Deutscher Städtetag veröffentlicht Konzept für neues Fördersystem für kommunalen Klimaschutz
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Die Städte schlagen vor, den Klimaschutz vor Ort durch ein neues finanzielles Fördersystem zu verstärken und zu beschleunigen. Der Deutsche Städtetag hat dazu heute ein Konzept und eine Publikation auf seiner Website veröffentlicht. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) für einen Bericht am 6. Juni:
„Wir finden es gut und wichtig, dass die Bundesregierung auch den kommunalen Klimaschutz verstärkt fördern will. Aus Sicht der Städte gab es bisher viel zu oft kurzatmige und schwerfällige Förderprogramme des Bundes, die bestenfalls ein Strohfeuer verursacht haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß, weil wir für Klimaneutralität rasch und wirksam handeln müssen. Der Deutsche Städtetag hat deshalb ein Konzept entwickelt, wie Bund und Länder kommunalen Klimaschutz klug fördern können. Die Kommunen sollten feste Budgets für Klimaschutz für mindestens 10 Jahre erhalten. Das schafft vor Ort Planungssicherheit, um zum Beispiel Schulgebäude energetisch zu sanieren oder eine Wärmeversorgung ohne fossile Energie hinzubekommen.“
Der Senat hat am 22.12.2020 eine erste Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Diese regelt die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht und der Einbindung Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Hamburg gehört mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz im Gebäudebereich.
Zusammen mit dem Klimaschutzgesetz wurde auch der Klimaplan beschlossen. Dieser umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunktur-Projekte der Stadt. Das Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Ab Mitte 2021 muss beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Details und Ausnahmeregelungen zu den neuen Anforderungen sind in der gerade erlassenen Rechtsverordnung festgelegt. . Die BUKEA schätzt die mögliche Einsparung durch die Photovoltaik-Pflicht auf 60.000 Tonnen CO2 bis 2030 ein.
Auch für die Dächer gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Solarenergie soll sich amortisieren, dafür legt die Umweltbehörde für Photovoltaik-Anlagen einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren zugrunde. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Pflicht. Die Umweltbehörde geht aber davon aus, dass sich viele Anlagen in ein einem deutlich kürzeren Zeitraum amortisieren und zusätzlich länger als 20 Jahre laufen werden. Ausnahmen sind vorgesehen für Einzelfälle, in denen die Installation einer Photovoltaik-Anlage technisch unmöglich ist oder mit anderen unvermeidbaren Nutzungen konkurriert.
Eine Mindestgröße für die Photovoltaik-Anlage wurde nicht festgelegt, damit die Verpflichteten eine Anlage wählen können, die ihren wirtschaftlichen Interessen entspricht und ein Miteinander mit anderen Dachnutzungen ermöglicht wie zum Beispiel die Kombination mit einer Dachbegrünung.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft : „Die EU, der Bund und auch Hamburg müssen zur Erreichung der Klimaziele aus dem Pariser Abkommen große Anstrengungen unternehmen. Die öffentliche Hand ist hier genauso gefragt wie Industrie, Gewerbe und Privatleute. Einen wesentlichen Beitrag können und müssen wir alle bei den Gebäuden über erneuerbaren Strom und klimafreundliche Wärme erreichen. Gerade im dicht bebauten städtischen Bereich gilt es, geeignete Flächen zu nutzen, am besten mehrfach.
Hamburgs Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Die Technik ist ausgereift, erprobt und seit 20 Jahren immer wirtschaftlicher und effizienter geworden. Bei anspruchsvolleren Bauvorhaben gehört sie mittlerweile zum Standard. Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir die Pflicht eingeführt, dass das Sonnenenergiepotenzial auf den Dächern unserer Stadt genutzt wird. Die Wärme für Gebäude muss bei einem Heizungstausch künftig zu mindestens 15 Prozent aus Erneuerbarer Energien produziert werden – mit der heute vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung legen wir die inhaltliche Ausgestaltung der gesetzlichen Kriterien fest.
Mit Unterstützung renommierter Gutachter haben wir nun eine Rechtsverordnung mit Augenmaß und nachvollziehbaren Kriterien für die Bewertung von Ausnahmen. Diese gilt es nun mit allen Beteiligten in die Umsetzung zu bringen. Dabei wird das Handwerk in der Stadt eine wichtige Rolle spielen. Beim Mindestanteil von 15 Prozent Erneuerbaren Energien in neuen Heizungsanlagen setzen wir auf zuverlässige und erprobte Technologien wie etwa der Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Umweltwärme, aber künftig auch auf technische Innovationen wie Brennstoffzellentechnik.
