21. Februar 2019. Die niedersächsische Gemeinde Lamspringe ist die 100. Zeichnungskommune.
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21. Februar 2019. Die niedersächsische Gemeinde Lamspringe ist die 100. Zeichnungskommune.
Auch für privat genutzte eCargobikes zahlt die Landeshaupstadt München ab Januar 2017 bis zu 2000 Euro Kaufprämie.
Am 1. April 2016 trat in München die Förderrichtline Elektromobilität in Kraft. Sie führte Kaufprämien für gewerbliche E-Fahrzeuge vom Pedelec bis zum E-Auto ein. Für gewerblich genutzte eCargobikes gibt es seitdem einen Zuschuss von 25 Prozent des Kaufpreises bis maximal 1000 Euro. In den ersten fünf Monaten wurden 86 Anträge bewilligt. Zusätzlich gibt es 1000 Euro Abwrackprämie wenn ein PKW mit Verbrennungsmotor nachweislich dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wird.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.
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Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in dritter Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz führt der Bund die bereits bestehenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) zusammen. Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau sind die Vorgaben des neuen Gesetzes zu wenig ambitioniert. Klimafreundliches Bauen und Sanieren flächendeckend auf den Weg zu bringen sei so künftig nicht möglich. „Der Gesetzgeber hat es verpasst, anspruchsvollere Standards einzuführen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand in Deutschland sind diese aber dringend notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.“ Das GEG wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, und soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.
Das Gebäudeenergiegesetz führt die bisher uneinheitlichen Vorgaben für die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen. „Die Chance zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und zur Berücksichtigung von klimapolitischen Notwendigkeiten wird leider nicht genutzt“, kritisiert Hettler. „Mit dem GEG ändert sich für Gebäudeeigentümer fast nichts. Das ist ein Problem: Die klimapolitischen Ziele von Bund und EU, wie auch das Pariser Klimaabkommen der UN, können so nicht erreicht werden. Die von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 definierten Ziele für den Gebäudesektor werden mit den gesetzlichen Vorgaben verfehlt, wenn sich Sanierungswillige daran orientieren.“
Wichtige Weichenstellung verpasst
Will Deutschland die selbst gesetzten Klimaschutzziele erreichen, müssen Neubauten und Sanierungen energetisch deutlich besser werden, als es das GEG fordert. Sonst drohen neben dem erforderlichen Kauf von CO2-Zertifikaten und hohen Ausgleichszahlungen an vorbildlichere EU-Nachbarländer auch jahrzehntelange Lock-in-Effekte. Denn: Wurden zu geringe Dämmstärken erst einmal verbaut, können sie nicht mehr wirtschaftlich nachgebessert werden. Nach gesetzlichen Vorgaben gebaute oder sanierte Gebäude müssten daher unverhältnismäßig früh erneut saniert werden, um zukunftsfähigen Standards und Klimaschutzvorgaben zu genügen. Werden sie hingegen nicht saniert, bedeutet das für die Eigentümer langfristig hohe Ausgaben in Form von Energiekosten und CO2-Bepreisung.
Die nächste Überprüfung des GEG erfolgt, entsprechend der europarechtlichen Vorgaben, erst wieder im Jahr 2023. Erst dann sollen die energetischen Standards von Wohn- und Nichtwohngebäuden wieder weiterentwickelt werden. Im Klartext handelt es sich dabei um eine weitere Verzögerung um mehrere Jahre. Diese langen ungenutzten Zeiträume in Kombination mit den zu niedrig gewählten Minimalstandards – speziell bei Sanierungen –sind bei weitem nicht auskömmlich, um einen angemessenen Beitrag des Gebäudesektors zur Abwendung der Klimakrise zu leisten.
Bessere Förderung gibt wichtige Unterstützung
Gebäudeeigentümer sollten sich daher nicht nur an die GEG-Vorgaben halten, sondern Neubau und Sanierung zukunftsorientiert anpacken, empfiehlt Hettler. Hilfreich sind dabei die seit diesem Jahr stark verbesserten finanziellen Fördermittel, beispielsweise der Förderbank KfW. Sie kompensieren in der Regel die entstehenden Mehrkosten bei Baumaßnahmen an der Gebäudehülle. Für den Austausch von Heizungsanlagen – speziell noch vorhandene Ölheizungen – vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Jahresbeginn umfangreiche finanzielle Förderungen, wenn erneuerbare Energien eingesetzt und gesetzliche Standards übertroffen werden.
Fazit: Wer auf ambitionierte, individuell passende Energiekonzepte setzt, fährt auf lange Sicht günstiger – und schont zusätzlich das Klima, rät Hettler. Entsprechend dieser Maßgabe ist es empfehlenswert, bei Neubauten mindestens den KfW-Effizienzhausstandard (EH) 40 und bei umfangreichen Sanierungen mindestens EH 55 als Standard zu Grunde zu legen. Zur einfacheren Einbindung von lokalen erneuerbaren Energieträgern wie Erdwärme oder Solarthermie gehört auch eine Umstellung auf Niedertemperatur-Heizsysteme – sofern keine Restriktionen wie Denkmaleigenschaften dagegensprechen.
Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf
www.zukunftaltbau.de
Hintergrund
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.
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Berlin, 08. August 2017 – Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist für eine überwältigende Mehrheit der Deutschen ein wichtiges Anliegen. Das zeigt eine aktuelle, repräsentative Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). So bewerten 95 Prozent der Befragten den Ausbau der Erneuerbaren als wichtig bis außerordentlich wichtig.
