6:46 min, 2014
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/energiebunker-iba-hamburg
Schlagworte: Filme, Filme 4 bis 10 Min, News-Blog Hamburg
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Ist die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad? Ein nationales CO2-Budget für Deutschland erlaubt einen transparenten Abgleich mit internationalen Zielen. In einem heute veröffentlichten Papier aktualisiert der Umweltrat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind – im letzten Jahr wurden die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden erneut verfehlt. Das Papier beantwortet zudem häufig gestellte Fragen zum CO2-Budget.
„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagt Prof. Wolfgang Lucht. „Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“ Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen.
Für einen fairen, angemessenen deutschen Beitrag zu den internationalen Klimazielen verbleibt aktuell noch ein maximales CO2-Budget von 6,1 Gt CO2, um die Erhitzung der Erde auf 1,75 Grad zu begrenzen (mit 67 % Wahrscheinlichkeit). Für das 1,5-Grad-Ziel (50 % Wahrscheinlichkeit) müsste Deutschland seine Emissionen auf maximal 3,1 Gt CO2 begrenzen. Mit „maximal“ meint der SRU ein Budget, das gerade noch als kompatibel mit dem Paris-Abkommen gelten kann. Würden die Emissionen von jetzt an linear auf null reduziert, müsste Deutschland demnach bereits 2040 (1,75 °C) bzw. 2031 (1,5 °C) CO2-neutral sein.
„Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz“, sagt Prof. Claudia Kemfert. „Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“
In seinem wegweisenden Beschluss vom März 2021 zog das Bundesverfassungsgericht das vom SRU berechnete Budget heran, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
Download der Veröffentlichung „Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Fragen und Antworten zum CO2-Budget“.
Im Mai 2020 hatte der Rat bereits Berechnungen und Empfehlungen zu einem CO2-Budget veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-118,
E-Mail: julia.hertin@umweltrat.de
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Claudia Kemfert (stellvertretende Vorsitzende), Leuphana Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr. Josef Settele, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität in Hagen
Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin
www.umweltrat.de
Schlagworte:
DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, Neue Bücher und Studien, Umweltpolitik
Ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – vor allem in europäischen Ballungsräumen – ist eine der großen Herausforderungen unserer Zukunft und fordert neue Lösungen. Angesichts des demografischen Wandels, sich verändernder Familienstrukturen und eines wachsenden Umweltbewusstseins haben sich ganz neue Wohnformen in Europa entwickelt: gemeinsames Wohnen von Jung und Alt, Bewohnergenossenschaften, Seniorenwohnprojekte, Ökosiedlungen, integratives Wohnen oder Nachbarschaften im Quartier. Vor allem der Stellenwert des gemeinschaftlichen Wohnens wird sich vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Traditionen und Rahmenbedingungen wie Wohnungspolitik und Wohnungsmarkt verändern. Dieses Buch bietet einen Einblick in das gemeinschaftliche Wohnen in elf europäischen Ländern – Österreich, die Schweiz, die Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Tschechien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Deutschland – und präsentiert eine Vielzahl von beispielhaften Wohnprojekten mit ihren baulichen und sozialen Konzepten sowie ihren unterschiedlichen Trägerformen.
Das Buch (120 Seiten) ist im Jovis Verlag erschienen und kann über die wohnbund Geschäftsstelle und über den Buchhandel erwoben werden (ISBN 978-3-86859-406-5)
Europa
Gemeinsam wohnen
Wohnbund e. V. (Hg.)
Broschur
21 x 29,7 cm
120 Seiten, 149 farb., 18 s/w Abb., Pläne und Tabellen
Deutsch/Englisch
ISBN 978-3-86859-406-5
12.2015
www.jovis.de/de/buecher/product/europa.html
Schlagworte:
Cohousing, DE-News, Neue Bücher und Studien, News-Blog Europa (ohne DE), Soziales / Kultur, Wohnbau-Politik, Wohnhof, Wohnprojekte, eG, Ästhetik / Architektur / Baukultur
Die Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Jutta Kühl, und ihr Stellvertreter Sven Picker haben gemeinsam mit dem Landesvorsitzenden des Deutschen Mieterbundes (DMB) Jochen Kiersch und dem Geschäftsführer Carsten Wendt am Freitag, 16. Februar, auf einer Pressekonferenz im Landeshaus den Startschuss zu einer Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein gegeben. Ziel ist es, das Recht auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung zu verankern. Von jetzt an haben beide Verbände ein Jahr Zeit, um 20.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins zu sammeln und anschließend dem Landtagspräsidenten zu übergeben. Ist das Quorum erfüllt, muss sich der Landtag mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.
Konkret beantragen SoVD und DMB in die Landesverfassung einen Artikel 13a aufzunehmen. Wortlaut:
Angemessene Wohnung
1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.
2) Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“
Hintergrund der Volksinitiative ist die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein. Der aktuelle Bestand an bezahlbaren Wohnungen ist viel zu gering. Von ehemals circa 220.000 öffentlich geförderten Wohnungen in Schleswig-Holstein sind im Jahr 2017 lediglich etwa 47.000 geblieben. Die Obdachlosigkeit steigt kontinuierlich an. Derzeit leben rund 10.000 Menschen in unserem Bundesland ohne Obdach – Tendenz rasant steigend.
Die Aufnahme des Staatsziels auf bezahlbaren und an gemessenen Wohnraum in die Landesverfassung unterfüttern SoVD und DMB mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der Wohnsituation in Schleswig-Holstein:
Schlagworte:
Akteure, News-Blog Schleswig-Holstein, SDG 2030, Wohnbau-Politik
Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat das Förderprogramm des Landes für PV-Speicher beendet und als erfolgreich bilanziert.
Im März 2018 hatte das grün geführte Ministerium das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ aufgelegt und mit insgesamt 10 Millionen Euro ausgestattet. Das Programm war Teil der Solaroffensive der Landesregierung. Konkret unterstützte das Land die Investition in den Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Da die Fördermittel trotz mehrmaliger Aufstockung nach nur 17 Monaten ausgeschöpft sind, wurde das Programm in dieser Woche geschlossen.
„Mit unserer Millionenförderung haben wir ihr zu neuem Schwung verholfen“, so Untersteller. „Mit einem Plus von 44 Megawatt peak Photovoltaik-Leistung und 30 Megawattstunden Speicherkapazität haben wir unser Ziel erreicht und die Energiewende im Land ein gutes Stück vorangebracht.“
11.7.2019 | Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
Schlagworte:
Akteure, DE-News, Energiespeicher, Erneuerbare, Fördergelder, Klimaschutz, News-Blog Baden-Württemberg, PV, Stromspeicher, Umweltpolitik, Ökologie