Wo immer die Möglichkeit besteht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, das Wärme mit einem entsprechenden Anteil Erneuerbarer Energien liefern kann, kann und soll auch diese einfache Möglichkeit genutzt werden. Der Ausbau der Wärmenetze und der Wärmeproduktion mit mehr erneuerbaren Energien ist dabei ein weiterer wichtiger Baustein der Wärmewende in Hamburg. Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen für Eigentümer und Mieter in dieser Stadt knüpfen wir die Pflicht an die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Mit dem Einsatz von mehr Erneuerbaren Energien soll auch langfristig die Steigerung der Kosten für Strom- und Wärme in Hamburg vermieden werden. Die Wohnungswirtschaft kann ihren Mietern sogenannte Mieterstromangebote machen und so die Mieterinnen und Mieter an der Energiewende teilhaben lassen. Dies lässt schon das Klimaschutzgesetz ausdrücklich zu, im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) des Bundes wurden gerade die Bedingungen für Mieterstrommodelle erheblich verbessert. Hamburg zählt mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz.“
Dr. Veit Bürger, stv. Leiter des Bereichs Energie & Klimaschutz (Freiburg) beim Öko-Institut hat die Umweltbehörde bei der Erstellung der Rechtsverordnung gutachterlich beraten und erklärt: „Die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien ist ein wichtiger Schritt für den Hamburger Klimaschutz. Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn in bestehenden Gebäuden mehr erneuerbare Wärmeenergien eingesetzt werden. Unsere Berechnungen zeigen, dass es für jeden der untersuchten Gebäudetypen verschiedene Varianten gibt, mit denen ein Hauseigentümer die neue Verpflichtung auf wirtschaftliche Weise erfüllen kann.“
Gerhard Stryi-Hipp, Leiter der Gruppe Smart Cities am Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg und ebenfalls Gutachter für die Rechtsverordnung, sagt zur Hamburger Photovoltaikpflicht: „Mit der so ausgestalteten PV-Pflicht hat Hamburg ein gut fundiertes Regelwerk geschaffen, das den notwendigen Ausbau der Solarenergie stimuliert, ohne die Verpflichteten zu überfordern.“
Mit Blick auf die wirtschaftlichen und konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie bietet ein verstärkter Ausbau von Solaranlagen und von Anlagen für erneuerbare Wärme eine große Chance, um die lokale und regionale Wirtschaft und Wertschöpfung zu stärken und gleichzeitig die Energiewende noch schneller voranzubringen. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung bis hin zur Montage durch die Handwerkerinnen und Handwerker. Jeder Neubau und jede Gebäudesanierung bietet eine Chance für die Wirtschaft und den Klimaschutz. Die Umweltbehörde wird die Umsetzung der neuen Pflichten mit begleitenden Informationsmaterialien und Beratungsangeboten unterstützen.
In einer jüngst verfassten Kurzstudie erstellten Wissenschaftler der Abteilung Energiesystemanalyse am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine Auswertung des Marktstammdatenregisters (MaStR) und der EEG-Anlagenstammdaten für die Photovoltaik (PV). Wichtige Erkenntnisse der Analysen waren, dass mit 38 Prozent der neuinstallierten Leistung der Leistungszubau in Deutschland zunehmend im Segment Aufdachanlagen größer 100 kW stattfindet, 22 Prozent der neugebauten PV-Anlagen in West, Ost oder Ost-West-Richtung errichtet werden und 19 Prozent dieser Anlagen Neigungswinkel kleiner 20 Grad haben.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. In ihm müssen seit Januar 2021 alle an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossenen Stromerzeugungseinheiten eingetragen sein. Dies gilt auch für die stetig wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zusätzlich zu den Stammdaten Leistung und Standort einer PV-Anlage, die bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz-Register (EEG-Anlagenstammdaten) vermerkt wurden, erfasst das Marktstammdatenregister weitere Informationen wie zum Beispiel Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Diese Parameter wurden nun von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer ISE analysiert. Die Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne vom Jahr 2000 bis heute und zeigt die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung, Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung sowie Leistungsbegrenzung auf. Dabei wurden unterschiedliche Auswertungskriterien in Betracht gezogen, die es ermöglichen, Aussagen zu folgenden Aspekten zu treffen: Anlagenzubau, Leistungszubau nach Anlagenklassen, Anlagenzubau nach Bundesländern, Anlagenausrichtung und Neigungswinkel.
