Die an der Gebäude-Allianz beteiligten Verbände und Organisationen (Grafik: NABU)
Die Energiewende im Gebäudebereich ist ins Stocken geraten. Immer weniger wird in energetische Sanierung investiert, die Klimaschutzziele von Paris sind in Gefahr. Der Grund hierfür ist in unzulänglicher Beratung und der Verunsicherung vieler Verbraucher auf der einen Seite sowie in unzureichenden staatlichen Vorschriften und einer schlecht gemanagten Förderung zu suchen. Seit fast zwei Jahren hat sich dagegen die Gebäude-Allianz positioniert, ein Verbund von Umwelt- und Verbraucherverbänden mit Energieberatern, Handwerkern, Gewerkschaften, der Gebäudewirtschaft, Architektenverbänden und der Bauwirtschaft. Unter Federführung des Naturschutzbundes (NABU) arbeiten hier auch zahlreiche natureplus-Mitglieder wie der BUND, BAUM e.V. oder die IG Bau für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich zusammen.
In einer aktuellen Erklärung fordert die Gebäude-Allianz von einer neuen Bundesregierung, “dass das vernachlässigte Drittel der Energiewende im Gebäudebereich zum festen Bestandteil einer integrierten Klimaschutz- und Energiepolitik wird”. Bislang habe die Politik “die Chance vertan, die energetische Gebäudesanierung zum größten Wertschöpfungs- und Werterhaltungsprogramm der Bundesrepublik zu machen und damit zu einem echten Jobmotor für die heimische Wirtschaft”, kritisiert Jörg-Andreas Krüger, stv. NABU-Bundesgeschäftsführer. Wohn- und Nichtwohngebäude müssten nun stärker und gezielter als bisher von den drei Säulen „Information und Beratung“, „Fördern“ und „Fordern“ adressiert werden.
Eine “fehlende Prioritätensetzung und Verlässlichkeit” habe Investoren, Hauseigentümer, Handwerk und Wirtschaft verunsichert. Um Verlässlichkeit zu schaffen, brauche es “mehr Transparenz bei der Bewertung von Gebäuden” durch einen einheitlichen, optimierten Energieausweis. Daneben sei eine qualitativ hochwertige und nach bundesweit gültigen Standards “qualitätsgesicherte Beratung durch geschulte Fachleute” von Nöten. Die Politik müsse “die Weichen stellen für eine zuverlässige und dauerhafte Förderung für qualitativ hochwertige Beratungsleistungen und Sanierungsmaßnahmen”. Die Sanierungskosten müssten “gleichmäßig auf Staat, Vermieter und Mieter aufgeteilt” werden. Gleichzeitig brauche es aber “neue, marktwirtschaftliche Anreize, um zusätzliche Investitionen zu mobilisieren und kluge Anreize zu setzen”, schlussfolgert der NABU.
Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt worden sind,
in einem Umlegungsgebiet,
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist oder
in beplanten oder unbeplanten Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, zu.
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Die EU-Zielverschärfungen auf dem Weg zur Klimaneutralität sehen im Kontext des Green Deal eine Reduktion der CO2-Emissionen um 55% bis 2030 und 100% bis 2050 vor. Vor dem Hintergrund dieser verschärften Parameter stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die Energiewende in Deutschland. Das Fraunhofer ISE hat auf Basis seines Energiesystemmodells REMod die Konsequenzen der neuen EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland berechnet und stellt die Ergebnisse nun in einer Kurzstudie vor.
Im Februar 2020 hatte das Fraunhofer ISE die Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen« vorgelegt, die den Einfluss gesellschaftlicher Verhaltensweisen auf mögliche Transformationspfade des deutschen Energiesystems hin zu einer nahezu vollständigen Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2050 aufzeigt. Den mit dem Energiesystemmodell REMod durchgeführten Berechnungen waren die zum Zeitpunkt der Erstellung anvisierten Ziele der Bundesregierung zugrunde gelegt, d.h. eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen um 55% im Jahr 2030 und 95% im Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990.
