Landesregierung von Schleswig-Holstein startet Klimaschutz-Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Lassen Sie uns gemeinsam der regenerative Motor unserer Zeit sein!“
KIEL. Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute das neue Förderprogramm des Landes für private Investitionen in den Klimaschutz vorgestellt. Es startet am Dienstag, den 9. Juni, und beinhaltet ein Bündel an Fördermaßnahmen.
„Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger bei nachhaltigen Investitionen in die Zukunft. So können wir es schaffen, dem Klimawandel zu begegnen und die Gesellschaft positiv zu entwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam der regenerative Motor unserer Zeit sein!“, sagte Albrecht. Jede einzelne Investition in den Klimaschutz sei wichtig, weil sie dazu beiträgt, die Klimaschutzziele zu erreichen und die natürlichen Ressourcen zu schonen. „Aber nicht jede Investition ist finanziell durch private Haushalte auch zu leisten. Deshalb fördern wir all jene, die im Kleinen für den Klimaschutz leisten, was uns im Großen hilft. Denn dem Klimawandel können wir nur gemeinsam begegnen“, so der Minister.
Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern, E-Ladestationen, Stromspeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermie-Anlagen, nichtfossilen Heizungsanlagen und Regenwasserzisternen. Auch die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses und die Anlage eines Gründaches werden bezuschusst.
Die Landesregierung stellt dafür über drei Jahre 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Gegenstand und kann bis zu 50 Prozent – im Einzelfall sogar 75 Prozent – der förderfähigen Kosten betragen. Ein Lastenfahrrad beispielsweise wird mit maximal 400 Euro bezuschusst. Ein Stromspeicher kann mit 800 Euro und zusätzlichen 200 Euro für Installations- und Anschlusskosten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Förderung ausgeübt werden. Pro Person ist nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme möglich. Dieselbe Maßnahme kann nicht mehrfach gefördert werden.
Alle Details zum Förderprogramm und die Online-Anträge finden Sie unter:
www.schleswig-holstein.de/klimaschutz
Quelle: PM des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 4.6.2020
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