Ein Förderprogramm für kleine Stromspeicher mit Zuschüssen von bis zu 3000 Euro ist heute in Brandenburg gestartet. Das Landeswirtschafts- und Energieministerium unterstützt private Hauseigentümer beim Kauf eines Batteriespeichers, wenn sie den Strom selbst mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugen.
Das Kleinspeicherprogramm ist auf zunächst 500 Förderungen begrenzt. Es folgt auf das 1000-Speicher-Programm des Vorjahres, das nach Aussage von Energieminister Jörg Steinbach auf eine große Nachfrage gestoßen war. Innerhalb von nur sechs Wochen seien 1.026 Anträge gestellt worden. Es wurden Förderungen von über 5,3 Millionen Euro bewilligt.
Das Förderprogramm ist bereits ausgeschöpft.
www.ilb.de/kleinspeicher
Die erste Runde zur Antragstellung im Kleinspeicher-Programm ist mit 500 Anträgen beendet worden.
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30.10.2019 | Quelle: Landwirtschafts- und Energieministerium Brandenburg
Bei Waldbröl in der Nähe von Bonn und Köln entstand 2015 eine neue Ausflugsattraktion, die nicht nur auf Holzbaufans eine Anziehungskraft ausübt: der Naturerlebnispark Panarbora. Auf einer Fläche so groß wie elf Fußballfelder bietet der Park eine einzigartige Kombination aus Natur, Vergnügung und Umweltwissen. Herzstück des Parks ist ein Baumwipfelpfad von 1.200 m Länge.
“Wenn es in München um Wohnungen geht, dann meistens um Preise. Doch wie sieht das eigentlich aus, was an Neubauten in der ganzen Stadt entsteht? Alles in allem: ein unfassbar teures Desaster.”
Matzig schaut sich die neuen Quartiere Münchens genauer an und zieht Bilanz. Dasselbe Fazit wird man in den meisten anderen Neubauquartieren der größeren deutschen Städte ziehen können. Ob Gerhard Matzig die Frage beantwortet, woran das liegt, finden Sie in dem lesenswerten SZ-Beitrag vom 16.4.2017: www.sueddeutsche.de/muenchen/architektur-grosses-desaster-kleine-lichtblicke-1.3464426
In seiner am 2.10.2017 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen die kommende Bundesregierung auf, den Kohleausstieg unverzüglich einzuleiten. Die bevorstehende Legislaturperiode bietet die letzte Chance, die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Pariser Klimaziele in Deutschland zu stellen.
„Deutschland muss die Stromerzeugung aus Kohle schnellstens reduzieren und mittelfristig beenden, sonst sind die Klimaziele in Deutschland nicht zu erreichen. Der strukturverträgliche Kohleausstieg sollte daher unverzüglich eingeleitet werden. Das letzte Kraftwerk muss in spätestens 20 Jahren vom Netz gehen“, erklärt Prof. Claudia Kemfert.
Grundlage des Kohleausstiegs sollte ein Budget der Gesamtmenge an Treibhausgasen sein, die durch Kohlekraftwerke bis zur endgültigen Abschaltung noch ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge sollte gesetzlich festgeschrieben werden. „Aus wissenschaftlicher Sicht sollte das verbleibende Emissionsbudget für die Kohleverstromung in Deutschland 2.000 Megatonnen CO2 nicht überschreiten“, konkretisiert Prof. Wolfgang Lucht.
In seinem Gutachten schlägt der SRU einen Ausstieg in drei Phasen vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Auf dieser Basis könnten modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen. In den 2030er-Jahren sollten dann auch diese Kraftwerke stillgelegt werden. Hierfür müsse die Bundesregierung jetzt den Rahmen festlegen.
Klimaschutz und die Gestaltung des Strukturwandels müssen dabei Hand in Hand gehen. Ein langfristiger und strukturierter Ausstiegspfad bietet den Betroffenen Planungssicherheit und kann für eine möglichst gerechte Lastenverteilung sorgen. Der Ausstiegspfad und dessen strukturpolitische Begleitung sollten daher in einer Kommission gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden beraten werden.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen | German Advisory Council on the Environment, Berlin www.umweltrat.de
Im SZ-Beitrag vom 17.5.2016 wird über die Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten berichtet, die zum 21. März in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie soll Bauherren und Käufer vor Überschuldung schützen. Nach deren Einführung werden weniger Kredite vergeben. Die Deutsche Kreditwirtschaft schlägt Alarm: die Richtlinie gefährdet in vielen Fällen die Vergabe von Immobilienkrediten.
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