Anlagen auf Niedrigstenergie- oder Passivhäusern, besonders leistungsfähige Technologien oder fassadenintegrierte PV. Für Biomasseanlagen gibt es einen Zuschuss, wenn diese in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage errichtet werden. Fördermittel gibt es auch für hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme-und Stromerzeugung bis 20 kW elektrischer Leistung. Förderfähig sind außerdem besondere Energiespeichersysteme sowie Anlagen und Systeme mit außerordentlichem Innovationsgrad oder Multiplikatorwirkung. Das wird im Einzelfall entschieden.
Einen Zuschuss gibt es auch für Wohngebäude im Passivhausstandard inklusive Lüftungsanlagen und für Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inklusive Lüftungsanlagen sowie für Studien zur Energieeffizienz, an denen besonderes Landesinteresse besteht. Die Höhe der Zuschüsse ist pauschalisiert. So gibt es beispielsweise für ein Passivhaus mit Lüftungsanlage 4.700 Euro.
2015 wurden im Rahmen des Programms insgesamt mehr als 6.000 Maßnahmen gefördert. Anträge auf Förderung können sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen oder Kommunen stellen. Insgesamt stehen für das Programm für 2016 10 Millionen Euro zur Verfügung. Quelle: progres.nrw / pgl
150 konkrete Vorschläge enthält ein Katalog, den die Stadt Bonn nach der Erklärung des Klimanotstandes in den vergangenen Monaten erarbeitet hat. Viele der Maßnahmen kann die Verwaltung direkt umsetzen, für andere benötigt sie einen politischen Beschluss. Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 22. Januar 2020, stellten Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Stadtbaurat Helmut Wiesner den Maßnahmenkatalog vor.
Der Bonner Stadtrat hatte am 4. Juli 2019 beschlossen, eine Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen. Damit hat sich Bonn anderen Kommunen angeschlossen und bekräftigt, dass Klimaschutz im kommunalen Handeln höchste Priorität haben muss. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Monaten unter Beteiligung aller Dezernate einen Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Oberbürgermeister Ashok Sridharan: „Der Ausrufung des Klimanotstandes müssen jetzt schnell Taten folgen! Bewusst haben wir deswegen einen Ansatz gewählt, der es uns ermöglicht, direkt aktiv zu werden: Viele der erarbeiteten Maßnahmen kann die Stadtverwaltung unmittelbar umsetzen und so selbst einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten. Uns allen muss aber auch klar sein: Der Maßnahmenkatalog liefert noch keine Antwort darauf, wie die Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral werden kann! Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.“
Der Oberbürgermeister kündigte an, die Rolle des Umweltamtes mit der Leitstelle Klimaschutz innerhalb der Verwaltung zu stärken. Das Umweltamt soll mehr Personal bekommen und noch stärker in klimaschutzrelevante Entscheidungen eingebunden werden.
Die Vorlage zum Maßnahmenkatalog soll in erster Lesung im Rat am 6. Februar behandelt und anschließend an den Umweltausschuss am 12. März verwiesen werden. In der Zwischenzeit erfolgt zudem die beratende Beteiligung des Bonner Klimaschutzbeirates.
Die Beschlussvorlage zum „Klimanotstand“ enthält auch Vorschläge aus dem Ratsauftrag „Umsetzung Klimamaßnahmen“. Entsprechend dem Auftrag basieren sie auf den noch nicht umgesetzten Projekten des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes aus 2013.
Sofern zum jetzigen Zeitpunkt möglich, sind die Ideen mit Kosten und der möglichen CO2-Einsparung versehen. Ein wichtiges Instrument im gesamten Maßnahmenportfolio sind finanzielle Anreize für klimafreundliches Handeln. Wer etwa bei Veranstaltungen auf Einwegmaterialien verzichtet oder auf seinem Gebäude eine PV-Anlage errichten beziehungsweise das Dach und die Fassade begrünen will, soll mehr Unterstützung erhalten.
Fünf Millionen Euro sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung in den Doppelhaushalt 2021/2022 als Anschubfinanzierung für die dargestellten Projekte eingestellt werden. Damit können einige bereits konzeptionierte Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden. Für andere können aus diesem Budget eine vertiefende Planung finanziert und die zur Umsetzung notwendigen Investitionsmittel bemessen werden. Diese Mittel müssen in den kommenden städtischen Haushalten Berücksichtigung finden.