Das Fraunhofer ISE wertet diese zentralen Parameter in regelmäßigen Abständen aus und macht die Ergebnisse öffentlich verfügbar. Zudem bietet das Institut auf Anfrage weiterführende Auswertungen dieser Datenbasis an.
82 Prozent der zugebauten Anlagen sind kleiner als 10 kW
Die Auswertung des Anlagenzubau nach Anlagenklassen zeigt im Wesentlichen, dass die Größenordnung <10 kW seit 2014 konstant bei einem Anteil von durchschnittlich 82 Prozent geblieben ist. Aufdachanlagen über 10 und bis zu 100 kW hatten eine Blütezeit zwischen 2004 und 2011, wo ihr Anteil bei Neuinstallationen – bezogen auf die Anlagenzahl – bei durchschnittlich 43 Prozent lag.
Wachsender Teil der zugebauten Leistung geht auf große Aufdachanlagen zurück
Bei der Untersuchung des Leistungszubau nach Anlagenklassen wird deutlich, dass sich der hohe Anteil der Anlagenklasse <10 kW bezüglich der Anlagenanzahl nur bedingt in einem hohen Leistungszubau widerspiegelt. Der Anteil der Anlagenklasse liegt seit 2014 recht konstant bei durchschnittlich 19 Prozent. Ein Anlagensegment, dessen relativer Anteil am Leistungszuwachs stark zugenommen hat, ist die Anlagenklasse der Aufdachanlagen von 100 bis 750 kW. Von 17 Prozent im Jahr 2012 hat sich ihr Anteil auf 38 Prozent im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Hingegen nimmt die Bedeutung von Freiflächenanlagen von 45 Prozent im Jahr 2012 auf 20 Prozent im Jahr 2019 ab.
Mehr als die Hälfte der PV-Anlagen wird nicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg gebaut
Auf die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfielen zwischen 2000 und 2009 durchschnittlich 59,6 Prozent des Zubaus von Anlagen in Deutschland, dieser Anteil ging zwischen 2010 und 2019 auf durchschnittlich 44,5 Prozent zurück. In den gleichen Zeiträumen steigerte Nordrhein-Westfalen seinen durchschnittlichen Beitrag von 14,1 auf 18,3 Prozent, Niedersachsens Anteil stieg von 6,5 auf 9,2 Prozent und Brandenburgs Anteil erhöhte sich von 0,7 auf 2,2 Prozent. Alle restlichen Bundesländer verzeichneten ebenfalls Zuwächse, allerdings in geringerem Maße. Trotz des Rückgangs ihres Anteils verbleiben Bayern und Baden-Württemberg in 2019 mit 24,4 Prozent und 18,6 Prozent auf Platz eins und zwei beim Zubau von Anlagen. Hierauf folgen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen mit 17,9 Prozent, 9,2 Prozent und 6,1 Prozent.
73 Prozent der neu installierten PV-Anlagen sind in ihrer Leistung begrenzt
Nur rund ein Viertel der zugebauten Anlagen im Jahr 2019 besitzen keine Leistungsbegrenzung. 66 Prozent der neuinstallierten Anlagen dürfen gemäß EEG nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen, weil sie über kein fernsteuerbares Einspeisemanagement verfügen. Dieser Anteil ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 4 Prozentpunkte pro Jahr gewachsen. Die restlichen leistungsbegrenzten Anlagen haben sogar noch höhere Begrenzungen auf 60 bis 50 Prozent infolge der Kombination mit einer Batteriespeicheranlage.
Zunehmender Anteil von PV-Anlagen mit Ausrichtung nach Osten und Westen
Während der Anteil von PV-Anlagen mit Südausrichtung von 61 Prozent im Jahr 2000 auf 42 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen ist, stieg in fast gleichem Maße der Anteil von Anlagen mit Ost- und Westausrichtung: Ost von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 7 Prozent im Jahr 2019, West von 3 Prozent im Jahr 2000 auf 9 Prozent im Jahr 2019, Ost-West von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 6 Prozent im Jahr 2019.
