„Warum müssen überall die gleichen tristen Wohnklötze entstehen“ fragt sich die F.A.Z.-Wirtschafts-Autorin Nadine Oberhuber in Ihrem Beitrag vom 26.04.2017. Sie meint „Unambitioniert“ ist noch das harmloseste Wort der Betrachter für die Klotzarchitektur“. Als Hauptursache zitiert sie ihren F.A.Z.-Kollegen und Architekturkritiker Niklas Maak der eine „radikale Ökonomisierung des Bauens“ beobachtet, ähnlich wie die Bundesstiftung Baukultur.
Auch die Nachhaltigen Siedlungen können sich diesem Renditedruck nicht entziehen und werden zunehmend einfallsloser, wie ich in meinen Beobachtungen in den letzten 20 Jahren leider feststellen muss. „Schön ist das nicht“, wie das Gerhard Matzig in seinem Beitrag vom 16.4. am Beispiel des Münchner Wohnungsbaus pointiert dargelegt hat.
In seiner am 2.10.2017 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen die kommende Bundesregierung auf, den Kohleausstieg unverzüglich einzuleiten. Die bevorstehende Legislaturperiode bietet die letzte Chance, die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Pariser Klimaziele in Deutschland zu stellen.
„Deutschland muss die Stromerzeugung aus Kohle schnellstens reduzieren und mittelfristig beenden, sonst sind die Klimaziele in Deutschland nicht zu erreichen. Der strukturverträgliche Kohleausstieg sollte daher unverzüglich eingeleitet werden. Das letzte Kraftwerk muss in spätestens 20 Jahren vom Netz gehen“, erklärt Prof. Claudia Kemfert.
Grundlage des Kohleausstiegs sollte ein Budget der Gesamtmenge an Treibhausgasen sein, die durch Kohlekraftwerke bis zur endgültigen Abschaltung noch ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge sollte gesetzlich festgeschrieben werden. „Aus wissenschaftlicher Sicht sollte das verbleibende Emissionsbudget für die Kohleverstromung in Deutschland 2.000 Megatonnen CO2 nicht überschreiten“, konkretisiert Prof. Wolfgang Lucht.
In seinem Gutachten schlägt der SRU einen Ausstieg in drei Phasen vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Auf dieser Basis könnten modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen. In den 2030er-Jahren sollten dann auch diese Kraftwerke stillgelegt werden. Hierfür müsse die Bundesregierung jetzt den Rahmen festlegen.
Klimaschutz und die Gestaltung des Strukturwandels müssen dabei Hand in Hand gehen. Ein langfristiger und strukturierter Ausstiegspfad bietet den Betroffenen Planungssicherheit und kann für eine möglichst gerechte Lastenverteilung sorgen. Der Ausstiegspfad und dessen strukturpolitische Begleitung sollten daher in einer Kommission gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden beraten werden.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen | German Advisory Council on the Environment, Berlin www.umweltrat.de
Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz – Umweltbundesamt legt aktualisierte Kostensätze vor
Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“
In der „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten“ wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen. Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Betrag, den Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Die „Methodenkonvention 3.0“ hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen.
Mit den Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.0“ lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte danach zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent.
Die Emission einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland im Jahr 2016 ergibt das Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr.
Maria Krautzberger: „Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten.“
Publikationen
Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten
Permakultur
In diesem Video von Oktober 2012 erklären die beiden Pioniere neuer Wirtschafts- und Lebensweisen Margrit (die 2011 gestorben ist) und ihr Mann Declan Kennedy, in 6 Minuten die Grundzüge der Permakultur. Die Aufnahmen entstanden bei Margrit und Declan Kennedy Zuhause im Lebensgarten Steyerberg:
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