Bundesumweltministerium unterstützt deutsche Umweltwirtschaft mit neuer Exportinitiative
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Eine neue „Exportinitiative für Umwelttechnologien“ des Bundesumweltministeriums soll das Auslandsgeschäft der deutschen Umweltwirtschaft unterstützen und so den Aufbau von Umwelt-Infrastruktur fördern. Interessierte Unternehmen und Organisationen können sich bis Ende April bewerben. Insgesamt stellt das BMUB in diesem Jahr fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Deutschland ist Exportweltmeister im Umweltschutz. Diese Position wollen wir halten. Inzwischen haben auch andere Länder erkannt, dass Umweltschutzgüter ein zentraler Zukunftsmarkt sind. Mit der Exportinitiative wollen wir unsere Unternehmen dabei unterstützen, ihr Know-How weiter erfolgreich international zu vermarkten und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben.“
Bewerben können sich Einrichtungen aus Deutschland, die am Aufbau von Umwelt-Infrastruktur im Ausland arbeiten. Gefördert werden können zum Beispiel Projekte im Bereich der Kreislaufwirtschaft, der nachhaltigen Wasserwirtschaft, des nachhaltigen, effizienten Bauens, der Mobilität oder der nachhaltigen und naturverträglichen regionalen Infrastrukturentwicklung. Aus der Initiative sollen außerdem speziell Mittel für Urbanisierungspartnerschaften und internationale „Smart City-Projekte“ verwendet werden. Die Initiative soll auch dazu beitragen, die Anwendung globaler Umweltstandards im Ausland zu beschleunigen.
21. Februar 2019. Die niedersächsische Gemeinde Lamspringe ist die 100. Zeichnungskommune.
Lamspringe ist eine von zwölf Modellkommunen, die im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in Niedersachsen“ bis Ende 2019 lokale Nachhaltigkeitsstrategien erarbeiten wollen. Mit der Unterzeichung der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags und der deutschen Sektions des Rats der Gemeinden und Regionen Europas hat Lamspringe nun bereits ein deutliches Zeichen gesetzt.
Auch andere Kommunen können Verantwortung für die Erreichung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) übernehmen und entwicklungpolitisch aktiv werden.
Am 20. Juni ist kalendarischer Sommeranfang und vielerorts sind schon jetzt Trockenheit und niedrige Wasserstände in den Flüssen an der Tagesordnung, die Gewässer in Deutschland sind nicht gegen die Auswirkungen des Klimawandels gerüstet. Angesichts der verheerenden Zustände vieler Gewässer in Deutschland fordert der BUND einen Paradigmenwechsel im Umgang mit unseren Gewässern: Oberstes Prinzip in Zeiten des Klimawandels muss sein, Wasser in der Landschaft zu halten und Bächen und Flüssen ihre natürliche Dynamik innerhalb ihrer Auen zurückzugeben. Nur knapp acht Prozent der Flüsse und Bäche in Deutschland erreichen den von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand. Knapp 40 Prozent der oberirdischen Gewässer sind europaweit durch vielfältige Stressoren wie Klimawandel, Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft oder Begradigungen belastet. „Wir heizen die Erde weiter auf, gleichzeitig entwässern wir die Landschaft. Deshalb ist es keine Überraschung, dass es unseren heimischen Gewässern so schlecht geht“, betont Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, mit Blick auf eine aktuelle Auswertung des BUND zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässer.