Stadtbaurat Helmut Wiesner: „Klimaschutz hat in Bonn seit 1995 Geschichte. Wir können deshalb auf den Erfahrungen von 25 Jahren und den etablierten Strukturen aufbauen, um uns den zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Daran knüpfen die handlungsorientierten Maßnahmenvorschläge als Reaktion auf die Ausrufung des Klimanotstands an.“ Insgesamt umfasst das aktuelle Programm circa 150 Einzelprojekte, welche sich den folgenden sechs Handlungsfeldern zuordnen lassen.
Solares Bonn
Photovoltaik in Bonn soll weiter ausgebaut werden. Das Bonner Solardachkataster bietet bereits jetzt eine Orientierung für Hauseigentümer, ob sich das eigene Gebäude für die Installation einer PV-Anlage eignet. Darauf aufbauend möchte die Stadt ein Beratungsangebot starten, um Interessierte von der Erstinformation bis zur Installation der Anlage zu begleiten. Zusätzlich soll mit dem „1000-Dächer- Programm“ ein Förderprogramm mit einem Zuschuss in Höhe von 1000 Euro pro geförderter PV-Anlage aufgelegt werden.
Dort wo die Stadt Einfluss nehmen kann, soll die Installation von PV-Anlagen für Bauherren zudem verpflichtend werden, etwa bei Neubauten im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, bei Entwicklungsmaßnahmen und beim Verkauf städtischer Grundstücke. Nach dem Beispiel der Stadt Tübingen sollen Bauherren nachweisen müssen, dass die Installation einer PV-Anlage unwirtschaftlich ist, um von der Verpflichtung befreit zu werden.
Die Stadt selbst will mit gutem Beispiel vorangehen und das große Potenzial ihrer eigenen Gebäude weiter systematisch erfassen. Bei städtischen Neubauten wird die Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich vorbereitet und – wenn möglich – in Kooperation mit den Stadtwerken oder Energiegenossenschaften realisiert. Aktuell gibt es 63 Anlagen auf städtischen Gebäuden. Auf den Kläranlagen in Duisdorf und am Salierweg wurden 2009 und 2016 bereits PV-Anlagen mit einer Leistung von 172.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) installiert. Auf der Kläranlage Bad Godesberg wird derzeit eine Anlage mit einer Leistung von 75.000 kWh/a realisiert.
Klimaschonend bauen und wohnen
Ein Forum mit regelmäßigen Veranstaltungen für Akteure der Wohnungs- und Bauwirtschaft soll die Erfahrungen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz ausbauen und institutionalisieren. Eine städtische Kampagne zum Thema umweltverträgliche Baustoffe soll gezielt Planer, Architekten und Bauherren ansprechen. Die Bonner Energie Agentur (BEA) betreibt bereits jetzt Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zum energetischen Bauen und Sanieren und empfiehlt etwa Energie-Effizienz-Partner, die bei Sanierung oder Neubau unterstützen.
Für städtische Neubauten gelten mit dem KfW-55-Standard aktuell schon sehr hohe Energieeffizienzstandards, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Diese Standards gelten zudem bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Entwicklungsmaßnahmen sowie beim Verkauf städtischer Grundstücke. Für ihre Gebäude will die Stadt bei Sanierung und Neubauten zudem prüfen, ob grundsätzlich zertifizierte Nachhaltigkeitsstandards (z.B. DGNB-Zertifizierungssystem) angewendet werden können.
Nachhaltige Bundesstadt Bonn
Die Verwaltung wird ein Konzept erarbeiten, wie der Konzern Stadt Bonn inklusive der städtischen Töchter Bonnorange und Stadtwerke bis 2035 klimaneutral werden kann. Dafür müssen der Ausstoß von Treibhausgasen drastisch reduziert und geeignete Kompensationsmöglichkeiten geschaffen werden.
