Mit den Zielen für den Klimaschutzplan 2050 verfolgt die Bundesregierung ehrgeizige Vorhaben. Für den Gebäudebereich bedeutet das, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Das Bundesbauministerium hat Modellvorhaben auf den Weg gebracht, wie z. B. Effizienzhäuser Plus im Altbau, mit denen Wege zum Erreichen dieses Ziels praxisnah untersucht werden. Bereits im Jahr 2030 sollen die politischen Rahmenbedingungen derart ausgestaltet sein, dass die Anforderungen an einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bereits gelten. Der energetische Standard für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden muss dafür bis zum Jahr 2030 weiterentwickelt werden. Gleichfalls müssen ab 2030 die energetischen Sanierungen von Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands weitgehend genügen.
Damit die notwendigen energetischen Sanierungen und Neubaumaßnahmen nachhaltig sind, müssen ganzheitliche Planungsansätze im Blickpunkt stehen, die eine zukunftsweisende architektonische Gestalt- und Nutzungsqualität mit energieeffizienten Maßnahmen vereinen. Besondere Sorgfalt muss bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zum Schutz unserer erhaltenswerten Bausubstanz angewandt werden, auch derjenigen, die keinem denkmalschutzrechtlichen Schutz unterliegt. Die Vielfalt der Fassaden muss geschützt werden.
Für alle Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, gilt: Die baukulturelle Verträglichkeit ist im Einzelfall zu prüfen, nach verschiedenen ökologischen, ökonomischen, technischen und gestalterischen Lösungen ist zu suchen. Vereinheitlichung, Gestaltlosigkeit und Beliebigkeit sind zu vermeiden. Sie führen zum Verlust identitätsstiftender Baukultur.
Zielsetzungen: Auszug zu den Handlungsfeldern
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Mit erneuerbarem Strom werden auch andere Sektoren – wie etwa den Verkehr – in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien. Die erneuerbaren Energien werden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung” soll einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser soll den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.
Im Gebäudebereich gibt es einen “Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand”. Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66-67 Prozent betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen.
Im Bereich der Industrie soll die Minderung 49 bis 51 Prozent betragen. Hier wird die Bundesregierung ein Forschungs-, Entwicklungs-, und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen.
Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Dazu kommen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.
Link:
www.klimaschutzplan2050.de/handlungsfelder
Quelle: PM BMUB Nr. 280/16 vom 14.11.2016
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