Werden Moore und Auen trockengelegt, trocknet dadurch nicht nur zunehmend die Landschaft aus, sondern riesige Mengen an Treibhausgasen wie CO2 und Methan werden freigesetzt, die wiederum die globale Erwärmung anheizen. Steigt die Lufttemperatur und damit die Wassertemperatur, entweicht außerdem mehr und mehr natürlich vorkommendes Methan aus Gewässern. Bandt: „Methan ist ein gegenüber CO2 25-mal wirksameres Treibhausgas und verstärkt den Klimawandel zusätzlich.“
Die Temperaturentwicklung der vergangenen Jahre ist für die Natur dramatisch. Die Jahre 2014, 2018 und 2019 waren die drei wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung, darunter leiden Gewässer genauso wie Wälder, Tiere und auch die Landwirtschaft. Bandt: „Sinkende Grundwasserstände sowie steigende Wassertemperaturen haben fatale Folgen auf Mensch und Umwelt. Das Fischsterben im vergangenen Jahr wird nicht das letzte gewesen sein. Deshalb ist es zentral, der Klimakrise entschlossen zu begegnen. Die Bundesregierung muss alles tun, das selbstgesteckte Zie zu erreichen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.“ In Zeiten von Klimakrise und Artensterben müssen Flüsse, Bäche, Teiche und Seen die Hitze und Trockenheit gut verkraften, und es braucht Landschaften, die Wasser zwischenspeichern können. Dies gelingt aus Sicht des Naturschutzverbandes nur, wenn der Gewässerschutz in allen Politikbereichen mitgedacht wird. Mit Blick auf die Auswirkungen der industriellen Landwirtschaft auf Gewässer und die Landwirtschaftskommission fügt Bandt an: „Ich erwarte von Bundesagrarministerin Julia Klöckner, dass sie die Zukunft der Lebensmittelproduktion gestaltet und nicht schon wieder einen naturverträglichen Umbau der deutschen Landwirtschaft verhindert. Das gleiche gilt für Bundesminister Andreas Scheuer, der endlich die Flüsse nicht mehr als nasse Autobahnen betrachten darf, sondern deren Rolle für die Grundwassersicherung für uns alle auch aktiv unterstützen muss.“
Es ist längst überfällig, dass die Bundesregierung den Verpflichtungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nachkommt. Dazu gehört ein verbessertes Wassermanagement, fordert Lilian Neuer, BUND-Gewässerexpertin und Mitautorin des Papiers: „Die Landschaft darf mit Drainagen nicht immer weiter entwässert werden, auch versiegelte Flächen in der Stadt leiten Regenwasser lediglich in die Kanalisation ab. Wasser muss aber in der Fläche bleiben, um in trockenen und heißen Zeiten dort zur Verfügung zu stehen, wo es gebraucht wird. Noch gibt es Wasserreserven, doch wir stecken mitten in der Klimakrise – und müssen jetzt handeln.“
In den vergangenen Jahrhunderten wurden zahlreiche Flüsse begradigt und Auen, Sümpfe und Moore trockengelegt. Zurück bleibt eine ausgetrocknete Landschaft, die Regenwasser nicht halten kann, und so sinkende Grundwasserspiegel weiter begünstigt. „Gesunde Gewässer sind resistenter und können mit negativen Folgen der Klimakrise besser umgehen“, erklärt Neuer. „Wo möglich, müssen Auen renaturiert werden, denn nur naturnahe, lebendige Auen nehmen in Hochwasserperioden Wasser wie ein Schwamm auf und geben es bei niedrigeren Wasserständen langsam an den Fluss zurück. So kann dann in Zeiten mit geringerem Wasserdargebot die Wasserführung verbessert werden.“
Um die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen und die Gewässerkrise nachhaltig zu lösen, fordert der BUND:
Den Flüssen mehr Raum geben statt sie einzudeichen, denn nur so können Aue und Fluss wieder verknüpft und die Biodiversität gestärkt werden. Auen müssen renaturiert werden.
Wasser in der Landschaft halten statt es direkt abzuleiten, sodass sich die Grundwasserspeicher wieder auffüllen können.
Flächenversiegelung stoppen, denn besonders in Städten wird das Wasser schnellstmöglich abgeführt und kann nicht versickern.
Abbau von Querbauwerken, denn das Aufstauen der Flüsse erhitzt das Wasser, verschlechtert die Wasserqualität und versperrt Fischen den Weg, sodass diese ihre Laichgebiete nicht mehr erreichen können.
Zum Schutz des Grund- und Trinkwassers müssen Vorsorge- und Verursacherprinzip umgesetzt werden, denn nur, wenn vorausschauend gehandelt wird, kann die Gewässerqualität verbessert werden. Die Gewässer müssen vor Einträgen von Nähr- und Schadstoffen geschützt werden.
Wassernutzungskonflikte müssen gerecht und nachhaltig gelöst werden.
Statt Flüsse für immer größer werdende Schiffe weiter auszubauen und zu vertiefen, müssen die Schiffe an die Flüsse angepasst werden. Es muss überprüft werden, auf welchen Flüssen die Schifffahrt unter sich ändernden klimatischen Verhältnissen überhaupt noch sinnvoll ist.
Auch in der Landwirtschaft ist ein nachhaltiges Wassermanagement notwendig, das beispielsweise eine bodenschonende Bearbeitung, den Rückbau von Drainagen und den Anbau standortangepasster Kulturen beinhaltet. Die EU-Agrarpolitik muss an die klimawandel-bedingten Herausforderungen angepasst werden.