Fest steht: Dienstreisen sollen künftig klimafreundlicher organisiert werden. Der ÖPNV hat klaren Vorrang; Flugreisen – insbesondere im Inland – sollen vermieden werden. Das Job-Ticket soll günstiger werden, und die städtische E-Fahrzeugflotte wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Die Beschaffung von Büroausstattung und Dienstkleidung soll nach klima- und ressourcenschonenden Kriterien ablaufen. Seit vielen Jahren setzt die Stadtverwaltung zudem auf Recyclingpapier und wurde hierfür bereits zehn Mal als eine der recyclingpapierfreundlichsten Städte Deutschlands ausgezeichnet.
Stadtentwicklungsprojekte
Das Land NRW hat das umfangreiche Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ im November 2019 bewilligt. In den kommenden drei Jahren werden Radschnellwege ausgebaut und Mobilstationen in der Innenstadt errichtet, welche verschiedene Verkehrsangebote wie ÖPNV, Car-Sharing und Radverleih räumlich verknüpfen und so den Umstieg zwischen Verkehrsmitteln erleichtern. Zusätzlich sind weitere E-Ladestationen und Fahrradparkhäuser geplant.
Im Rahmen des Modellprojektes „Lead City“ wird mit dem Programm „Jobwärts“ derzeit ein betriebliches Mobilitätsmanagement für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Region etabliert.
Kampagnen und Kommunikation
Veranstalter, die auf Nachhaltigkeit setzen, sollen finanzielle Anreize erhalten – etwa für den Bezug von Ökostrom oder die Reduzierung von Einweg-Plastik. Bei ihren eigenen Großveranstaltungen, wie Pützchens Markt oder dem Weihnachtsmarkt, will die Stadt hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Verschiedene Aktionen sollen zudem ein Umdenken in der Bevölkerung anstoßen: Zu den Vorschlagen zählen etwa ein autofreier Tag und künstlerische Inszenierungen, die auf den fortschreitenden Klimawandel hinweisen. Die städtische Klimaschutzkampagne „Neu denken, einfach handeln“ soll ausgeweitet und Aktionen wie Stadtradeln weiter fortgeführt werden. Im Rahmen von „Bio-Stadt Bonn“ setzt die Stadt seit 2019 Akzente im Themenbereich Ernährung und biologische Landwirtschaft.
Klimaanpassung
Um sich auf die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels möglichst gut einzustellen, muss bereits jetzt Vorsorge getroffen werden. „Mobile grüne Zimmer“ mit vertikaler Begrünung und einem belaubten Dach sollen an heißen Tagen für mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt sorgen. Zudem sollen finanzielle Anreize und Beratungen für Bürgerinnen und Bürger angeboten werden, die ihre Dächer und Fassaden oder versiegelte Flächen begrünen wollen.
Die im Rahmen des ZURES-Projektes erarbeitete Klimaanalyse und die darauf aufbauende Planungshinweiskarte dienen in diesem Zusammenhang als wichtige Grundlage und geben Auskunft darüber, wie mit stadtplanerischen Mitteln der zunehmenden Hitzebelastung begegnet werden kann.
Berlin: Der BUND hat am 4. Mai 2018 einen Abschaltplan für Atomkraftwerke (AKW) und Kohlekraftwerke vorgelegt. Diese Analyse zeigt, dass das Stilllegen der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke bis 2020 und eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland möglich sind, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. „Der Abschaltplan ist eine Aufforderung an die politisch Handelnden endlich tätig zu werden“, erklärt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bei der Vorstellung des Abschaltplans in Berlin.
Der BUND hat in dem Abschaltplan eine konkrete Leistungsbilanz erstellt und nennt Kraftwerke sowie Jahreszahlen für die Abschaltung. Im Fokus stehen dabei die Jahre 2020 und 2023. Dieser Zeitraum gilt als besondere Herausforderung für die Versorgungssicherheit, da in ihn einerseits das gesetzliche Ausstiegsdatum der Atomkraft fällt. Andererseits muss gut die Hälfte der Kohlemeiler vom Netz, um das deutsche Klimaziel 2020 erreichen zu können.