„Das Ergebis der Umfrage beweist, wie breit der gesellschaftliche Konsens ist, der die Energiewende in Deutschland trägt”, sagt Nils Boenigk, stellvertretender Geschäftsführer der AEE. „95 Prozent sind ein deutliches Votum an die kommende Bundesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien entschlossen voranzutreiben“, so Boenigk mit Blick auf die Bundestagswahl im September.
Dabei sind die Bürger sehr wohl bereit, Erneuerbare-Energien-Anlagen auch in ihrer Nachbarschaft zu akzeptieren. 65 Prozent der Umfrageteilnehmer äußern sich grundsätzlich positiv gegenüber Anlagen im Umkreis von fünf Kilometern vom Wohnort. Dabei ist die Zustimmung deutlich höher, sobald die Menschen bereits Erfahrung mit entsprechenden Anlagen haben. Während beispielsweise 72 Prozent aller Befragten Solarparks im Wohnumfeld zustimmen, steigt der Zustimmungswert sogar auf 94 Prozent, wenn sich tatsächlich eine Anlage in der Umgebung der Befragungsteilnehmer befindet. Die Zustimmungswerte für Kohlekraftwerke sind hingegen weit abgeschlagen im einstelligen Prozentbereich.
Die wichtigsten Vorteile der Erneuerbaren Energien sind für die Menschen in Deutschland die Zukunftssicherheit und der Klimaschutz. So stimmen 75 Prozent der Teilnehmer der Aussage zu, dass die Erneuerbaren zu einer sicheren Zukunft unserer Kinder und Enkel beitragen. 72 Prozent bejahen die Aussage, dass die Energie aus Sonne, Wind, Biomasse & Co. das Klima schützt. „Die Menschen in Deutschland wissen, dass der Ausbau weiter voran gehen muss, damit wir unsere Verpflichtungen zum Klimaschutz und gegenüber den nachkommenden Generationen erfüllen können“, unterstreicht Boenigk.
Zur Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus ist die Mehrheit der Befragten bereit, ihren Beitrag per EEG-Umlage über den Strompreis zu leisten. So bewerteten 48 Prozent den aktuellen monatlichen Beitrag von 20 Euro je 3-Personen-Haushalt (3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch) für angemessen, während 8 Prozent sogar bereit sind, mehr für den Ausbau der Erneuerbaren zu bezahlen. Lediglich 37 Prozent halten den Beitrag für zu hoch.
Weitere Infografiken zur Umfrage finden Sie in der AEE-Mediathek.
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100% EEs, DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, Mieterstrom, PV, Plusenergiehaus-/siedlung, Solarthermie, Umweltpolitik, Ökologie
Im bayerischen 10.000-Häuser-Programm gibt es jetzt auch Geld für Stromspeicher, wenn der Nutzer sie zusammen mit einer PV-Anlage installiert. Bis Ende 2020 stehen für das Gesamtprogramm 24 Millionen Euro bereit.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat das neue Photovoltaik-Speicher-Programm gestartet. Es ist Teil des bekannten 10.000-Häuser-Programms. Ab 1. August können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern einen Antrag auf Förderung eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stellen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für einen Zuschuss für die Installation einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge.
„Wir müssen das Potenzial der Sonne besser nutzen“, sagt Wirtschaftminister Hubert Aiwanger. „ Mit dem neuen Förderprogramm werden wir der Energiewende zusätzlichen Schwung verleihen. Es setzt die richtigen Anreize, den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern voranzubringen und wird die Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen.“ Auch ihre Stromkosten können die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe des Programms senken. Die im Rahmen der Förderung vorgesehenen intelligenten Steuerungen und Anschlüsse ermöglichen es, dass die Betreiber der Anlage künftig auch an einer regionalen Stromdirektvermarktung teilnehmen können.
Die Förderhöhe ist nach der Kapazität des Batteriespeichers gestaffelt und reicht von 500 Euro für einen Drei-Kilowattstunden-Speicher bis zur 3.200 Euro für einen 30-Kilowattstunden-Speicher. Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller gleichzeitig eine neue Photovoltaikanlage installiert, deren Leistung in Kilowatt-Peak mindestens dem Wert der Kapazität des Batteriespeichers entspricht. Für eine zusätzliche Ladestation für Elektrofahrzeuge beträgt der Zuschuss 200 Euro. Für das 10.000-Häuser-Programm stellt das Wirtschaftsministerium bis Ende 2020 bis zu 24 Millionen Euro bereit.
Der erfolgreiche Programmteil EnergieSystemHaus wird fortgesetzt. Auch dort werden die Nutzung von Solarenergie und ihre Speicherung in Kombination mit energetischer Sanierung oder besonders effizienten Häusern und Systemen gefördert. „Die gezielte Förderung innovativer Techniken wirkt, die Hersteller entwickeln neue Systeme und bringen sie auf den Markt“, sagt Aiwanger. „Die Zahl besonders effizienter Wärmepumpen hat sich auf dem Markt von 40 Modellen auf über 160 Modelle erhöht. Bei hocheffizienten Wärmespeichern haben sich die förderfähigen Modelle im gleichen Zeitraum auf mehr als 250 Modelle verfünffacht. Energieberater berichten, dass viele Bauherren ihre Planungen nachbessern und die Gebäude wegen des Programms deutlich effizienter bauen oder sanieren.“
Alle Förderungen des 10.000-Häuser-Programms sind mit den Bundesprogrammen abgestimmt und kombinierbar. Die Antragstellung ist sehr einfach elektronisch möglich. Weitere Informationen und die Antragsplattform finden sich unter diesem Link.
2.8.2019 | Quelle: StMWi
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