Wie kann Bonn bis 2035 klimaneutral werden? Diese Frage möchte das Mitwirkungsprojekt „Bonn4Future – Wir fürs Klima!“ zusammen mit Bonner Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden zwei Jahren diskutieren. Seit Mitte 2019 gilt in Bonn der Klimanotstand; im November 2019 hat der Rat beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Die Stadt und der gemeinnützige Verein Bonn im Wandel haben nun einen Kooperationsvertrag unterzeichnet und damit „Bonn4Future“ an den Start gebracht.
Ganz wichtig ist bei „Bonn4Future“ eine neue Kultur des gegenseitigen Zuhörens und der guten Zusammenarbeit. Alle Beteiligten suchen Lösungen, wie die Klimaneutralität für unsere Stadt gelingen kann. Alle übernehmen Verantwortung und leisten ihren Beitrag.
„Um Klimaneutralität in Bonn bis 2035 erreichen zu können, kommt es neben der richtigen Weichenstellung auf internationaler und nationaler Ebene auch auf uns alle hier vor Ort an“, so Oberbürgermeisterin Katia Dörner. „Auf Politik, Verwaltung, Unternehmen und die Bonnerinnen und Bonner mit ihren Ideen und Entscheidungen. Mit ihnen wollen wir im Mitwirkungsverfahren ‚Bonn4Future‘ ins Gespräch kommen, denn nur so kann dieser große Transformationsprozess für Bonn gelingen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Bonn im Wandel und unserer engagierten Stadtgesellschaft!“
Projektbausteine: Maßnahmen entwickeln und umsetzen
Beim Klimatag – der je nach Pandemie-Lage noch terminiert und geplant wird – sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, einen gemeinsamen Klimavisions- und Aktionsplan für ein klimaneutrales Bonn zu erarbeiten. Die Ideen und Erkenntnisse aus diesem Klimatag fließen ein in insgesamt vier geplante Klimaforen – das erste soll noch in der ersten Jahreshälfte 2021 stattfinden. Dort erarbeiten 100 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zusammen mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Vereinen, Kultur, Verwaltung und Politik Strategien und konkrete Vorschläge für den Weg zu Klimaneutralität 2035.
Ergebnisse und Ideen aus den Foren werden in die Verwaltung und in die Politik gespiegelt. Sie dienen zur Orientierung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Klimaschutz-Maßnahmenkataloge.
Ein Projekt-Beirat und eine begleitende wissenschaftliche Evaluation sorgen für eine hohe Qualität des Mitwirkungsverfahrens.
„Der Klimawandel beschäftigt die Menschen in Bonn, das merken wir in unserer Arbeit jeden Tag“, so Dr. Gesa Maschkowski, Vorstand des Vereins Bonn im Wandel. „Viele Menschen wollen etwas tun und wünschen sich wirksame Maßnahmen. Jetzt bringen wir sie zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger, Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und dem sozialen Bereich sowie Politikerinnen und Politiker aller Parteien. Denn wir müssen jetzt planen und handeln, wenn Bonn spätestens 2035 klimaneutral sein soll.“
Eine möglichst breite Beteiligung soll in den nächsten zwei Jahren konstruktive Ideen und Ergebnisse hervorbringen. Zum Auftakt können Bürgerinnen und Bürger sich bereits heute auf dem städtischen Portalwww.bonn-macht-mit.de über das Verfahren informieren und ihre Ideen dazu einbringen, wie der Prozess gut gelingen kann.
Gemeinsam zum Ziel
„Bonn4Future – Wir fürs Klima!“ erfuhr schon vor dem offiziellen Projektstart viel Unterstützung von mehr als 50 Bonner Initiativen. Den Macherinnen und Machern ist es aber wichtig, Menschen aus allen Bereichen der Bürgerschaft mit ins Boot zu nehmen. Das Verfahren soll von allen gesellschaftlichen Gruppen mitgetragen werden.
Ein begleitendes Kommunikations- und Bildungskonzept widmet sich dem Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes. So werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen und dafür Sorge getragen, dass „Bonn4Future“ Gesprächsthema bleibt und viele Menschen zum Mitwirken motiviert werden.
Ein wichtiges Kommunikationsinstrument ist auch die stadtweite, interaktive Nachhaltigkeitsplattform. Sie wird Initiativen, Aktivitäten und Termine zum Thema klimaneutrale Stadt, Engagement für Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung im Kontext der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sichtbar machen.