Anlagen werden zunehmend mit geringerem Neigungswinkel aufgebaut.
Der Anteil der zugebauten PV-Anlagen (Dach- und Freiflächenanlagen) mit weniger als 20 Grad Neigungswinkel betrug zwischen den Jahren 2000 und 2009 durchschnittlich 10 Prozent. Anschließend, zwischen 2010 und 2019, stieg der Anteil er auf durchschnittlich 19 Prozent an. Anlagen mit 20 bis 40 Grad Neigung machen zwischen 2000 und 2009 einen Anteil von durchschnittlich 63 Prozent aus, zwischen 2010 und 2019 fiel dieser auf 54 Prozent.
Wie kann Bonn bis 2035 klimaneutral werden? Diese Frage möchte das Mitwirkungsprojekt „Bonn4Future – Wir fürs Klima!“ zusammen mit Bonner Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden zwei Jahren diskutieren. Seit Mitte 2019 gilt in Bonn der Klimanotstand; im November 2019 hat der Rat beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Die Stadt und der gemeinnützige Verein Bonn im Wandel haben nun einen Kooperationsvertrag unterzeichnet und damit „Bonn4Future“ an den Start gebracht.
Ganz wichtig ist bei „Bonn4Future“ eine neue Kultur des gegenseitigen Zuhörens und der guten Zusammenarbeit. Alle Beteiligten suchen Lösungen, wie die Klimaneutralität für unsere Stadt gelingen kann. Alle übernehmen Verantwortung und leisten ihren Beitrag.
„Um Klimaneutralität in Bonn bis 2035 erreichen zu können, kommt es neben der richtigen Weichenstellung auf internationaler und nationaler Ebene auch auf uns alle hier vor Ort an“, so Oberbürgermeisterin Katia Dörner. „Auf Politik, Verwaltung, Unternehmen und die Bonnerinnen und Bonner mit ihren Ideen und Entscheidungen. Mit ihnen wollen wir im Mitwirkungsverfahren ‚Bonn4Future‘ ins Gespräch kommen, denn nur so kann dieser große Transformationsprozess für Bonn gelingen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Bonn im Wandel und unserer engagierten Stadtgesellschaft!“
Projektbausteine: Maßnahmen entwickeln und umsetzen
Beim Klimatag – der je nach Pandemie-Lage noch terminiert und geplant wird – sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, einen gemeinsamen Klimavisions- und Aktionsplan für ein klimaneutrales Bonn zu erarbeiten. Die Ideen und Erkenntnisse aus diesem Klimatag fließen ein in insgesamt vier geplante Klimaforen – das erste soll noch in der ersten Jahreshälfte 2021 stattfinden. Dort erarbeiten 100 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zusammen mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Vereinen, Kultur, Verwaltung und Politik Strategien und konkrete Vorschläge für den Weg zu Klimaneutralität 2035.
Ergebnisse und Ideen aus den Foren werden in die Verwaltung und in die Politik gespiegelt. Sie dienen zur Orientierung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Klimaschutz-Maßnahmenkataloge.
Ein Projekt-Beirat und eine begleitende wissenschaftliche Evaluation sorgen für eine hohe Qualität des Mitwirkungsverfahrens.
„Der Klimawandel beschäftigt die Menschen in Bonn, das merken wir in unserer Arbeit jeden Tag“, so Dr. Gesa Maschkowski, Vorstand des Vereins Bonn im Wandel. „Viele Menschen wollen etwas tun und wünschen sich wirksame Maßnahmen. Jetzt bringen wir sie zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger, Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und dem sozialen Bereich sowie Politikerinnen und Politiker aller Parteien. Denn wir müssen jetzt planen und handeln, wenn Bonn spätestens 2035 klimaneutral sein soll.“
Eine möglichst breite Beteiligung soll in den nächsten zwei Jahren konstruktive Ideen und Ergebnisse hervorbringen. Zum Auftakt können Bürgerinnen und Bürger sich bereits heute auf dem städtischen Portalwww.bonn-macht-mit.de über das Verfahren informieren und ihre Ideen dazu einbringen, wie der Prozess gut gelingen kann.
Gemeinsam zum Ziel
„Bonn4Future – Wir fürs Klima!“ erfuhr schon vor dem offiziellen Projektstart viel Unterstützung von mehr als 50 Bonner Initiativen. Den Macherinnen und Machern ist es aber wichtig, Menschen aus allen Bereichen der Bürgerschaft mit ins Boot zu nehmen. Das Verfahren soll von allen gesellschaftlichen Gruppen mitgetragen werden.