Der BUND-Abschaltplan zeigt, dass das möglich ist und deutlich mehr Kohlekraftwerke kurzfristig vom Netz genommen werden können, als bisher diskutiert wird, und dass dies auch mit einer deutlichen Beschleunigung des Atomausstiegs verbunden werden kann. Im Ergebnis geht der Leistungsüberschuss in Deutschland zwar zurück, aber die Versorgung bleibt auch in Stunden ohne Sonne und mit wenig Wind gewährleistet. „Deutschland hat im ersten Quartal 2018 im Durchschnitt die Stromproduktion von fünf großen Kraftwerken exportiert. Allein vor diesen Hintergrund erstaunt es, dass die neue Bundesregierung sich nicht auf die kurzfristige Stilllegung der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke verständigt hat“, sagt der BUND-Vorsitzende. „Wir wollen mit unserer Analyse zeigen, dass viel mehr möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.“
Der BUND-Abschaltplan legt dar, dass die Versorgungssicherheit gewahrt ist, wenn die Politik nicht weiter abwartet, sondern flankierend zu den Abschaltungen die Energiewende aktiv voran bringt. Die Berechnungen der Leistungsbilanz basieren dabei hauptsächlich auf Werten etwa der Bundesnetzagentur oder der Übertragungsnetzbetreiber. Abweichungen und andere Annahmen werden begründet. „Wir wollen mit unserer Analyse einen wichtigen Anstoß zu einer transparenten Debatte im Rahmen der Atomgesetz-Novelle und der sich konstituierenden Kohle-Ausstiegs-Kommission liefern“, erklärt Weiger.
In einer Abschaltliste für Kohlekraftwerke schlägt der BUND die Blöcke vor, die als erstes vom Netz müssten, um das Klimaziel 2020 erreichen zu können. Es geht um alle größeren Kohlekraftwerke, die vor 1990 ans Netz gegangen sind, um so die Kohlekapazität am Strommarkt auf 20 Gigawatt zu reduzieren. Als eine neue Maßnahme zur Ermöglichung eines sozialverträglichen Kohleausstiegs und der Absicherung der Versorgungssicherheit in Extremsituationen schlägt der Umweltverband die Einführung einer zusätzlichen Kohleausstiegsreserve in Höhe von sechs bis acht Gigawatt vor.
„Das Pariser Klimaabkommen erfordert den Ausstieg aus der Kohle noch vor 2030. Die Bunderegierung ist in der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele, sie muss den Ausstieg gesetzlich festschreiben und für einen gerechten Strukturwandel sorgen. Für das Erreichen des Klimaziels 2020 muss sie jetzt ein Sofortprogramm auf den Weg bringen. Weiteres Abwarten ist unverantwortlich“, so der BUND-Vorsitzende weiter. Durch die klimapolitische Untätigkeit der letzten Jahre hat sich das deutsche „Klimaproblem“ immer stärker zugespitzt. Nach den neueren Emissionsprognosen wird das deutsche Klimaschutzziel 2020 um zehn Prozentpunkte verfehlt.
Gleichzeitig zum Kohleausstieg können auch die Atommeiler schneller als gesetzlich vorgesehen vom Netz gehen. Die sieben AKW, die aktuell noch am Netz sind, bedeuten ein ständiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und müssen so schnell wie möglich stillgelegt werden. Die Bundesregierung will die Novelle des Atomgesetzes bislang aber nicht zu einer echten Beschleunigung des Atomausstiegs nutzen. „Der BUND fordert den sofortigen Atomausstieg. Mindestens muss die aktuelle Überarbeitung des Atomgesetzes genutzt werden, um weitere Übertragungen von Strommengen gesetzlich zu verbieten“, sagt Weiger. Ohne diese Übertragung würden die AKW insgesamt zehn Jahre weniger laufen und die Produktion von 300 Tonnen hochradioaktivem Atommüll würde vermieden werden.
Raus aus Atom und Kohle und trotzdem die Energieversorgung sichern – dies ist möglich wenn die Energiewende vorangetrieben wird. „Es geht darum, die Erneuerbaren Energien engagiert weiter auszubauen und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Energiewende, die im Wesentlichen auf Windenergie und Photovoltaik basiert, zu schaffen“, so Weiger. Dies bedeutet einen Ausbau von flexiblen dezentralen KWK-Kraftwerken, eine Reduktion des Stromverbrauchs, eine optimierte Auslastung der Stromnetze und eine deutliche Steigerung der Möglichkeiten zur Lastreduktion.
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