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NRW.BANK.WEG-Kredit: Förderung zur energetischen Gebäudesanierung von Wohnungseigentumsanlagen

Das neue Förderdarlehen der NRW.BANK richtet sich an alle Wohnungseigentumsgesellschaften (WEGs) in NRW, die den überwiegend selbst genutzten Wohnraum modernisieren oder sanieren wollen, keine gewerblichen Vermieter als Mitglieder haben und aus mindestens fünf Eigentümern bestehen. Kleinere WEGs können auf das Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung zurückgreifen.

Die Nutzbarkeit des Kredits erstreckt sich über Investitionen in

  • Energieeffizienz, zum Beispiel:
    • Erneuerung der Heizungsanlage oder deren Komponenten
    • Einbau neuer Fenster und Dämmungen
    • Fassadensanierung
  • Umweltschutz, zum Beispiel:
    • Schadstoffsanierung
    • Ressourcenschonung etwa durch neue Sanitärinstallationen
    • Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Barrierefreiheit, zum Beispiel:
    • Änderung des Gebäudezuschnitts
    • Beseitigung von Barrieren
    • Nachrüsten mit Aufzügen und Treppenliften
  • sowie die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen.

Wie funktioniert der WEG-Kredit?

WEGs können individuelle Maßnahmen mit bis zu 10 Millionen Euro über das Förderprogramm finanzieren. Pro Wohneinheit stehen dabei maximal 30.000 Euro zur Verfügung. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr und festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Beantragt wird der Kredit durch die Hausverwaltung über die von der WEG gewählte Hausbank. Die NRW.BANK übernimmt hierbei 50% des Risikos der Hausbank.

Quelle: energieagentur.nrw


Schlagworte: Bestand, Fördergelder, News-Blog NRW
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