Habitat III: DDD #18 “Cities” – Complete eBook now free to download
Veröffentlicht
With only a few weeks left until the Habitat III conference, DDD #18 on “Cities” has now published 22 insightful articles around the topic of urbanisation. Authors from all over the world have told us about urban life in Africa, Asia, Middle East and the Americas. With a close eye on the conference’s outcome, they directed the attention towards inspiring initiatives that aim for a positive change.
With completion of DDD’s issue #18, we are happy to provide the entire issue as an eBook.
Der international renommierte Elektrosmog-Experte Dr. Klaus Trost erklärt welche elektromagnetische Strahlung von PV-Anlagen ausgehen, in welcher Größenordnung sie liegen und auf was man bei der Intsallation der Anlagenkomponenten achten soll.
Klaus Trost: „Spezielle Erkenntnisse oder Studien über gesundheitliche Risiken durch Elektrosmog von Photovoltaikanlagen sind mir nicht bekannt. Ich erwarte auch keine besonderen Risiken, da nachts, wenn die Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldimmissionen am größten ist, die Sonne nicht scheint, folglich auch kein Strom in den PV-Modulen fließt und keine Magnetfelder erzeugt werden. Elektrische Felder entstehen nachts nur dann, wenn der Wechselrichter die Module galvanisch nicht vom Stromnetz trennt. Elektrische Felder werden aber wie schon gesagt durch den Dachaufbau gut abgeschirmt und dringen nicht ins Haus ein.“
Baukultur wird zum anerkannten Ziel in der Immobilienbranche: Mit Unterstützung aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft initiierten und entwickelten das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) und die Bundesstiftung Baukultur den Kodex für Baukultur, eine freiwillige Selbstverpflichtung für die verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
Die Immobilienwirtschaft trägt in ihrer Aufgabe als Projektentwickler, Planer, Bauherr, Eigentümer etc. in besonderem Maße Verantwortung für die Gestaltung unserer Lebensräume. Gleichzeitung bilden baukulturelle Werte und gesellschaftliche Akzeptanz die Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Der Kodex für Baukultur unterstützt nun die Unternehmen der Immobilienwirtschaft dabei, aus eigener Initiative und im Rahmen einer Selbstkontrolle gesellschaftliche Verantwortung für die Konsequenzen immobilienwirtschaftlichen Handelns und für die gebauten Ergebnisse zu übernehmen. Dass Baukultur einen Mehrwert für die Immobilienwirtschaft bietet, ist mittlerweile in den Köpfen angekommen – wird allerdings nicht immer umgesetzt. In der Umfrage des Beteiligungsprozesses zum Kodex geben zum Beispiel 98% der befragten Unternehmen an, dass die Wertschätzung historischer Bestände als relevant oder mindestens bedingt relevant gesehen wird – nur die Hälfte der Befragten setzt dies allerdings in der Praxis auch stringent um.
Baukultur ist stets eng mit Prozessqualität verknüpft, weshalb den Initiatoren des Kodex für Baukultur die Einbeziehung der Akteure der Immobilienwirtschaft in den Erstellungsprozess ein zentrales Anliegen war. Da aufgrund der Corona-Pandemie eine persönliche Diskussion der Inhalte nicht möglich war, wurden Unternehmen der Immobilien-und Wohnungswirtschaft im Sommer 2020 aufgefordert, mittels einer Online-Befragung Feedback zum Entwurf des Kodex für Baukultur zu übermitteln und wurden so eingebunden. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch die IREBS der Universität Regensburg.
Prof. Dr. Sven Bienert, Vorstand Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft /IREBS Institut der Universität Regensburg, spricht sich für diesen Kodex aus, denn: „In Zeiten steigender Bodenpreise und immer höherer Baudichten wird das Thema einer „Guten Baukultur“ immer wichtiger. Auch in der immer wichtiger werdenden Nach- und Umnutzung – beispielsweise von Kirchen die verstärkt auf den Markt kommen – wird die Immobilienwirtschaft diese Form der sozialen Verantwortung in Zukunft verstärkt beschäftigen.“
„Unser Ziel ist es, die Immobilienwirtschaft zukunftsfähig zu machen,“ so Karin Barthelmes-Wehr, Geschäftsführerin des ICG. „Hierzu gehört, dass wir die Akteure der Branche ermutigen, sich mit allen Anforderungen von ESG (Environment Social Governance) auseinanderzusetzen und hierbei neue Allianzen zu schmieden. Hierfür bietet der von uns vorgelegte Kodex für Baukultur eine sehr gute Grundlage im Bereich Planung, Entwicklung und Bau.“
Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, betont: „Der Kodex für Baukultur stellt nun die Verantwortung des immobilienwirtschaftlichen Handelns für die räumlich auf uns wirkende, gebaute Umwelt und die daraus resultierenden Konsequenzen in den Fokus, womit Unternehmen in ihrer baukulturellen Kompetenz wachsen. Im Ergebnis profitiert durch den jetzt vorliegenden Kodex für Baukultur die Qualität der gebauten Umwelt.“
Den vollständigen »Kodex fürBaukultur« und eine Dokumentation des Beteiligungsprozesses finden Sie auf unserer Webseite. Er enthält folgende Forderungen (gekürzt).
