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Landesbauordnung in Schleswig-Holstein ist holzbaufreundlicher geworden

Benachteiligung im mehrgeschossigen Bauen ist aufgehoben

Mit Gesetz vom 1. Oktober 2019 wurde die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) geändert. Die Änderungen traten Ende Oktober 2019 in Kraft. Die Novelle beendet zum einen die Benachteiligung des Holzbaus im mehrgeschossigen Bauen und schafft weiterhin die Voraussetzungen, zusätzlichen Wohnraum unter erleichterten Bedingungen.

https://informationsdienst-holz.de/aktuelles/details/landesbauordnung-in-schleswig-holstein-ist-holzbaufreundlicher-geworden/


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