3:42 min, 23.06.2015, Hrsg.: Presseamt München
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/muenchen-freiham
Schlagworte: DE-News, Filme, Filme < 4 Min, News-Blog Bayern, Wohnbau-Politik
3:42 min, 23.06.2015, Hrsg.: Presseamt München
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Einleitung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von bisher 32% auf 45% in 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet, eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22%.
Dies ist ein großer Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren: Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 wird damit ungefähr verdoppelt. Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden. Die höheren EU-Ziele bilden außerdem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat. Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32% auf 45% an. Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen. Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“
Die Einigung ermöglicht darüber hinaus den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend. Alleine in Deutschland muss beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.
Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.
Außerdem gab es am 16. Juni eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der e-Fuels im Flugverkehr, die so genannte „ReFuelEU Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der e-Fuels („RFNBOs“) im Flugsektor ein, von 1,2% e-Fuels in 2030 hin zu 35% e-fuels in 2050. Insgesamt müssen dann 70% der Flugkraftstoffe in 2050 erneuerbar sein. Im Flugverkehr sind e-Fuels besonders wichtig, da eine direkte Elektrifizierung nur begrenzt möglich ist.
Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Dabei stellt die bereits existierende Governance-Verordnung sicher, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Dafür werden beispielsweise konkrete Maßnahmen ergriffen, wenn sich andeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die EU ihre Ambition beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ersten Hochrechnungen zufolge sind die deutschen Ziele ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Nun müssen wir alles daransetzen, um unsere nationalen Ausbauziele zu erreichen.
Die Einigung führt weitere verbindliche, nationale Sektorziele für die Nutzung erneuerbarer Energien ein. Hält ein Mitgliedsstaat diese verbindlichen Sektorziele nicht ein, so drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021-2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBOs) abgedeckt werden.
Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Dies entspricht einer Steigerung auf etwa 20 bis 25 TWh. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 60% steigen. Hierfür werden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 TWh Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt, da parallel die Industrie immer mehr Wasserstoff nutzt. Zusätzlich ist als neues indikatives Ziel vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der Erneuerbaren- und der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
Hinzu kommt neuer Schwung für grenzüberschreitende EE-Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte. Deutschland gehört mit dem kürzlich unterzeichneten deutsch-dänischen Offshore-Projekt „Bornholm Energy Island“ zu den Vorreitern in der EU.
Bei der lange strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog. „low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden. Low carbon Fuels werden nicht auf die EE- Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.
Die zeitgleiche Einigung zur ReFuelEU Aviation führt dazu, dass e-Fuels im Flugverkehr in hohem Maße angereizt werden, wo sie dringend gebraucht werden, da hier direktelektrische Antriebe kaum möglich sind. Damit gilt nun auf EU-Ebene was in Deutschland bereits seit 2021 Gesetz ist: die deutsche e-Fuels-Quote war bisher die weltweit erste Verpflichtung zum Einsatz dieser Kraftstoffe. EU-weit müssen nun ab 2030 mindestens 1,2 % e-Fuels eingesetzt werden und 2032 bereits 2 %. Die Quote steigt bis zum Jahr 2050 auf 35 %. Insgesamt müssen im Zieljahr 2050 mindestens 70 % erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt werden, neben e-Fuels also auch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen.
Quelle: BMWK-PM vom 16.6.2023
Schlagworte:
DE-News, Erneuerbare, European Green Deal, Klimaschutz, SDG 2030, Umweltpolitik
Europäischer Green Deal bietet Chancen für Investitionen in emissionsintensive Grundstoffindustrie – Klarer politischer Rahmen muss sicherstellen, dass Investitionen auch wirtschaftlich sind und angestoßen werden – Einführung von CO2-Differenzverträgen und Reform des EU-Emissionshandels unerlässlich
Die klimaneutrale Transformation der Industrie gelingt nur, wenn sie sich für Unternehmen auch rechnet. WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) haben am Beispiel des emissionsintensiven Grundstoffsektors ausgearbeitet, welcher regulatorische Rahmen geschaffen werden muss, damit die Transformation zielgenau gelingt. Essenziell dafür sind wirksame CO2-Preise, die etwa über eine Ergänzung des Emissionshandels um einen Klimabeitrag und CO2-Differenzverträge erzielt werden können. Zudem würde etwa die Ankündigung eines Verkaufsverbots CO2-intensiv hergestellter Grundstoffe wie Stahl, Zement oder Plastik dafür sorgen, dass klimaneutrale Produktionsprozesse auch umgesetzt werden. Zudem muss der Staat Farbe bekennen und verbindliche Ziele für den Anteil klimaneutraler Produktion im Klimaschutzgesetz definieren.
