DGNB-Veranstaltung „Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäude, Quartier und Stadtentwicklung“
Veröffentlicht
am 15. März 2016 in Stuttgart
In Kooperation mit der DGNB veranstaltet das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Vernetzungsveranstaltung zu Interreg B – ein EU Programm zur Förderung der Zusammenarbeit in länderübergreifenden Kooperationsräumen. Inhaltlich stehen Themen wie Innovation, Reduzierung von CO2-Emissionen, Umwelt, Verkehr, Klimawandel und Governance im Mittelpunkt der jeweiligen Kooperationsprogramme. Dabei werden auch innovative Ideen zur Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz bei Gebäuden, in Stadtquartieren sowie auf gesamtstädtischer Ebene gefördert.
Ziel der Veranstaltung ist es, beispielhafte Ergebnisse abgeschlossener Interreg-Projekte im Themenfeld vorzustellen, den Mehrwert der europäischen Zusammenarbeit aufzuzeigen, über konkrete Fördermöglichkeiten und Förderwege zu informieren und im Erfahrungsaustausch Fragestellungen für zukünftige Projektaktivitäten zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an Neueinsteiger wie Interreg-Profis gleichermaßen.
Weitere Informationen: www.dgnb.de/…Ressourceneffizienz.pdf
Neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien von Mitgliedstaaten im Rat angenommen
Einleitung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von bisher 32% auf 45% in 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet, eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22%.
Dies ist ein großer Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren: Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 wird damit ungefähr verdoppelt. Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden. Die höheren EU-Ziele bilden außerdem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat. Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32% auf 45% an. Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen. Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“
Die Einigung ermöglicht darüber hinaus den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend. Alleine in Deutschland muss beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.
Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.
Außerdem gab es am 16. Juni eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der e-Fuels im Flugverkehr, die so genannte „ReFuelEU Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der e-Fuels („RFNBOs“) im Flugsektor ein, von 1,2% e-Fuels in 2030 hin zu 35% e-fuels in 2050. Insgesamt müssen dann 70% der Flugkraftstoffe in 2050 erneuerbar sein. Im Flugverkehr sind e-Fuels besonders wichtig, da eine direkte Elektrifizierung nur begrenzt möglich ist.
Hintergrund der Einigung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie:
Anhebung des Gesamtziels
Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Dabei stellt die bereits existierende Governance-Verordnung sicher, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Dafür werden beispielsweise konkrete Maßnahmen ergriffen, wenn sich andeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die EU ihre Ambition beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ersten Hochrechnungen zufolge sind die deutschen Ziele ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Nun müssen wir alles daransetzen, um unsere nationalen Ausbauziele zu erreichen.
National verbindliche Sektorziele für 2030 sorgen dafür, dass erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen.
Die Einigung führt weitere verbindliche, nationale Sektorziele für die Nutzung erneuerbarer Energien ein. Hält ein Mitgliedsstaat diese verbindlichen Sektorziele nicht ein, so drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021-2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBOs) abgedeckt werden.
Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Dies entspricht einer Steigerung auf etwa 20 bis 25 TWh. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 60% steigen. Hierfür werden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 TWh Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt, da parallel die Industrie immer mehr Wasserstoff nutzt. Zusätzlich ist als neues indikatives Ziel vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden entfristet und dauerhaft fortgeschrieben
Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der Erneuerbaren- und der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
Neuer Schwung bei grenzüberschreitenden Projekten
Hinzu kommt neuer Schwung für grenzüberschreitende EE-Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte. Deutschland gehört mit dem kürzlich unterzeichneten deutsch-dänischen Offshore-Projekt „Bornholm Energy Island“ zu den Vorreitern in der EU.
Low carbon Fuels werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet
Bei der lange strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog. „low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden. Low carbon Fuels werden nicht auf die EE- Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.
Hochlauf der e-fuels im Flugverkehr
Die zeitgleiche Einigung zur ReFuelEU Aviation führt dazu, dass e-Fuels im Flugverkehr in hohem Maße angereizt werden, wo sie dringend gebraucht werden, da hier direktelektrische Antriebe kaum möglich sind. Damit gilt nun auf EU-Ebene was in Deutschland bereits seit 2021 Gesetz ist: die deutsche e-Fuels-Quote war bisher die weltweit erste Verpflichtung zum Einsatz dieser Kraftstoffe. EU-weit müssen nun ab 2030 mindestens 1,2 % e-Fuels eingesetzt werden und 2032 bereits 2 %. Die Quote steigt bis zum Jahr 2050 auf 35 %. Insgesamt müssen im Zieljahr 2050 mindestens 70 % erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt werden, neben e-Fuels also auch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen.
Ein breites Bündnis aus Kammern, Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Verbraucher- und Sozialverbänden hat sich im Juni 2016 zu einer „Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz“ zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, den Klimaschutz in den Bereichen Wohnen und Bauen voranzutreiben und gemeinsam erarbeitete Schwerpunkte in den politischen Raum einzubringen.
