Bayern: Bauen mit Holz wird mit anderen Baustoffen gleichgestellt
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Mit der Neufassung der Bayerischen Bauordnung wird das Bauen mit Holz in Zukunft erleichtert. Es kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Schreyer: „Damit machen wir Holz als Baustoff deutlich attraktiver und das Bauen dadurch nachhaltiger.“ Der Ministerrat hat die Novelle heute in seiner Sitzung beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug.
Außerdem wird es für Bauherren günstiger. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können.
Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Sie berücksichtigt wesentliche Ergebnisse einer umfangreichen Abfrage unter den Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer vom Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019 durchgeführten Expertenanhörung.
5. Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in NRW
Foto: EnergieAgentur.NRW
Recklinghausen. Energie in Bürgerhand: Das war das Thema der Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 6. Dezember, in Recklinghausen. Rund 80 Akteure der Bürgerenergie trafen sich dort zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Die nunmehr 5. Fachtagung ist eine Kooperation des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. und der EnergieAgentur.NRW.
Zum Auftakt betonte Marlies Diephaus vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit von Bürgerenergiegesellschaften: „Die Energiewende ist eine große Herausforderung, die es auch hier in Nordrhein-Westfalen positiv und zukunftsgerichtet zu gestalten gilt. Dazu muss insbesondere ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, in dem sich alle Akteure und Betroffene wiederfinden können. Nicht zuletzt spielt dabei auch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Formen eine zentrale Rolle. Sie kann mit dazu beitragen, die Akzeptanz für dieses Jahrhundertprojekt zu erhalten.“
Im Raiffeisenjahr 2018 – im Jubiläumsjahr der Genossenschaftsidee – sind rund 20 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft. Auch im Bereich der Bürgerenergie entdecken immer mehr Menschen diese Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. „Die globale Energiewende wird durch lokales Handeln überhaupt erst möglich. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger, organisiert in Bürgerenergiegesellschaften, Treiber und Fürsprecher zugleich. Hier passiert Mitbestimmung und regionale Teilhabe vor Ort“, erklärte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW.
Dominik Kitzinger, Bereichsleiter im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., betonte: „In Nordrhein-Westfalen sind rund 100 Energiegenossenschaften als Betreiber von Erzeugerkapazitäten – von der Photovoltaik- bis zur Windenergieanlage – aktiv, sowie rund 150 Bürgerenergiegesellschaften anderer Rechtsform. Bundesweit entspringen über 41 Prozent der Investitionen in Erneuerbare Energie dem bürgerschaftlichen Engagement. Will Deutschland seine Klimaziele einhalten, geht dies nur mit diesem Engagement vor Ort.“
Neben Projekten aus den Bereichen Photovoltaik, Nahwärme und Wind stand auch die Mobilitätswende im Fokus. Hier waren sich die Teilnehmer einig, dass die E-Mobilität mit der Energiewende Hand in Hand gehen müsse. Bürgerenergiegesellschaften und -Genossenschaften müssten deshalb durch Kooperation und Transformation gestärkt werden. Als Best-Practice-Beispiele stellten sich Genossenschaften vor, die bereits heute Carsharing, den Betrieb von Ladeinfrastrukturen sowie gemeinsam produzierten Strom vermarkten. In ganz NRW sind in diesen Bereichen rund 40 Energiegenossenschaften aktiv.
Trotz des steigenden Interesses für gemeinschaftliches Wirtschaften sind in den letzten Jahren die Neugründungen von Energiegenossenschaften zurückgegangen. Hierfür macht René Groß vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich, ebenso aber auch die komplexen Anforderungen an die meist ehrenamtlich organisierten Bürgergesellschaften. In diesem Zusammenhang debattierten die Tagungsteilnehmer auch über die kontroversen Auswirkungen der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene, wie zum Beispiel durch das Energiesammelgesetz und die neue EU-Richtlinie sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Vortrag „Können wir uns aus der Klimakrise herausbauen?“ vom 16.4.2020
53:37 min
Schellnhuber fordert unter anderem „zeitnahe Maßnahmen zur Erreichung des Zwei-Grad-Ziels, vor allem durch die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen und dem Ersetzen von endlichen Baustoffen durch Holz und nachwachsende Rohstoffe.“
Beim EEG-Entwurf sind im Segment der PV-Dachanlagen etliche Änderungen vorgesehen. Nach Informationen des pv magazine ist eine Befreiung von der Gewerbesteuer geplant und es sollen Quartierslösungen möglich werden.
Fazit BSW-Solar: „Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, ansonsten steuern wir weiterhin in hohem Tempo auf eine Klimaschutz- und Stromerzeugungslücke. Die Kompromissvorlage ist viel zu verzagt, gleichzeitig werden zu viele wichtige Punkte vertagt. Unzumutbar sind die geplanten Einschränkungen bei der Förderung neuer größerer Solardächer“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Eine große Chance für mehr Wohnungen in Deutschland liegt auf den Dächern: Mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen könnten durch Dach-Aufstockung entstehen. Und zwar dort, wo der Wohnraum heute schon knapp und das Wohnen teuer ist: in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Technische Universität Darmstadt und das Pestel-Institut Hannover heute in Berlin vorgestellt haben. Damit dieses Potenzial schnell genutzt werden kann, soll die Bundesregierung Anreize schaffen und Sonderabschreibungen auch für Aufstockungen ermöglichen, so die Wissenschaftler. Bei den Wohnungen, die als „On-Top-Etagen“ auf die Dächer bereits bestehender Wohnhäuser gebaut werden können, geht die Studie von einer durchschnittlichen Größe von rund 85 Quadratmetern Wohnfläche aus.
Im Fokus der Studie stehen die Wohnraum-Reserven von Mehrfamilienhäusern, die zwischen 1950 und 1990 gebaut wurden. Allein durch die Dach-Aufstockung von rund 580.000 dieser Nachkriegsbauten lassen sich 1,12 Millionen Wohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich errichten, so die Studie. Darüber hinaus könnten weitere 420.000 Wohnungen auf Gebäuden entstehen, die vor 1950 gebaut wurden. „Das Potenzial ist enorm. Und das, obwohl bei der Auswahl der Gebäude, die für eine Dach-Aufstockung in Frage kommen, sowohl der Denkmalschutz als auch der Erhalt des Stadtbildes in der Studie berücksichtigt sind“, sagt Prof. Dr. Karsten Tichelmann von der TU Darmstadt.
Vorteil der Aufstockung: Es werde kein zusätzliches Bauland gebraucht. Damit würden auch keine neuen Grünflächen versiegelt. Auch der Aufbau neuer Infrastruktur entfalle – weder neue Straßen noch Kanal- oder Versorgungsleitungen würden benötigt. Damit seien die Grundstücks- und Erschließungskosten schon zwei wichtige Punkte, bei denen gespart werde. Bei einer Aufstockung ließe sich der Energiebedarf im darunter liegenden Geschoss der Energiebedarf bis zur Hälfte reduzieren.
Die Pressemitteilung, Kurz- und Langfassung der Studie sowie die Politischen Forderungen der Verbände finden Sie im Downloadbereich auf der folgenden Webseite: www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/…wohnraum-potential.html
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