„Konjunkturpakete zum Wiederaufbau nach der Corona-Krise bieten eine Chance zur Umsetzung des europäischen Green Deals“, sagt Karsten Neuhoff, Studienautor und Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW Berlin. „Eine Förderung der Investitionen allein reicht aber nicht aus. Damit Unternehmen tatsächlich in klimaneutralen Technologien investieren, sind klare regulatorische Rahmenbedingungen notwendig.“
„Konjunkturpakete zum Wiederaufbau nach der Corona-Krise bieten eine Chance zur Umsetzung des europäischen Green Deals“ Karsten Neuhoff
Als zentral führen die DIW-WissenschaftlerInnen etwa eine Reform des EU-Emissionshandels mit dem Ziel an, dass sich die CO2-Kosten der konventionellen Grundstoffproduktion auch in der Wertschöpfungskette niederschlagen. Dies könnte etwa über einen Klimabeitrag realisiert werden – einer Abgabe, die für jede Tonne produzierten oder importierten Grundstoff anfällt.
Ein zusätzliches wirkungsvolles Instrument sind demnach CO2-Differenzverträge. Sie sichern Investitionen in klimafreundliche Produktions- und Recyclingprozesse gegen Risiken unsicherer CO2-Preise ab. „Das sichert Investoren einen festen Erlös pro Tonne eingespartem CO2 und reduziert Risiken und Kosten bei der Finanzierung“, erklärt Studienautor Jörn Richstein. „So können Projekte schon bei deutlich geringeren CO2-Preisen realisiert werden.“ Ebenfalls effektiv sind vergleichbare Differenzverträge für erneuerbare Energien – sie tragen dazu bei, dass die energieintensive Grundstoffindustrie sauberen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen kann.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die Industrie klimaneutrale Optionen auch wirklich umsetzt: Dazu könnte laut Studienautorin Franziska Schütze etwa ein nachhaltiges Finanzwesen beitragen. „Effektiv wären zudem Stresstests, die Unternehmen mit Blick auf ihre Klimaneutralität durchleuchten“, so Schütze. Neben Verkaufsverboten emissionsintensiv gefertigter Grundstoffe wären auch öffentliche Ausschreibungen unter nachhaltigen Kriterien sowie bessere Bedingungen für Kreislaufwirtschaft und Recyclingprozesse und die notwendige Infrastruktur unerlässlich.
„Ein Zusammenspiel dieser und weiterer Maßnahmen würde dazu beitragen, dass die grüne Transformation und damit auch Klimaneutralität bis 2050 erreicht wird“, resümiert Studienautorin Olga Chiappinelli. „Nun liegt es an der Politik, diese Instrumente auch anzustoßen, um in der Wirtschaft Vertrauen zu schaffen, und klare Zielvorgaben für ihre Umsetzung festzulegen.“ Damit die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und koordiniert umgesetzt werden, müssten im deutschen Klimaschutzgesetz und auch auf Europäischer Ebene Ziele für den Anteil CO2-neutraler Produktion verankert werden.
Quelle: PM des DIW vom 11.3.2021
Schlagworte:
European Green Deal, Klimaschutz, News-Blog Europa (ohne DE), Umweltpolitik
12:28 min., upload vom 19.06.2020; Vortrag auf den Berliner Energietagen 2020.
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DE-News, Energiespeicher, Filme, Filme 11 bis 45 Min, Forschung, News-Blog Baden-Württemberg, PV, Wasserstoff, eMobilität
Die Bürgermeisterin von Paris Anne Hidalgo schafft mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger – und will Autos langfristig aus der Stadt verdrängen. Alles andere sei „altertümlich“.
Was geplant ist lesen Sie im Beitrag vom 9.1.2017:
www.faz.net/…paris-buergermeisterin-anne-hidalgo-sagt-autos-den-kampf-an-14611364.html
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Bestand, Bike-/Velo-City, Kommunen, Mobilität, News-Blog Frankreich, Umweltpolitik