Der Bonner Stadtrat hat am 4. Juli 2019, den Klimanotstand für Bonn ausgerufen. Damit schließt sich Bonn anderen Kommunen an und bekräftigt, dass Klimaschutz im kommunalen Handeln höchste Priorität haben muss. Gleichzeitig setzt die Ausrufung des Klimanotstandes ein starkes Zeichen gegenüber der nationalen und internationalen Gesetzgebung.
Mit dem Beschluss folgt der Stadtrat zwei Bürgeranträgen, die unter anderem durch die Initiativen Fridays for Future, Parents for Future und Klimawache Bonn unterzeichnet wurden.
Oberbürgermeister Ashok Sridharan erklärt: „Ich halte alles für hilfreich, was geeignet ist, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Thema Klimaschutz zu lenken. Wir als Stadt sind schon sehr aktiv, hier an Ort und Stelle anzustoßen und umzusetzen, was möglich ist. Wir sind auch international in verschiedenen Verbünden zum Klimaschutz aktiv. Als Präsident des weltweiten Städtenetzwerkes zur Nachhaltigkeit ICLEI werbe ich immer wieder dafür, das Thema auf lokaler Ebene mit Nachdruck zu verfolgen. Das Motto heißt weiterhin: Global denken, lokal handeln. Die Ausrufung des Klimanotstands für Bonn ist ein symbolischer Akt in diesem Sinn, dem jetzt Taten folgen müssen. Die Verwaltung wird hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten.“
Die Stadt Bonn hat mit dem Beschluss des Masterplans Energiewende und Klimaschutz Bonn, dem Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept und zahlreichen Maßnahmen in Folge zur Reduktion treibhausrelevanter Gase beigetragen. Gemessen am Referenzjahr 1990 gingen die CO2-Emissionen pro Kopf in Bonn bis 2014 um 22 Prozent zurück. Um diesen Beitrag zu erhöhen, müssen zukünftig weitere Anstrengungen unternommen werden.
Die Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene sind jedoch wesentlich von den Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene abhängig. Ein nationales Klimaschutzgesetz mit konkreten Anforderungen oder umfassende Informationskampagnen – wie im Antrag gefordert – können Instrumente dazu sein.
Hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Erwartungen geweckt, die letztendlich nicht zu erfüllen sind? Ihren Zweifeln an der Sinnhaftigkeit und Effektivität des Bündnisses geht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in einer Anfrage nach. Und sie möchten wissen: Wie und wann geht es eigentlich mal weiter mit dem Bündnis?
Die Power-to-Gas-Anlage von Energiedienst in Grenzach-Wyhlen darf ab heute emissionsfreien Wasserstoff aus Ökostrom produzieren. Foto: energiedienst.de
An einem Wasserkraftwerk des Energieunternehmens Energiedienst in Grenzach-Wylen läuft seit vier Monaten die Produktion von grünem Wasserstoff erfolgreich. Pro Tag produziert das Projekt 500 Kilogramm Wasserstoff.
Wasserstoff aus Wasserkraft: erfolgreicher Auftakt für eine der bisher größten Power-to-Gas-Anlagen in Deutschland. Darüber berichtet das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Die Megawattanlage ist im April 2020 seit vier Monaten in Betrieb und funktioniere zuverlässig. Auch ein daran angeschlossener Forschungselektrolyseur laufe erfolgreich. Das ZSW koordiniert das Vorhaben. Betreiber der kommerziellen Anlage ist der Energieversorger Energiedienst AG.
Die Power-to-Gas-Anlage mit einer elektrischen Anschlussleistung von einem Megawatt erzeugt erneuerbaren Wasserstoff mit dem Strom aus dem Rhein-Wasserkraftwerk in Wyhlen. Da eine Nutzung des öffentlichen Stromnetzes nicht erforderlich ist, entfallen Netzentgelte und die EEG-Umlage. Darüber hinaus lassen sich hohe Volllaststunden erreichen, weil die Wasserkraft praktisch rund um die Uhr zur Verfügung steht. Das verbessere die Wirtschaftlichkeit weiter und ermögliche schnell umfangreiche Betriebserfahrungen.
Seit Anfang Dezember 2019 laufe die Anlage regulär und habe seitdem 1.850 Betriebsstunden hinter sich. Zuvor war sie im Probebetrieb. Das vom ZSW aufgesetzte Monitoringsystem, das alle wesentlichen Komponenten und Subsysteme vermisst, funktioniere einwandfrei. Die Anlage arbeite sowohl bei Volllast als auch in verschiedenen Teillastzuständen vollautomatisch im 24-Stunden-Betrieb.
