Alte Neustadt in Bremen wird Fahrrad-Modellquartier
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Bundesumweltministerium stellt 2,4 Millionen Euro aus dem Klimaschutzfonds zur Verfügung
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Hochschule Bremen haben sich gemeinsam in einem wettbewerblichen Verfahren um Fördermittel im “Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr” der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für ein “Fahrradmodellquartier Alte Neustadt Bremen – von der Fahrradstraße zur Fahrradzone” beworben. Nun sind nach vielen Verhandlungsrunden die Förderbescheide für die Umsetzung des Fahrradmodellquartiers den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (1.576.361 Euro) und die Hochschule Bremen (834.835 Euro) eingetroffen.
Zwischen 2011 und 2016 sind die durchschnittlichen Baulandpreise für die Eigenheimbebauung deutschlandweit um 27 Prozent von 129 Euro pro Quadratmeter auf 164 Euro gestiegen. In den Großstädten verteuerte sich der Quadratmeter Bauland um 33 Prozent − von gut 250 Euro im Jahr 2011 auf knapp 350 Euro im Jahr 2016. Das verteuert nicht nur Wohnimmobilien deutlich, sondern bremst auch den bezahlbaren Mietwohnungsbau. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.
Der Analyse liegen Kaufpreisdaten der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für die letzten fünf Jahre zugrunde. In den städtischen und ländlichen Kreisen blieben demnach das Preisniveau und der -anstieg hinter den Großstädten zurück. Aber auch dort lag der Zuwachs deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. In den städtischen Kreisen – häufig Umlandkreise der Großstädte – legten die Kaufpreise für unbebaute Grundstücke von 132 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2011 auf 156 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2016 zu (+19 Prozent), in den ländlichen Kreisen verteuerte sich der Quadratmeter Bauland von 64 Euro auf 78 Euro im Jahr 2016 (+20 Prozent).
Auch der durchschnittliche Kaufpreis für ein Grundstück für Eigenheimbebauung zog deutlich an – um 27 Prozent auf 112.000 Euro im Jahr 2016. In den Großstädten lag der durchschnittliche Kaufpreis für ein Grundstück für Eigenheimbebauung bei knapp 200.000 Euro (+ 25 Prozent). Besonders stark sind die durchschnittlichen Kaufpreise in den teuren Großstädten gestiegen. “Steigende Grundstückspreise bestimmen vor allem in den Wachstumsregionen zu einem erheblichen Anteil die Erwerbs- oder Erstellungskosten. Das verteuert Wohnimmobilien”, sagt BBSR-Experte Matthias Waltersbacher. “Hohe Baulandpreise treiben auf angespannten Märkten auch die Mieten im Neubau auf 14 bis 16 Euro pro Quadratmeter. Das lässt freifinanzierten Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten nicht mehr zu.”
Während in den städtischen Kreisen die Transaktionszahlen von Grundstücken für die Eigenheimbebauung zwischen 2011 und 2016 recht stabil blieben, gingen sie in den Großstädten um 30 Prozent zurück. Besonders stark sind die Transaktionen in teuren Großstädten wie Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart zurückgegangen. Die ländlichen Kreise verzeichneten im selben Zeitraum einen Zuwachs von knapp 15 Prozent. “Die Grundstückspreise sind zuletzt so stark gestiegen, dass der Verwertungsdruck eine aufgelockerte Einzelhausbebauung häufig nicht mehr zulässt”, sagt Waltersbacher. “Immer mehr Käufer suchen nach Alternativen im Umland.”
Die Analyse beruht auf der Betrachtung der kreisfreien Städte und Landkreise, für die Transaktionsdaten von Grundstücken über die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in einer lückenlosen Zeitreihe seit 2011 vorliegen. Dieser repräsentative Längsschnitt umfasst etwa ein Drittel aller Städte und Landkreise in Deutschland. Eine umfassende Analyse des Grundstücks- und Immobilienmarktes für die Jahre 2015 und 2016 wird der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) im Dezember 2017 mit dem Immobilienmarktbericht Deutschland vorlegen.
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.
Robert Habeck hierzu: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“
Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?
Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.
Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.
im Französischen Viertel in Tübingen. Darin wird gezeigt, wie das automatische Einparken eines PKWs funktioniert. Leider hat das Parkhaus nicht erwartungsgemäss funktioniert und wurde aufgegeben.
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