Bayern: Bauen mit Holz wird mit anderen Baustoffen gleichgestellt
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Mit der Neufassung der Bayerischen Bauordnung wird das Bauen mit Holz in Zukunft erleichtert. Es kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Schreyer: „Damit machen wir Holz als Baustoff deutlich attraktiver und das Bauen dadurch nachhaltiger.“ Der Ministerrat hat die Novelle heute in seiner Sitzung beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug.
Außerdem wird es für Bauherren günstiger. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können.
Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Sie berücksichtigt wesentliche Ergebnisse einer umfangreichen Abfrage unter den Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer vom Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019 durchgeführten Expertenanhörung.
Hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Erwartungen geweckt, die letztendlich nicht zu erfüllen sind? Ihren Zweifeln an der Sinnhaftigkeit und Effektivität des Bündnisses geht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in einer Anfrage nach. Und sie möchten wissen: Wie und wann geht es eigentlich mal weiter mit dem Bündnis?
Mit sehr großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 22.07.2021 die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Nördlich Hafner“. Mit der Entwicklungssatzung bekommt das Projekt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Stadt Konstanz sowie die verbliebenen GrundstückseigentümerInnen im Gebiet. Der Beschluss ist gleichzeitig Abschluss der seit ca. vier Jahren laufenden Vorbereitenden Untersuchungen (VU), in denen nicht nur verschiedene fachbezogene Untersuchungen und der städtebauliche Rahmenplan erarbeitet, sondern auch ein umfassender Zeitplan und eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgestellt wurden. Insgesamt knapp 420 Mio. Euro wird die Erschließung des ca. 106 ha großen Gebietes (hiervon rund 60 ha Siedlungsfläche) inklusive aller technischen und sozialen Infrastrukturen (z. B. Kitas, Grundschule) kosten. Durch Einnahmen aus Grundstücksvergaben ergibt sich am Ende ein weitestgehend ausgeglichener Gesamtsaldo.
„Mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind wertvolle Grundlagen für eine zügige Entwicklung des Gebietes und damit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen gelegt. Auch wenn in den nächsten Jahren noch große Aufgaben auf uns warten: Nun kann die Entwicklung des Hafners richtig Fahrt aufnehmen. Ich freue mich auf den weiteren gemeinsamen Prozess zur Entwicklung des neuen Stadtteils für und mit den Konstanzerinnen und Konstanzern“, so Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ab Ende 2025 beginnen, der Abschluss aller Erschließungsmaßnahmen im dritten und letzten Bauabschnitt ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Bis dahin sind noch viele planerische Schritte zu gehen: Weitere Eigentümergespräche und -verhandlungen (mit dem Ziel des Erwerbs der Grundstücke bzw. einer verbindlichen Mitwirkung der EigentümerInnen), die Weiterentwicklung des Rahmenplans, vertiefte Gutachten, die Erarbeitung von Bebauungsplänen sowie die Erarbeitung eines Vergabekonzeptes für Grundstücke sind nur einige der Aufgaben. Für alle Beteiligten und Interessierten wird es auch in den kommenden Jahren viele Möglichkeiten geben, sich über den weiteren Prozess zu informieren und sich zu beteiligen.
Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat für das Gebiet Hafner beschlossen, dass vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden sollen. Nachdem diese im Mai 2021 abgeschlossen werden konnten, erreicht das Projekt nun mit den Beratungen zum Beschluss einer Entwicklungssatzung im Juli 2021 einen wichtigen Meilenstein.
In den vergangenen vier Jahren untersuchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit externen FachgutachterInnen und ExpertInnen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Gebiet: aus planerischer, zeitlicher, wirtschaftlicher und aus eigentumsrechtlicher Sicht. Die vorbereitenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Der Ende 2019 vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Gebiet ist umsetzbar. „Die wichtige Grundlage für eine zügige Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen im Gebiet Hafner – über 3.000 Wohneinheiten und 15 ha Gewerbeflächen – ist damit gelegt“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bietet im Unterschied zu klassischen Modellen der Entwicklung von Baugebieten die Möglichkeit, Bodenspekulation zu verhindern, die EigentümerInnen an der Entwicklung zu beteiligen sowie die im Gebiet benötigten Bedarfe an sozialer Infrastruktur über die Maßnahme abzuwickeln und zu finanzieren. Das Instrument verteilt Pflichten und Rechte zwischen den EigentümerInnen und dem Allgemeinwohl gerecht: Investitionskosten werden nicht vergesellschaftet und Entwicklungsgewinne nicht privatisiert, sondern für die Entwicklung reinvestiert.
Der Beschluss einer Entwicklungssatzung setzt nun den entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Entwicklung. Er ist zeitgleich Startschuss für die weiteren Schritte im Entwicklungsprozess. Ende 2021 soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt folgen, ab 2024 soll die Vergabe an Grundstücken an die WOBAK, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften und weitere Bauherren über Konzeptverfahren beginnen. Mit dem Beginn der Erschließung des ersten Bauabschnittes ist ab Ende 2025 zu rechnen.
Eine breite Allianz von über 50 großen und mittelständischen Unternehmen sowie Unternehmensverbänden fordert die Parteien in den Sondierungsgesprächen auf, den Klimaschutz zur zentralen Aufgabe der künftigen Bundesregierung zu machen.
Zeichner der Erklärung sind in Deutschland aktive Großunternehmen, größere Mittelständler und Verbände aus einer erheblichen Bandbreite von Branchen. Darunter 6 DAX-30-Konzerne und bekannte Namen wie Aldi Süd, Deutsche Börse, Deutsche Telekom, Hochtief, Nestlé, SAP und viele mehr. Auch energieintensive Industrieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber unterstützen den Appell, darunter Siemens, EnBW, E.ON sowie die Papier- und Kartonfabrik Varel. Viele der zeichnenden Unternehmen sind keine unmittelbaren Gewinner der Dekarbonisierung oder Energiewende. Die Zeichner versprechen allerdings, ihren Anteil am Klimaschutz zu leisten. Koordinatoren der Erklärung sind die Unternehmensverbände Stiftung 2° und B.A.U.M. sowie die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch.
Ziel des Programms EnergiespeicherPLUS ist es, den Ausbau von Photovoltaik in Berlin voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten erhöhen. Das kommt dem Klimaschutz zugute, da CO 2 -Emissionen vermieden werden. Aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms werden Zuschüsse zu den Investitionskosten für Stromspeicher gegeben, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Die
IBB Business Team GmbH setzt das Programm um. Seit dem 1. Januar 2020 kann nun schnell und einfach ein elektronischer Antrag auf Förderung bei der IBB Business Team GmbH unter www.energiespeicherplus.de gestellt werden.
Energiesenatorin Ramona Pop: „Jede Berlinerin und jeder Berliner kann einen Beitrag zur Energiewende in unserer Hauptstadt leisten. Mit unserem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS unterstützen wir dabei. Ich freue mich über das große Interesse. Seit Oktober sind bereits über 200 vorläufige Anträge gestellt worden. Jede neue Photovoltaikanlage trägt dazu bei, dass wir unserem Ziel klimaneutral zu werden einen Schritt näher kommen.“
Wir bezuschussen die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern von bis zu 15.000 Euro. Verfügt der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 Euro hinzu. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass gleichzeitige mit dem Speicher eine Photovoltaikanlage gekauft und in Betrieb genommen wird. Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Förderprogramm für Wirtschaftsnahe Elektromobilität oder aus dem Dachbegrünungsförderprogramm, kombiniert werden. Alle Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden in Berlin können die Förderung beantragen.
3.1.2020 | Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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