8:08 min., 12.07.2010, Imagevideo
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/muenchen-riem
Schlagworte: DE-News, Filme, Filme 4 bis 10 Min, News-Blog Bayern
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Knapp 50 Mitglieder aus ganz Deutschland gründeten am 18. Juni 2018 den Verein Netzwerk Immovielien e. V. in der ufaFabrik in Berlin-Tempelhof. Im Netzwerk arbeiten seit 2017 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, öffentlicher Hand, Wirtschaft, Wohlfahrt und Wissenschaft eng zusammen und setzen sich gemeinsam für eine stärkere Gemeinwohlorientierung in der Immobilien- und Quartiersentwicklung ein. Der am Gemeinwohl orientierte Blick auf Themen der Stadtentwicklung und die heterogene Zusammensetzung der Mitglieder sind das Besondere am Netzwerk Immovielien: Die Vielfältigkeit der Haltungen, Diskurse und Formate macht es glaubwürdig innerhalb der Fachwelt, effektiv in der Sache und attraktiv für neue und alte Mitglieder.
„Das Interesse, sich auszutauschen und zusammenzuarbeiten, war von Anfang an enorm.“, sagt Jörn Luft von der Bonner Montag Stiftung Urbane Räume, die aktuell die Koordinationsstelle des Netzwerks innehat. „Immovielien-Macher*innen und ihre Partner wollen sich über ihre Bildungs- und Vernetzungsarbeit in Zukunft noch deutlicher in die öffentliche Diskussion einbringen.“
Immovielien – Immobilien von vielen für viele – sind Immobilien- und Quartiersprojekte, die einen dauerhaften Mehrwert für die Gesellschaft und die Nachbarschaft schaffen. Sie entstehen in einem partizipativen und interdisziplinären Entwicklungsprozess, der zumeist von der Zivilgesellschaft vorangetrieben wird. Sie sollen durch die Aktivitäten des Netzwerks gestärkt werden, die von Veranstaltungen und Publikationen über Informations- und Vernetzungsformate bis hin zu konkreten Kooperationen für eine gemeinwohlorientierte Immobilien- und Stadtentwicklung reichen.
In dem neuen Verein kann das Netzwerk Immovielien nun strukturell und finanziell unabhängig weiterwachsen. „Wir freuen uns außerordentlich darüber, dass wir den Verein mit fast 50 Gründungsmitgliedern ins Leben rufen konnten. Die gleiche Zahl von Mitgliedern steht schon in den Startlöchern und will in den nächsten Tagen den Mitgliedsantrag ausfüllen.“, sagt Rolf Novy-Huy von der Hattinger Stiftung trias, der gemeinsam mit Benedikt Altrogge von der GLS Gemeinschaftsbank eG aus Bochum den ehrenamtlichen Vorstand übernehmen wird.
„Nun wollen wir uns so schnell wie möglich über unsere Arbeitsschwerpunkte abstimmen und dann mit einer neuen Koordinierungsstelle in Berlin Fahrt aufnehmen.“, kündigt Benedikt Altrogge an. Vorschläge für mögliche Arbeitsschwerpunkte wurden bereits einige auf der Gründungsveranstaltung gesammelt. Neben öffentlichen und Netzwerkveranstaltungen sollen dabei auf jeden Fall die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationen von und für gemeinwohlorientierte Akteur*innen in der Stadtentwicklung weiterhin eine bedeutende Rolle spielen.
Für die grundsätzliche Verbesserung von Rahmenbedingungen für eine am Gemeinwohl orientierte Immobilien- und Stadtentwicklung will sich das Netzwerk ebenso weiterhin einsetzen. Spardiktate an der falschen Stelle und mangelnder Reformwille kämen angesichts der angespannten Lage in vielen Kommunen einem Staatsversagen gleich, befanden sowohl Florian Schmidt, Baustadtrat in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, als auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und baupolitische Sprecherin DER LINKEN im Deutschen Bundestag Caren Lay.
