Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums bietet jetzt mehr Möglichkeiten für Ihre Klimaschutzprojekte. Mit neuen Förderschwerpunkten und einer verbesserten Förderung für finanzschwache Kommunen wurde das Angebot deutlich ausgeweitet. Für die Sanierung von Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wurde ein eigener Förderschwerpunkt eingeführt. Die Chancen auf Förderung stehen gut, denn bislang konnten alle bewilligungsfähigen Anträge gefördert werden.
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in Kommunen.
Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Zwischen 2008 und 2014 wurden über 7.000 Vorhaben gefördert. Auch in diesem Jahr und den nächsten Jahren stehen wieder Mittel bereit. Allein in 2014 betrug das Fördervolumen mehr als 60 Millionen Euro und hat wieder dazu geführt, dass alle bewilligungsfähigen Anträge gefördert werden konnten. Die verschiedenen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie können Sie den folgenden Seiten entnehmen.
Anträge können ab sofort (1. Oktober 2015) bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Alle Unterlagen, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie hier.Eine Kurzdarstellung der verschiedenen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie finden Sie untenstehend.
Mit der Infotour 2015 informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) in Kooperation mit den Ländern darüber, welche Fördermittel im Jahr 2016 für Kommunen im Klimaschutz zur Verfügung stehen. Zu den Informationsveranstaltungen sind alle eingeladen, die sich für die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Klimaschutz interessieren – sei es als Antragsteller, als beratende Einrichtung oder als Multiplikator.
Die kommenden SK:KK-Infotourveranstaltungen um die Eifel herum sind:
25.11.2015 SK:KK – Informationstour 2015: Kaiserslautern
02.12.2015 SK:KK – Informationstour 2015: Wiesbaden
Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Verfügung unter: 030-39001 170
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