Als Reaktion auf die im Rahmen des European Green Deal nun erfolgte Verschärfung der europäischen Ziele von 40% auf 55% bis zum Jahr 2030 hat das Institut neu gerechnet. Die in der Februar-Studie betrachteten Transformationspfade für Deutschland wurden mit Blick auf eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen von 65% im Jahr 2030 und eine vollständige Klimaneutralität des Energiesystems im Jahr 2050 aktualisiert. Die Freiburger Wissenschaftler berechneten dabei alle Szenarien ihrer Studie aus dem Februar neu (Referenz, Beharrung auf konventionellen Technologien, Inakzeptanz von großen Infrastrukturmaßnahmen, Suffizienz). Als zusätzlichen Aspekt fügten sie eine Untersuchung der Sensitivität für Importpreise grünen Wasserstoffs und synthetischer Brennstoffe hinzu. Die Kurzstudie betrachtet hauptsächlich das Referenzszenario, um auf die durch die Zielverschärfung hervorgerufenen Veränderungen näher eingehen zu können. Die Studie nennt aber auch Korridore für den Ausbau einer Vielzahl von Technologien, die sich aus verschiedenen Szenarien ableiten lassen. Bei Photovoltaik und Wind sind es bis zum Jahr 2030 ein jährlicher Zubau von 10-14 GW bzw. 9 GW, die notwendig sind, um genügend CO2-frei erzeugten Strom für Deutschland zur Verfügung zu stellen.
»Das Update unserer Energiewendestudie zeigt, dass das Erreichen der Klimaschutzziele, auch mit einer stärkeren Reduzierung der Treibhausgasemissionen als bisher angenommen, aus technischer und systemischer Sicht machbar ist, wenn auch mit größeren Anstrengungen«, sagt Dr. Christoph Kost, Leiter der Gruppe Energiesysteme und Energiewirtschaft und Autor der Kurzstudie. »Eine Zielverschärfung der energiebedingten CO2-Emissionen führt zu einer höheren direkten oder indirekten Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom in den Verbrauchssektoren. Dies wiederum erfordert einen deutlich stärkeren Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne.« Weiterhin zeige die Kurzstudie, dass der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien einen starken Ausbau von Systemflexibilität bedingt.
Will man die Reduktion der CO2-Emissionen um 65% bis 2030 erreichen, müssen beispielsweise im Mobilitätssektor batterieelektrische Fahrzeuge 30–35% des Personenverkehrs ausmachen. In einem dann 2050 klimaneutralen Energiesystem werden neben dem PKW-Verkehr auch im Lastgüterverkehr nahezu keine konventionellen Verbrennungsmotoren mehr betrieben.
»Wärmepumpen – eingesetzt in Haushalten oder zur Versorgung von Fernwärmenetzen – müssen ab sofort zu einer Schlüsseltechnologie für die Wärmeversorgung werden«, fasst Institutsleiter Prof. Dr. Hans-Martin Henning die Ergebnisse für den Gebäudesektor zusammen. Mit Blick auf die CO2-Vermeidungskosten ergänzt er: »Die hier zugrunde gelegte Zielverschärfung führt zu einer Erhöhung der CO2-Vermeidungskosten. Diese hängen allerdings wesentlich von der Entwicklung des Endenergiebedarfs ab.«
Link zur Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen«, Februar 2020, Update Dezember 2020:
Eine Studie des Instituts Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (F+B) kommt in einer Untersuchung des Wohnungsneubaus der Hansestadt zum Ergebnis, dass die energetischen Anforderungen wie Gesamtenergieeffizienz oder Energieeffizienz in Hamburg das Bauen nicht teurer machen.
Die Autoren der Studie haben die zentralen Kostenfaktoren untersucht und sich dabei auf gebäudespezifische Parameter wie die Projektgröße und Kompaktheit einerseits und auf die Parameter der Gebäudeeffizienz andererseits konzentriert.
Es lässt sich nicht feststellen, dass mit wachsender Projektgröße die Baukosten sinken. Sie sind zwar bei Projekten mit mehr als 3.500 Quadratmeter Wohnfläche im Mittel am niedrigsten, bei Projekten mittlerer Größe jedoch am höchsten. Berücksichtigt wurde der Median, also der Zentralwert. Aufgefallen ist in der Untersuchung auch, dass die Kosten bei kleinen Projekten am größten differieren. Und es bringt keine Kostenvorteile, “Klötzchen” zu bauen, also möglichst kompakte Baukörper.
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