Eine kritische Begleitung der bundespolitischen Diskussionen hatte das Netzwerk auch vor der Gründung bereits begonnen. Diese will das Netzwerk auch in Zukunft fortsetzen. Dabei bleibe es wichtig, sich nicht gegenseitig ausspielen zu lassen, merkte Gründungsmitglied Thomas Bestgen von der UTB Projektmanagement GmbH aus Berlin mit Blick auf die erfolgreichen Immovielien-Projekte in der Schweiz an. Viel entscheidender als die Auseinandersetzungen zu der geeignetsten Rechtsform sei nämlich das sichtbare Ergebnis der Immovielienentwicklung für die Menschen im Quartier. Wie diese aussehen kann sei zum Beispiel in der Immovieliensammlung zu erfahren, die auf der Internetseite des Netzwerks zu finden sein wird, kündigte Jörn Luft an, der den Übergang des bestehenden Netzwerks in den Verein bis zum Sommer managt.
Vorstand: Rolf Novy-Huy (Hattingen) und Benedikt Altrogge (Bochum)
Koordinierungsstelle Netzwerk Immovielien
Am Sudhaus 2
12053 Berlin
Weitere Informationen zum Netzwerk erhalten Sie hier:
www.netzwerk-immovielien.de
Schlagworte:
Akteure, DE-News, News-Blog Berlin, Soziales / Kultur, Wohnbau-Politik, Wohnprojekte, eG
Wie Menschen wohnen und welches Mobilitätsangebot sie im Umfeld vorfinden, bestimmt die Kosten und die Umweltbilanz ihrer täglichen Wege. Gemeinden und Unternehmen können mit Maßnahmen für nachhaltige Mobilität die Wohnkosten verringern.
In Österreich gibt ein Haushalt im Schnitt 5.100 Euro im Jahr für Mobilität aus, davon 95 Prozent für das Auto. Mobilität bei Wohnbau und Siedlungsentwicklung mitzuplanen zahlt sich aus.
Eine Wohnungslage mit fußläufigen Entfernungen und guter Infrastruktur ist die Basis für einen geringeren Verkehrsaufwand. Da zentrale Grundstücke teurer sind, reduzieren Mobilitätsangebote, die dazu beitragen den Bau von Tiefgaragen oder den Flächenverbrauch für oberirdische Stellplätze gering zu halten, deutlich die Baukosten. Gleichzeitig verringern Mobilitätsangebote, die die Abhängigkeit vom eigenen Auto vermeiden, die Ausgaben für Mobilität.
Vom Energiesparhaus zum Verkehrsparhaus
Bei der Energieeffizienz von Wohnbauten gibt es signifikante Fortschritte. Klimafreundliche Mobilität spielt bei Planungen jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Wohnprojekte brauchen aber bereits in der Planung die Integration nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Das Konzept des Energiesparhauses ist zum Verkehrsparhaus weiterzuentwickeln. Der Wohnbau ermöglicht dabei für jeden Weg das passende klima-freundliche Mobilitätsangebot ohne Zwang zum eigenen Auto. Stadt- und Raumplanung sorgen für kurze Wege und ein dichtes Angebot an Öffentlichem Verkehr.
Pro Jahr werden in Österreich rund 40.000 Wohnungen in neuen Gebäuden errichtet. Acht von zehn Alltagswegen beginnen oder enden zu Hause. Wo wir wohnen und welches Mobilitätsangebot im Wohnumfeld zur Verfügung steht, hat großen Einfluss auf unser Mobilitätsverhalten.
Klimafreundliche Mobilität bei Wohnbau und Siedlungsentwicklung mitzuplanen verringert sowohl die Baukosten als auch die Mobilitätskosten.