Die energetische Sanierung ist ein wichtiger und unerlässlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Neben der energetischen Sanierung als zentrales Element der Erreichung der Klimaschutzziele in NRW sind auch der energieeffiziente Wohnungsneubau sowie die dezentrale Erzeugung von regenerativen Energien in Wohn- und Stadtquartieren von großer Bedeutung.“ (S.1 Gemeinsame Erklärung der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz – 7. Juli 2016)
„Fast jedes Gebäude ist Teil eines Quartiers, einer Siedlung oder eines Stadtviertels, in dessen Kontext aus Wohnumfeld und Infrastruktur es eingebettet ist. Sanierungskonzepte sollten daher nicht nur gebäudeindividuell betrachtet werden, sondern die soziale, soziokulturelle Entwicklung und die Naturverträglichkeit des umgebenden Quartiers, seiner Versorgungsstruktur und Bewohner, mitdenken.“ (S.3 ebenda)
Mitglieder der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz:
Eine neue „Exportinitiative für Umwelttechnologien“ des Bundesumweltministeriums soll das Auslandsgeschäft der deutschen Umweltwirtschaft unterstützen und so den Aufbau von Umwelt-Infrastruktur fördern. Interessierte Unternehmen und Organisationen können sich bis Ende April bewerben. Insgesamt stellt das BMUB in diesem Jahr fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Deutschland ist Exportweltmeister im Umweltschutz. Diese Position wollen wir halten. Inzwischen haben auch andere Länder erkannt, dass Umweltschutzgüter ein zentraler Zukunftsmarkt sind. Mit der Exportinitiative wollen wir unsere Unternehmen dabei unterstützen, ihr Know-How weiter erfolgreich international zu vermarkten und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben.“
Bewerben können sich Einrichtungen aus Deutschland, die am Aufbau von Umwelt-Infrastruktur im Ausland arbeiten. Gefördert werden können zum Beispiel Projekte im Bereich der Kreislaufwirtschaft, der nachhaltigen Wasserwirtschaft, des nachhaltigen, effizienten Bauens, der Mobilität oder der nachhaltigen und naturverträglichen regionalen Infrastrukturentwicklung. Aus der Initiative sollen außerdem speziell Mittel für Urbanisierungspartnerschaften und internationale „Smart City-Projekte“ verwendet werden. Die Initiative soll auch dazu beitragen, die Anwendung globaler Umweltstandards im Ausland zu beschleunigen.
Foto: Peter und der Wolf Communications GmbH / LHM
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat heute gemeinsam mit Stadtbaurätin Professorin Dr. (l) Elisabeth Merk im Rahmen einer Pressekonferenz einen Gesamtplan für Münchens Mobilität in den nächsten Jahrzehnten vorgestellt.
Wo könnten neue U- und Trambahnlinien entstehen, wo die neuen Radschnellwege verlaufen und wo kann man vom Auto auf umweltbewusste Verkehrsmittel umsteigen? Die Mobilität von Morgen wird geprägt sein von einem optimalen Ineinandergreifen verschiedener Mobilitätsformen – allen voran einem optimierten und breit ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr, einem breiten Radwegenetz, neuen Angeboten für Pendlerinnen und Pendler in sogenannten HOV-Lanes („High-occupancy vehicle lanes“, Spuren für Fahrzeuge mit mehreren Insassen), eigenen Busspuren und cleveren Mobilitätskonzepten bei der Siedlungsentwicklung mit innovativen Verkehrsmitteln.
Nicht nur Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum stellen die Verkehrs- infrastruktur und Siedlungsentwicklung vor große Herausforderungen, gleichzeitig müssen immer auch die städtischen Ziele zur Verkehrssicher- heit („Vision Zero“), die politischen und gesetzlichen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz (Luftreinhaltung, CO2-Neutraliät) und der technologische Fortschritt (Digitalisierung und Vernetzung) mit berücksichtigt werden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Nur mit einer gut ausgebauten und vor allem klug vernetzten Mobilität werden wir die großen Herausforderungen meistern. In dem heute veröffentlichten Gesamtkonzept sind viele gute Ideen für den weiteren Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Das Rückgrat bildet natürlich der öffentliche Personennahverkehr, den wir nicht nur stark ausbauen, sondern in dessen Netz wir auch weitere Tangential- und Ringverbindungen schaffen wollen. Diesen Blick in die Zukunft sehe ich als gute Grundlage und Impuls für weitere Debatten. Die Mobilität der Zukunft kann aber nur in Zusammenarbeit mit der Region München erfolgreich entwickelt werden. In den letzten Jahren hat der Stadtrat mehrere wegweisende Beschlüsse für eine gut vernetzte, umweltfreundliche und platzsparende Mobilität gefasst. Das wollen wir fortsetzen“.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (l) Elisabeth Merk. „In dem Gesamtkonzept möchten wir alle wichtigen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verkehrsplanung bündeln. Wichtig ist uns dabei, dass wir es gemeinsam anpacken. Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren aus der Region“.
Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)
Der ÖPNV ist das Rückgrat für eine nachhaltige Mobilität. Um noch mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, wird das Angebot erheblich verbessert – durch den neuen Hauptbahnhof, die zweite Stammstrecke, neue Busspuren, U-Bahn- und Tramlinien, Taktverdichtungen, mehr Zuverlässigkeit und Komfort. Das bestehende Netz wird durch Tangenten dezentralisiert und, soweit sinnvoll, durch innovative Verkehrsmittel wie Seilbahnen oder On-Demand-Angebote ergänzt. Die Folge sind weniger Staus und frei werdende Flächen, die zum Beispiel für Spuren für Expressbusse, Radwege oder als Aufenthaltsräume genutzt werden können.
Verbesserung der Radinfrastruktur
Das Radeln in der Stadt wird deutlich sicherer und attraktiver. Der per Bürgerbegehren geforderte durchgängige und sichere Altstadt-Radlring wird schrittweise umgesetzt; jedes Quartal beschließt der Stadtrat zudem ein Bündel an weiteren Maßnahmen, um das Straßennetz deutlich fahrradfreundlicher zu gestalten. Damit werden die Forderungen aus dem zweiten Bürgerbegehren „Radentscheid“ bis 2025 weitestgehend realisiert. Münchens erster Radschnellweg vom Stachus in Richtung Garching und Unterschleißheim sowie fünf weitere sternförmige Trassen werden die Innen- stadt mit dem Umland verbinden; ein Radschnellverbindungsring verknüpft mehrere Stadtbezirke.
Neue Angebote für den Stadt-Umland-Pendelverkehr
Das berufsbedingte Pendeln zwischen Stadt und Region wird erleichtert: An den Autobahnen und Haupteinfallstraßen entstehen vor den Toren der Stadt moderne Park&Ride-Anlagen. Von dort aus fahren Expressbusse auf gesonderten Fahrstreifen ohne Stau und Zeitverlust in die Innenstadt weiter. Der Besetzungsgrad von ein- und auspendelnden Autos wird erhöht, indem die Busspuren von Fahrzeugen mit mehreren Insassen mitbenutzt werden dürfen. Diese „High-occupancy vehicle lanes“ tragen im Ausland bereits erfolgreich zur Verringerung des Autoverkehrs bei. Für die „erste“ und „letzte Meile“ von und zu ÖPNV-Haltestellen werden mehr Sharing- und On-Demand-Dienste bereitgestellt, zum Beispiel Rufbusse.
Autoreduzierte Innenstadt
Durch neue Parkregelungen, weniger Stellplätze, verkehrsberuhigte Zonen und nachhaltige Logistikkonzepte wird der Autoverkehr in der Altstadt und Innenstadt reduziert. Der dadurch frei werdende Raum kommt dem Rad-, Fuß- und öffentlichen Nahverkehr ebenso zugute wie der Aufenthaltsqualität und den fürs Stadtklima so wichtigen Grün- und Freiräumen. Notwendige, nicht vermeidbare Autofahrten in die Innenstadt sind auch weiterhin möglich. In erster Linie werden hier aber emissionsfreie, innovative Verkehrsmittel die Mobilität prägen. Effiziente City-Logistikkonzepte gestalten den Liefer- und Ladeverkehr verträglich.
Mobilitätskonzepte
Bei der Planung von Neubauquartieren und bei Stadtsanierungsprojekten werden Mobilitätskonzepte von Anfang an mitgedacht. Der Fokus liegt auf einer lebendigen, ausgewogenen Nutzungsstruktur, bei der möglichst viele Angebote des täglichen Bedarfs im unmittelbaren Wohnumfeld zu finden sind. Kurze Wege, eine gute innere und äußere Erschließung des Quartiers mit dem ÖPNV, Car- und Bike-Sharing-Angebote ermöglichen ein Leben ohne eigenes Auto und steigern die Lebensqualität.
Innovative Verkehrsmittel
Die Mobilität ist stark von der Digitalisierung und von Innovationen geprägt. Die Landeshauptstadt München greift diese auf, plant vorausschauend und ist offen für Trends. Das automatisierte und vernetzte Fahren wird derzeit zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung erforscht; für den verkehrlich stark belasteten Münchner Norden wird eine Seilbahn über den Frankfurter Ring untersucht. Bei allen neuen Technologien steht das Nutzerbedürfnis im Mittelpunkt.
Am Mittwoch, 12. Februar, behandelt der Stadtrat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung neben der Beschlussvorlage „Mobilitätsplan für München“ weitere wichtige Beschlüsse zur Mobilität in München.
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