Landesbauordnung in Schleswig-Holstein ist holzbaufreundlicher geworden
Veröffentlicht
Benachteiligung im mehrgeschossigen Bauen ist aufgehoben
Mit Gesetz vom 1. Oktober 2019 wurde die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) geändert. Die Änderungen traten Ende Oktober 2019 in Kraft. Die Novelle beendet zum einen die Benachteiligung des Holzbaus im mehrgeschossigen Bauen und schafft weiterhin die Voraussetzungen, zusätzlichen Wohnraum unter erleichterten Bedingungen.
In Zürich wurde am 30. November 2008 mit einer 76-Prozent-Mehrheit zugestimmt, dass der Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf 2000 Watt Leistung pro Kopf gesenkt werden soll. Der Wert liegt in der Schweiz derzeit im Durchschnitt bei 6000 Watt. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist seither in der Gemeindeordnung festgeschrieben. „Besonders ist vor allem, wie diese erreicht werden soll“, sagt die Ökonomin Angelika Zahrnt (Ehrenvorsitzende des Umweltverbandes BUND, ehemaliges Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Expertinnen der Postwachstumsdebatte).
Die Züricher Stadtoberen erklären, dass sich die 2000-Watt-Gesellschaft nicht allein durch technischen Fortschritt und energieeffizientere Geräte machen lasse. Der Fortschritt führe nämlich zugleich zu dem bekannten Rebound-Effekt – die Effizienzsteigerung motiviert Verbraucher aufgrund von Kostensenkungen oft zu einem Mehr an Konsum. Häufig werden dann weitere und größere Geräte genutzt und die Einsparungen so teilweise wieder aufgehoben. Auch eine Umstellung auf Erneuerbare Energien helfe allein nicht. Es brauche, so die Stadt Zürich, „Suffizienz. Das heißt: weniger Energie, Material und Fläche verbrauchen und Ressourcen sparsamer nutzen“. Als eine der wenigen Städte weltweit verankert Zürich somit in seiner Politik die Frage, was das rechte Maß ist.
In der Wald- und Holzregion Eifel hat der Holzbau eine ausgeprägte Tradition. Nach 2008, 2012 und 2016 wird der Holzbaupreis Eifel zum vierten Mal ausgelobt.
Forstminister Peter Hauk MdL: „Mit unserem Ideenaufruf wollen wir den kommunalen Holzbau im Land weiter vorantreiben und unsere bundesweite Stellung als Holzbauland Nr. 1 weiter festigen“.
Für den Ideenaufruf kommunaler Holzbau-Konzepte stehen insgesamt rund 6,5 Millionen Euro an Fördermitteln der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg zur Verfügung.
Der Online Bewerbungsschluss ist am 12. Februar 2020.
„Mit Blick auf die weltweite Klimaentwicklung führt an einem verstärkten Einsatz des nachwachsenden und klimafreundlichen Bau- und Dämmstoffs Holz kein Weg vorbei. Nur Gebäude mit einem hohen Holzanteil können größere Mengen Kohlenstoffs über Jahrhunderte einspeichern. Mit unserem Ideenaufruf wollen wir den kommunalen Holzbau im Land weiter vorantreiben und unsere bundesweite Stellung als Holzbauland Nr. 1 weiter festigen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (13. November) in Stuttgart. Ziel sei es, Baden-Württemberg als Vorbild einer klimabewussten Baukultur zu etablieren. Die Bauprojekte des Landes würden soweit möglich in Holz- und Holzhybridbauweise umgesetzt. Nun unterstützt das Land auch die Kommunen bei der Entwicklung hin zu einem klimafreundlichen Bauen mit Holz.
„Im Fokus des Ideenaufrufs stehen vor allem kommunale Konzepte und Wege im Städtebau die zur Umsetzung von Holzbauprojekten führen. Gesucht werden neue innovative Ansätze zum Beispiel bei eigenen Liegenschaften, der Quartiersentwicklung oder der Schaffung ganzer Siedlungen“, erklärte Minister Hauk. Hierzu bedürfe es engagierter und innovativer Kommunen, die als Trendsetter vorangehen. Der Ideenwettbewerb solle hierfür Anreize setzen. „Wer mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz baut, schont das Klima und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Holz- und Holzmischbauweisen eignen sich beispielsweise optimal um bestehende Bebauungen aufzustocken, Baulücken zu schließen oder Bestandsbauten zu sanieren“, erklärte der Minister. Zahlreiche Projekte würden schon heute belegen, dass eine hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung urbaner und ländlicher Räume mit Holz wirtschaftlich ist und einen Mehrwert für die Bevölkerung mit sich bringen.