„Statt der Verpflichtung zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen sind Angebote für eine klimafreundliche Mobilität zu schaffen. Vielerorts weisen teuer errichtete Tiefgaragen einen hohen Leerstand auf.“
Mag. Markus Gansterer, VCÖ-Verkehrspolitik
Die Online-Fassung bzw. den Download finden Sie hier:
VCÖ-Factsheet 2017-01
Schlagworte:
Autofrei, Bau- und Betriebskosten, Bike-/Velo-City, Medien, Mobilität, Neue Bücher und Studien, News-Blog Europa (ohne DE), News-Blog Österreich, Wohnbau, Ökologie, Ökonomie
Vier unterschiedliche Tickets um von A nach B zu kommen? Bei fünf Diensten für Carsharing, E-Roller oder Leihrad angemeldet? Das nervt. Die Grünen wollen Mobilität vereinfachen und Bahn, ÖPNV, Rad und das Auto miteinander vernetzen. In der Stadt und auf dem Land. Möglich wird das mit dem grünen MobilPass.
Dieses gute Konzept gibt es schon länger. Endlich nimmt es eine Partei im Wahlprogramm auf.
Schlagworte:
Filme, Filme < 4 Min, Medien, Mobilität, SDG 2030, Umweltpolitik
Einleitung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von bisher 32% auf 45% in 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet, eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22%.
Dies ist ein großer Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren: Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 wird damit ungefähr verdoppelt. Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden. Die höheren EU-Ziele bilden außerdem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat. Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32% auf 45% an. Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen. Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“
Die Einigung ermöglicht darüber hinaus den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend. Alleine in Deutschland muss beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.
Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.
Außerdem gab es am 16. Juni eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der e-Fuels im Flugverkehr, die so genannte „ReFuelEU Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der e-Fuels („RFNBOs“) im Flugsektor ein, von 1,2% e-Fuels in 2030 hin zu 35% e-fuels in 2050. Insgesamt müssen dann 70% der Flugkraftstoffe in 2050 erneuerbar sein. Im Flugverkehr sind e-Fuels besonders wichtig, da eine direkte Elektrifizierung nur begrenzt möglich ist.
Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Dabei stellt die bereits existierende Governance-Verordnung sicher, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Dafür werden beispielsweise konkrete Maßnahmen ergriffen, wenn sich andeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die EU ihre Ambition beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ersten Hochrechnungen zufolge sind die deutschen Ziele ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Nun müssen wir alles daransetzen, um unsere nationalen Ausbauziele zu erreichen.
Die Einigung führt weitere verbindliche, nationale Sektorziele für die Nutzung erneuerbarer Energien ein. Hält ein Mitgliedsstaat diese verbindlichen Sektorziele nicht ein, so drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021-2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBOs) abgedeckt werden.
Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Dies entspricht einer Steigerung auf etwa 20 bis 25 TWh. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 60% steigen. Hierfür werden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 TWh Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt, da parallel die Industrie immer mehr Wasserstoff nutzt. Zusätzlich ist als neues indikatives Ziel vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der Erneuerbaren- und der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
Hinzu kommt neuer Schwung für grenzüberschreitende EE-Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte. Deutschland gehört mit dem kürzlich unterzeichneten deutsch-dänischen Offshore-Projekt „Bornholm Energy Island“ zu den Vorreitern in der EU.
Bei der lange strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog. „low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden. Low carbon Fuels werden nicht auf die EE- Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.
Die zeitgleiche Einigung zur ReFuelEU Aviation führt dazu, dass e-Fuels im Flugverkehr in hohem Maße angereizt werden, wo sie dringend gebraucht werden, da hier direktelektrische Antriebe kaum möglich sind. Damit gilt nun auf EU-Ebene was in Deutschland bereits seit 2021 Gesetz ist: die deutsche e-Fuels-Quote war bisher die weltweit erste Verpflichtung zum Einsatz dieser Kraftstoffe. EU-weit müssen nun ab 2030 mindestens 1,2 % e-Fuels eingesetzt werden und 2032 bereits 2 %. Die Quote steigt bis zum Jahr 2050 auf 35 %. Insgesamt müssen im Zieljahr 2050 mindestens 70 % erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt werden, neben e-Fuels also auch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen.
Quelle: BMWK-PM vom 16.6.2023
Schlagworte:
DE-News, Erneuerbare, European Green Deal, Klimaschutz, SDG 2030, Umweltpolitik