In einem zweiten etwas umfangreicheren Update der sdg21-Webdatenbank gab es diese Neuerungen: – die Startseite wurde komplett überarbeitet
– viele neue Projekte und Fotogalerien
– die Europa-Projekte neu organisiert
– FNB-Blog zur sdg21-Webseite auf blog.sdg21.eu umgezogen
– verbesserte Strukturierung und neue Plugins verbessern die Funktionalität
Viele Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerblich genutzte Gebäude eignen sich für den Einbau einer Brennstoffzellenheizung. Sie erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig.
Die Installation solcher Mikro-KWK-Anlagen wird zudem durch den Bund gefördert. Hierzu sagt Dr. Karsten McGovern, Leiter der LandesEnergieAgentur (LEA): „Hessen unterstützt seit vielen Jahren die Brennstoffzellenheizung als Baustein für die Wärmewende auch im Heizungskeller. Aufbauend auf den positiven Langzeiterfahrungen des hessischen Förderprogramms aus 2014/15 möchten wir noch mehr hessische Verbraucher motivieren, sich für diese innovative Heiz-Technologie zu entscheiden.“ Hierzu hat die LEA im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums eine Informations- und Beratungskampagne gestartet.
In einer Brennstoffzellenheizung wird Erdgas nach dem Prinzip der kalten Verbrennung in Strom und Wärme umgewandelt. Für ihren Einsatz spricht dabei nicht nur der Wirkungsgrad – im Vergleich zu weiteren Heizsystemen am Markt verfügen sie über die höchste Energieeffizienz – sondern auch die massiv verminderten Emissionen. So lässt sich etwa der CO2-Footprint eines Haushalts um mehr als eine Tonne senken (zum Vergleich: Der durchschnittliche CO2-Ausstoß pro Kopf betrug 2018 in Deutschland knapp 12 Tonnen). Darüber hinaus entfallen weitere schädliche Emissionen wie Stickoxide oder Feinstaub fast komplett. Der als „Nebenprodukt“ erzeugte Strom kann ebenfalls genutzt werden und trägt wesentlich zu einer Verminderung der Energiekosten eines Haushalts bei. Überschüssiger Strom kann zudem ins öffentliche Netz eingespeist werden und wird vergütet.
Die KfW fördert im Auftrag des Bundes mit dem Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ den Einbau von Brennstoffzellenheizungen sowohl für private Verbraucher als auch für gewerbliche Anwender sowie Kommunen. Die Zuschusshöhe beträgt dabei zwischen 7.050 und 28.200 Euro, abhängig von der elektrischen Leistung. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem festen Sockelbetrag und einer leistungsabhängigen Komponente je angefangene 100 Watt.
„Bis Anfang 2019 wurden über das KfW-Programm 433 deutschlandweit über 5000 Brennstoffzellenheizungen gefördert. Diese positive Entwicklung möchten wir in Hessen unterstützen, um die Brennstoffzelle fest am Markt für Heizungssysteme zu etablieren,“ so Dr. McGovern weiter. Mit der Kampagne informiert die LEA Verbraucher und potenzielle gewerbliche Nutzer über die Technologie und das aktuelle Förderangebot sowie die praktische Umsetzung mit dem Anlagenbetrieb. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei auch das Angebot einer kostenfreien Orientierungsberatung: Interessierte können eine Checkliste ausfüllen und an die LEA schicken; daraufhin erhalten sie eine qualifizierte Ersteinschätzung, ob das jeweilige Objekt sich ebenfalls für eine Brennstoffzellenheizung eignet und wie die weiteren Schritte in Richtung Realisierung aussehen. Das Beratungsprogramm wird in den nächsten Wochen u. a. mittels Radiowerbung hessenweit beworben.
Die HA Hessen Agentur GmbH ist die Dienstleistungsgesellschaft des Landes. Sie setzt Projekte, Kampagnen und Förderaktivitäten um und fungiert zudem als Berater und „Think Tank“. Ihr Kernziel ist die bestmögliche Unterstützung des Landes Hessen und anderer öffentlicher Institutionen bei der Erreichung ihrer Ziele im Rahmen der hessischen Wirtschaftsförderung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen-agentur.de
Die LandesEnergieAgentur (LEA) übernimmt im Auftrag der Hessischen Landesregierung zentrale Aufgaben bei der Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten richtet sich an hessische Kommunen, die Unterstützung bei Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbarer Energien erhalten können. LEA versteht sich auch als Informationsplattform und macht Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Organisationen in Hessen. www.landesenergieagentur-hessen.de
Ein breites Bündnis aus Kammern, Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Verbraucher- und Sozialverbänden hat sich im Juni 2016 zu einer „Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz“ zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, den Klimaschutz in den Bereichen Wohnen und Bauen voranzutreiben und gemeinsam erarbeitete Schwerpunkte in den politischen Raum einzubringen.
Die energetische Sanierung ist ein wichtiger und unerlässlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Neben der energetischen Sanierung als zentrales Element der Erreichung der Klimaschutzziele in NRW sind auch der energieeffiziente Wohnungsneubau sowie die dezentrale Erzeugung von regenerativen Energien in Wohn- und Stadtquartieren von großer Bedeutung.“ (S.1 Gemeinsame Erklärung der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz – 7. Juli 2016)
„Fast jedes Gebäude ist Teil eines Quartiers, einer Siedlung oder eines Stadtviertels, in dessen Kontext aus Wohnumfeld und Infrastruktur es eingebettet ist. Sanierungskonzepte sollten daher nicht nur gebäudeindividuell betrachtet werden, sondern die soziale, soziokulturelle Entwicklung und die Naturverträglichkeit des umgebenden Quartiers, seiner Versorgungsstruktur und Bewohner, mitdenken.“ (S.3 ebenda)
Mitglieder der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz:
Die Bauminister*innen der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“ Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Bauen mit Holz Nachdem die Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
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