Wirkungsgrad von 66 Prozent
Mit Hilfe einer Datenfernübertragung nach Stuttgart und automatisierter Datenauswertung überwache das ZSW den Betrieb. Der Gesamtwirkungsgrad von Strom zu hochreinem, auf 300 bar komprimiertem Wasserstoff liege aktuell bei bis zu 66 Prozent bezogen auf den Brennwert des Gases. Darüber hinaus untersuchen die Forscher Alterungseffekte und leiten aus den Daten Verbesserungspotenziale ab.
Bislang habe die Anlage 62 Trailer mit brennstoffzellentauglichem Wasserstoff befüllt. Jeder dieser transportablen Behälter fasse rund 300 Kilogramm. Pro Tag könne die Anlage bis zu 500 Kilogramm Wasserstoff erzeugen. Das reiche für eine durchschnittliche Tagesfahrleistung von mehr als 1.000 Brennstoffzellen-Pkw.
Verbesserte Elektrolyse
Auch das an die kommerzielle Anlage angedockte Forschungsvorhaben verlaufe positiv. In einer Forschungsanlage erproben die Wissenschaftler im Parallelbetrieb zur kommerziellen Anlage verbesserte Elektrolyseblöcke mit maximal 300 Kilowatt Leistung. Sie sollen den Wasserstoffpreis weiter senken. Aber auch Unternehmen könnten dort Komponenten testen und optimieren.
Im vergangenen Jahr schafften das ZSW und seine Forschungspartner bereits während des Testbetriebs der Anlage einen ersten Erfolg: mit neuen Elektrodenbeschichtungen erreichten die Forscher 20 Prozent mehr Leistungsdichte verglichen mit den Elektrolyseblöcken des industriellen Anlagenteils. Das bedeutet: Für die gleiche Leistung sind weniger Rauminhalt und Material erforderlich.
Ziel: Wasserstoffpreis halbieren
Da sich die Investitionskosten auch am Bauvolumen orientieren und die Elektrolyseblöcke mit rund 40 Prozent den größten Kostenanteil bei der Umwandlung des erneuerbaren Stroms ausmachen, schlagen sich Fortschritte auf diesem Gebiet automatisch auf den Wasserstoffpreis nieder. Für Hersteller von Elektrolyseanlagen ist die Entwicklung daher ein wichtiger Faktor zur weiteren Kostensenkung. Langfristiges Ziel der ZSW-Forscher und Energiedienst-Ingenieure ist es, die heutigen Produktionskosten von strombasiertem Wasserstoff in etwa zu halbieren.
Das Land Baden-Württemberg fördert das Leuchtturmprojekt insgesamt mit 4,5 Millionen Euro. Im Jahr 2019 wurde ein darauf aufbauendes Vorhaben vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ zu einem der Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde gekürt. Insgesamt zwölf Partner sind bei dem Großprojekt an Bord.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert Investitionen in Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem Batteriespeicher im kommenden Jahr nochmals mit insgesamt fünf Millionen Euro.
Es reagiert damit auf die enorme Nachfrage. Seit dem Start des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ im März dieses Jahres gingen über 2.500 Anträge ein. Das Programm ist Teil der Solaroffensive der Landesregierung. Es endet am 31. Dezember 2019.
„Der Ausbau von Batteriespeichersystemen hat deutlich zugelegt. Davon profitieren Klima und Wirtschaft im Land. Es ist mir wichtig, diese Dynamik zu erhalten“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller heute (14.12.) in Stuttgart. Das Land unterstütze Investitionen in solare Batteriespeicher daher gerne.
Das Umweltministerium macht darauf aufmerksam, dass die Fördersätze zum 1. Januar 2019 wie geplant sinken. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak gibt es ab dem neuen Jahr einen Zuschuss von 200 Euro (statt bislang 300 Euro) pro kWh, für größere Speicher 300 Euro (statt 400 Euro) pro kWh.
Als Ergebnis einer Expertenanhörung gelten ab dem 1. Februar 2019 neue Förderbedingungen. Investoren erhalten für netzdienliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge einen Bonus von 500 Euro. Der Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme wird dagegen entfallen. Photovoltaik-Anlagen zwischen zehn und 14 Kilowattpeak fördert das Ministerium einmalig mit 400 Euro zusätzlich. Weitere Änderungen betreffen das Mindestinstallationsverhältnis und die Wirkleistungsbegrenzung. Zudem wird das Förderprogramm für Landwirte geöffnet.
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