Ein begleitendes Kommunikations- und Bildungskonzept widmet sich dem Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes. So werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen und dafür Sorge getragen, dass „Bonn4Future“ Gesprächsthema bleibt und viele Menschen zum Mitwirken motiviert werden.
Ein wichtiges Kommunikationsinstrument ist auch die stadtweite, interaktive Nachhaltigkeitsplattform. Sie wird Initiativen, Aktivitäten und Termine zum Thema klimaneutrale Stadt, Engagement für Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung im Kontext der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sichtbar machen.
Hintergrund
Dem jetzt geschlossenen Kooperationsvertag war ein Bürgerantrag zur Beteiligung an der Zielerreichung der Klimaneutralität vorangegangen. Diesen haben Bonn im Wandel und die Klimawache Bonn Anfang des Jahres eingebracht. Mittlerweile wird das Mitwirkungskonzept von rund 50 Initiativen, Unternehmen und Organisationen unterstützt. Der Bürgerausschuss stimmte diesem zu. Bonn im Wandel hat daraufhin mit Unterstützung von Experten für Bürgerbeteiligung ein Konzept für das mehrstufige Verfahren erarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung weiterentwickelt.
Mit einem Beschluss im September 2020 beauftragte schließlich der Rat der Stadt Bonn die Verwaltung, mit Bonn im Wandel einen Kooperationsvertrag zur Koordination und Umsetzung des zweijährigen Verfahrens abzuschließen. Dafür werden bis Ende 2022 Mittel in Höhe von bis zu 719.000 Euro bereitgestellt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im „Bonn4Future“-Projektbüro. Hier arbeiten vier erfahrene Expertinnen und Experten für Kommunikation und Beteiligung auf 2,4 Stellen, unterstützt durch das Bonn im Wandel-Kernteam. Von Seiten der Stadtverwaltung wird das Vorhaben durch eine halbe Stelle koordiniert und begleitet. Es gibt außerdem eine enge Anbindung an das Bürgerbeteiligungsportal „Bonn macht mit“. Das Partizipationsportal bündelt sämtliche Informationen zu Beteiligungsangeboten der Stadt Bonn und stellt Möglichkeiten der direkten Beteiligung bereit.
Bonn im Wandel versteht sich als Ideen- und Projektlabor für eine nachhaltige Stadt. Der Verein bringt ein großes Netzwerk sowie neun Jahre Erfahrung in der Initiierung und Organisation von zivilgesellschaftlichen Projekten und Veränderungsprozessen in das Verfahren mit ein.
Auf der einen Seite verlieren immer mehr alte Bürogebäude und Büroparks ihre Funktion. Auf der anderen Seite herrscht in den Städten und Agglomerationen großer Bedarf an Wohnraum. Die Publikation zeigt auf, welche Chancen, aber auch welche Schwierigkeiten sich mit dem Umbau dieser besonderen Gebäudetypologie verbinden.
Der Umbau von Büroimmobilien stellt sicherlich nur ein sehr kleines und spezielles Segment unserer Stadtentwicklung dar. Aber es verdient mehr Aufmerksamkeit, sowohl mit Blick auf die Geschichte, die sich hinter dieser unscheinbaren Bauaufgabe verbirgt, als auch mit Blick auf die zukünftigen Potenziale, die wir noch lange nicht ausgeschöpft haben. Die Umnutzung dieses speziellen baulichen Bestandes ist eine ernstzunehmende Alternative zum Abriss und Neubau.
Sieben Praxisbeispiele zeigen, wie vielfältig und verschieden die Umbauprojekte von Bürogebäuden sind. Vom historischen Einzelobjekt bis zum modernen Bürostadtteil sind die Rahmenbedingungen oft sehr unterschiedlich. Die Bauten können aber gerade durch den Umgang mit dem Bestand neue Qualitäten für ihr Umfeld entwickeln (Lyoner Viertel, Frankfurt; Büropark Seestern, Düsseldorf; O-Werk, Bochum; Goltsteinforum, Köln; Beginenhof, Essen; Gerling Hochhaus, Köln; Hochhaus an der Baierbrunner Straße, München).
Die von StadtBauKultur NRW beauftragte Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung erstellt.
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