Germanwatch: Klimaschutz-Index – Die globale Energiewende hat begonnen
Veröffentlicht
Das Klimaabkommen von Paris hat Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz weltweit Rückenwind gegeben. Der heute vorgestellte Klimaschutz-Index 2017 von Germanwatch verzeichnet einen stabilen Aufwärtstrend. Insgesamt verlaufe die weltweite Energiewende aber noch zu langsam, um ihren Beitrag zu den Pariser Klimazielen zu leisten, warnt die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten könnte in den USA den notwendigen Umbau verlangsamen oder gar abbremsen.
Insgesamt gibt die zwölfte Auflage des Klimaschutz-Index’ Anlass zu vorsichtigem Optimismus: “Die Voraussetzungen für eine globale Energiewende waren nie besser als derzeit. Das liegt vor allem an den weiter sinkenden Kosten der Erneuerbaren Energien und der Effizienztechnologien”, sagt Jan Burck von Germanwatch, Hauptautor des Index. “Investitionen in fossile Energien werden immer riskanter. Es gibt keine nachvollziehbaren Entschuldigungen mehr für Regierungen, bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu zögern. Ein Teil der Staaten hat das erkannt, andere sind noch nicht auf der Höhe der Zeit angekommen.”
Zum Klimaschutz-Index:
Der Klimaschutz-Index (aktuell die zwölfte Ausgabe in Folge) wurde als Instrument für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der internationalen Klimapolitik entwickelt. Auf Basis standardisierter Kriterien bewertet und vergleicht der Index die Klimaschutz-Leistungen von 58 Staaten, die zusammen für mehr als 90% der energiebedingten Emissionen weltweit verantwortlich sind. Die ersten drei Plätze sind bisher in jedem Jahr frei geblieben, da noch kein Land genug tut um einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern. Dänemark war kurz davor, als erstes Land in die Top 3 vorzustoßen. Verhindert wurde dies durch den jüngsten Wechsel zu einer deutlich weniger ambitionierten Klimapolitik (Mehr zu Methoden und Berechnung in der Broschüre “The Climate Change Performance Index – Background and Methodology”)
Klimaschutz-Index 2017 (in Englisch, Zusammenfassung in Deutsch sowie Karten und Grafiken): https://germanwatch.org/ksi
KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)
Die Bauminister*innen der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“ Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Bauen mit Holz Nachdem die Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
03.07.2019
In seiner Sitzung am 3. Juli 2019 hat der Magistrat die Einführung der Grundsätze zur „sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“ (SoBoDA) und die Einrichtung einer zuständigen Projektgruppe beschlossen. Das Regelwerk ist ein Element der 21 Punkte des Maßnahmenbündels des Wohnungspolitischen Konzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das als neues übergeordnetes politisches Steuerungsinstrument eingesetzt wird, und darin unter Punkt acht aufgeführt.
Es verpflichtet Bauträger und Investoren unter anderem dazu, Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen auszuweisen, Kosten für Planungsleistungen, Erschließungsanlagen sowie Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen und sich an der Finanzierung von Kitas und Grundschulen zu beteiligen.
„Unser Ziel sind 10 000 neue Wohnungen bis 2020 – die Einführung der Grundsätze wie auch der Projektgruppe SoBoDA sind elementare Bestandteile dieses Vorhabens. Damit sichern wir die nachhaltige und sozialverträgliche Wohnraumentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Bei allen Leistungen, zu denen Bauträger verpflichtet werden, wird die Projektgruppe sicherstellen, dass die Maßnahmen angemessen bleiben. Jedes Bauvorhaben wird auf Basis eines festgelegten Schemas individuell bewertet, indem Flächen, Baurecht, Werte und Lasten miteinander in Beziehung gesetzt werden und abschließend den Wertzuwachs abbilden“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch.
„Seit März 2017 gilt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits, dass mindestens 25 Prozent der Bruttogeschossfläche Wohnen für den sozial geförderten Mietwohnungsbau sowie mindestens 20 Prozent für mittlere Einkommen gesichert werden müssen“, ergänzt Sozialdezernentin Barbara Akdeniz.
„Für städtische Grundstücke wird durch eine kommunale Selbstverpflichtung im Rahmen der SoBoDA festgelegt, dass zusätzlich bis zu 10 Prozent des Wohnraums für besondere Wohnformen, zum Beispiel Wohnprojekte von Genossenschaften, Bau- und Wohngruppen, Senioren oder betreutes Wohnen, gesichert werden“, so Akdeniz weiter.