Haltung und Werte:
• Ganzheitliche Baukultur
• Umsichtiges Handeln bei Neubau und Bestandsentwicklung
• Wertschätzung bereits bestehender Baukultur
Visionen und Ziele:
• Bestände nutzen
• Ressourcen schonen
• Vielfalt und Mischung fördern
Prozesse und Mittel:
• Lebenszyklusbetrachtung
• Qualitätssicherung
• Kooperative Zusammenarbeit
Zu den Unterstützern der Kodex für Baukultur zählen bereits:
• Art Invest
• Wertgrund
• Landmarken AG
• COPRO Projektentwicklung GmbH
• PRIMUS developments GmbH
Quelle: PM der Bundesstiftung Baukultur vom 17.5.2021
Der „Klimaanpassungs-Check“ ist eine neue Orientierungshilfe für NRW-Kommunen. Das Bundesland verabschiedete 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Durch den Check werden NRW-Kommunen bei der Umsetzung des neuen Berücksichtigungsgebots unterstützt.
Berlin/Köln. Die Folgen des Klimawandels sind längst in deutschen Kommunen spürbar: häufigere Starkregenereignisse, Überflutungen, Stürme sowie Hitzewellen und langanhaltende Trockenheit. Städte, Gemeinden und Kreise müssen sich schnellstmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen und resilienter werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Danach sind Kommunen in NRW z.B. dazu verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde die beim Difu eingerichtete „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium damit beauftragt, eine Orientierungshilfe herauszugeben. Der neue „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 des Klimaanpassungsgesetzes.
Die Orientierungshilfe skizziert dabei die wesentlichen Prämissen – Zuständigkeit, Frühzeitigkeit, Nachvollziehbarkeit – die es einzuhalten gilt, macht Vorschläge zum Verfahren und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Kern des Verfahrens wird ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen – bzw. am besten bereits für vorlaufende Planungen – empfohlen, der jeweils vor Ort zu diskutieren, anzupassen und ggf. mit weiteren Prüfverfahren (wie z. B. Nachhaltigkeit oder Klimaschutz) in geeigneter Weise zu kombinieren ist. Die Arbeitshilfe soll auch den klimarobusten Wiederaufbau in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021 geschädigten Gebieten unterstützen.
In die Entwicklung sind Erfahrungen und Einschätzungen von Kommunen aus NRW sowie aus anderen Bundesländern eingeflossen. Sie soll und kann daher auch für andere Kommunen in Deutschland ein hilfreiches Werkzeug sein.
Die Online-Veröffentlichung ist als Flipbook sowie als barrierefreie Version kostenfrei verfügbar.
Hintergrund
Im Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) heißt es in § 6 Berücksichtigungsgebot:
(1) Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
(2) Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) sind bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien bei vergleichenden Betrachtungen die Kosten und
Einsparungen über die jeweilige gesamte Nutzungsdauer der Investition oder Beschaffung zugrunde zu legen. Dabei sind gemäß Satz 2 auch die zu erwartenden Kosten der negativen Folgen des Klimawandels auf geeignete Weise zu berücksichtigen.
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.
Mit der Förderbekanntmachung „Solares Bauen / Energieeffiziente Stadt“ stellt das BMBF gemeinsam mit dem BMWi in den nächsten fünf Jahren bis zu 100 Millionen Euro für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung zur Verfügung.
In der ersten Ausschreibungsrunde haben sich mehr als 60 Konsortien aus Stadtverwaltungen, Forschungsinstituten und Unternehmen um eine Förderung beworben. Davon wurden die folgenden sechs ausgewählt:
In Kaiserslautern zeigen neun Partner auf dem ehemaligen Werksgelände der Pfaff AG, wie mit einem hohen Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energie sowie zu sanierenden, denkmalgeschützten und neuen Gebäuden die Energiewende im Quartier erfolgreich umgesetzt werden kann.
In Heide (Holstein) erarbeiten im Konsortium „Quarree 100“ zwanzig Partner Lösungen, um die Abregelung von erneuerbarer Energie zu vermeiden und diese lokal sinnvoll zu nutzen – zum Beispiel die Abwärme von Elektrolyseanlagen für die Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden.
In Oldenburg will das Vorhaben „ENaQ – Energetisches Nachbarschaftsquartier“ neben Strom, Wärme und Elektromobilität vor allem die Akteure und Nutzerinnen und Nutzer miteinander vernetzen.
In Zwickau realisiert ein Konsortium aus 13 Partnern im Projekt „ZED“ ein Null-Emissions-Quartier, das zeigen soll, wie Wohnungen auf Basis von elektrisch-thermischen Verbundsystemen zukunftssicher und bezahlbar versorgt werden können.
In Esslingen wird das klimaneutrale Stadtquartier „ES-West-P2G2P“ durch einen Verbund innovativer Technologien eine sektorübergreifende Nutzung regenerativer Stromüberschüsse ermöglichen. Dabei wird das Quartier zum Beispiel über Elektrobusse mit dem Mobilitätskonzept der Stadt verknüpft.
Das Vorhaben „Stadtquartier 2050 – Herausforderungen gemeinsam lösen“ soll in zwei süddeutschen Quartieren zeigen, wie innovative Gebäudelösungen zur Sozialverträglichkeit in angespannten Wohnungsmärkten beitragen können. Dazu werden beispielsweise Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude durch eine interaktive „Quartiersapp“ am Energiemanagement beteiligt
Die Projekte sollen zeigen, wie in Stadtquartieren der Energieverbrauch gesenkt, die intelligente Vernetzung von Strom, Wärme und Mobilität gelingen und erneuerbare Energien sinnvoll in die Energieversorgung integriert werden können.
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