Das Land setzt sich daher mit der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg für ein höheres Klimabewusstsein im Bauwesen ein. Holz ist der einzige relevante Baustoff, der eine günstige CO2-Bilanz aufweist und einen unmittelbaren Speichereffekt erzielt. Durch die innovative Weiterverarbeitung mit niedrigem Energieeinsatz findet Holz in verschiedensten Formen Verwendung und kann mit architektonischen Akzenten zu einer nachhaltigen Baukultur beitragen.
Hintergrundinformationen:
Die Kommunen sind aufgefordert, Ansätze zum Planen und Bauen mit Holz im Hochbau einzureichen. Dabei kann es sich um erste Ideen handeln, die einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden müssen:
1. Entwicklung und Konzeption des Baus und der Sanierung eigener Liegenschaften,
2. Instrumente und Ansätze der Stadtplanung /-entwicklung,
3. Information, Beratung und Aufklärung Bauwilliger durch die Kommunen (Kommunikation)
4. Sonstiges/Sonderweg.
Die Einreichung von Ideen zur Planung von Einzelobjekten, als auch Quartiers- und Siedlungsansätze, Beratungs- und Qualifizierungsangebote (intern wie extern), Kommunikationsstrategien und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch andere Formate im kommunalen Planungskontext sind denkbar.
Der Aufruf ist niedrigschwellig angelegt um viele Kommunen anzusprechen. In einem zweistufigen Bewerbungsverfahren wird zunächst ein Grobkonzept in Form einer kurzen Ideenskizze online eingereicht. Nach einer Bewertung durch eine Expertengruppe haben ausgewählte Kommunen die Chance, die Projektidee zu vertiefen und für die Umsetzung vorzubereiten. Eine finanzielle Unterstützung mit jeweils bis zu 20.000 Euro steht hierfür zur Verfügung (1. Stufe). Nach positiver Bewertung besteht in der zweiten Stufe die Möglichkeit eine weitere Förderung in Höhe von bis zu 400.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projektidee zu erhalten (2. Stufe).
Bewerbungsschluss für die Einreichung einer kurzen Ideenskizze über den Online-Antrag ist der 12. Februar 2021 (1. Stufe). Nähere Informationen finden interessierte Kommunen auf der Website der Holzbau-Offensive unter www.holzbauoffensivebw.de
Geschätzte 20 Milliarden Euro soll die Versorgung und Integration von Flüchtlingen in 2016 kosten. In der Sendung Frontal21 vom 24.5.2016 (ab (Minute 25 bis 33) werden Zahlen genannt, wie so mancher Anbieter von Flüchtlingsunterkünften horrente Preise verlangt. Nach deren Recherchen liegen die Kosten der Unterbringung je Flüchtling bei 87 bis 1.100 Euro pro Monat, im Extremfall Velbert (bei Wuppertal) sogar bei monatlich 1.500 Euro je Flüchtling.
Im Beitrag der Zeit vom 23.05.2016 werden Kosten für die Flüchtlingsunterbringung für verschiedene Standorte in Hamburg genannt. Diese liegen bei 10 bis 38 Euro pro Person und Tag, was rund 300 bis 1.140 Euro je Person und Monat entspricht. Interessant ist die Feststellung, dass kleine Standorte nicht unbedingt teurer als die großen sind.
Das Thema der Baukosten von Flüchtlingsunterkünften greift der deutsche Beitrag der 15. Internationalen Architekturbiennale 2016 auf, der auf der Website www.makingheimat.de zu sehen ist. Dort sind 54 unterschiedliche Flüchtlingsbauten in der Datenbank, die die Nettokosten vergleichen. Die Spanne der Nettokosten liegt zwischen 1.000 und 2.300 Euro je m² BGF (Kostengruppe 300 – 400).
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Services zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.