In Kombination mit den weiteren 20 Maßnahmen und Instrumenten des Wohnungspolitischen Konzepts – u. a. Erschließung neuer Baugebiete, Nachverdichtung, Qualifizierter Mietspiegel, Mietpreisbremse – treibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die SoBoDA die Schaffung von Wohnraum voran und zeigt auf, wie das dringend notwendige bezahlbare Wohnen in Darmstadt erreicht werden kann.
Durch das umfassende Instrumenten- und Maßnahmenportfolio des Wohnungspolitischen Konzepts soll vor allem die Versorgung von auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Bevölkerungsgruppen (niedrige und mittlere Einkommen) verbessert werden. Durch die Entwicklung sozialer, ökologischer und verkehrspolitisch innovativer Konzepte werden im Stadtgebiet weitere Quartiere mit einer hohen Lebensqualität entstehen.
Hintergrund: Die Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung gelten für städtebauliche Verträge/Durchführungsverträge, sofern ein neues, zusätzliches Planungsrecht für Wohnnutzung geschaffen wird. Nur wenn die Stadt neues Planungsrecht schafft und der Investor dadurch einen angemessenen Mehrwert zu erwarten hat, kommen städtebauliche Verträge mit der Festlegung von Maßnahmen der „sozialgerechten Bodennutzung“ in Betracht. Bei Verträgen zu Vergabe und Verkauf städtischer Grundstücke, die als Wohnraum genutzt werden sollen, gelten die Regeln der SoBoDA unabhängig von neuem Planungsrecht. Das Wohnungspolitische Konzept wie auch die Regelungsinhalte der SoBoDA werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. .
In den vergangenen Wochen hat es viele Diskussionen um die Entsorgung von alten Dämmplatten auf Basis von EPS gegeben, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Die neue Abfallverzeichnisverordnung fordert die gesonderte Entsorgung. Damit geht sie über die entsprechende EU-Verordnung hinaus, die lediglich eine Ausschleusung von HBCD aus dem Stoffkreislauf fordert. Das wäre auch, wie bisher üblich, durch Verbrennung bei hohen Temperaturen gemeinsam mit anderem Müll möglich. Durch die Pflicht zur Sonderbehandlung kam es zu Engpässen auf den Deponien, die Bundesländer reagieren nun mit Sonderverordnungen, die klarstellen, wie mit dem Müll zu verfahren ist. Aktuell anfallende Abfälle von Baustellen sind nicht betroffen, in neuen WDVS auf Basis von EPS darf ohnehin kein HBCD mehr enthalten sein.
Germanwatch begrüßt Einigung auf neue Energierichtlinie / Bundesregierung gibt in letzter Minute Widerstand auf und unterstützt ambitionierten Klimaschutz
Bonn/Brüssel. Als „wichtiges Signal für den gesamten Finanzmarkt“ begrüßt die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch die Verabschiedung der neuen Energierichtlinie der Europäischen Investitionsbank. Sie legt den Ausstieg aus der Finanzierung fossiler Energieprojekte bis Ende 2021 fest. Der Ausstieg gelang auch dank einer am Ende gemeinsamen Linie der zuvor zerstrittenen Bundesministerien.
„Dieser Beschluss setzt ein wichtiges Signal für andere Entwicklungsbanken und den gesamten Finanzmarkt. Die Finanzierung fossiler Energieprojekte, die nicht vereinbar sind mit den Pariser Klimazielen, wird so insgesamt deutlich schwieriger werden“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Er begrüße, dass das Umwelt- und das Finanzministerium die Blockade des Wirtschaftsministeriums überwunden haben und nach wochenlanger Uneinigkeit doch noch die Einigung auf die Zustimmung zum Ausstieg folgte. „Glücklicherweise hat es die Bundesregierung in letzter Minute geschafft, auf EU-Ebene diesmal nicht als Blockierer beim Klimaschutz dazustehen.“
Als Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung setzt Bals darauf, dass der Beirat im Frühjahr 2020 konkrete Empfehlungen vorlegt, die Deutschland zu einem führenden Standort für ein zukunftsfähiges Finanzwesen machen und die mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.
Die Entscheidung der Investitionsbank ermöglicht Ausnahmen zur Förderung besonders energieeffizienter Gaskraftwerke über das Jahr 2021 hinaus. Allerdings unter der Auflage, dass glaubhafte Pläne für eine spätere hauptsächliche Nutzung klimafreundlicher erneuerbarer Gase vorgelegt werden und dass die festgelegten Emissionsobergrenzen nicht überschritten werden. Germanwatch betont, dass es nun gelte diese Regel wasserdicht auszugestalten. Die Ausnahme dürfe nicht zu einem großen Schlupfloch werden.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Services zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.