Hintergrund
Dem jetzt geschlossenen Kooperationsvertag war ein Bürgerantrag zur Beteiligung an der Zielerreichung der Klimaneutralität vorangegangen. Diesen haben Bonn im Wandel und die Klimawache Bonn Anfang des Jahres eingebracht. Mittlerweile wird das Mitwirkungskonzept von rund 50 Initiativen, Unternehmen und Organisationen unterstützt. Der Bürgerausschuss stimmte diesem zu. Bonn im Wandel hat daraufhin mit Unterstützung von Experten für Bürgerbeteiligung ein Konzept für das mehrstufige Verfahren erarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung weiterentwickelt.
Mit einem Beschluss im September 2020 beauftragte schließlich der Rat der Stadt Bonn die Verwaltung, mit Bonn im Wandel einen Kooperationsvertrag zur Koordination und Umsetzung des zweijährigen Verfahrens abzuschließen. Dafür werden bis Ende 2022 Mittel in Höhe von bis zu 719.000 Euro bereitgestellt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im „Bonn4Future“-Projektbüro. Hier arbeiten vier erfahrene Expertinnen und Experten für Kommunikation und Beteiligung auf 2,4 Stellen, unterstützt durch das Bonn im Wandel-Kernteam. Von Seiten der Stadtverwaltung wird das Vorhaben durch eine halbe Stelle koordiniert und begleitet. Es gibt außerdem eine enge Anbindung an das Bürgerbeteiligungsportal „Bonn macht mit“. Das Partizipationsportal bündelt sämtliche Informationen zu Beteiligungsangeboten der Stadt Bonn und stellt Möglichkeiten der direkten Beteiligung bereit.
Bonn im Wandel versteht sich als Ideen- und Projektlabor für eine nachhaltige Stadt. Der Verein bringt ein großes Netzwerk sowie neun Jahre Erfahrung in der Initiierung und Organisation von zivilgesellschaftlichen Projekten und Veränderungsprozessen in das Verfahren mit ein.
Holz gehört zu den ältesten Werkstoffen dieser Welt und erfährt gerade im Bau eine Renaissance. Seit 2017 unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das „Bauen mit Holz”: Im Zuge der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder über die Städtebauförderung des Landes und des Bundes wird das „Bauen mit Holz” finanziell angereizt.
Grundlage für den Einsatz von Holz im Bau ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Muster-Holzbau-Richtlinie.
„Bei der Muster-Holzbau-Richtlinie ist es uns aus Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern gelungen, die neue Richtlinie einem einstimmigen Beschluss zuzuführen. Über drei Jahre haben Fachleute aus 16 Bundesländern und andere Expertinnen und Experten daran gearbeitet, das ‘Bauen mit Holz’ in Deutschland zu vereinfachen und gleichzeitig den Brandschutz zu wahren. Mit der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz ausgeweitet. Zukünftig werden auch ‘Standardgebäude’ der Gebäudeklasse 5 wie Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise errichtet werden dürfen. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Die Änderung macht den Bau kostengünster und stärkt die serielle Vorfertigung. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen. Auf die neue Richtinie haben viele Bauherrschaften und Planerinnen und Planer gewartet. Jetzt gilt es, die neue Richtlinie in das nordrhein-westfälische Recht einzuführen. Damit verschaffen wir dem Holzbau in Nordrhein-Westfalen weiteres Wachstum. Wir wollen das Bauen in Nordrhein-Westfalen noch einfacher, schneller und umweltschonender machen. Als nachwachsender Rohstoff leistet Holz einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens. Wir sind startklar und brauchen jetzt noch das ‘go’ der Europäischen Kommission,” so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz ist die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vorzulegen. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden.
Für die Übergangszeit hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der 145. Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Muster-Holzbau-Richtlinie beachtet wird, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 unter dieser Voraussetzung nicht zu erwarten sind.
Die Richtlinie regelt die Bauweise zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für größere Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklassen 4 und 5), die Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen aus Holz. Bei der Ausweitung der Holztafelbauweise auf Gebäude der Klassen 4 und 5 wird beim Bau Material eingespart und ist damit wirtschaftlicher als die bisher nur mögliche Massivholzbauweise. Bei der Holztafelbauweise handelt es sich um eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern, bei der Bauteile vorgefertigt und beim Hausbau zusammengefügt werden. Hintergrund Muster-Holzbau-Richtlinie
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz hatte nach der Veröffentlichung der alten Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung Oktober 2020) eine Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, die Richtlinie fortzuschreiben und sie insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft weiterzuentwickeln.
Die Projektgruppe hat im April 2021 ihre Arbeit aufgenommen und einen ersten Entwurf der neuen Richtlinie im November 2023 veröffentlicht. Zu diesem Entwurf sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat.
Anfang September hat die Projektgruppe den neuen und überarbeiteten Entwurf fertiggestellt. Diesen Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.
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